Gewaltmonopol
Politischer Grundsatz, nach dem ausschließlich dem Staat das » Monopol physischer Gewaltsamkeit« (M. Weber) zukommt und damit v. a. die innere Souveränität des Staates von keiner anderen Macht infrage gestellt wird.Von struktureller Gewalt wird dann gesprochen, wenn der Staat mittels seiner Organe, Institutionen und (z. B. Gesetzgebungs-)Verfahren sowie über die Art und Weise der Bevorzugung oder Benachteiligung von Gruppen nur einseitig die Interessen bestimmter Teile der Gesellschaft vertritt und andere Interessen diskriminiert.
Siehe auch:
Monopol
Souveränität
Staat
Macht
Gewalt
Staatsorgane
Institution
Interessen
Gesellschaft
Staatsgewalt
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.