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Vor fünf Jahren: Islamistischer Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor fünf Jahren: Islamistischer Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt

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Am 19. Dezember 2016 tötete ein islamistischer Attentäter zwölf Menschen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Der Attentäter war den Behörden bekannt. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages versuchte aufzuklären, warum der Anschlag dennoch nicht verhindert wurde.

Ein goldener Riss erinnert am Berliner Breitscheidplatz an die Opfer des Anschlags. (© picture alliance/dpa | Christoph Soeder)

Am 19. Dezember 2016 fuhr der islamistische Attentäter Anis Amri mit einem LKW in den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Er tötete 12 Menschen, fast 170 wurden verletzt, teils schwer. Ein weiteres Opfer starb im Oktober 2021 an den Langzeitfolgen seiner Verletzungen.

Zuvor hatte Amri in Berlin einen polnischen Lastwagenfahrer erschossen. Mit dessen LKW fuhr er gegen 20 Uhr in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche. Der Sattelschlepper erfasste zahlreiche Menschen, bis das Fahrzeug nach 60-80 Metern zum Stehen kam. Der Attentäter flüchtete vom Tatort und schließlich ins Ausland. Am 23. Dezember wurde Amri bei einer Polizeikontrolle in Norditalien erschossen. Bereits am Folgetag des Anschlags reklamierte die Terrormiliz Interner Link: "Islamischer Staat" (IS) diesen für sich.

Europa wurde vermehrt Ziel islamistischer Anschläge

Auch andere europäische Staaten waren in den Vorjahren zum Ziel islamistischer Terroranschläge geworden. In Frankreich begann mit dem Attentat auf die Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ am 7. Januar 2015 eine Reihe von Terroranschlägen. Am 13. November desselben Jahres töteten islamistische Attentäter in mehreren Attentaten über 130 Menschen in Paris und dem Vorort Saint Denis. Es war der bis dahin Interner Link: schwerste Terroranschlag des Landes. Am 14. Juli 2016, dem französischen Nationalfeiertag, wurde in Nizza ein islamistischer Anschlag mit einem Lastwagen verübt. Der Attentäter steuerte den LKW an der Strandpromenade von Nizza ungebremst in eine Menschenmenge, die ein Feuerwerk beobachten wollte. 86 Menschen starben, mehr als 200 wurden zum Teil schwer verletzt.

In der belgischen Hauptstadt Brüssel wurden bei einer Anschlagsserie am 22. März 2016 mindestens 34 Menschen getötet und 340 verletzt. Zu den Attentaten im Flughafen und an einer Metrostation bekannte sich der IS.

Auch in Deutschland ereigneten sich 2016 bereits vor dem Breitscheidplatz-Anschlag mutmaßlich islamistisch motivierte Terrorakte – so etwa in Hannover, Würzburg und Ansbach.

Attentäter war als Gefährder eingestuft

In den Wochen nach dem Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt wurde massive Kritik an den Sicherheitsbehörden laut, da der Tunesier Amri bereits monatelang von deutschen Sicherheitsbehörden überwacht worden war und abgeschoben werden sollte.

Anis Amri gelangte im Frühjahr 2011 über Lampedusa nach Italien. Unter anderem aufgrund von Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde Amri im Herbst 2011 zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach der Haftentlassung im Mai 2015 sollte er nach Tunesien abgeschoben werden, das Verfahren wurde aber nicht eingeleitet, da Amri keine Ausweispapiere hatte. Im Juli 2015 reiste er nach Deutschland und beantragte Asyl unter dem Namen „Anis Amir“. Auch die deutschen Behörden lehnten seinen Asylantrag 2016 ab.

Im Februar und März 2016 stuften das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen und das LKA Berlin Amri wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat als „Gefährder“ ein. Damit einher gingen Observationen am Aufenthaltsort Berlin. Im September 2016 wurde die Überwachung jedoch eingestellt.

Fehlende Abstimmung der Sicherheitsbehörden

Ein im März 2018 eingesetzter Interner Link: Untersuchungsausschuss des Bundestags wertete über mehr als drei Jahre hinweg Akten der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes sowie der Länder aus und befragte rund 180 Sachverständige und Zeugen. Die Abgeordneten wollten die Umstände aufklären, die dazu führten, dass der Attentäter nicht aufgehalten werden konnte. Der Ausschuss kam nach eigenen Angaben zu der Überzeugung, "dass sowohl individuelle Fehleinschätzungen und Versäumnisse wie auch strukturelle Probleme in den zuständigen Behörden verantwortlich waren". In seinem im Juni veröffentlichten Externer Link: Bericht kritisiert das Gremium fehlende Ressourcen in den für islamistische Gefährder zuständigen Einheiten der Sicherheitsbehörden. Auch seien die Ausländer- und Asylbehörden im Sommer und Herbst 2015 völlig überlastet gewesen.

