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Vor 30 Jahren: Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 30 Jahren: Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags

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Der am 12. September 1990 unterzeichnete "Zwei-plus-Vier-Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland" machte den Weg frei für die Deutsche Einheit. Er war zugleich einer der Grundpfeiler für das Ende des Ost-West-Konflikts.

Die Außenminister Roland Dumas (Frankreich), Eduard Schewardnadse (UdSSR), der sowjetische Präsident Michail Gorbatschow (M), James Baker (USA), Hans-Dietrich Genscher (BRD), Lothar de Maiziere (DDR) und Douglas Hurd (Großbritannien) nach der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages im Moskauer Hotel "Oktober" am 12. September 1990. (© picture-alliance/dpa)

Mit ihrer Unterschrift unter den Interner Link: Zwei-plus-Vier-Vertrag besiegelten die Außenminister von BRD, DDR sowie der vier ehemaligen Alliierten – USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien – im September 1990 das Ende der Teilung Deutschlands. Damit beendeten die Besatzungsmächte Interner Link: "ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes". Der Vertrag leitete das Ende der Systemkonfrontation zwischen dem Ostblock und dem Westen ein und markierte zugleich den Wendepunkt hin zur Schaffung einer neuen Friedensordnung in Europa. Mit der Unterzeichnung des Vertrags war die seit Ende des Zweiten Weltkriegs offene Interner Link: "deutsche Frage" in der internationalen Politik endgültig geklärt.

Innerhalb von sechs Monaten handelten die beteiligten Staaten einen weitreichenden Vertrag für ein wiedervereinigtes Deutschland aus und stellten die endgültige innere und äußere Souveränität der Bundesrepublik Deutschland her. Obwohl der Vertrag erst am 15. März 1991 nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde durch die Sowjetunion in Kraft trat, konnte die deutsche Wiedervereinigung schon am 3. Oktober 1990 vollzogen werden, da die Alliierten ihre Vorbehaltsrechte direkt nach der Vertragsunterzeichnung im September aussetzten.

Zuvor war bereits am 31. August 1990 der Interner Link: Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik unterzeichnet worden. Er regelte die rechtlichen Bedingungen für die Interner Link: Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990. Während der Einigungsvertrag die innenpolitische Grundlage für die Wiedervereinigung schuf, gilt der Zwei-plus-Vier-Vertrag als der wichtigste außenpolitische Vertragsrahmen auf dem Weg zur deutschen Einheit.

Die deutsche Frage in der Weltpolitik

Durch den Interner Link: Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 war die Frage einer möglichen deutschen Wiedervereinigung auf die Interner Link: internationale Agenda gerückt. Denn die Frage der Deutschen Einheit war nicht ausschließlich Angelegenheit der beiden deutschen Staaten. Die BRD war insbesondere durch ihre Mitgliedschaft in der Interner Link: NATO sowie in der Interner Link: Europäischen Gemeinschaft (EG) in das westliche Bündnissystem eingebunden. Auch sollte die Interner Link: KSZE, in der neben den USA und der Sowjetunion auch alle anderen europäischen Staaten sowie Kanada vertreten waren, in die Entscheidung einbezogen werden, um eine Isolierung Deutschlands zu verhindern.

Die DDR spielte ihrerseits eine Schlüsselrolle innerhalb der sowjetischen Satellitenstaaten in Mittel- und Osteuropa. Mit dem Verlust des Einflusses auf die DDR und andere Ostblock-Staaten – in Interner Link: Polen war im August 1989 erstmals ein nichtkommunistischer Regierungschef gewählt geworden und auch Interner Link: Ungarn sowie die Interner Link: Tschechoslowakei drohten dem Einflussgebiet der Sowjetunion zu entgleiten – drohte der Zusammenbruch der Vormachtstellung der Sowjetunion in Osteuropa.

Im Februar 1990 beschlossen die vier ehemaligen Alliierten im kanadischen Ottawa Verhandlungen, um "die auswärtigen Aspekte der deutschen Einheit, einschließlich der Fragen der Sicherheit der Nachbarstaaten mit beiden deutschen Staaten zu regeln" – die sogenannten Zwei-plus-Vier-Gespräche.

Im Vorfeld sahen Frankreich und Großbritannien eine deutsche Wiedervereinigung kritisch; beide Staaten fürchteten eine hegemoniale Position Deutschlands auf dem Kontinent. Die britische Premierministerin Margaret Thatcher sagte im Februar 1990, dass eine deutsche Wiedervereinigung "bittere Erinnerungen an die Vergangenheit" hervorrufe. Für den französischen Präsidenten François Mitterrand war ein wiedervereinigtes Deutschland nur innerhalb europäischer Institutionen und westlicher Sicherheitsstrukturen annehmbar.

So setzten sich vor allem Frankreich, die USA, Großbritannien und Polen dafür ein, die Vereinigung Deutschlands im Rahmen der NATO zu vollziehen. Vor diesem Hintergrund drängte Frankreich auf eine Vertiefung der europäischen Integration, eine stabile Europäische Union und die Schaffung einer Interner Link: gemeinsamen europäischen Währung – Forderungen, die schließlich im Interner Link: Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 Niederschlag fanden. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag war somit auch ein Impuls für eine Neuordnung der politischen Bündnisse in Europa.

