Der Gesundheits- und Pflegesektor ist laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit einer der Beschäftigungsbereiche, der in den vergangenen Jahren besonders stark gewachsen ist.
Immer mehr Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland
2025 sind rund 1,9 Millionen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Während die Zahl der Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit in den Pflegeberufen in den letzten Jahren stagniert oder rückläufig ist, verzeichnen ausländische Beschäftigte in den Pflegeberufen einen starken Zuwachs. Ihre Zahl stieg innerhalb von zehn Jahren um fast 270 Prozent auf 360.000. Seit 2022 ist die Zahl der Beschäftigten in der Pflege nur noch aufgrund ausländischer Arbeitskräfte gestiegen. Lag ihr Anteil in den Pflegeberufen im Jahr 2015 noch bei 6,5 Prozent, ist er bis 2025 auf fast 19 Prozent gestiegen. Große Unterschiede zeigen sich dabei zwischen West- und Ostdeutschland: Der Anteil der ausländischen Pflegekräfte in den ostdeutschen Flächenländern liegt bei 7,1 Prozent, während er in Westdeutschland 21 Prozent erreicht. Weiterhin werden Pflegeberufe in Deutschland mit rund 80 Prozent von Frauen ausgeübt, wobei der Anteil männlicher Beschäftigter durch internationale Rekrutierung leicht wächst. Das ifo-Institut weist darauf hin, dass ausländische Pflegekräfte häufiger in Vollzeit arbeiten – sie erhöhen nicht nur die Zahl der Pflegekräfte, sondern auch das Arbeitsvolumen.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ärztinnen und Ärzte lag in Deutschland 2025 bei rund 338.000 Personen. Davon haben 18 Prozent einen ausländischen Pass. 2015 waren es noch 12 Prozent. In der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ärzteschaft insgesamt nimmt der Frauenanteil stetig zu und liegt derzeit bei gut 55 Prozent.
Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, also solche mit eigener Praxis, als Selbständige nicht in der Beschäftigungsstatistik erfasst werden. Die Gesamtzahl liegt also deutlich höher – laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer 2025 bei 446.100.
In diesem Zeitraum hat sich die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Staatsbürgerschaft im Zeitverlauf fast verdoppelt (2015: 37.900; 2025: 71.500), während die Zahl der deutschen im gleichen Zeitraum um 12 Prozent angestiegen ist.
Aufteilung der Herkunftsstaaten
Zu den „EU-14“ Staaten zählen die EU-Gründungs- und -Beitrittsstaaten bis einschließlich 1995 (ohne Deutschland und Vereinigtes Königreich): Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal, Finnland, Österreich, Schweden. Am 31. Januar 2020 verließ das Vereinigte Königreich die EU.
In „Übrige EU 2004–2013“ sind die ost- und südeuropäischen Staaten zusammengefasst, die seit 2004 der EU beigetreten sind: Polen, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Bulgarien, Malta, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern und Kroatien.
Unter der Kategorie „Asylherkunftsländer (2015/16)“ finden sich die acht wichtigsten Asylherkunftsstaaten der Jahre 2015/16: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
In den „Übrigen Drittstaaten“ sind alle übrigen Staaten zusammengefasst, die nicht Teil der EU sind und nicht in einer anderen Kategorie erfasst wurden, ebenso wie Menschen, deren Staatsangehörigkeit unbekannt oder die staatenlos sind.
Mittlerweile hat laut Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2025 jede fünfte Pflegekraft eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die Top-Herkunftsländer ausländischer Pflegekräfte haben sich dabei in den vergangenen zehn Jahren verändert: In Deutschland arbeiten mittlerweile vermehrt Personen aus Ländern außerhalb der EU (Drittstaaten).
Von den internationalen Pflegekräften kommen knapp 11 Prozent aus den (übrigen) Drittstaaten. Vor zehn Jahren lag dieser Anteil noch bei 2,6 Prozent. Die Hauptherkunftsländer der Pflegekräfte sind hier insbesondere Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Indien. Danach folgen die ost- und südeuropäischen EU-Beitrittsländer (EU 2004–2013). Auch Pflegekräfte aus den acht zuzugsstärksten Asylherkunftsländern der Jahre 2015/16 sowie der Ukraine sind mittlerweile wichtige Beschäftigtengruppen unter den Pflegekräften. Der Anteil aus den EU 14-Staaten ist mit 1,3 Prozent nahezu unverändert.
