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Ein Ende mit Schrecken | Frauenbewegung | bpb.de

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Ein Ende mit Schrecken Die Frauenbewegung wird "gleichgeschaltet"

Prof. Dr. Leonie Wagner Leonie Wagner

/ 6 Minuten zu lesen

Im Nationalsozialismus endete erst einmal die Geschichte der Frauenbewegung des 19. Jahrhunderts. Die neuen Machthaber setzten auf eigene Frauenorganisationen und auf einen neuen Frauentyp.

Die ersten Frauenzusammenschlüsse im Umfeld der NSDAP entstanden bereits um 1923. Sie kümmerten sich vor allem um die Versorgung von SA-Männern und beteiligten sich an der Verwundetenpflege.Interner Link: Bildnachweis

(© AddF)

Gleichschaltung

Eines der Ziele der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 war die Errichtung eines totalitären Staates auf rassischer Grundlage, in dem neben der NSDAP und ihren Gliederungen keine weiteren politischen oder gesellschaftlichen Kräfte existieren sollten.

Die bestehenden Einrichtungen und Organisationen wurden "gleichgeschaltet", d. h., sie wurden aufgefordert, sich aufzulösen oder einzugliedern; ansonsten verboten oder zwangsaufgelöst. Der NSDAP ging es dabei um eine umfassende Kontrolle des politischen Lebens und der gesellschaftlichen Gruppen im Sinne einer nationalsozialistischen Durchdringung des gesamten öffentlichen (und privaten) Lebens. Die darin vollzogene Verschmelzung von Staat und Gesellschaft führte zur Externer Link: Abschaffung demokratischer Grundprinzipien (z. B. Gewaltenteilung, Pluralität, Menschenwürde).

Volksgemeinschaft

Durch die Ausgrenzung, Vertreibung und Vernichtung von als "nicht-arisch" oder "gemeinschaftsfremd" definierten Personen und Gruppen sollte eine homogene und harmonische Volksgemeinschaft errichtet werden. Die Zuschreibung einer "Rassenseele" (Alfred Rosenberg) hatte für die Ausgestaltung der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" die Konsequenz, dass von einer rassischen "Gleichheit" und damit auch von gleichgerichteten Interessen aller Mitglieder ausgegangen wurde. Für die Geschlechterordnung bedeutete dies, dass beide Geschlechter ihre jeweils spezifische Aufgabe erfüllen mussten, um das gemeinsame Ziel, die Errichtung der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft, zu verwirklichen. Die Konsequenz aus dieser Ideologie sah – grob vereinfacht – für Frauen und Männer jeweils voneinander unterschiedene Aufgabenbereiche vor, die aber den jeweiligen politischen Notwendigkeiten umstandslos angepasst werden konnten.

Frauenpolitik

Bereits 1921 – ein Jahr nach ihrer Gründung – legte die NSDAP fest, dass Frauen weder in die "Führung der Partei" noch in deren "leitenden Ausschuss" aufgenommen werden konnten. Nach dem Machtantritt der NSDAP wurden dann mehrere Gesetze verabschiedet, die Frauen aus den gehobenen Berufen verdrängten und Tätigkeiten als Hausfrau und Mutter belohnten. Neben einem Ausschluss von Beamtinnen, die von Vater oder Ehemann finanziell versorgt wurden, wurde u. a. eine Begrenzung der Zahl der Neuimmatrikulationen von Frauen erlassen, Anreize für das Aufgeben der Erwerbstätigkeit im Falle der Mutterschaft eingeführt und Frauen das passive Wahlrecht (die Wählbarkeit) abgesprochen.

Mit dem Beginn der Kriegsvorbereitungen wurden diese Regelungen allerdings teilweise gelockert und aufgehoben. Während des Krieges wurden Frauen sogar wieder verstärkt für Tätigkeiten außerhalb der Familie, bis hin zu direkt kriegsunterstützenden Aufgaben, angeworben (z. B. Flak- oder Wehrmachtshelferinnen).

Frauenbewegung

Emanzipatorische Bestrebungen und insbesondere die verschiedenen Gruppierungen der Frauenbewegung waren in den Augen der Nationalsozialisten eine Erfindung jüdischen oder wahlweise auch marxistischen Geistes, denen entschlossen entgegengetreten werden sollte.

