Jahresrückblick 2025
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Was hat das Jahr 2025 geprägt? Der bpb-Jahresrückblick gibt einen Überblick über politische Ereignisse des vergangenen Jahres.
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- 1. Januar: Bulgarien und Rumänien werden Vollmitglieder des Schengen-Raums
- 20. Januar: Vereidigung Donald Trumps als US-Präsident
- 29. Januar: Abstimmung zur Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik
- 23. Februar: Bundestagswahl
- 2. März: Hamburger Bürgerschaftswahl
- 18. und 21. März: Grundgesetzänderung für Verteidigung und Sondervermögen
- 8. Mai: Wahl von Papst Leo XIV.
- Juni: Zwölf-Tage-Krieg zwischen Iran und Israel
- 24. und 25. Juni: NATO-Gipfel
- 27. Juli: Einigung zwischen EU und USA im Zollstreit
- 15. August: Treffen zwischen Trump und Putin in Alaska
- 9. bis 11. September: Stromausfall in Berlin
- Mitte Oktober: Unterzeichnung des Gaza-Abkommens
- 26. Oktober: Einnahme von Al-Faschir durch die RSF-Miliz im Sudan
- 10. bis 22. November: UN-Weltklimakonferenz in Brasilien
- 19. November: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Drohnenabwehr
- 5. Dezember: Wehrdienstreform
Rumänische und Bulgarische Grenzbeamte bereiten sich auf den vollständigen Beitritt beider Länder zum Schengen-Raum am 1. Januar 2025 vor. (© picture-alliance, Denislav Stoychev/NurPhoto)
Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar Vollmitglieder des
Während an den Außengrenzen des Schengen-Raumes dauerhafte Grenzkontrollen durchgeführt werden, sind Kontrollen zwischen Mitgliedstaaten nur in Ausnahmefällen zulässig. Im Jahr 2025 nutzen Schengen-Staaten, unter anderem Deutschland und Frankreich, zunehmend die Ausnahmeregelungen und führen Personenkontrollen mit der Begründung von Risiken durch irreguläre Migration vorübergehend wieder ein.
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20. Januar: Vereidigung Donald Trumps als US-Präsident
US-Präsident Donald Trump legt seinen Amtseid im Kapitol in Washington D.C. ab. (© picture-alliance, abaca | Pool/ABACA)
Am 20. Januar wird Donald Trump als 47. US-Präsident vereidigt. Der Republikaner tritt nach seiner ersten Präsidentschaft von 2017 bis 2021 in diesem Jahr seine zweite Amtszeit an. Dazwischen lag die Präsidentschaft des Demokraten Joe Biden. Bei der Wahl im November 2024 hatte sich Trump gegen die Demokratin Kamala Harris durchgesetzt. Nach seiner Vereidigung tritt er umgehend aus dem Pariser Klimaschutzabkommen aus, begnadigt Beteiligte am Sturm auf das Kapitol in Washington D. C., schränkt die Rechte von trans Personen ein und kürzt Mittel für Sozialprogramme und internationale Hilfsorganisationen. Zudem erhebt er im Laufe des Jahres 2025 Zölle auf Waren aus fast 70 Länder weltweit, verschärft die Asylpolitik der USA und lässt Razzien zur Festnahme von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis durch bewaffnete Einheiten der Einwanderungsbehörde ICE durchführen. Medien im In- und Ausland sowie Expertinnen und Experten werfen ihm eine autoritäre Politik sowie eine Schwächung von Meinungsfreiheit und Demokratie vor.
