Mindestlohn
Mit dem M. wird der rechtlich niedrigste Lohnsatz festgelegt, der mindestens für (unselbstständige) Arbeit bezahlt werden muss. Die Höhe des M. wird in DEU von der M.-Kommission der Bundesregierung festgelegt. Er beträgt für die Jahre 2017 und 2018 8,84 € pro Stunde Arbeitszeit.Siehe auch:
Arbeit
Bundesregierung
Arbeitsmarkt/Arbeitsmarktpolitik
Lohnpolitik
Tarifvertrag
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.