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Kommentar: Die deutsche Russlandpolitik und das russische Gesetz über "ausländische Agenten" | Russland-Analysen | bpb.de

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Kommentar: Die deutsche Russlandpolitik und das russische Gesetz über "ausländische Agenten"

Oxana Schmies Oxana Schmies (Berlin)

/ 7 Minuten zu lesen

Wird die Russlandpolitik die künftigen Koalitionsparteien spalten oder sind die außenpolitischen Herausforderungen eine Chance für Annäherung?

Die Nationalflaggen von Russland und Deutschland auf einer rissigen Wand. (© picture-alliance, Zoonar | daniel0Z)

Repressionen in Russland nehmen zu

Im Oktober 2021 erwarten die deutschen Wähler:innen nach den Bundestagswahlen mit Spannung, welche Parteien die Regierungskoalition bilden werden. Davon hängt auch die künftige politische Linie gegenüber Russland ab. Die Grünen und die FDP, die mit großer Sicherheit Teil der Regierungskoalition sein werden, verlangen einen robusteren Umgang mit dem autokratischen Russland. Die Sondierungsgespräche sind derzeit noch im Gange, die Zusammensetzung der Koalition bleibt offen. Umso wichtiger ist deswegen ein Blick darauf, vor welchen Herausforderungen die neue Bundesregierung in der Russlandpolitik steht.

Nach pseudodemokratischen Parlamentswahlen, die von umfangreichen und harten Repressionen begleitet wurden, schreitet Russland immer schneller in eine Richtung, die für die Bevölkerung katastrophale Folgen haben könnte. Ein wichtiger Bestandteil des vom Kreml massiv ausgebauten Repressionsinstrumentariums stellt das "Gesetz über ausländische Agenten" dar. Die Anzahl von Medien, Organisationen, aber auch Einzelpersonen, die in Russland im Herbst 2021 bis zu zweimal wöchentlich zu "ausländischen Agenten" gebrandmarkt, unter Druck gesetzt, zum Teil festgenommen und verhaftet werden, ist alarmierend. Noch besorgniserregender sind die Dynamik und die Anwendung des Gesetzes in der Praxis.

Die Gesetzgebung über ausländische Agenten

Das russische Justizministerium hat vier Verzeichnisse für verschiedene Kategorien von "ausländischen Agenten" geschaffen. Stand 08. Oktober 2021 sind 89 gemeinnützige Organisationen, 85 (ausländische) Massenmedien, zwei nicht eingetragene öffentliche Vereinigungen und 56 Einzelpersonen als "ausländische Agenten" gelistet.

Die erste gesetzliche Vorlage für die Verfolgung von "ausländischen Agenten" wurde bereits 2012 mit einer Änderung des Gesetzes über gemeinnützige Organisationen geschaffen. Als "ausländischer Agent" kann seitdem jede gemeinnützige Organisation eingestuft werden, die sich in Russland politisch betätigt und Finanzmittel oder Eigentum von ausländischen Organisationen oder Bürger:innen erhält. In den Jahren 2014 und 2015 wurde das Verzeichnis der gemeinnützigen Organisationen, die als "ausländische Agenten" gelten, um Organisationen ergänzt, die Menschenrechts- und Bildungsprojekte durchführen. 2017 wurde ein Gesetz verabschiedet, welches nun auch erlaubt, Medien als "ausländische Agenten" zu registrieren. Das russische Justizministerium kann nun jedes ausländische Medienunternehmen, das direkt oder über russische juristische Personen Finanzmittel oder Vermögenswerte von ausländischen Einrichtungen oder Bürger:innen erhielt, als "ausländischen Agenten" brandmarken.

