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Äußere und innere Reichsgründung

Wolfgang Kruse

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Am 18. Januar 1871 wurde das Deutsche Reich gegründet. Der äußeren musste nun die innere Reichsgründung folgen. Ein schwieriger Prozess, denn das Reich war ein Bund der deutschen Fürsten und stützte sich auf deren Macht. Mit katholischem Zentrum und junger Sozialdemokratie standen dem neuen Staat zudem wichtige politisch-soziale Kräfte gegenüber.

18. Januar 1871: Proklamation von Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles. Gemälde von Anton von Werner.

Äußere und innere Reichsgründung

Die Gründung eines deutschen Nationalstaats war ein wesentliches Ziel der bürgerlichen Emanzipationsbewegungen des 19. Jahrhunderts. Doch als am 18. Januar 1871 nach drei erfolgreichen „Reichsgründungskriegen“ schließlich mit der Ausrufung des preußischen Königs Wilhelm I. zum Kaiser das Deutsche Reich gegründet wurde, spielten andere politisch-soziale Kräfte die führende Rolle: Nach seiner verfassungsrechtlichen Konstruktion war das Kaiserreich formal ein Bund der deutschen Fürsten, und es stützte sich wesentlich auf die bewaffnete Macht ihrer militärisch siegreichen Heere. Gewählte Volksvertreter waren beim Gründungsakt nicht anwesend und an der Errichtung des neuen Staates nur indirekt, durch die Mitarbeit an der Verfassung beteiligt. Anders als in Italien, wo bereits ein Jahrzehnt zuvor der Nationalstaat unter Mitwirkung revolutionärer Bewegungen und unter der Führung bürgerlich-liberaler Kräfte ins Leben gerufen worden war, hat man das unter preußischer Führung geschaffene Deutsche Kaiserreich dementsprechend als eine Reichsgründung oder – wegen seiner Umwälzung der Machtverhältnisse in Deutschland und Europa – sogar als eine Revolution „von oben“ charakterisiert, die im Wesentlichen von den Kräften der alten Ordnung ins Werk gesetzt wurde.

Diese auf den ersten Blick erstaunliche Entwicklung hatte eine Reihe von Gründen, die die politische Initiative gewissermaßen von unten nach oben und zugleich von links nach rechts verschoben haben. Eine grundlegende Voraussetzung dafür war das Scheitern der Nationalstaatsgründung in der Revolution 1848/49, als der preußische König Friedrich Wilhelm IV. die ihm von der Frankfurter Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone abgelehnt und das letzte revolutionäre Aufbegehren in der sog. Reichsverfassungskampagne militärisch niedergeschlagen hatte. Diese Niederlage rief bei großen Teilen des liberalen Bürgertums den Eindruck hervor, den Kräften der alten Ordnung im offenen Konflikt unterlegen zu sein und von nun an besser eine den Machtverhältnissen angepasste Realpolitik jenseits revolutionärer Umsturzversuche zu praktizieren. Trotzdem war mit der Übernahme der preußischen Prinzregentschaft durch den späteren König und deutschen Kaiser Wilhelm I. Ende der 1850er Jahre die Hoffnung auf eine neue, liberale Ära verbunden, die mit großen Wahlerfolgen der liberalen Bewegung einherging. Vor diesem Hintergrund kam es in Preußen in den 1860er Jahren zu einem weiteren politischen Großkonflikt zwischen der liberalen Volksvertretung und der monarchischen Staatsführung, der schließlich Otto von Bismarck die politischen Initiativen ermöglichte, die zur Gründung des Deutschen Kaiserreichs führten.

Der Verfassungskonflikt in Preußen

Der preußische Verfassungskonflikt entwickelte sich aus einem Konflikt über die Militärpolitik Preußens. König Wilhelm I. und die Militärführung strebten eine Militärreform an, die das stehende Heer nicht nur vergrößern, sondern, gestützt auf eine Verlängerung des Wehrdienstes, auch gesellschaftspolitisch zur „Schule der Nation“ umformen sollte. Insbesondere die vorgesehene Auflösung der bürgerlichen Landwehr, einer Errungenschaft der 1848er Revolution, rief die Ablehnung der liberalen Mehrheit im preußischen Landtag hervor, die 1863 das Budget verweigerte und damit eine verfassungskonforme Umsetzung der Militärreformen unmöglich machte. In dieser Zuspitzung des Konflikts berief der König schließlich als „schärfste(n) und letzte(n) Bolzen der Reaktion von Gottes Gnaden“ (Ludwig August v. Rochau) den hochkonservativen Diplomaten Otto v. Bismarck zum Ministerpräsidenten. Das „Konfliktministerium Bismarck“ stützte sich auf die sog. Lückentheorie, nach der im Falle einer Blockade die Staatsgeschäfte auch ohne Zustimmung der Volksvertretung fortgeführt werden müssten, und setzte die Militärreformen aus eigener Machtvollkommenheit um. Erst im Jahre 1866 kehrte Preußen zu einer verfassungskonformen Regierung zurück, nachdem der Landtag dem Ministerpräsidenten für seine auf "Eisen und Blut" gestützte Politik eine rückwirkende Indemnität, d.h. Schutz vor rechtlicher Verfolgung bewilligt hatte.

