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Wozu braucht es Gewerkschaften? | Wirtschaftspolitik | bpb.de

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Wozu braucht es Gewerkschaften?

Bettina Kohlrausch

/ 6 Minuten zu lesen

In Gewerkschaften schließen sich Beschäftigte zusammen, um ihre Rechte im Kollektiv auszuüben. Warum ist das nötig?

Demonstration am 1. Mai 2024 in Nürnberg. (© picture-alliance/akg, Daniel Vogl)

Fast alle Erwerbsarbeitsverhältnisse sind durch ein Ungleichgewicht zugunsten von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen geprägt. Gewerkschaften organisieren und vertreten die Interessen von Beschäftigten und tragen damit zum Ausgleich dieses Machtungleichgewichtes bei. Das ist die kurze Antwort auf die Frage, warum Gewerkschaften nötig sind. Dabei lassen sich drei wichtige Aufgaben von Gewerkschaften identifizieren.

Gewerkschaften als Reaktion auf Machtasymmetrie

Mit der Entstehung freier Arbeitsmärkte und des Fabriksystems in der Industrialisierung änderte sich die Organisation von Erwerbsarbeit grundlegend. Existierende Regulierungen etwa durch Zünfte verloren an Bedeutung. Erwerbsarbeit nahm zunehmend den Charakter einer Ware an, die die Arbeiter in den Fabriken unter Bedingungen, die von den Fabrikbesitzern bestimmt wurden, verkaufen mussten.

Historisch betrachtet war die Selbstorganisation von Arbeiterinnen und Arbeitern eine Reaktion auf diese Machtasymmetrie zu Beginn der Industrialisierung. Sie markiert den Ursprung der Gewerkschaftsgründungen. In dieser Zeit gab es so gut wie keinen Arbeitsschutz, und Arbeitende hatte kaum soziale Rechte. Gewerkschaften setzten sich – auch mithilfe von Streiks – in den Betrieben, aber auch überregional, gegen soziale Missstände und für angemessene Entlohnung und bessere Arbeitszeiten ein. 1873 setzte dann der Verband der Deutschen Buchdrucker, eine Vorläuferorganisation der Gewerkschaft Verdi, den ersten Tarifvertrag in Deutschland überhaupt durch. Er regelte Akkordlöhne, einen Mindestlohn, Tageshöchstarbeitszeiten, Pausen und Überstundenbezahlung. Viele der ursprünglich von Gewerkschaften erkämpften Forderungen sind heute Teil allgemeiner arbeits- und sozialrechtlicher Regelungen. Hierzu gehört zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Trotz vieler erkämpfter Rechte prägt die beschriebene Machtasymmetrie bis heute Arbeitsverhältnisse. Teilweise scheint es, als würde sich die rechtliche Situation von bestimmten Beschäftigtengruppen sogar wieder verschlechtern. Hierzu gehören zum Beispiel die schlechtbezahlten Dienstleistungen, die über Internetplattformen organisiert und angeboten werden (zum Beispiel Essensliefer- oder Fahrdienste), viele Formen von Leiharbeit, oder auch prekäre Beschäftigungsformen in bestimmten wenig kontrollierten Segmenten des Arbeitsmarktes wie zum Beispiel an Schlachthöfen. Auch heute bietet Beschäftigung somit keineswegs immer Schutz und soziale Sicherheit.

Gewerkschaften tragen dazu bei, dass Beschäftigte den Kräften des Marktes nicht hilflos ausgeliefert sind. Sie schützen ihre Interessen in Tarifauseinandersetzungen und im Betrieb. Dafür stehen ihnen eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung.

In Tarifauseinandersetzungen treten Gewerkschaften als Vertreterinnen der Beschäftigten auf und verhandeln mit einzelnen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden Tarifverträge, die die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern regeln, wie etwa Löhne, Sonderzahlungen, Urlaubsanspruch und Arbeitszeit, die Beschäftigte leisten müssen.

Ein wichtiges Instrument, um die Interessen von Beschäftigten in Tarifverhandlungen durchzusetzen, ist das ist das Recht auf Streik. Dieses Recht ist ein zentrales Element der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie. „Sie (Streiks) sind im Konfliktfall das einzige Mittel der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften, um gegenüber den Arbeitgebern unmittelbar Druck auszuüben und damit das strukturelle Machtungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt zumindest ein Stück weit auszugeichen“, Interner Link: schrieb etwa 2024 Thorsten Schulten, Politikwissenschaftler und Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung. Das Bundesarbeitsgericht betonte bereits 1980 in einer Externer Link: Entscheidung: Aufgrund des Interessengegensatzes zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften „wären Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik im allgemeinen nicht mehr als ,kollektives Betteln‘ (Roger Blanpain)“.