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29. Januar: Abstimmung zur Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik
Landesweite Demonstrationen folgen auf die Abstimmung über den Entschließungsantrag, den die CDU/CSU-Fraktion u.a. mithilfe der AfD durch den Bundestag gebracht hat. Auch in Hamburg gehen am 1. Februar mehr als 65.000 Menschen auf die Straße. (© picture-alliance, SZ Photo | Jannis Große)
Am 29. Januar stimmt der Bundestag für einen Externer Link: Entschließungsantrag der CDU und CSU zur Verschärfung der Migrationspolitik. Eine Entschließung fordert die Regierung auf, zu einem Thema Stellung zu beziehen oder bestimmte Handlungen vorzunehmen. In diesem Fall wird für eine dauerhafte Kontrolle der deutschen Grenzen plädiert sowie ein „faktisches Einreiseverbot“ für Personen ohne gültige Einreisedokumente gefordert – unabhängig davon, ob sie einen Schutzantrag stellen oder nicht. CDU und CSU begründen ihre Forderungen unter anderem mit einer Gewalttat in Aschaffenburg: Am 22. Januar hatte ein afghanischer Asylbewerber mit paranoider Schizophrenie ein Kleinkind und einen Erwachsenen mit einem Messer getötet. Zum Tatzeitpunkt war der Täter ausreisepflichtig, was eine Debatte über
Die Abstimmung führt bundesweit zu Protesten, da der Antrag von CDU und CSU mithilfe von Stimmen der AfD beschlossen wird. Zwei Tage später, am 31. Januar, scheitert ein Gesetzentwurf von CDU und CSU für eine „Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland “ im Bundestag. Unter der neuen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD verstärkt das Bundesinnenministerium ab Mai die Grenzkontrollen deutlich und ordnet an , dass Schutzsuchenden die Einreise verweigert werden kann. In der Folge werden tausende Menschen zurückgewiesen – in manchen Fällen auch Asylsuchende , was rechtlich umstritten ist.
Weitere Hintergründe:
Kurzdossier
Interner Link: Flucht und Asyl: Grundlagen Kurzdossier
Interner Link: Migration und Sicherheit
23. Februar: Bundestagswahl
Vorsitzender und Kanzlerkandidat der CDU, Friedrich Merz, und seine Partei feiern am Wahlabend der Bundestagswahl 2025 im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin. (© picture-alliance/dpa, Revierfoto)
Am 23. Februar wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Die Wahl wurde vorgezogen, da sich die Koalition aus SPD, GRÜNEN und FDP im November 2024 auflöste. Mit 22,6 Prozent werden CDU und CSU stärkste Kraft. Das zweitstärkste Ergebnis erzielt die AfD mit 20,8 Prozent. Die SPD kommt mit 16,4 Prozent auf ihr bisher schlechtestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl. DIE GRÜNEN verlieren im Vergleich zur Wahl 2021 und erhalten 11,6 Prozent der Stimmen. DIE LINKE zieht mit 8,8 Prozent und einem deutlichen Plus ins Parlament ein. Das BSW verpasst den Einzug in den Bundestag mit 4,9 Prozent, genauso wie die FDP mit 4,3 Prozent.
Der neue Bundestag hält am 25. März seine konstituierende Sitzung. CDU, CSU und SPD bilden eine Regierungskoalition. Am 6. Mai wählt der Bundestag im zweiten Durchgang den Vorsitzenden der CDU, Friedrich Merz, zum Bundeskanzler.
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2. März: Hamburger Bürgerschaftswahl
Wahlsieger Peter Tschentscher (SPD) wird bei der Bürgerschaftswahl erneut zum Ersten Bürgermeister von Hamburg gewählt. (© picture-alliance/dpa)
Am 2. März wählt Hamburg eine neue Bürgerschaft. Die SPD kommt auf 33,5 Prozent der Stimmen, die CDU auf 19,8 Prozent und DIE GRÜNEN werden mit 18,5 Prozent drittstärkste Partei. DIE LINKE und AfD können im Vergleich zur Wahl im Jahr 2020 an Stimmen dazugewinnen und kommen auf 11,2 Prozent und 7,5 Prozent. SPD und GRÜNE können – trotz Stimmverluste im Vergleich zur Wahl 2020 – mit diesem Ergebnis ihre Mehrheit im Abgeordnetenhaus verteidigen. Seit 2015 wird Hamburg von einem rot-grünen Bündnis regiert. Erster Bürgermeister bleibt der seit 2018 amtierende Sozialdemokrat Peter Tschentscher.