In den Jahren 2018 und 2019 wurden weitere Gesetzesänderungen verabschiedet, aufgrund deren auch eine natürliche Person zum "ausländischem Agenten" erklärt werden kann, wenn diese Informationen und Materialien ausländischer Medien verbreitet oder an der Produktion dieser Materialien beteiligt ist und dabei Finanzmittel aus dem Ausland erhält. Eine Einzelperson kann dabei nicht nur als ausländischer Agent, sondern auch als "ausländisches Medienunternehmen, das die Aufgaben eines ausländischen Agenten wahrnimmt", eingestuft werden und ist verpflichtet, innerhalb eines Monats eine russische juristische Person zu gründen und diese den Behörden zu melden. Ende 2020 hat das Justizministerium auch ein zusätzliches Verzeichnis für natürliche Personen eingeführt, die im Interesse eines ausländischen Staates, einer internationalen Organisation oder ausländischer Staatsangehöriger politische Aktivitäten in Russland ausüben oder Informationen militärischen Charakters sammeln, welche gegen die Sicherheit der Russischen Föderation verwendet werden können.

Das Gesetz ist also zweischneidig. Es wird nicht nur dafür verwendet, russische unabhängige Medien oder regimekritische Personen unter Druck zu setzen und beschneidet nicht nur deren Rechte. Es betrifft auch unmittelbar europäische (und deutsche) Partner, potenziell auch all jene, die "das Ausland" repräsentieren. Deshalb sollten deutsche Russland-Expert:innen und politische Entscheidungsträger:innen dieses Gesetz genau ins Auge fassen (siehe dazu beispielsweise die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, Jens Beeck und weiteren Abgeordneten der Fraktion der FDP. Drucksache 19/27534 "Auswirkungen des russischen "Gesetzes über ausländische Agenten" auf die Zivilgesellschaft", abrufbar unter: Externer Link: https://dip.bundestag.de/drucksache/auf-die-kleine-anfrage-drucksache-19-27534-auswirkungen-des-russischen-gesetzes/252129).

Das russische "Ausländische-Agenten-Gesetz" ist eine Reminiszenz an die sowjetische Unterdrückung von Dissens. Der Kreml hat dieses alte sowjetische Machtinstrument an die heutige Realität angepasst. Das Gesetz schüchtert die russischen Bürger:innen ein, spaltet die Gesellschaft, setzt sie einer staatlichen Kontrolle aus, richtet sich gegen die Kreml-unabhängige journalistische Berichterstattung, markiert das "Ausland" (wobei vor allem "der Westen" gemeint wird) als Gefahr und Gegner. Das Gesetz ist somit ein politisches Instrument, um Russland bei Bedarf von fast jedem westlichen Einfluss abrupt abzuschotten.

Implikationen für die deutsch-russischen Beziehungen

Das Gesetz ist damit eine potenzielle Gefahr für deutsch-russische Kooperationen, etwa in den Bereichen Wissenschaft, Menschenrechte, Kultur, Jugendaustausch, Bildung, Gesundheit, Umweltschutz und auch Wirtschaft. Der Kreml setzt das Gesetz in einem immer größeren Ausmaß ein und erweitert konsequent dessen Wirkungsradius. Im Vorlauf der Duma-Wahlen im Herbst 2021 war dies besonders deutlich zu spüren.

Durch das Gesetz wird zwischenstaatlicher Austausch in vielen Bereichen beschnitten. Es bringt die russischen Partner in Gefahr, indem es ihre finanzielle Sicherheit und individuelle Freiheit bedroht. Es stellt ebenfalls ein Hindernis für westliche Organisationen dar, die Zivilgesellschaft und Demokratie in Russland unterstützen. Besonders brisant ist, dass das russische Justizministerium, in dem es die "ausländischen Agenten" in ein dafür vorgesehenes Verzeichnis einträgt und deren Namen veröffentlicht (dies geschieht also mitnichten per rechtskräftigen Gerichtsentscheid, sondern durch eine intransparente Entscheidung einer Exekutivbehörde), faktisch zu einem Teil des Staatsrepressionsapparats geworden ist. Auch die Rechtsanwendung des Gesetzes, die vermehrt mit Willkür einhergeht, veranschaulicht den europäischen und deutschen Partnern, dass bei Kooperationen mit Russland von keiner Rechtssicherheit die Rede sein kann.