Der militärische Weg zur kleindeutschen Reichsgründung

Dieses Einlenken der liberalen Mehrheit war auf die außen- und kriegspolitischen Entwicklungen der 1860er Jahre zurückzuführen, die nach vorhergehenden wirtschaftlichen Weichenstellungen nun auch politisch den Weg zu einer kleindeutschen Nationalstaatsgründung unter Führung Preußens wiesen. Ein wesentliches Ziel der Liberalen schien so gemeinsam mit Bismarck verwirklicht werden zu können. Die Situation im Deutschen Bund war bis dahin vom Dualismus zwischen Preußen und Österreich geprägt, wobei Preußen zunehmend erstarkte, mit seiner Zollvereinspolitik wichtige wirtschaftliche Grundlagen für eine deutsche Führungsrolle schuf und grundlegende Reformen im Bund blockierte. Noch traten aber viele süddeutsche, katholische und auch demokratische Kräfte für ein Großdeutschland unter Einschluss Österreichs ein. Nachdem im Krieg gegen Dänemark 1864 die beiden deutschen Führungsmächte gemeinsam Schleswig und Holstein für Deutschland gewonnen hatten, rückten ihre Konflikte anschließend immer deutlicher in den Vordergrund. 1866 kam es zum Krieg, in dem Preußen die mit der Mehrheit der deutschen Staaten verbündeten österreichischen Truppen bei Königgrätz entscheidend schlagen und anschließend, gestützt auf Annexionen in Nord- und Mitteldeutschland, einen Norddeutschen Bund ins Leben rufen konnte. Die preußisch dominierten politischen Konturen des Kaiserreichs waren damit weitgehend vorzeichnet.

Dieser Erfolg der Bismarck‘schen Politik führte auch dazu, dass sich in Preußen die oppositionelle Fortschrittspartei spaltete und ihre Mehrheit nunmehr als Nationalliberale Partei die Reichsgründungspolitik Bismarcks unterstützte. Außenpolitisch stand jedoch noch die Großmacht Frankreich einer deutschen Nationalstaatsgründung im Wege. Schließlich gelang es Bismarck im Konflikt über die spanische Thronfolge, durch die provokative Manipulation der „Emser Depesche“ im Juli 1870 nicht nur den dritten sog. Reichsgründungskrieg gegen Frankreich auszulösen, sondern den französischen Kaiser Napoleon III. mit seiner Kriegserklärung auch die Schuld an der Auslösung des Krieges übernehmen zu lassen. Diese Konstellation rief in Deutschland ein hohes Maß an Zustimmung hervor, und Preußen konnte nun auch die süddeutschen Staaten Bayern, Baden und Württemberg auf seine Seite ziehen. Nachdem die französischen Truppen bei Sedan geschlagen worden waren, rückten die deutschen Armeen auf Paris vor, und im Spiegelsaal von Versailles wurde Wilhelm I. am 18. Januar 1871 zum deutschen Kaiser gekrönt.

Diese Provokation und weit mehr noch die anschließende Annexion von Elsaß-Lothringen trugen nachhaltig dazu bei, künftige Verständigungsmöglichkeiten mit dem „Erbfeind“ Frankreich zu erschweren. Hellsichtige Zeitgenossen wie etwa Karl Marx sahen darin bereits den Untergang des Kaiserreichs in einem zukünftigen Zweifrontenkrieg gegen Frankreich und Russland angelegt. Und als allgemeinere Folge der erfolgreichen Reichsgründungskriege entstanden die Grundlagen für einen preußisch geprägten deutschen Militarismus, der nicht nur Staat und Politik, sondern auch Gesellschaft und Kultur des Kaiserreichs tiefgehend zu prägen vermochte. Doch außenpolitisch gelang es dem neuen Reichskanzler Bismarck erst einmal, die Stellung der neuen Großmacht in der Mitte Europas diplomatisch, ohne weitere Kriegspolitik zu konsolidieren. Besonders deutlich trat dies 1878 auf dem „Berliner Kongress“ der europäischen Großmächte zutage, der unter Leitung des „ehrlichen Maklers“ Bismarck die auf dem Balkan immer deutlicher hervortretenden Konflikte vorläufig einhegen konnte.

