Kanzlerprinzip
K. bezeichnet ein System der Verantwortungsverteilung zwischen dem Regierungschef und den übrigen Regierungsmitgliedern, das dem Kanzler eine eindeutige Vorrangstellung einräumt (z. B. in der Bundesrepublik Deutschland (DEU) durch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers (Bundeskanzler/Bundeskanzlerin) nach Art. 65 GG).Siehe auch:
System
Kanzler
Bundesrepublik Deutschland (DEU)
Richtlinienkompetenz
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
Kollegialsystem
Ressort/Ressortprinzip
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.