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Partei

P. bezeichnet eine auf Dauer angelegte Organisation politisch gleichgesinnter Menschen. P. verfolgen bestimmte wirtschaftliche, gesellschaftliche etc. Vorstellungen, die (i. d. R.) in P.-Programmen festgeschrieben sind, sowie das Ziel, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Politische P. existierten bereits in der Antike, die P. im heutigen Sinne jedoch erst seit der Entwicklung des Interner Link: Parlamentarismus im 18. Jh. und der Französischen Revolution (Interner Link: Französische Revolution). P. verfügen i. d. R. über eine geschlossene Mitgliedschaft (Ausnahme: USA, wo die offenen Parteistrukturen keine förmlichen Mitgliedschaften zulassen). Zu unterscheiden ist zwischen: a) Massen-P., die über eine große Mitgliederschaft und über einen ausgeprägten Parteiapparat bzw. über ausgeprägte Organisationsstrukturen verfügt, b) Kader-P., die hierarchisch und zentralistisch organisiert ist und in der die Mitglieder von Kadern straff geführt werden, c) Honoratioren-P., die nur über eine lockere Organisationsstruktur verfügt und in der v. a. Honoratioren gänzlich oder hauptsächlich ehrenamtlich tätig sind, d) Integrations-P., die weitreichend in einer bestimmten gesellschaftlichen Interner Link: Schicht/Schichtung verankert ist, deren Alltag, Vereinsleben etc. mitbestimmt, e) moderne Volks-P., die versucht, mit einem breiten politischen Themenspektrum eine möglichst große Wählerschaft zu gewinnen. f) Kleine weitgehend auf kommunaler oder regionaler Ebene angesiedelte P. mit begrenzter Wählerschaft werden Splitter-P. oder auch Rathaus-P. genannt.

In modernen Interner Link: Demokratien erfüllen die P. zahlreiche Funktionen: a) P. repräsentieren die vielfältigen Interner Link: Interessen und Meinungen der Interner Link: Bevölkerung, b) mobilisieren die Wählerinnen und Wähler, c) schaffen konkrete Möglichkeit politischer Interner Link: Partizipation, d) halten den politischen Konkurrenzkampf offen und e) tragen insofern zur Interner Link: Integration des gesellschaftlichen Interner Link: Pluralismus bei. f) P. kanalisieren gesellschaftliche, ökonomische etc. Konflikte in den politischen Räumen und g) sind insofern aktiv an der Herbeiführung politischer Interner Link: Entscheidungen und Lösungen beteiligt. h) P. rekrutieren (zukünftige) Politikerinnen und Politiker, i) tragen damit (partiell) zur Vertrauensbildung in die Politik bei, j) stellen eine kontrollfähige Opposition und k) ermöglichen so einen demokratischen Machtwechsel. l) P. sichern damit die Interner Link: Legitimität politischer Systeme (Interner Link: Politisches System) und von Interner Link: Regierungen.

Die rechtliche Stellung von P. und ihre Interner Link: Anerkennung als tragendes Element der demokratischen Interner Link: Verfassung basieren auf den Regelungen des Art. 21 GG: P. sollen bei der »politischen Willensbildung des Volkes« mitwirken; ihre Ordnung muss im Einklang mit der demokratischen Verfassung stehen; ihre Finanzierung muss öffentlich dargelegt werden; das Parteiengesetz (von 1967 i. d. F. v. 1994) regelt die finanzielle Beteiligung des Interner Link: Staates an den Wahlkampfkosten. P. finanzieren sich über a) Spenden, b) Beiträge der Mitglieder, c) öffentliche Mittel (Wahlkampfkostenerstattung), d) Mittel aus Vermögen.

Es wird zwischen Einparteien-, Zweiparteien- oder Mehr- bzw. Vielparteiensystemen unterschieden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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