Protektionismus
[lat.] P. bezeichnet den Schutz inländischer Produzenten vor ausländischer Konkurrenz mithilfe von a) Verboten, b) mengenmäßigen Beschränkungen (Quotierung, Kontingentierung), c) (Handels-) Zöllen oder d) Auflagen (sog. nicht tarifäre Handelshemmnisse wie z. B. spezielle Standards, Schutzvorschriften oder Genehmigungsverfahren).P. steht im Gegensatz zum Freihandel.
Siehe auch:
Zoll
Nicht tarifäre Handelshemmnisse
Freihandel
Welthandelsorganisation (WTO)
Wirtschaftspolitik
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.