Worum geht‘s beim Familiennachzug?
Migrationspolitik im Fokus
Vera HanewinkelChristina Mecke
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Menschen migrieren aus unterschiedlichsten Gründen. Häufig spielt dabei auch die eigene Familie eine Rolle. Wir schauen uns an, wie der Familiennachzug geregelt ist und welche Bedeutung er haben kann.
Menschen migrieren aus vielen verschiedenen Gründen nach Deutschland: um hier zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen, auf der Suche nach Schutz oder um mit ihrer Familie zusammen zu sein. Während die Interner Link: Zuwanderung von Asylsuchenden einerseits und Interner Link: Fachkräften andererseits häufig Thema politischer Debatten und medialer Berichterstattung ist, bleibt die Migration „aus familiären Gründen“ eher unbeleuchtet. Dabei zählt der Wunsch, mit Familienmitgliedern zusammenzuleben oder eine Familie mit einer bereits in Deutschland lebenden Person zu gründen, zu den Hauptmotiven für die Zuwanderung.
Was bedeutet Migration aus familiären Gründen?
Rechtlich steht bei der Migration aus familiären Gründen der Familiennachzug im Fokus, manchmal auch als Familienzusammenführung bezeichnet. Familiennachzug bedeutet, dass ausländische Familienmitglieder zu einer bereits in Deutschland lebenden Person nachziehen. Der Nachzug erfolgt entweder zu einer Person mit deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit. So einfach diese Definition zunächst scheint, so vielfältig ist diese Gruppe der Migrant:innen auf den zweiten Blick: Die Verwandtschaftsverhältnisse, die Aufenthaltsgründe der Personen, zu der die Familienangehörigen ziehen, und die Bedingungen, die für eine Familienzusammenführung erfüllt sein müssen, sind sehr unterschiedlich.
Der Familiennachzug ist im deutschen Aufenthaltsgesetz geregelt. Er dient der „Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft“ und leitet sich aus dem Externer Link: Grundgesetz ab. Dort heißt es in Artikel 6 Absatz 1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Dieser Grundsatz gilt für alle Menschen in Deutschland – und zwar unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Das Externer Link: Aufenthaltsgesetz unterscheidet dabei zwischen dem Nachzug zu deutschen oder ausländischen Familienmitgliedern, dem Nachzug zu oder von bestimmten Angehörigen (Ehe- und Lebenspartner:innen sowie Kinder) und zu welchem Zweck sich der oder die Familienangehörige in Deutschland aufhält.
In der Regel ist der Nachzug nur für die sogenannte Kernfamilie gestattet. Nachziehen dürfen also Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen und unverheiratete minderjährige Kinder. Zudem dürfen in Deutschland lebende Minderjährige unter bestimmten Bedingungen ihre Eltern nachholen. Alle weiteren Familienmitglieder benötigen separate Aufenthaltstitel oder eine Ausnahmeregelung, die Externer Link: durch eine „außergewöhnliche Härte“ für jeden Einzelfall begründet werden muss. Diese kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn die in Deutschland lebende Person schwer erkrankt und auf die Betreuung durch Verwandte angewiesen ist – und eine Betreuung im Ausland nicht zumutbar ist.
Welche Voraussetzungen gelten beim Familiennachzug?
Der Familiennachzug ist an Bedingungen geknüpft: Die bereits in Deutschland lebende Person muss über einen Aufenthaltstitel verfügen, der den Familiennachzug erlaubt. Außerdem muss sie ausreichend Wohnraum und ein Einkommen nachweisen, das den Lebensunterhalt sichert. Zudem werden in vielen Fällen von den nachziehenden Ehe- oder Lebenspartner:innen einfache Deutschkenntnisse verlangt.