Ein weiteres Instrument ist die im Betriebsverfassungsgesetz garantierte Mitbestimmung durch Betriebsräte. Betriebe, in denen mehr als fünf Personen arbeiten, haben das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Er fungiert als Vertretung der Gesamtbelegschaft. Auch wenn der Betriebsrat gewerkschaftsunabhängig ist, unterstützen Gewerkschaften seine Arbeit, indem sie zum Beispiel Wahllisten aufstellen und Betriebsräte beraten und schulen. Viele Kandidierende bewerben sich bei den Wahlen auf Gewerkschaftslisten um ein Mandat.

Tarifautonomie und Mitbestimmung

  • Tarifautonomie: das grundgesetzlich geschützte Recht der Tarifpartner, durch freie Vereinbarungen Tarifverträge auszuhandeln, ohne dass eine staatliche Stelle mitwirkt oder sich einmischt. Zur Tarifautonomie gehört auch das Streik- und das Aussperrungsrecht als Arbeitskampfmittel von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband (Externer Link: Art. 9 Abs. 3 GG).

  • Mitbestimmung: Element, das eine abgestufte Teilhabe an den Entscheidungen der Arbeitgeber beinhaltet. Die Mitbestimmung im Betrieb und in den Unternehmen beruht auf der grundsätzlichen Überzeugung: Demokratie darf nicht auf den Staat beschränkt bleiben, sondern muss in allen gesellschaftlichen Bereichen gelten. Deshalb zielen alle Mitbestimmungsgesetze auf eine Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. ihrer Vertreter ab: Das gilt für das Externer Link: Betriebsverfassungsgesetz und das Externer Link: Personalvertretungsgesetz (es regelt für den öffentlichen Dienst die Mitwirkung und Mitbestimmung der Beschäftigten) als Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung sowie für das Externer Link: Montanmitbestimmungsgesetz von 1951 (gilt für Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie), das Externer Link: Mitbestimmungsgesetz von 1976 und das Externer Link: Drittelbeteiligungsgesetz von 2004 als Grundlagen für die Unternehmensmitbestimmung durch Einflussnahme der Arbeitnehmer- bzw. Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften.

Quelle: Interner Link: Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Von der Gewerkschaftsarbeit im Rahmen der Tarifautonomie und der Betriebsratsarbeit profitieren die Beschäftigten unmittelbar. Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. So arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben im Mittel wöchentlich 53 Minuten länger und verdienen trotzdem gut zehn Prozent weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Betrieben Externer Link: mit Tarifbindung. In Betrieben mit Betriebsrat herrschen oft bessere Arbeitsbedingungen, zum Beispiel im Hinblick auf Weiterbildungsmöglichkeiten oder Regelungen für die Arbeit im Homeoffice.

Als drittes Instrument steht den Gewerkschaften die Unternehmensmitbestimmung zur Verfügung. Dabei entsendet die Seite der Arbeitnehmer Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die Größe und die Anteile der Vertretung von Anteilseignerinnen und Arbeitnehmern hängen von der Zahl der Mitarbeitenden und der Rechtsform der Unternehmen ab. Nicht alle Unternehmen haben einen Aufsichtsrat. Die Unternehmensmitbestimmung gewährt Teilhabe an der Beratung und Kontrolle des Vorstands oder der Geschäftsführung. Ziel ist es, bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen auch die Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

Gewerkschaften tragen zur Befriedung eines gesellschaftlichen Großkonfliktes bei

Betriebliche Mitbestimmung, Tarifautonomie und Unternehmensmitbestimmung versetzen Gewerkschaften in die Lage, in der Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (also zwischen Kapital und Arbeit) auf Augenhöhe zu verhandeln und Machtungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen. Die beschriebenen Instrumente sind dabei Teil eines korporatistischen Arrangements, welches soziale Konflikte institutionalisiert und damit befriedet. Gewerkschaften sind somit intermediäre Organisationen, die dem Interessensausgleich zwischen Kapital und Arbeit dienen und damit zur Befriedung eines gesellschaftlichen Kernkonfliktes beitragen.