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18. und 21. März: Grundgesetzänderung für Verteidigung und Sondervermögen
Grundgesetzänderungen können nur mit jeweils mindestens zwei Dritteln der Stimmen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. (© picture-alliance, SZ Photo | Mike Schmidt)
Nur wenige Tage vor der ersten Sitzung des 21. Deutschen Bundestages beschließt der 20. Bundestag am 18. März mit den Stimmen von CDU, CSU, SPD und GRÜNEN eine Grundgesetzänderung. Mit dieser Änderung können Investitionen im Bereich Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Kosten für deutsche Nachrichtendienste mit Krediten finanziert werden, ohne von der Schuldenbremse betroffen zu sein. Zugleich legt der Bund ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz auf. Am 21. März stimmt der Bundesrat dem Beschluss zu.
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8. Mai: Wahl von Papst Leo XIV.
Der neue Papst Leo XIV begrüßt die Gläubigen auf dem Petersplatz in Rom. (© picture-alliance, Pressefoto Ulmer | Alberto Lingria)
Am 8. Mai wählt das Konklave aus 133 Kardinälen Robert Francis Prevost zum neuen Papst. Der Erzbischof aus Chicago entscheidet sich für den Papstnamen Leo XIV. Erstmals steht der Katholischen Kirche damit ein US-Amerikaner vor. Leo XIV folgt auf Papst Franziskus, der am 21. April starb. An der Trauerfeier im Vatikan nehmen laut Behörden rund 250.000 Menschen teil, darunter zahlreiche Staatsoberhäupter.
Juni: Zwölf-Tage-Krieg zwischen Iran und Israel
Ein Satellitenbild zeigt eine Urananreicherungsanlage in Natanz, knapp 300 km südöstlich von Teheran. Israelische Luftangriffe hatten mehrere Gebäude zerstört. (© picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Uncredited)
Am 13. Juni greift Israel den Iran mit Luftschlägen an. Das erklärte Ziel der Attacken ist es, das Atomwaffenprogramm Irans auszuschalten. Israel betrachtet das iranische Atomprogramm als existenzielle Bedrohung, da Iran Israel nicht als Staat anerkennt und immer wieder mit dessen Zerstörung droht. Einen Tag zuvor hatte die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) eine Resolution verabschiedet, in der sie Iran wegen Verstößen gegen die Maßnahmen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen rügte. Iran reagiert im Gegenzug mit Drohnen- und Raketenangriffen auf Israel. Auf beiden Seiten kommt es zu zivilen Opfern und Zerstörung.
Am 22. Juni greifen die USA in den Konflikt ein. Im Rahmen der Operation „Midnight Hammer“ bombardieren US-Militärs gezielt iranische Atomanlagen mit bunkerbrechenden Bomben. Iran reagiert mit Angriffen auf US-Militärbasen in Katar und dem Irak. Nach zwölf Tagen intensiver Kämpfe erklärt US-Präsident Donald Trump in der Nacht zum 24. Juni eine Waffenruhe zwischen Israel und Iran.
Der Krieg führt zu einer Debatte über dessen völkerrechtliche Legitimität. Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler weisen darauf hin, dass Staaten nur dann militärisch angreifen dürfen, wenn sie selbst angegriffen wurden oder – nach erweiterter Auslegung des Selbstverteidigungsrechts – ein unmittelbarer Angriff zweifelsfrei bevorsteht und keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Unzulässig sind hingegen Maßnahmen, die sich gegen einen möglichen zukünftigen Angriff richten – viele Expertinnen und Experten ordnen das Vorgehen von Israel und den USA daher als völkerrechtswidrig ein.