Ausnahmen von diesen Regelungen gelten für anerkannte Geflüchtete: Erhalten Asylsuchende in Deutschland den Flüchtlingsstatus oder eine Asylberechtigung, dürfen sie Mitglieder ihrer Kernfamilie unter erleichterten Bedingungen nachholen. Dazu müssen sie innerhalb von drei Monaten nach der Zuerkennung des Schutzstatus einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Ausreichend Wohnraum und Einkommen müssen sie dann nicht nachweisen. Externer Link: Erleichterte Bedingungen beim Familiennachzug gibt es auch für Fachkräfte. Diese dürfen beispielsweise auch ihre Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland holen.
Nachgezogene Angehörige von Ausländer:innen dürfen maximal so lange in Deutschland bleiben, wie die Aufenthaltserlaubnis des Familienmitglieds, zu dem sie nachgezogen sind, gültig ist. Nachgezogene Ehepartner:innen können in der Regel nach einem dreijährigen Aufenthalt in Deutschland ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht beantragen. Dieses ermöglicht im Falle einer späteren Scheidung den rechtmäßigen Verbleib in Deutschland. Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten. Ein vom Familiennachzug unabhängiges Aufenthaltsrecht wird mit Erreichen der Volljährigkeit gewährt.
Wie viele Menschen kommen aus familiären Gründen nach Deutschland?
Die Zahl der Menschen, die aus familiären Gründen nach Deutschland kommen, ist nicht leicht zu beziffern. Es gibt verschiedene Datenquellen, die unterschiedliche Aspekte dokumentieren: zum Beispiel die Zahl der Visa-Bewilligungen zum Zweck des Familiennachzugs und aus dem gleichen Grund zuerkannte Aufenthaltstitel im Ausländerzentralregister (AZR). Beide Statistiken können nur einen unvollständigen Eindruck der Migration aus familiären Gründen vermitteln. Einerseits, weil die tatsächlichen persönlichen Motive, nach Deutschland zu ziehen, sich nicht immer in den zur Verfügung stehenden rechtlichen Kategorien erschöpfen – Familie kann dabei ein Grund neben anderen sein oder umgekehrt auch eine Rolle spielen, obwohl ein anderer Anerkennungsgrund besteht. Andererseits enthalten diese Statistiken keine Angaben zu Staatsangehörigen anderer EU-Staaten, die aufgrund der allgemeinen Freizügigkeit von Unionsbürgern in Deutschland leben. Bei der Zahl der Visa-Bewilligungen kommt hinzu, dass nicht alle Menschen auch tatsächlich einreisen, die ein Visum ausgestellt bekommen haben.
Die persönliche Motivation von Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind, wird allerdings im Externer Link: Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgefragt. 2024 lebten demnach 15,9 Millionen Menschen in Deutschland, die in einem anderen Land geboren worden waren. Von diesen gaben in der Haushaltsbefragung rund 5,2 Millionen als Hauptmotiv für ihre Zuwanderung die Familienzusammenführung an, weitere 1,5 Millionen die Familiengründung . Damit sind mehr Personen hauptsächlich aus familiären Gründen nach Deutschland gekommen als aus humanitären Gründen (Flucht, Asyl, internationaler Schutz: 3,2 Millionen Personen), aufgrund von Arbeit/Beschäftigung (rund drei Millionen) oder wegen eines Studiums, Aus- oder Weiterbildung (975.000). Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Motivation zur Migration nicht zwangsläufig identisch mit dem Zweck des Visums und des Aufenthaltstitels ist.
Mehr Frauen als Männer sind aus familiären Gründen nach Deutschland gekommen: 2,9 Millionen Frauen gaben im Mikrozensus 2024 als Hauptmotiv für die Zuwanderung die Familienzusammenführung an, verglichen mit rund 2,3 Millionen Männern. Noch größer war der Geschlechterunterschied bei der Familiengründung: 1,1 Millionen Frauen nannten diese als Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland, bei den zugewanderten Männern waren es 415.000.
