Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Aufgaben des Bundestages | 24 x Deutschland | bpb.de

24 x Deutschland Grundgesetz Grundrechte Föderalismus Bund, Länder und Kommunen Wahlen Wahl Bundestag Aufgaben Bundestag Bundeskanzler und Bundesregierung Bundesrat Bundespräsident Bundesverfassungsgericht Gewaltenverschränkung Wie ein Gesetz entsteht Rechtsprechung Öffentlicher Dienst und Verwaltung Träger der öffentlichen Verwaltung Sozialstaat Sozialversicherungssystem Parteien Politische Partizipation Interessenvertretung Medien Deutschland in der EU Internationale Organisationen Redaktion

Aufgaben des Bundestages

/ 3 Minuten zu lesen

Der Bundestag ist eine Mischform aus Arbeitsparlament und Redeparlament. Im Plenum finden richtungweisende politische Debatten statt. Und "hinter den Kulissen" arbeiten die Ausschüsse.

Bundestag: Beispiele für Aufgaben und Arbeitsweisen Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Vollversammlung aller Abgeordneten des Deutschen Bundestags nennt man Plenum. In den Plenarsitzungen finden die öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzungen statt. Diese Parlamentsdebatten dienen vor allem dazu, die Wähler über die verschiedenen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zu informieren. Rederecht haben alle Abgeordneten sowie Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrates. Zu besonderen Anlässen dürfen auch hohe Staatsgäste im Plenarsaal sprechen.

Die Dauer einer Debatte wird vom Ältestenrat festgesetzt. Wie viel Redezeit dabei die einzelnen Fraktionen enthalten, wird von deren Größe bestimmt: Je größer eine Fraktion, desto mehr Redeminuten stehen ihr zu. Welche Politiker sprechen dürfen, legen die Fraktionen selbst fest. Der Verlauf folgt dem Prinzip von Rede und Gegenrede: auf eine bestimmte Position soll eine abweichende Meinung folgen. Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats dürfen jederzeit im Plenum das Wort ergreifen.

Das Plenum nimmt wichtige Kontrollrechte des Parlaments wahr: In aktuellen Stunden, großen Anfragen, Regierungsbefragungen und Fragestunden befassen sich die Abgeordneten mit aktuellen Themen oder fordern mündliche Stellungnahmen der Bundesregierung ein.

Im Plenum wird schließlich auch über Gesetzesvorlagen abgestimmt. Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. Im Vorfeld einer Abstimmung haben die einzelnen Fraktionen meist bereits beschlossen, wie sie sich im Plenum verhalten wollen. In der Regel halten sich die Fraktionsmitglieder an den Mehrheitsbeschluss ihrer Fraktion (Fraktionsdisziplin). Allerdings kann kein Abgeordneter dazu gezwungen werden. Über Gesetze wird im Bundestag immer offen abgestimmt

In den Ausschüssen können die Abgeordneten in kleinerer Runde die Gesetzesvorlagen diskutieren und den hinzugezogenen externen Sachverständigen zuhören. Die Fraktionen entsenden die Experten unter ihren Abgeordneten in die Ausschüsse. Dieses geschieht entsprechend ihren Kräfteverhältnissen im Parlament. Die Ausschüsse erarbeiten die Vorlagen, die anschließend dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Die anderen Fraktionsmitglieder werden durch ihre Vertreter in den Ausschüssen über die Vorlagen informiert und übernehmen häufig deren Rat.

Man unterscheidet zwischen den ständigen Ausschüssen und einer Anzahl von Ausschüssen, die nur im Bedarfsfall eine Rolle spielen. Diese werden wieder aufgelöst, nachdem sie ihre Aufgabe bewältigt haben. Im Grundgesetz ist nur die Bildung von Ausschüssen für Angelegenheiten der Europäischen Union, auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung festgeschrieben. Die Anzahl der ständigen Ausschüsse des Bundestages lag in der Legislaturperiode 2009-2013 bei 22. Oft entsprechen die Ausschüsse den in der Regierung vertretenen Fachministerien. Der größte Ausschuss des Bundestages ist der Haushaltsausschuss. Das Budget einer Bundesregierung wird durch das Parlament festgelegt. Der Haushaltsausschuss, der die Vorlage des Bundesfinanzministeriums berät, ist also sehr wichtig.

Eine Besonderheit stellt der Gemeinsame Ausschuss dar. Dieser 48 Mitglieder umfassende Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Vertretern des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Der Gemeinsame Ausschuss stellt eine Art Notparlament für den Fall dar, dass im Verteidigungsfall der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten kann. Auch im Vermittlungsausschuss ist der Bundesrat vertreten. Seine Aufgabe ist es, einen Kompromiss zwischen beiden Verfassungsorganen in den Fällen zu finden, in denen ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz keine Zustimmung im Bundesrat erhält.

Der Petitionsausschuss hingegen ist der einzige Ausschuss des Parlaments, der sich nicht mit dem direkten parlamentarischen Arbeitsprozess beschäftigt, sondern eine Anlaufstelle für die Bürger bildet. Das Grundgesetz garantiert die Möglichkeit der Beschwerde oder Eingabe an das Parlament als ein Grundrecht. Im Petitionsausschuss werden diese Eingaben geprüft und bearbeitet. Manchmal kann seine Arbeit den Missstand bereits aufheben, in anderen Fällen kommt es zu einer Behandlung des Problems im Bundestag.

Das Parlament ist ebenfalls für die Gesetzgebung, die Verabschiedung des Haushalts und die Schaffung einer Regierung durch die Wahl des Bundeskanzlers zuständig. Eine weitere Hauptaufgabe ist die Kontrolle der Exekutive. Hierzu dienen nicht zuletzt Untersuchungsausschüsse. Ein solcher Untersuchungsausschuss kann durch Antrag von einem Viertel der Abgeordneten erzwungen werden. Diese in der Regel öffentlich tagenden Sonderausschüsse werden oft bei sehr kontroversen Missständen oder einem vermuteten Fehlverhalten staatlicher Stellen oder Personen (z.B. von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern oder Beamten) eingesetzt.