Die deutschen Staaten vor und nach 1871 (© mr-kartographie, Gotha)

Probleme der inneren Reichsgründung

Die Zukunftsfähigkeit des neuen Nationalstaates war aber nicht nur von außenpolitischen Konstellationen und Entscheidungen abhängig. Auch die Entwicklung der inneren Verfassung von Staat und Gesellschaft spielte eine entscheidende Rolle. Der verfassungsstaatliche Aufbau des Reiches wurde von einer Zusammenarbeit konservativer und nationalliberaler Kräfte bestimmt. Das Ergebnis war eine konstitutionelle Monarchie, die monarchische Souveränität und Volksrechte miteinander zu verbinden suchte, den Schwerpunkt aber auf die Fürstenherrschaft legte. Förmlich lag die Souveränität im Bundesrat als föderalem Vertretungsorgan der zu einem „ewigen Bund“ zusammengeschlossenen 22 Fürstenstaaten und 3 freien Hansestädte (Hamburg, Bremen, Lübeck), während die Staatsspitze vom Bundespräsidium aus Kaiser und Reichskanzler gebildet wurde. Die preußische Vorrangstellung wurde nicht nur durch die Personalunion des preußischen Königs und deutschen Kaisers sichergestellt, sondern auch durch die enge Verbindung der Ämter des Reichskanzlers und des preußischen Ministerpräsidenten sowie durch die starke Position Preußens im Bundesrat. An Gesetzgebung und Budget war ferner der Reichstag beteiligt, der im europäischen Vergleich sehr fortschrittlich nach einem allgemeinen, gleichen und geheimen Männerwahlrecht gewählt wurde, zugleich aber nur über begrenzte Parlamentsrechte verfügte und insbesondere an der Regierungsbildung nicht beteiligt war, die allein dem Kaiser oblag.

Die sog. innere Reichsgründung, d.h. der nationale Zusammenhalt des neuen Nationalstaats, blieb zu Anfang aber unvollständig. Ein übergreifender Reichsnationalismus entwickelte sich nur langsam, und wichtige politisch-soziale Kräfte wie vor allem das katholische Zentrum und die junge Sozialdemokratie standen der neuen Staats- und Verfassungsordnung distanziert bis ablehnend gegenüber oder wurden ihr schnell entfremdet. Im liberalen Lager setzte die nationalliberale Mehrheit auf eine freiheitliche Ausgestaltung insbesondere von Recht und Wirtschaft des Kaiserreichs, während die linksliberale Fortschrittspartei in Opposition zur Bismarck‘schen Politik blieb. Ähnlich gespalten war anfangs das konservative Lager. Die Freikonservative Partei folgte seit ihrer Gründung 1866 als "Partei Bismarck sans phrase" weitgehend widerspruchslos der Reichsgründungspolitik. Die preußischen Hochkonservativen dagegen, aus deren Kreis Bismarck ursprünglich stammte, verwarfen mehrheitlich die prinzipienlose, nach dem Vorbild Napoleons III. als bonapartistisch begriffene Machtpolitik des "weißen Revolutionärs" (Lothar Gall), der nicht nur ‚linke’ Prinzipien wie den Nationalismus und das allgemeine (Männer-)Wahlrecht adaptierte, sondern auch die legitimen Rechte schwächerer Fürsten mit Füßen trat. Erst 1876 kam es zur Gründung einer Deutschkonservativen Partei, die sich langsam wieder auf die Reichsleitung zubewegte und im Zuge der konservativen Wende der Reichspolitik Ende der 1870er Jahre schließlich zu einer tragenden Säule der Bismarck‘schen Kartellpolitik wurde.