Auch bei der Neuzuwanderung spielen familiäre Gründe eine wichtige Rolle. Insgesamt wurden 2024 rund 419.000 nationale Visa erteilt, die einen längerfristigen, also mehr als drei monatigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Davon waren rund 124.000 Visa zur Zuwanderung aus familiären Gründen bewilligt worden: Bei 54.709 Personen handelte es sich um Ehegatt:innen, die zu einem in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen ziehen wollten, weitere 17.813 Personen erhielten ein Visum für den Ehegattennachzug zu einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit. 45.452 Visa wurden 2024 für den Nachzug von Kindern ausgestellt, weitere 5.150 für den Nachzug von Eltern(teilen) zu in Deutschland lebenden Minderjährigen. 551 Visa wurden für den Nachzug sonstiger Familienangehöriger erteilt.
Unter den ausgestellten Visa zur Zuwanderung aus familiären Gründen waren rund 9.200 Visa für den Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten und rund 12.000 Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.
Welche Rolle spielen Familien in Migrationsentscheidungen …
Menschen treffen Migrationsentscheidungen häufig nicht alleine. Sie tauschen sich dazu mit ihrem sozialen Umfeld aus. Welche konkrete Rolle Familien in den Entscheidungsprozessen einnehmen, ist bislang nicht umfassend erforscht. Allerdings zeigen Studien, dass Familien großen Einfluss auf Migrationsentscheidungen haben können. So spielen etwa soziale Normen, die sich in Familien wiederspiegeln, in diese Entscheidungen hinein. Ein Beispiel sind gesellschaftliche Erwartungen an Geschlechterrollen: Obliegt den männlichen Familienmitgliedern die Verantwortung für die finanzielle Versorgung der Familie, Frauen hingegen die Verantwortung für die Betreuung von Kindern und die Pflege älterer Familienangehöriger, begünstigt dies die Migration von Männern.
Auch die Frage, wie andere Familienmitglieder grundsätzlich zu Migration stehen und diese unterstützen, beeinflusst Migrationsentscheidungen. Externer Link: Forschungsergebnisse zeigen zum Beispiel, dass die Familie eine ausschlaggebende Rolle bei der Entscheidung spielt, ob Studierende einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen – etwa indem sie ihren Kindern einen Auslandsaufenthalt als erstrebenswert vermitteln, sie dazu ermutigen und möglicherweise finanziell unterstützen.
Die Regulierung von Migration in den Zielländern entlang von geschlechtsspezifischen oder familiären Bedingungen hat ebenfalls Auswirkungen auf Migrationsentscheidungen: Migrationspolitiken, die Mindestgehälter anlegen, welche sich an eher männlich konnotierten Berufen z. B. im Ingenieurswesen orientieren, können Einfluss darauf nehmen, wer ein Visum zu Erwerbszwecken erhält oder sich darum bewirbt und wer eher auf den Familiennachzug verwiesen ist. Hohe Hürden für den Familiennachzug wiederum können Länder unattraktiv für ausländische Fachkräfte machen.
In Fluchtkontexten spielen zum Beispiel Überlegungen zu (geschlechterspezifischen) Gefahren auf den Fluchtwegen eine Rolle bei der Entscheidung, wer sich auf den Weg macht. Frauen und Kinder bleiben dann häufig zurück, entweder im Herkunftsland oder in einem Nachbarland, in der Hoffnung, später über risikoärmere Wege wie den Familiennachzug in Sicherheit zu gelangen.
…und Integrationsprozessen?
Die Europäische Kommission betrachtet Familie grundsätzlich als „Vehikel zur Integration“; in der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung (2003/86/EG) heißt es:
Zitat
Die Familienzusammenführung ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass ein Familienleben möglich ist. Sie trägt zur Schaffung soziokultureller Stabilität bei, die die Integration Drittstaatsangehöriger in dem Mitgliedstaat erleichtert; dadurch wird auch der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt gefördert, der als grundlegendes Ziel der Gemeinschaft im Vertrag aufgeführt wird.
