Kleinstaat
K. bezeichnet unabhängige Staaten, denen aufgrund geringer geografischer Ausmaße oder geringer Bevölkerung nur wenig wirtschaftliche und politische Bedeutung zukommt. K. verbünden sich oft mit Nachbarstaaten aus wirtschaftlichen Gründen oder zur (militärischen) Sicherung ihres Staatsgebietes, z. B. das ca. 37.600 Einwohner (2016) zählende Fürstentum Liechtenstein, das außenpolitisch von der CHE vertreten wird, aber im Gegensatz zur CHE dem Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist.Siehe auch:
Staat
Bevölkerung
Staatsgebiet
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.