Für Deutschland bedeutet dies, dass seine Partner in Russland jederzeit gezwungen werden können, ihre Tätigkeit einzustellen. NGOs, Medien und Einzelpersonen, die der Wirkung des Gesetzes unterliegen, sind ständigen Inspektionen ausgesetzt. Die Organisationen müssen stets damit rechnen, dass sie zu einer Zwangsliquidierung gezwungen werden. Die Gesetzesvorschriften werden ständig verschärft und so formuliert, dass es im Prinzip unmöglich ist, sie vollständig einzuhalten. Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren können bei "ausländischen Agenten" geltend gemacht werden. Eine Prozedur, die es erlaubt, die Bezeichnung "ausländischer Agent" rückwirkend anzuwenden, ist momentan in der Gesetzgebung nur für gemeinnützige Organisationen vorgesehen, für die anderen Kategorien "ausländischer Agenten" nicht. Der geringste Verstoß gegen die Vorschriften (die nicht eindeutig interpretiert werden können) führt zu Geldstrafen in Millionenhöhe (Rubel) und in manchen Fällen bis zum Konkurs von als "Agenten" gebrandmarkten Organisationen. Die Tätigkeit der "ausländischen Agenten" ist durch strenge Restriktionen stark eingeschränkt.

Indem die russischen Staatsbürger:innen, die beispielsweise mit deutschen Organisationen und Medien zusammenarbeiten oder Geld aus Deutschland erhalten, strafrechtlich verfolgt werden können, wird die Zusammenarbeit mit Russland erheblich erschwert. Erkennt man die potenziell gefährlichen Konsequenzen, die allein von diesem Gesetz für die deutsch-russische Zusammenarbeit ausgehen, wird deutlich, dass die Nostalgie nach alten Modellen deutsch-russischer Beziehungen die deutsche Politik in eine falsche Richtung führen. Die alten, oft sozialdemokratisch geprägten Ideale deutsch-russischer Beziehungen wie die "Modernisierungspartnerschaft" oder mit der Ostpolitik den 1960er und 1970er Jahren verbundenen Ansätze wie "Wandel durch Annäherung" und "Wandel durch Handel" haben ausgedient. Gerade die Sozialdemokraten, die in der neuen Regierungskonstellation vermutlich eine zentrale Rolle übernehmen werden, sollten offen sein für eine Politik, die der neuen Realität in Russland angemessen ist.

Deutschland steht heute vor anderen Herausforderungen, die sich von jenen früherer Jahrzehnte unterscheiden. Die russische Führung fordert die deutsche Politik mit repressiven Gesetzen heraus. Dadurch kann sie sehr leicht auch deutsche wirtschaftliche Interessen unter Druck setzen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier machte im Februar 2021 bei einem Gespräch mit dem Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft deutlich, dass auch die deutsche Wirtschaft in Russland angesichts des politischen Kurses in Russland keinen "geschützten Raum" jenseits der politischen Rahmenbedingungen für sich beanspruchen könne (Externer Link: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundespraesident-steinmeier-ist-von-moskau-enttaeuscht-17216281.html). Nachhaltige Geschäftsbeziehungen werden in einem nahezu rechtsfreien Raum deutlich erschwert. Die neue Bundesregierung braucht also keine Floskeln und Mantras der alten Ostpolitik, sondern neue Lösungsansätze für konkrete Probleme.

