Drei-Elemente-Lehre
In der D.-E.-L. (G. Jellinek) wird der Staat als Einheit von Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt definiert. Offene Grenzen (wie z. B. innerhalb der Europäischen Union), die Europäischen Grundfreiheiten, insb. die Personen freizügigkeit und das Recht innerhalb der EU seinen Wohnsitz selbst frei zu bestimmen, sowie die suprastaatlichen Einrichtungen der EU (die politischen Institutionen der EU, der Europäische Gerichtshof) verweisen auf die Begrenztheit dieser klassischen Definition.Siehe auch:
Staat
Staatsgebiet
Staatsgewalt
Europäische Union (EU)
Europäische Grundfreiheiten
Freizügigkeit
Recht
Institution
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.