In den letzten Jahren ist in vielen Ländern der EU ein Trend hin zu restriktiveren Regelungen für den Familiennachzug zu beobachten. So wurden etwa Einkommensvoraussetzungen erhöht und Sprachtests oder Nachweise der „Integrationsfähigkeit“ der nachziehenden Familienmitglieder eingeführt. In einigen Ländern haben Geflüchtete mit einem zeitlich befristeten Schutzstatus kein Recht mehr auf Familiennachzug. Begründet wurden diese höheren Hürden für die Familienzusammenführung häufig mit dem Ziel, einerseits Anreize für Asylanträge verringern und andererseits für die Arbeitsmarktintegration erhöhen zu wollen, aber auch Zwangs- und Scheinehen zu unterbinden. Externer Link: Empirisch lässt sich bisher nicht eindeutig feststellen, wie sich derartige Maßnahmen auf die Integrationsfähigkeit auswirken.
Naheliegend ist, dass restriktive Maßnahmen für die Familienmigration zu einem Rückgang der Zahl der eingereichten Anträge und der erteilten Aufenthaltsgenehmigungen für Familienmigrant:innen führen. Damit geht dann auch eine längere Trennung von Familien einher, wenn Familienmitglieder nicht oder sehr zeitverzögert nachgeholt werden können. Inwiefern sich solche Umstände belastend auf den Alltag und die (psychische) Gesundheit der Familienmitglieder auswirken und Integrationsprozesse potenziell erschweren, wurde Externer Link: bislang kaum systematisch untersucht. Die verfügbaren Untersuchungen konzentrieren sich zudem häufig auf die Arbeitsmarktteilhabe nachziehender Familienmitglieder. Studien, die große Datensätze z. B. aus Haushaltsbefragungen auswerten, zeigen etwa, dass nach- und mitziehende Familienmitglieder oft schlechter und langsamer in den Arbeitsmarkt integriert sind als die Erwerbsmigrant:innen selbst. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass Erwerbsmigrant:innen zumeist schon bei der Einreise eine Jobzusage haben. Zum anderen handelt es sich beim Familiennachzug meistens um Personen im Familiengründungsalter. (Klein-)Kinder im Haushalt stellen insbesondere für Migrantinnen wie auch für einheimische Frauen ein Hindernis für eine Erwerbstätigkeit dar (siehe unten). Interner Link: In der Regel steigen aber mit zunehmender Aufenthaltsdauer die Beschäftigungsquoten der nachgezogenen Familienmitglieder.
Auch für Kinder erschwert eine Trennung von ihren Familien das Ankommen deutlich. Sie sind - insbesondere wenn die Familienangehörigen weiterhin Kriegs- oder Krisensituationen ausgesetzt sind – besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt. Sprachliche Schwierigkeiten und soziokulturelle Herausforderungen können den Integrationsprozess zudem maßgeblich erschweren.
Was sind Herausforderungen für die Familienmigration und wo liegen ihre Potentiale?
Nach- und mitziehende Angehörige sind nicht passiv. Auch sie nehmen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teil. Viele nachziehende Familienangehörige treten über kurz oder lang in den Arbeitsmarkt ein und suchen sich einen Job oder eine Ausbildung. Daher wird in der Debatte um den Interner Link: Fach- und Arbeitskräftemangel inzwischen nicht mehr nur auf die Erwerbsmigration geschaut, sondern auch der Familiennachzug in den Blick genommen. Eine Externer Link: Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) von 2020 zeigt, dass nach- und mitziehende Partner:innen mehrheitlich im jungen erwerbsfähigen Alter und im Vergleich zu anderen Personengruppen wie Schutzsuchenden deutlich besser ausgebildet sind. Zudem stellen sie eine quantitativ große Gruppe dar und viele wollen langfristig in Deutschland bleiben. Das DeZIM sieht in dieser Gruppe deshalb eine „erhebliches Potential für den Arbeitsmarkt“.