Im Falle des genannten Gesetzes wäre beispielsweise ein Expert:innen-Brainstorming gefragt, um Lösungsansätze für ungehinderte deutsch-russische Zusammenarbeit auszuarbeiten. Gefragt wäre auch die Expertise von Rechtswissenschaftler:innen und Anwält:innen in Deutschland und Europa, die sich auf russisches Recht spezialisieren. Eine fundierte Bestandsaufnahme in Form eines Kompendiums mit Beispielen aus der Praxis von zwischenstaatlichem (zivilgesellschaftlichem) Austausch und anderen deutsch-russische Projekten, bei denen die Interessen deutscher Organisationen und des deutschen Staates unmittelbar betroffen sind, wäre für die künftigen Russland-Beauftragten der neuen Bundesregierung eine nützliche Arbeitsgrundlage. Dies würde auch für eine gezielte (finanzielle) Unterstützung infolge der verstärkten repressiven Verfolgung der Zivilgesellschaft in Russland nützlich sein, wie sie durch das Auswärtige Amt vorgesehen ist. Eine Frage könnte lauten, ob und wie Deutschland russische Opfer des repressiven Gesetzes durch Rechtsbeihilfe unterstützen könnte und wie die Mechanismen des internationalen Rechts (zum Beispiel der EU-Sanktionsmechanismus bei Menschenrechtsverstößen) mit deutscher Teilnahme aktiviert werden könnten. Ebenfalls kann durch das wirksame Publizieren dieser Expertise in der breiten Öffentlichkeit größere Aufmerksamkeit für dieses markante Problemfeld in der auswärtigen Politik erreicht werden.

Von der deutschen Politik hört man immer wieder, dass "der Westen" und "Russland" konträre Interessen verfolgen würden und demnach die deutschen oder "westlichen" Möglichkeiten, Einfluss auf Russland auszuüben, sich langsam erschöpfen. Ein auf überbordende Korruption fußendes System wie das russische, wie dies noch einmal die "Pandora Papers" belegt haben, lediglich realpolitisch als ein "anderes Gesellschaftsmodell" zu bezeichnen, greift zu kurz. Dies verschleiert nur die vorhandenen Probleme und Bedrohungen für deutsche und europäische Interessen.

Wird die Russlandpolitik die künftigen Koalitionsparteien spalten? Auch das ist nicht auszuschließen. Unabhängig von der Zusammensetzung der neuen Bundesregierung muss sie jedoch schnell die Realität in Russland und damit die drängendsten Herausforderungen für zwischenstaatliche Kooperationen anerkennen und derzeit noch ungelöste Fragen so schnell wie möglich angehen. Anderenfalls wird Deutschland von den Problemen überrollt werden. Die Herausforderungen der deutschen Russlandpolitik sind zugleich eine Gestaltungschance. Mit Realitätssinn und Handlungswillen kann Deutschland durch seine künftige Russlandpolitik viel für die Sicherheit und Zukunft Deutschlands, Europas und Russlands tun.

  • Ochotin, Grigorij, und Vera Ammer. Agentenjagd: Die Kampagne gegen NGOs in Russland. Osteuropa 65, Nr. 1/2 (2015): S. 83–94.

  • Siegert, Jens. Russlands Repressionsspirale: Der Prozess gegen Valentina Čerevatenko (Frauen des Don). Osteuropa Nr. 6-7 (2016): S. 143–150.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Dr. Oxana Schmies hat Internationale Beziehungen (Politik) in Jekaterinburg, Russland, studiert und wurde am Max-Weber-Kolleg der Universität Erfurt mit einer Dissertation zu stalinistischen Feindbildern in Neuester Geschichte promoviert. Sie hat an der Universität Erfurt, an der Humboldt-Universität und beim Zentrum Liberale Moderne gearbeitet. Sie lebt in Berlin, wo sie als freie Autorin politische Analysen verfasst und zur deutschen Russlandpolitik forscht. Zuletzt ist von ihr erschienen: NATO’s Enlargement and Russia, 2021, Columbia University Press, Externer Link: https://cup.columbia.edu/book/natos-enlargement-and-russia/9783838214788.