Auch in der Ärzteschaft sind ausländische Staatsangehörige aus der EU nicht mehr so stark vertreten wie noch vor zehn Jahren, deutliche Zunahmen verzeichnen vor allem jene aus Nicht-EU-Ländern, wie aus den übrigen Drittstaaten und den Fluchtländern (vgl. Abbildung 2). Die meisten beschäftigten ausländischen Ärztinnen und Ärzte stammen 2025 aus Syrien, der Türkei, Russland und der Ukraine.
Ausländische Pflegekräfte sind häufiger auf Helferniveau beschäftigt
Während für den Arztberuf ein Medizinstudium und eine anschließende Facharztausbildung durchlaufen werden muss und damit am Ende alle auf höchstem Qualifikationsniveau tätig sind, gibt es bei den Pflegeberufen mehrere Anforderungsniveaus. Einfache pflegerische Tätigkeiten auf Helferniveau erfordern in Deutschland in der Regel eine ein- bis unter zweijährige Ausbildung. Die Tätigkeit einer Pflegefachkraft setzt eine dreijährige Ausbildung voraus. Darüber hinaus gibt es auch im Pflegebereich Tätigkeiten, für das höheres Qualifikationsniveau und Spezialwissen erforderlich ist. Außer bei den OP-, Intensiv- und Kinderpflegekräften handelt es sich bei diesen Personen vorwiegend um Aufsichts- und Führungspersonal in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Von den Pflegekräften mit deutscher Staatsangehörigkeit sind gut zwei Drittel auf Fachkraftniveau (66 Prozent) und 26 Prozent Helferniveau tätig (vgl. Abbildung 3). Ausländische Pflegekräfte arbeiten dagegen viel häufiger auf Helferniveau (48 Prozent), nur die Hälfte sind als Fachkräfte tätig. Dies erklärt sich zu einem Teil damit, dass ausländische Staatsangehörige öfter in der Altenpflege als in der Krankenpflege beschäftigt sind (41 Prozent zu 32 Prozent), wo die Tätigkeiten auf Helferniveau generell häufiger vorkommen. Zum anderen Teil dürfte die stärkere Verteilung ausländischer Pflegekräfte auf einfache Pflegetätigkeiten aber auch auf eine fehlende Anerkennung ihrer ausländischen Abschlüsse zurückzuführen sein. In der Praxis arbeiten ausländische Pflegekräfte häufig zunächst auf dem Helferniveau, bis ihre ausländische Qualifikation durch die zuständigen Stellen als formal gleichwertig anerkannt wird.
Regionale Verteilung von Pflegekräften sowie Ärztinnen und Ärzte
Mit Blick auf die regionale Bedeutung von ausländischen Pflegekräften und ärztlichen Fachpersonal in Deutschland auf Kreisebene zeigen sich deutliche Unterschiede.
Mit Ausnahme von Berlin sind die Anteile ausländischer Pflegekräfte in den ostdeutschen Regionen am niedrigsten (Abbildung 4). Hier liegt ihr Anteil in fast allen Regionen unter zehn Prozent. In den westlichen Bundesländern ist die Verteilung insgesamt etwas gleichmäßiger. Vor allem in städtischen und Metropolregionen (z.B. München, Frankfurt/Main, Stuttgart, Hamburg, Bremen) sind anteilig die meisten ausländischen Pflegekräfte tätig. Dies deckt sich mit dem Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Demografischer Wandel im Gesundheitswesen
In Deutschland wird in den nächsten Jahren ein großer Anteil der Pflegekräfte, aber auch des ärztilchen Fachpersonals, altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden. Hinzu kommt, dass aufgrund der Alterung der Bevölkerung in Zukunft die Zahl der Pflegebedürftigen stark zunehmen wird – bis 2049 um mindestens 1,7 Millionen Menschen.
Berechnungen des Statistischen Bundesamts zufolge werden bis 2049 mindestens 280.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt.