Zwar konnte sich Bismarck anfangs auf eine Reichstagsmehrheit aus freikonservativen und liberalen Kräften stützen, doch diese Basis war schwach und in weiten Teilen der Bevölkerung gab es große Vorbehalte. Dies galt vor allem für die nationalen Minderheiten der Polen, Dänen und Masuren, die zwangsweise annektierten französischen Bevölkerungsteile im unter Sonderrecht stehenden „Reichsland“ Elsaß-Lothringen sowie generell für die große religiöse Minderheit der Katholiken. Bestärkt wurde die Distanz zum Kaiserreich noch durch eine gravierende Wirtschaftskrise, die die auf den Gründerboom folgende „Gründerkrise“ von 1873, in der viele Menschen sozial deklassiert wurden. Bismarck reagierte auf diese schwierige Situation mit einer Politik der sekundären (Wolfgang Sauer) oder auch negativen Integration (Hans-Ulrich Wehler), d.h. dem Versuch, eine Mehrheit staatstragender Kräfte durch die propagandistisch motivierte Ausgrenzung und Bekämpfung von inneren und äußeren "Reichsfeinden" zusammenzubinden. Das Verdikt der Reichsfeindschaft traf zuerst den organisierten Katholizismus. Die 1870er Jahren standen so innenpolitisch weitgehend im Zeichen des "Kulturkampfes" gegen die katholische Kirche und gegen die Zentrumspartei, die sich 1870 als politisches Sammelbecken der Katholiken gegründet hatte.

Der "Kulturkampf" gegen den Katholizismus und die Entstehung des Sozialistengesetzes

Der Kulturkampf war nicht allein ein deutsches Phänomen. Nachdem Papst Pius IX. 1864 Liberalismus und säkularen Staat fundamental verworfen hatte, kam es in den meisten europäischen Staaten zu Konflikten mit dem „Ultramontanismus“, die im Kaiserreich aber eine besondere politische Schärfe gewannen. Für Bismarck bot der Kampf gegen den Katholizismus nicht nur eine Möglichkeit, die für den Reichsausbau anfangs unverzichtbaren Nationalliberalen an sich zu binden, sondern es ging ihm auch darum, die Zentrumspartei zu bekämpfen, die als zweitgrößte Fraktion im Reichstag seine Mehrheiten gefährdete. Doch die seit 1872 verabschiedeten antikatholischen Sondergesetze und Verfolgungsmaßnahmen führten nicht zu einer Auflösung, sondern zu einer Stärkung des katholischen Milieus, die sich auch in weiteren Wahlerfolgen des Zentrums ausdrückte. Als 1878 mit Leo XIII. ein liberalerer Papst an die Spitze der Kirche rückte, nutzte Bismarck dies zu einer Verständigungspolitik mit dem Vatikan, die langsam auch zu einer Abschwächung des Kulturkampfes führte.

Als neue Inkarnation der Reichsfeindschaft boten sich die seit 1875 in der "Sozialistischen Arbeiterpartei" (SAP) zusammengeschlossenen Sozialdemokraten an. Sie traten für die revolutionäre Überwindung der bestehenden Gesellschaftsordnung ein und waren zugleich – ähnlich wie die Katholiken – übernational-internationalistisch organisiert. Bismarck nutzte 1878 zwei nicht von SAP-Mitgliedern ausgeführte Attentatsversuche auf den Kaiser, um die anfangs ablehnenden Liberalen zu spalten und ein Ausnahmegesetz „gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ verabschieden zu können. Nach einer Auflösung des Reichstags und von nationalistischer Agitation geprägten Neuwahlen stimmte im Oktober 1878 letztlich neben den beiden konservativen Parteien auch die Mehrheit der Nationalliberalen dem Sozialistengesetz zu. Damit war die Grundlage für eine erweiterte, politisch weiter nach rechts rückende Reichstagsmehrheit geschaffen. Hinter dieser konservativen Neuausrichtung der Reichspolitik standen allerdings auch handfeste ökonomische Interessen: Die wirtschaftliche Krise der 1870er Jahre, die eine lange Phase krisenhafter Entwicklungen einleitete, hatte sowohl bei konservativen Agrariern als auch bei nationalliberalen Schwerindustriellen den Wunsch nach Schutzzöllen wachgerufen, den ihre neugegründeten Interessenverbände, der „Bund der Landwirte“ und der „Bund der Industriellen“, als „Bündnis von Roggen und Stahl“ den rechtsstehenden Parteien nahebrachten. Von nun an stand die Reichspolitik im Zeichen eines von Bismarck kontrollierten, sammlungspolitischen „Kartells der staatserhaltenden und schaffenden Stände“.

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