Handlungsfelder der Europäischen Union
Die Europäische Union ist nicht auf bestimmte Politikfelder begrenzt. Während andere internationale Organisationen meistens nur einen Bereich bearbeiten, kann die Europäische Union in allen Politikfeldern tätig werden. Allerdings müssen ihr die Mitgliedstaaten entsprechende Kompetenzen geben. Es gilt das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, nach der die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig werden darf, „die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben“ (Art. 5, Abs. 2 EUV).
Keinesfalls kann sich die EU selbst ermächtigen, einen Politikbereich wahrzunehmen. Doch auch ohne diese Möglichkeit nimmt sie bereits ein beachtliches Spektrum an Aufgaben wahr, denn mit den Jahren sind die Herausforderungen gewachsen und die Politikbereiche eng miteinander verzahnt. Daher ist die Union, wenn auch in abgestufter Form, mittlerweile auf fast allen Gebieten tätig.