Der Ausschuss spricht von "Mängel[n] beim Informationsaustausch und der Koordination des Vorgehens zwischen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder" sowie einer „Zersplitterung staatsanwaltschaftlicher Zuständigkeit

en“. Zwar habe keine der individuellen Fehleinschätzungen und Versäumnisse "für sich genommen besonders schwer gewogen", sie hätten dennoch im Zusammenwirken dazu geführt, dass der Anschlag nicht verhindert wurde.

Auch das Berliner Abgeordnetenhaus setzte einen Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag am Breitscheidplatz ein, der in seinem im August 2021 vorgestellten Externer Link: Abschlussbericht die Ermittlungsbehörden ebenfalls scharf kritisierte. Unter anderem sei der Informationsaustausch zwischen Sicherheits- und Justizbehörden im Fall Amri unzureichend gewesen. Zudem sei das Landeskriminalamt nicht ausreichend mit Personal ausgestattet gewesen und der spätere Attentäter nicht angemessen observiert worden, während der Verfassungsschutz zu passiv gehandelt habe. Aus Sicht der Abgeordneten hätte das Interner Link: Bundeskriminalamt (BKA) den Fall Amri übernehmen müssen.

Mehr Personal für Sicherheitsbehörden

In den vergangenen Jahren haben die Ermittlungsbehörden ihr Personal aufgestockt. Auch investierten Bund und Länder mehr Geld in die IT und Sicherheitstechnik. Der Untersuchungsausschuss zum Breitscheidplatz-Anschlag konstatierte im Juni 2021, es habe "in allen Bereichen inzwischen erhebliche Verbesserungen gegeben, um die strukturellen Probleme zu beheben". In Berlin schuf das Landeskriminalamt fast 600 neue Stellen und richtete eine Abteilung für „Islamistischen Extremismus und Terrorismus“ ein, die zukünftig mit weiteren Einheiten der Berliner Polizei in einem neuen Anti-Terrorzentrum arbeiten sollen. Auf Bundesebene führte das Bundeskriminalamt RADAR-iTE als neues Instrument zur Risikobewertung ein, um das Gefährdungspotenzial von „polizeilich bekannten militanten Salafisten“ bundesweit einheitlich zu bewerten. Durch eine Änderung des BKA-Gesetzes kann sogenannten Gefährdern zudem das Tragen einer Fußfessel angeordnet werden.

Die damaligen Oppositionsparteien FDP, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen bewerteten die sicherheitspolitischen Maßnahmen hingegen als nicht ausreichend, etwa hinsichtlich des Informationsaustausches und der föderalen Struktur der Sicherheitsbehörden. Sie und die AfD kritisierten zudem Behinderungen der Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss.

Verschärfte Regelungen für Ausreisepflichtige

Als Reaktion auf den Anschlag verschärfte die Bundesregierung zudem asylrechtliche Regelungen. Durch das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ aus dem Juli 2017 können die Länder unter anderem Asylsuchende ohne Bleibeperspektive verpflichten, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu leben. Auch können seither ausreisepflichtige Asyl- und Schutzsuchende leichter in Abschiebehaft genommen werden, wenn von ihnen nach Einschätzung der Behörden eine Gefahr für die innere Sicherheit ausgeht.

In der Folge der Terrorakte von 2016 verschärften die Verantwortlichen vielerorts zudem die Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen wie Weihnachtsmärkten oder Volksfesten, zum Beispiel durch große Betonpoller, die Anschläge mit Lastkraftwagen verhindern sollen.

Gedenken mit 13 Glockenschlägen

In Berlin wird jährlich am 19. Dezember der Opfer des Terroranschlags am Breitscheidplatz gedacht. An der Gedächtniskirche wurde ein Mahnmal errichtet: Auf der Vorderseite der Treppenstufen wurden die Namen der Todesopfer und ein goldener Riss im Boden eingelassen. Bei der Gedenkveranstaltung in diesem Jahr wird unter anderem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprechen. Um 20:02 Uhr sollen die Glocken 13 Mal schlagen, um an jedes der Opfer zu erinnern.

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