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Vermittlungsausschuss | bpb.de

Vermittlungsausschuss

Der V. ist ein (nach Art. 77 GG eingerichtetes) gemeinsames Gremium von Interner Link: Bundestag und Interner Link: Bundesrat, das die Aufgabe hat, zwischen den beiden Kammern zu vermitteln, wenn während des Interner Link: Gesetzgebungsprozesses inhaltliche Meinungsverschiedenheiten entstehen. Der V. besteht aus je 16 Mitgliedern der beiden Kammern; er kann vom Bundestag, vom Bundesrat oder von der Interner Link: Bundesregierung einberufen werden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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