Dennoch sind nach Daten der genannten DeZIM-Studie nur etwas mehr als die Hälfte der nach Deutschland nachgezogene Familienangehörigen erwerbstätig: Viele gaben an, Schwierigkeiten zu haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Eine weitere Herausforderung stellt die familiäre Sorgearbeit (Care-Arbeit) dar. Laut derselben Studie lebten bei zwei Dritteln der Befragten mindestens ein Kind mit im Haushalt. Die Betreuung von (kleinen) Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen wird zumeist von Frauen übernommen. Da es vielerorts in Deutschland an Betreuungsplätzen mangelt, werden dadurch vor allem nachziehende Partnerinnen eher daran hindert, einer Lohnarbeit nachzugehen. Für zugewanderte Familien stellen zudem die Sprachbarrieren und fehlende Informationen in der eigenen Herkunftssprache oft zusätzliche Hürden beim Zugang zu Betreuungsangeboten sowie den notwendigen Anmelde- und Antragsverfahren dar.
Eine Aufteilung der Sorgearbeit zwischen den Elternteilen ist bei Zugewanderten häufig auch wegen der Bedingungen nicht möglich, die für einen Aufenthaltstitel erfüllt werden müssen: Viele Aufenthaltstitel setzen ein Mindesteinkommen voraus, welches nur mit einer Vollzeitstelle erzielt werden kann. Daher ist es für eine Person, die zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit hat, häufig nicht möglich, in Teilzeit zu arbeiten. Nachgezogene Frauen, die in Deutschland arbeiten, sind Externer Link: oft unterhalb ihres Qualifikationsniveaus beschäftigt und arbeiten deutlich seltener in ihrem erlernten Beruf als Männer. Dies kann auch an einer mangelnden Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen liegen. Während zugewanderte Frauen mit Kindern seltener arbeiten als zugewanderte Männer, sind zugewanderte Frauen ohne Kinder genauso häufig erwerbstätig wie männliche Zugewanderte.
Welche aktuellen Entwicklungen gibt es in Deutschland?
In der Debatte um den in Deutschland herrschenden Interner Link: Fach- und Arbeitskräftemangel wird u.a. der Nachzug von Familienangehörigen als mögliches Instrument diskutiert, um Anreize für eine verbesserte Fachkräfteeinwanderung zu schaffen und die Integration von Zugewanderten in Deutschland zu erleichtern. Verschiedene Bundesregierungen haben in den letzten Jahren deshalb versucht, die Zuwanderung insbesondere für Fachkräfte auch durch vereinfachte und gelockerte Regelungen des Familiennachzugs attraktiver zu machen.
Gleichzeitig wird die Möglichkeit des Familiennachzugs zu Schutzsuchenden und Geflüchteten von verschiedenen Seiten kritisiert. Im Zentrum steht dabei das Argument, Familiennachzug könne Asylsuchende dazu verleiten, nach Deutschland zu kommen. Um diese Migration zu reduzieren, will die aktuelle Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD solche Anreize einschränken. Während für Beschränkungen des Familiennachzugs zu Personen mit Flüchtlingsstatus hohe rechtliche Hürden bestehen, hat die Gesetzgeberin im Bereich des subsidiären Schutzes mehr Spielraum. Ende Juni 2025 hat die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestags den Externer Link: Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre ausgesetzt. Zuvor war der Familiennachzug zu dieser Personengruppe auf 1.000 Menschen im Monat begrenzt worden.
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Belgien ist ein multinationaler und föderaler Staat. Die Zuständigkeiten für die Einwanderungs- und Integrationspolitik sind zwischen der Föderalregierung und den subnationalen Regierungen aufgeteilt.
Migration ist ein wichtiger Faktor der demografischen Entwicklung Österreichs und seit den 1990er Jahren ein wichtiges Thema in der österreichischen politischen Debatte.
Vera Hanewinkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.