Die Reichsfrauenführerin Gertrud Scholz-Klink und mit ihr die gesamte nationalsozialistische Frauenbewegung propagierte ein Geschlechtermodell in dem die Männer die Entscheidungen trafen und Frauen diese lediglich ausführten bzw. im "weiblichen Bereich" umsetzten.Interner Link: Bildnachweis (© AddF )

So stellte die Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink fest: "Der gesamten maßgebenden und richtungbestimmenden Frauenbewegung der Nachkriegszeit fehlte die Voraussetzung zu einer gedeihlichen Entwicklung, der gesunde Boden, auf dem sie hätte stehen müssen, um erfolgreich für die Frauen sein zu können; der artgemäße, blutmäßig richtige Aufbau." (Scholtz-Klink 1934) Die Gleichschaltung richtete sich deshalb auch gegen die Vereinigungen der bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegung.

Bereits vor der Gleichschaltungsanordnung forderte die NSDAP alle Frauenorganisationen auf, umgehend ihre jüdischen Mitglieder auszuschließen. Die Verbände und Organisationen der proletarischen Frauenbewegung wurden gemeinsam mit den sozialistischen und sozialdemokratischen Vereinigungen zwangsaufgelöst bzw. verboten. Einige der Frauen engagierten sich im Widerstand oder auch in Organisationen wie der "Roten Hilfe", die finanzielle und sonstige Unterstützung für verfolgte GenossInnen zur Verfügung stellte und 1935/36 aufgelöst wurde.

Der Vorstand des Dachverbandes der bürgerlichen Frauenbewegung (Bund Deutscher Frauenvereine – BDF) wurde am 12. Mai 1933 von Lydia Gottschewski (Führerin der nationalsozialistischen "Frauenfront") zum Beitritt aufgefordert. Dies beinhaltete die bedingungslose Anerkennung der frauenpolitischen Vorhaben der NSDAP, die Unterstellung unter Adolf Hitler sowie die "Entfernung" aller nicht-arischen Mitglieder aus den Vorständen und deren Besetzung mit Nationalsozialistinnen. Sollte der BDF darauf nicht eingehen, würde er zwangsaufgelöst. Der BDF löste sich daraufhin auf einer Eilsitzung am 15. Mai 1933 – bis auf die "Altershilfe" der dem BDF angeschlossenen Helene-Lange-Stiftung – selbst auf und beendete die Mitgliedschaft bei internationalen Organisationen. Das nach der Auflösung vorhandene Restvermögen wurde der "Altershilfe" übertragen.

Diesen Schritt vollzogen viele der im BDF organisierten Frauenvereine und -verbände. Im September 1933 löste sich der älteste Verein der bürgerlichen Frauenbewegung, Nachfolger des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, der Deutsche Staatsbürgerinnenverband, auf.

Der Deutsche Evangelische Frauenbund gliederte sich ebenso wie der Katholische Deutsche Frauenbund in die Kirche ein, um der Gleichschaltung zu entgehen (nach 1945 wieder eigenständig). Der Jüdische Frauenbund (JFB) trat am 9. Mai 1933 – und damit wenige Tage vor dessen Selbstauflösung – aus dem BDF aus und wurde Mitglied in der bereits vor 1933 gegründeten Einheitsfront der jüdischen Frauen sowie in der Jüdischen Selbsthilfe. Der JFB wurde 1938 verboten, seine Mitglieder engagierten sich bis zu ihrer Deportation in der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland. Der Jüdische Frauenbund wurde 1953 unter Leitung von Jeanette Wolff in Westdeutschland neu gegründet.

Die nationalsozialistischen Frauenorganisationen

Die NS-Frauenorganisationen lehnten die Ziele der Frauenbewegung weitgehend ab und vertraten den Anspruch, eine "neue Frauenbewegung" zu bilden. Kritisiert wurde an der bürgerlichen und an der proletarischen Frauenbewegung vor allem deren Forderungen nach rechtlicher und gesellschaftlicher Gleichberechtigung. Demgegenüber versuchten die führenden Nationalsozialistinnen ein Geschlechtermodell zu entwerfen, das auf der Anerkennung von Unterschieden basierte ("Gleichwertigkeit"). Dabei wurde eine Ordnung akzeptiert, in der Männer die allgemeinen Entscheidungen trafen, Frauen diese lediglich ausführten bzw. im "weiblichen Bereich" umsetzten.