In gewisser Weise haben Gewerkschaften dabei eine widersprüchliche Rolle; Sie sollen innerhalb der Belegschaften für Solidarität zu sorgen. Nach außen – also in der Auseinandersetzung mit Arbeitgebern – sollen sie Kooperation mit den Arbeitgeber*innen und Koordination ermöglichen. Letzteres geschieht nicht nur in Tarifauseinandersetzungen oder im Kontext der Betriebsratsarbeit, sondern auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene, wenn sich Gewerkschaften mit Arbeitgeber*innen, auch unter Einbeziehung oder Moderation des Staates, in Krisenzeiten auf kooperativen Lösungen verständigen. Ein Beispiel hierfür war die „Externer Link: konzertierte Aktion“ 2022, bei der es darum ging, Einkommensverluste aufgrund der hohen Inflation zu vermeiden. Dieser Interessensausgleich ist für den sozialen Frieden von großer Bedeutung und in einem gesamtgesellschaftlichen Interesse.

Mehr Demokratie – auch in der Erwerbsarbeit

Tarifautonomie, betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung sichern Beschäftigten zudem Mitsprachemöglichkeiten im Kontext der Erwerbsarbeit. Für die Gewerkschaftsbewegung war die Demokratisierung von Arbeit schon immer ein wichtiges Ziel und zentraler Bestandteil der Demokratisierung der Gesellschaft. So heißt es in den Wirtschaftspolitischen Grundsätzen des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom Oktober 1949: „Die Erfahrungen der Jahre 1918 – 1933 haben gelehrt, dass die formale politische Demokratie nicht ausreicht, eine echte demokratische Gesellschaftsordnung zu verwirklichen. Die Demokratisierung des politischen Lebens muss deshalb durch die Demokratisierung der Wirtschaft ergänzt werden.“

Die Gewerkschaften haben damals – und zwar mit dem expliziten Hinweis auf die Erfahrungen der Entstehung des Nationalsozialismus – das Betriebsverfassungsgesetz als einen Beitrag zur Demokratisierung der Wirtschaft verstanden. Die Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche galt als Schutz vor antidemokratischen Strukturen, die – so ist der Verweis auf die Weimarer Republik zu lesen – auch in formal demokratischen Staaten so stark werden können, dass sie die demokratische Ordnung von innen heraus zerstören. Die Idee der Demokratisierung von Arbeit war und ist ein weitreichendes Ziel, das bis heute nicht vollständig erreicht ist.

Gewerkschaften sorgen dafür, dass Beschäftigte ihren Arbeitskontext mitgestalten können. Dies ist eine wichtige Erfahrung demokratischer Teilhabe und Selbstwirksamkeit und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Mit der Inanspruchnahme der Kollektivrechte, zum Beispiel im Falle von Arbeitskämpfen oder Engagement im Betriebsrat, verbinden sich ganz konkrete Erfahrungen gelebter Solidarität und demokratischer Praxis, die Beschäftigte auch auf andere gesellschaftliche Bereiche übertragen.

Konkret zeigt die Forschung eindeutig, dass Menschen, die Mitsprachemöglichkeiten am Arbeitsplatz haben, seltener zu anti-demokratischen Einstellungen neigen. Das solidarische Handeln in kollektiven Zusammenhängen, in einer Gemeinschaft, schafft zudem gegenseitiges Vertrauen und gemeinsame Interessen und Werte. Und wenig ist für demokratisches Handeln und Vertrauen in die Demokratie so wichtig, wie Vertrauen in andere Menschen – aber auch in Institutionen. Gewerkschaften tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass Menschen ihre Erwerbsarbeit als Ort gesellschaftliche Teilhabe erleben und stärken damit deren Bereitschaft und Fähigkeit, diese Gesellschaft demokratisch mitzugestalten.

In letzter Zeit wurde die Geschichte der Gewerkschaften vor allem als eine Geschichte des Untergangs erzählt. Tatsächlich haben inzwischen weniger als die Hälfte der Betriebe einen Betriebsrat, und nur noch knapp die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland sind in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt. Auf der anderen Seite hatten einige Gewerkschaften zuletzt wieder einen Anstieg ihrer Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Es scheint, als würden mehr Beschäftigte in Zeiten des Wandels auf dem Arbeitsmarkt (der in der Regel auch mit einer Zunahme von Konflikten einhergeht) wieder verstärkt nach kollektivem Schutz suchen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Nach dem Korporatismus: Neue Eliten, neue Konflikte. Max Planck Institute for the Study of Societies: MPIfG Working Paper Nr. 05/4.

  2. Siehe Hövermann, A./Kohlrausch, B./Voss-Dahm, D. (2021): Anti-demokratische Einstellungen: Der Einfluss von Arbeit, Digitalisierung und Klimawandel. Hans-Böckler-Stiftung: Policy Brief Forschungsförderung Nr. 007

Lizenz

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Bettina Kohlrausch ist Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die Soziologin ist zudem Professorin für gesellschaftliche Transformation und Digitalisierung an der Universität Paderborn.