Wiedervereinigung
W. bezeichnet die über staatsrechtliche Verträge wiederhergestellte Einheit Deutschlands durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 3.10.1990 (Nationalfeiertag). Die W. erfolgte nach Art. 23 Abs. 2 GG.Siehe auch:
Vertrag
Deutsche Demokratische Republik (DDR)
Bundesrepublik Deutschland (DEU)
Einigungsvertrag
Zwei-plus-Vier-Vertrag
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.