Der damalige Außenminister der BRD, Hans-Dietrich Genscher (FDP), bestand im Vorfeld der Gespräche darauf, dass die Verhandlungen unter der Formel "Zwei plus Vier" statt der von sowjetischer Seite geforderten Formel "Vier plus Zwei" geführt werden. Damit verwies er auf die entscheidende Rolle der beiden deutschen Staaten bei der Ausarbeitung des Vertrags; auch war das politische und wirtschaftliche Gewicht der Bundesrepublik zu groß, als dass ihre Forderungen unberücksichtigt geblieben wären. Schließlich befürworteten die vier ehemaligen Alliierten den deutschen Vorschlag der Zwei-plus-Vier-Formel.

Verhandlungen mit geschwächter Sowjetunion

In vier Verhandlungsrunden, die zwischen Mai und September 1990 in Bonn, Ost-Berlin, Paris (unter Beteiligung Polens) und Moskau stattfanden, wurden zuvor vereinbarte Kernpunkte diskutiert. Dazu gehörten:

  • die Bündniszugehörigkeit des vereinigten Deutschlands

  • die Stärke der Bundeswehr und Sicherheitsgarantien für die Nachbarn Deutschlands

  • die endgültige Festlegung der polnischen Westgrenze durch Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze

  • der Abzug der alliierten Streitkräfte

  • die Aufhebung der alliierten Vorbehaltsrechte sowie

  • die Wiederherstellung der vollen völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands

Dass der Vertrag in der letztlich vereinbarten Form in Kraft treten konnte, war vor allem der Tatsache geschuldet, dass die Sowjetunion zu diesem Zeitpunkt international wie auch innenpolitisch durch eine schwere Wirtschaftskrise geschwächt war. Sie befand sich in ernsten Zahlungsschwierigkeiten und war zu umfassenden Kompromissen im Gegenzug für finanzielle Hilfe bereit. Daraus erwuchs ein deutsch-sowjetisches "Sonderverhältnis", welches mit umfangreichen Lebensmittellieferungen begann und schließlich im September 1990 in Finanzhilfen und Krediten der BRD an die UdSSR in Höhe von zwölf Milliarden D-Mark, zusätzlich eines zinslosen Kredits in Höhe von drei Milliarden DM, mündete. Externer Link: Bereits im Juni hatte die Bundesregierung einen Kredit von über 5 Milliarden D-Mark für die Sowjetunion veranlasst.

Wendepunkt für Europa

Mit der Vertragsunterzeichnung am 12. September 1990 verloren die bis dato geltenden Rechte und Verantwortlichkeiten der ehemaligen Alliierten in Deutschland ihre Gültigkeit. In dem zehn Artikel umfassenden Vertrag erlangte Deutschland unter anderem die volle staatliche Interner Link: Souveränität sowie das Recht der freien Bündniswahl, was den Verbleib in der NATO ermöglichte. Im Vertrag wurde die Truppenstärke der Bundeswehr auf maximal 370.000 Mann festgelegt. Deutschland verzichtete zudem auf Herstellung und Besitz von ABC-Waffen, das Führen von Angriffskriegen sowie auf jegliche Gebietsansprüche insbesondere gegenüber Polen. Mit dem Interner Link: deutsch-polnischen Grenzvertrag legten die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen am 14. November 1990 endgültig den Verlauf ihrer Grenze fest. In Artikel 4 des Zwei-plus-Vier-Vertrags wurde zudem der Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus dem Gebiet der DDR bis zum Jahr 1994 beschlossen.

Frage der Reparationen

Bei der Interner Link: Londoner Schuldenkonferenz im Jahr 1953 war vereinbart worden, dass Reparationsforderungen an Deutschland erst nach Abschluss eines Friedensvertrags gestellt werden könnten. Daher wollte die Bundesregierung die Bezeichnung "Friedensvertrag" für das Zwei-plus-Vier-Abkommen verhindern . Denn ein Friedensvertrag hätte Reparationsforderungen von bis zu 50 Ländern zur Folge gehabt, so der damalige außenpolitische Berater von Bundeskanzler Helmut Kohl, Horst Teltschik. Bis heute sind Reparationsansprüche aus dem Zweiten Weltkrieg daher Gegenstand von politischen Debatten, beispielsweise im Rahmen der jüngst erneuerten polnischen Forderungen nach Kriegsentschädigungen.

Für einen Friedensvertrag hätten zudem alle Staaten, die sich mit dem nationalsozialistischen Deutschland im Krieg befunden hatten, an den Verhandlungen teilnehmen müssen. Um diese Länder dennoch einzubeziehen, wurden die Ergebnisse des Zwei-plus-Vier-Vertrags am 2. Oktober 1990 den Staaten der Interner Link: KSZE vorgelegt, die ihn in der Interner Link: Paris-Charta vom 21. November 1990 "mit großer Genugtuung zur Kenntnis" nahmen. Die am 3. Oktober vollzogene deutsche Einigung kam schließlich mit dem verbrieften Einverständnis der ehemaligen Alliierten und der Zustimmung der KSZE-Staaten zustande.

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