Ein Ende mit Schrecken
Die Frauenbewegung wird "gleichgeschaltet"
Im Nationalsozialismus endete erst einmal die Geschichte der Frauenbewegung des 19. Jahrhunderts. Die neuen Machthaber setzten auf eigene Frauenorganisationen und auf einen neuen Frauentyp.
Gleichschaltung
Eines der Ziele der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 war die Errichtung eines totalitären Staates auf rassischer Grundlage, in dem neben der NSDAP und ihren Gliederungen keine weiteren politischen oder gesellschaftlichen Kräfte existieren sollten.Die bestehenden Einrichtungen und Organisationen wurden "gleichgeschaltet", d. h., sie wurden aufgefordert, sich aufzulösen oder einzugliedern; ansonsten verboten oder zwangsaufgelöst. Der NSDAP ging es dabei um eine umfassende Kontrolle des politischen Lebens und der gesellschaftlichen Gruppen im Sinne einer nationalsozialistischen Durchdringung des gesamten öffentlichen (und privaten) Lebens. Die darin vollzogene Verschmelzung von Staat und Gesellschaft führte zur Abschaffung demokratischer Grundprinzipien (z. B. Gewaltenteilung, Pluralität, Menschenwürde).
Volksgemeinschaft
Durch die Ausgrenzung, Vertreibung und Vernichtung von als "nicht-arisch" oder "gemeinschaftsfremd" definierten Personen und Gruppen sollte eine homogene und harmonische Volksgemeinschaft errichtet werden. Die Zuschreibung einer "Rassenseele" (Alfred Rosenberg) hatte für die Ausgestaltung der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" die Konsequenz, dass von einer rassischen "Gleichheit" und damit auch von gleichgerichteten Interessen aller Mitglieder ausgegangen wurde. Für die Geschlechterordnung bedeutete dies, dass beide Geschlechter ihre jeweils spezifische Aufgabe erfüllen mussten, um das gemeinsame Ziel, die Errichtung der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft, zu verwirklichen. Die Konsequenz aus dieser Ideologie sah – grob vereinfacht – für Frauen und Männer jeweils voneinander unterschiedene Aufgabenbereiche vor, die aber den jeweiligen politischen Notwendigkeiten umstandslos angepasst werden konnten.Frauenpolitik
Bereits 1921 – ein Jahr nach ihrer Gründung – legte die NSDAP fest, dass Frauen weder in die "Führung der Partei" noch in deren "leitenden Ausschuss" aufgenommen werden konnten. Nach dem Machtantritt der NSDAP wurden dann mehrere Gesetze verabschiedet, die Frauen aus den gehobenen Berufen verdrängten und Tätigkeiten als Hausfrau und Mutter belohnten. Neben einem Ausschluss von Beamtinnen, die von Vater oder Ehemann finanziell versorgt wurden, wurde u. a. eine Begrenzung der Zahl der Neuimmatrikulationen von Frauen erlassen, Anreize für das Aufgeben der Erwerbstätigkeit im Falle der Mutterschaft eingeführt und Frauen das passive Wahlrecht (die Wählbarkeit) abgesprochen.Mit dem Beginn der Kriegsvorbereitungen wurden diese Regelungen allerdings teilweise gelockert und aufgehoben. Während des Krieges wurden Frauen sogar wieder verstärkt für Tätigkeiten außerhalb der Familie, bis hin zu direkt kriegsunterstützenden Aufgaben, angeworben (z. B. Flak- oder Wehrmachtshelferinnen).
Frauenbewegung
Emanzipatorische Bestrebungen und insbesondere die verschiedenen Gruppierungen der Frauenbewegung waren in den Augen der Nationalsozialisten eine Erfindung jüdischen oder wahlweise auch marxistischen Geistes, denen entschlossen entgegengetreten werden sollte.
Bereits vor der Gleichschaltungsanordnung forderte die NSDAP alle Frauenorganisationen auf, umgehend ihre jüdischen Mitglieder auszuschließen. Die Verbände und Organisationen der proletarischen Frauenbewegung wurden gemeinsam mit den sozialistischen und sozialdemokratischen Vereinigungen zwangsaufgelöst bzw. verboten. Einige der Frauen engagierten sich im Widerstand oder auch in Organisationen wie der "Roten Hilfe", die finanzielle und sonstige Unterstützung für verfolgte GenossInnen zur Verfügung stellte und 1935/36 aufgelöst wurde.
Der Vorstand des Dachverbandes der bürgerlichen Frauenbewegung (Bund Deutscher Frauenvereine – BDF) wurde am 12. Mai 1933 von Lydia Gottschewski (Führerin der nationalsozialistischen "Frauenfront") zum Beitritt aufgefordert. Dies beinhaltete die bedingungslose Anerkennung der frauenpolitischen Vorhaben der NSDAP, die Unterstellung unter Adolf Hitler sowie die "Entfernung" aller nicht-arischen Mitglieder aus den Vorständen und deren Besetzung mit Nationalsozialistinnen. Sollte der BDF darauf nicht eingehen, würde er zwangsaufgelöst. Der BDF löste sich daraufhin auf einer Eilsitzung am 15. Mai 1933 – bis auf die "Altershilfe" der dem BDF angeschlossenen Helene-Lange-Stiftung – selbst auf und beendete die Mitgliedschaft bei internationalen Organisationen. Das nach der Auflösung vorhandene Restvermögen wurde der "Altershilfe" übertragen.