Auch bei den sozialversicherungspflichtigen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland dürfte in den nächsten Jahren ein großer Anteil altersbedingt ausscheiden. Im Jahr 2025 waren gut ein Viertel der Ärzteschaft mit deutscher Staatsangehörigkeit 55 Jahre und älter, jene mit ausländischer Staatsangehörigkeit dagegen sind deutlich jünger. Während rund die Hälfte von ihnen unter 35 Jahre alt ist (46 Prozent), trifft dies bei den deutschen Medizinerinnen und Medizinern nur auf 24 Prozent zu. Zum Vergleich: Der Anteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit über 55 Jahre lag 2025 nur bei knapp vier Prozent.
Demografischer Wandel im Gesundheitswesen in den ostdeutschen Flächenländern
Die westlichen Bundesländer und Berlin sind für ausländische Pflegekräfte besonders attraktiv, dort hat fast jede fünfte Pflegekraft keinen deutschen Pass. Wie stark der demografische Wandel zum Tragen kommt, hängt insbesondere von der Altersstruktur in den Regionen ab. In den westdeutschen Regionen und in Berlin fällt der demografische Wandel durch ausländische Pflegekräfte nicht besonders stark ins Gewicht. Jüngere Kohorten sind stärker besetzt als ältere (vgl. Abbildung 6). In Ostdeutschland dagegen ist der Anteil ausländischer Pflegekräfte mit sieben Prozent deutlich niedriger. Gleichzeitig sind in den Ost-Flächenländern die älteren Kohorten besonders stark vertreten. Hier werden in den kommenden Jahren viele Pflegekräfte in den Ruhestand gehen. Der Anteil von jüngeren ausländischen Beschäftigten ist in den ostdeutschen Flächenländern aber viel zu niedrig, um diese Abgänge kompensieren zu können.
In den östlichen Flächenländern treffen gleich zwei Entwicklungen aufeinander: Der demografische Wandel zeigt sich dort durch ein vergleichsweise hohes Durchschnittsalter besonders stark.
Fazit und Ausblick
Der Bedarf an Pflegekräften sowie Ärztinnen und Ärzten kann seit vielen Jahren nur mit Hilfe von ausländischen Beschäftigten gesichert werden. Seit 2022 wird das Beschäftigungswachstum in der Pflege ausschließlich von Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit getragen. Ausländische Pflegekräfte federn damit nicht nur seit Jahren den akuten Fachkräftebedarf ab, sondern zugleich auch die ungünstige demografische Entwicklung. Letztere geht damit einher, dass im Gesundheits- und Pflegebereich bereits aktuell sowie absehbar in den nächsten fünf bis zehn Jahren eine sehr hohe Anzahl das Renteneintrittsalter erreicht. Damit besteht ein außergewöhnlich hoher Ersatzbedarf. Um ihm zu begegnen, wird immer häufiger Personal aus Drittstaaten angeworben. 2025 starteten die Bundesärztekammer und weitere maßgebliche Gesundheitsorganisationen einen „Gemeinsamen Aufruf“
Nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) muss geprüft werden, dass potenzielle Fachkräfte nicht aus Ländern abgeworben werden, in denen ebenfalls ein Fachkräftemangel zu verzeichnen ist. Dazu hat die Weltgesundheitsorganisation einen Kodex beschlossen, der einen „Care Drain“ verhindern soll. Deutschland hat dafür eine entsprechende Liste in der Beschäftigungsverordnung (Anlage zu § 38 BeschV) aufgeführt.
Infobox Daten
Die Analysen zur Beschäftigung von Pflegekräften sowie Ärztinnen und Ärzten erfolgen auf der Basis der Berufsklassifikation (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und deren Anforderungsniveau (Stichtag jeweils 30.06.; genaue Auflistung der Ebene der detailliertesten Ebene der Berufsgattungen siehe Tabelle 1). Das Anforderungsniveau der Beschäftigten bildet die unterschiedlichen Komplexitätsgrade innerhalb von Berufen ab. Hierzu werden nach der Berufsklassifikation der BA vier Ebenen des Anforderungsniveaus unterschieden (Helfer/-innen, Fachkräfte, Spezialist/-innen und Expert/-innen), die sich an den für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen formalen beruflichen Bildungsabschlüssen orientieren.