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Generalversammlung der Vereinten Nationen | Vereinte Nationen | bpb.de

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Generalversammlung der Vereinten Nationen

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Das zentrale Beratungsorgan der UN ist die Generalversammlung. Sie genehmigt den Haushalt, ernennt den UN-Generalsekretär und entscheidet über die Besetzung von zentralen Ämtern.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Zur ordentlichen Jahrestagung der Generalversammlung kommen jährlich von September bis Dezember Delegierte der UN-Mitgliedsstaaten zusammen und debattieren weltpolitische Fragestellungen. Nach Ablauf dieser Zeit wird nach Bedarf weiter getagt. Zum Auftakt der jährlichen Zusammenkunft reisen unter großem Medieninteresse häufig Regierungschefs und Regierungsmitglieder an. Den überwiegenden Teil der politischen Arbeit erledigen jedoch Diplomaten.

Jeder Mitgliedsstaat hat eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig von seiner Einwohnerzahl, Wirtschaftskraft oder der militärischen Stärke. Um die Arbeit zu strukturieren, hat die Generalversammlung zahlreiche Unterorgane. Zu den wichtigsten gehören die sechs Ausschüsse für Abrüstung und internationale Sicherheit (1. Hauptausschuss), Wirtschaft und Finanzen (2. Hauptausschuss), soziale, humanitäre und kulturelle Fragen (3. Hauptausschuss), besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (4. Hauptausschuss), Verwaltung und Haushalt (5. Hauptausschuss) und Recht (6. Hauptausschuss).

Für Entscheidungen wird laut UN-Charta je nach Tragweite eine einfache oder sogar eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt. Sehr häufig wird im Konsens, also einstimmig, entschieden. Die Resolutionen und Beschlüsse der Generalversammlung sind – anders als beim Sicherheitsrat – völkerrechtlich nicht bindend für die UN-Mitgliedsstaaten. Weil aber die Mehrheit aller Staaten hinter den Entscheidungen steht, haben sie ein politisches Gewicht.

Die UN-Generalversammlung beschäftigt sich mit allen weltpolitischen Fragestellungen, die unter die UN-Charta fallen – sofern diese nicht bereits im Sicherheitsrat behandelt werden. Neben der Gestaltung des Völkergewohnheitsrechts sind die wichtigsten Aufgaben der UN-Generalversammlung die Prüfung und Genehmigung des Haushalts inklusive Festlegung der Beitragsquoten, die Ernennung des UN-Generalsekretärs (auf Vorschlag des Sicherheitsrats) und die Wahl der nicht ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats. Außerdem wählt die Generalversammlung die Richter des internationalen Gerichtshofs.

Ebenfalls ein Hauptorgan der Vereinten Nationen ist der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC = Economic And Social Council), dessen 54 Mitglieder aus dem Kreis der UN-Mitgliedsstaaten von der Generalversammlung gewählt werden. Der Wirtschafts- und Sozialrat untersteht der Generalversammlung und fungiert u.a. als Bindeglied zu zahlreichen Unterorganisationen, Nebenorganen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen. Sein Auftrag ist die Beratung und Koordination in sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen sowie bei Themen aus den Bereichen Gesundheit, Erziehung und Menschenrecht.