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Editorial | bpb.de

Editorial

Anne-Sophie Friedel

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Vor 70 Jahren führte die Bundesrepublik die Wehrpflicht ein. Der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Bundestag am 7. Juli 1956 waren heftige Kontroversen rund um eine Wiederbewaffnung vorausgegangen, die die westdeutsche Gesellschaft jahrelang in Atem gehalten hatten: Durfte es nach den NS-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg überhaupt wieder deutsche Streitkräfte geben und – gesetzt den Fall – innerhalb welches institutionellen Arrangements? Sollte es sich um eine Freiwilligen- oder um eine Wehrpflichtarmee handeln? Welchen „Verteidigungsbeitrag“ war die Bundesrepublik willens und in der Lage, innerhalb des westlichen Bündnissystems zu leisten?

Heute forciert die „Zeitenwende“ eine Auseinandersetzung mit teils ähnlich gelagerten Fragen. Die breiten Diskussionen über Bedrohungsszenarien, Wehrhaftigkeit und Abschreckung im Lichte des russischen Angriffskrieges in der Ukraine rücken militärische Gewalt wieder stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein. Mit der Neuausrichtung der Bundeswehr – Maßgabe der Bundesregierung ist, sie für eine effektive Landes- und Bündnisverteidigung zur stärksten konventionellen Armee Europas zu machen – justiert sich einmal mehr das Verhältnis zwischen den Deutschen und ihrem Militär.

Währenddessen befindet sich nicht nur das sicherheitspolitische Umfeld im Umbruch, in dem die Bundesrepublik sich positionieren muss. Auch die Art, wie Kriege geführt werden, verändert sich, beschleunigt durch sich überschlagende technologische Entwicklungen. Besonders sichtbar ist das in der Ukraine und im Nahen Osten: Digitale Gefechtsführung, unbemannte Systeme und künstliche Intelligenz unterstützen einen Großteil der Kampfhandlungen. Das wirft militärstrategische und rüstungspolitische, vor allem aber auch völkerrechtliche Fragen auf.