Glossar
Mischverfassung
Fachausdruck der vergleichenden Staatsformenlehre für eine Staatsverfassung, die sich durch die Mischung unterschiedlicher, mitunter gegensätzlicher Verfassungstypen auszeichnet, z. B. in der aristotelischen Staatsformenlehre die aus der Mischung der Demokratie und der Oligarchie hervorgehende gemäßigte Demokratie oder auch der Zwitter aus Mehrheits- und nichtmajoritärer Demokratie, so die Staatsverfassung der Bundesrepublik Deutschland.31.05.2012