Glossar
Generationenvertrag
Zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern gilt das Prinzip, dass die arbeitenden Versicherten durch ihre Beiträge die Renten von heute finanzieren – in der Erwartung, dass die nachfolgenden Generationen bereit sind, für sie das Gleiche zu tun. Dieses wird G. genannt, der weder ausgesprochen noch schriftlich festgelegt wurde (s. Umlageverfahren).31.05.2012