Auf dem Nürnberger Parteitag von 1937 erklärten die Nationalsozialistinnen, in der Tradition der bürgerlichen Frauenbewegung zu stehen, obwohl sie die demokratischen und freiheitlichen Grundsätze dieser Bewegung ablehnten. Zu sehen waren u.a. die Portraits der verstorbenen Helene Lange, Hedwig Heyl oder Louise Otto-Peters.Interner Link: Bildnachweis (© AddF)

Die ersten Zusammenschlüsse von Frauen im Umfeld der NSDAP entstanden um 1923. Ihre Aufgaben waren vor allem Hilfe bei Wahlkampagnen, Verpflegung und Bekleidung von SA-Männern und Verwundetenpflege. Einer dieser frühen Zusammenschlüsse war der von Elsbeth Zander gegründete und geleitete Deutsche Frauenorden (DFO), der 1926 als Frauenorganisation der Partei anerkannt und 1928 als Gliederung in die NSDAP aufgenommen wurde. Mit dieser Eingliederung wurde die Leitung dem als Reichsorganisationsleiter tätigen Gregor Strasser übertragen, der eine Neustrukturierung der Arbeit der Frauenorganisation vornahm. Um das Nebeneinander verschiedener Frauenorganisationen zu beenden, löste Strasser den DFO 1931 auf und gründete die NS-Frauenschaft.

Die Frauengruppen der NS-Frauenschaft sollten u. a. durch finanzielle Abhängigkeit von den Ortsgruppen stärker an die Partei gebunden werden. Dies ging einher mit der Unterstellung der Organisation unter männliche Führung. Die Leiterinnen auf Orts-, Bezirks-, Gau- und Reichsebene wurden von den entsprechenden männlichen Parteileitern berufen. Neben die bisherigen Tätigkeiten traten Schulungsaufgaben sowohl in weltanschaulicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

Junge Mädchen sollten durch den Bund deutscher Mädel (BDM) mit dem Frauenideal der Nationalsozialisten vertraut gemacht werden.Interner Link: Bildnachweis (© AddF)

Um 1930 wurde die NSADP für Frauen attraktiver. Die weibliche Mitgliederzahl stieg zwischen September 1930 bis 1933 von 7.625 auf rund 63.000, was einer Erhöhung des Frauenanteils von 5,9 auf 7,4 Prozent entsprach. Gleichzeitig setzte innerhalb der Frauenorganisation und zwischen verschiedenen Partei- und Regierungsstellen ein harter Konkurrenzkampf um die Frage der Ausrichtung und Anbindung der Frauenarbeit ein. Der Streit konnte erst 1934 durch die Ernennung von Gertrud Scholtz-Klink zur Leiterin der NS-Frauenschaft beendet werden. Neben der Position als Leiterin der NS-Frauenschaft und des Deutschen Frauenwerkes (als Dachverband der Frauenorganisationen gegründet) wurde Scholtz-Klink nach kurzer Zeit auch die Leitung des Frauenamtes der Deutschen Arbeitsfront (April 1934) sowie die Leitung des Reichsfrauenbundes des Deutschen Roten Kreuzes (August 1934) übertragen.

1938 konnte Gertrud Scholtz-Klink dann auf der Frauenkundgebung des Reichsparteitages in Nürnberg erklären, dass der Aufbau der Organisation der deutschen Frauen abgeschlossen sei und "die Aufgabe der nächsten Jahre in der restlosen Durchdringung unserer Frauen mit all den Forderungen aus dem Geschaffenen liegen müsse". (Scholtz-Klink 1938, S. 5) Die Aufgaben der NS-Frauenschaft bezogen sich im Weiteren auf Propaganda und Schulung der "weiblichen Gebiete", vor allem Hauswirtschaft und Mutterschaft. In der Vorbereitung und während des Krieges wurden die Aufgabenbereiche jedoch ausgeweitet und Frauen auch für den Kriegseinsatz geworben.

Die NS-Frauenschaft und das Deutsche Frauenwerk wurden gemeinsam mit der NSDAP und ihren anderen Gliederungen am 10. Oktober 1945 durch den Alliierten Kontrollrat aufgelöst und verboten.

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Professorin für Pädagogik und Soziale Arbeit an der HAWK - Fachhochschule Holzminden; Schwerpunkte: Soziale Arbeit und Soziale Bewegungen, Interkulturelle und internationale Soziale Arbeit, Politische Bildung.