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Wahlen zum UN-Sicherheitsrat

Redaktion

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Am 8. Juni hat die UN-Generalversammlung fünf nichtständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates neu bestimmt. Deutschland ist für zwei Jahre ins das UN-Gremium gewählt worden.

Das Kunstobjekt "Non Violence. Der Knoten im Revolver" von Carl Frederik Reuterswärd steht vor dem Hauptquartier der Vereinten Nationen. (© dpa)

Die Nachricht kam überraschend: Am 4. Mai hatte Israel angekündigt, bei der Wahl der nichtständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats im Juni doch nicht antreten zu wollen und die Kandidatur für einen erstmaligen Einzug des Landes in das wichtige Gremium "zu verschieben". Auch Deutschland hatte frühzeitig seine Kandidatur für die Jahre 2019 und 2020 angekündigt. Lange sah es deshalb nach einem möglichen Kopf-an-Kopf-Rennen der beiden Länder in der Generalversammlung aus. Nach Israels Verzicht auf seine Kandidatur standen die Chancen für Deutschland gut, erneut in den Sicherheitsrat einzuziehen.

Deutschland in den Sicherheitsrat gewählt

Am 8. Juni hat die UN-Generalversammlung die Bundesrebublik für die Jahre 2019 und 2020 als nichtständiges Mitglied in das wichtige Entscheidungsgremium gewählt. Deutschland bekam 184 von 190 abgegebenen Stimmen. Ebenfalls neu gewählt wurden Belgien, Südafrika, die Dominikanische Republik und Indonesien, das sich mit seiner Bewerbung gegen die Malediven durchsetzte. Deutschland war schon mehrfach nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates. Das wiedervereinigte Deutschland wurde in den Jahren 1994, 2002 und 2010 für eine Zwei-Jahres-Periode in den Sicherheitsrat gewählt, die jeweils zum folgenden Jahreswechsel begann.

Ständige und nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat der Interner Link: Vereinten Nationen besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern, die jeweils einen UN-Mitgliedstaat repräsentieren. Fünf Mitglieder des Sicherheitsrates haben einen ständigen Sitz. Das sind zum einen die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs: die USA, Großbritannien, Russland (als Nachfolgestaat der Sowjetunion) und Frankreich. Hinzu kommt China. Der UN-Sicherheitsrat spiegelt damit auch heute noch die politische Ordnung der Nachkriegsjahre nach 1945 wider.

Von den zehn nichtständigen Mitgliedern werden jedes Jahr jeweils fünf Länder für zwei Jahre gewählt. Die Wahl findet in der UN-Generalversammlung statt und muss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen (mind. 129 Stimmen). Die Aufteilung der Sitze folgt einem regionalen, aber informellen Proporz: Afrika stellt drei nicht-ständige Mitglieder. Asien, die lateinamerikanischen Länder sowie die westlichen Staaten (das westliche Europa, Nordamerika und die Staaten Ozeaniens) haben Anspruch auf jeweils zwei Sitze, Osteuropa (wozu auch die EU-Länder des früheren Warschauer Pakts zählen) auf einen Sitz.

Geografisch gesehen gehört Israel zwar nicht zu Europa. Doch als Mitglied des asiatischen Anwärterraums hätte das Land faktisch keine Chance auf einen Sitz, weil eine Kandidatur am Widerstand der arabischen Staaten scheitern würde. Im Jahr 2000 wurde Israel deswegen dem Raum der westlichen Staaten Europas und Nordamerikas zugeschlagen.

Der UN-Sicherheitsrat und seine Aufgaben

Laut Artikel 24 der UN-Charta trägt der Sicherheitsrat "die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" und kann im Krisenfall vorläufige, nicht-militärische und militärische Maßnahmen beschließen. Darunter fallen zum Beispiel Vermittlungsbemühungen, Sanktionen und auch Kriegseinsätze (Interner Link: wie zum Beispiel im Jahr 1950 in Korea).

Mit Beitritt zu den Vereinten Nationen verpflichten sich Staaten, Beschlüsse wie etwa Resolutionen des Sicherheitsrates umzusetzen. In der Praxis ist der Sicherheitsrat jedoch auch auf ein hohes Maß an freiwilliger Unterstützung angewiesen. So verfügt er, anders als ursprünglich in der UN-Charta vorgesehen, beispielsweise nicht über eigene Soldaten. Truppen müssen von den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden.

Laut UN-Charta benötigen Beschlüsse des Sicherheitsrates z.B. zu Resolutionen eine Mehrheit von neun Stimmen, wobei sich die ständigen Mitglieder auch enthalten dürfen. Die ständigen Mitglieder besitzen außerdem ein Vetorecht, damit können Sie Entscheidungen des Sicherheitsrates blockieren. Unter anderem deshalb werden bereits seit den 1990er-Jahren immer wieder Reformvorschläge diskutiert. Im Jahr 2005 hatten Deutschland, Indien, Japan und Brasilien die Schaffung von sechs ständigen Sitzen ohne Veto-Recht ins Spiel gebracht. Gegen solche Überlegungen hatten sich damals vor allem die USA positioniert. Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann es eine Reform des Sicherheitsrates geben wird.

Syrien und Ostukraine bleiben Herausforderungen

In den kommenden zwei Jahren steht der Sicherheitsrat vor einer ganzen Reihe von Herausforderungen. So ist der bereits Interner Link: seit 2011 bestehende Krieg in Syrien regelmäßig Thema in den Sitzungen des Sicherheitsrates. Der Krieg hat sich in den vergangenen Jahren zusehends internationalisiert. Staaten aus dem arabischen Raum, Russland und Mitgliedstaaten der NATO sind an den militärischen Auseinandersetzungen in und rund um Syrien beteiligt.

Ein weiteres wichtiges Thema für den UN-Sicherheitsrat bleibt der Krieg in der Ostukraine. Immer wieder wird öffentlich über eine UN-Friedensmission im Donbas diskutiert. Deutschland spielt bei der Vermittlung eines möglichen Friedensplans in der Ostukraine seit den Minsker Gesprächen 2014 und 2015, einem diplomatischen Forum, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus Russland und der Ukraine, Frankreich und Deutschland zusammengekommen waren, eine wichtige Rolle.

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