Staatsnotstand
S. bezeichnet einen Zustand drohender Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit und den Bestand des Staates, der nicht mehr mit üblichen (politisch-administrativen) Mitteln zu bewältigen ist. Für Fälle des S. gelten in DEU die im Grundgesetz enthaltenen Regelungen der Notstandsverfassung.Siehe auch:
Öffentliche Ordnung
Staat
Grundgesetz (GG)
Gesetzgebungsnotstand
Notstand
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.