Weitere Hintergründe:
24. und 25. Juni: NATO-Gipfel
Vertreterinnen und Vertreter der 32 NATO-Mitgliedstaaten bekräftigen in Den Haag die fortgesetzte militärische, finanzielle und politische Unterstützung der Ukraine und die Beistandspflicht nach Artikel 5. (© picture-alliance, ROBIN UTRECHT | Robin Utrecht)
Auf dem NATO-Gipfel im niederländischen Den Haag Ende Juni versichern sich die NATO-Mitglieder ihrer Beistandspflicht und beschließen eine deutliche Aufstockung ihrer Verteidigungsausgaben. Die 32 NATO-Mitglieder sollen laut Beschluss ihre Verteidigungsbudgets bis spätestens 2035 auf fünf Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts (BIP) erhöhen. Ab 2023 war die vereinbarte Mindestanforderung zwei Prozent des BIP gewesen. Die Erhöhung erfolgt auch aufgrund der Bedrohung durch Russland. Zudem hatte US-Präsident Donald Trump die Beistandspflicht der USA in Zweifel gezogen , falls die Bündnispartner ihre Rüstungsausgaben nicht nennenswert erhöhen sollten.
Weitere Hintergründe:
27. Juli: Einigung zwischen EU und USA im Zollstreit
US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einigen sich bei einem Treffen in Schottland im Zollstreit. (© picture-alliance, © Daniel Torok/White House/ZUMA Press Wire)
Ende Juli einigen sich die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der US-Präsident Donald Trump auf eine einheitliche Zoll-Obergrenze von 15 Prozent für fast alle Importe aus der EU. Diese Höchstgrenze auf beispielsweise Autos oder Arzneimittel ist wesentlich weniger hoch als zunächst von den USA angedroht, allerdings gegenüber den gültigen Zollsätze der vergangenen Jahren stark angestiegen. Die gemeinsame Erklärung ist nicht rechtsverbindlich und wird von verschiedenen EU-Politikerinnen und -Politikern sowie Vertreterinnen und Vertretern europäischer Regierungen wegen ihrer Unausgewogenheit zugunsten der USA kritisiert. Einige Streitpunkte, wie die von den USA verhängten Zölle von 50 Prozent auf Stahl- und Aluminiumprodukte, sind weiterhin ungelöst.
Der transatlantische Handelsstreit beginnt kurz nach dem Amtsantritt des US-Präsidenten Donald Trump, der hohe Zölle für die Einfuhr zahlreicher Güter aus fast 70 Staaten – darunter auch den europäischen Staaten – beschließt. Die USA rechtfertigen ihren harten Kurs gegenüber der EU damit, dass diese deutlich mehr Güter in die USA liefern als umgekehrt. Die EU weist dagegen darauf hin, dass die USA bei Dienstleistungen, besonders im Bereich digitaler Dienste, einen Überschuss erzielen.
Weitere Hintergründe:
15. August: Treffen zwischen Trump und Putin in Alaska
Der russische Präsident Wladimir Putin und US-Präsident Donald Trump posieren gemeinsam während einer Begrüßungszeremonie am Flughafen des US-Militärstützpunktes Elmendorf–Richardson in Alaska. (© picture-alliance, ZUMAPRESS.com | Gavriil Grigorov)
Am 15. August empfängt US-Präsident Donald Trump den russischen Präsidenten Wladimir Putin in Alaska. Es ist das erste Mal seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die gesamte Ukraine im Februar 2022, dass Putin von einem US-Präsidenten empfangen wird. Konkrete Beschlüsse zum Ukraine-Krieg, wie eine Waffenruhe, werden im Rahmen des Treffens nicht gefasst. Drei Tage später, am 18. August, findet ein Ukraine-Gipfel in der US-amerikanischen Hauptstadt Washington D. C. statt. Eingeladen sind der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj, der NATO-Generalsekretär Mark Rutte, die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie mehrere europäische Staats- und Regierungschefs. Uneinigkeit gibt es hinsichtlich des konkreten Fahrplans zum Friedensabkommen: Während die europäischen Staaten zunächst von Russland einen Waffenstillstand fordern, strebt Trump direkt ein Friedensabkommen an.
Ende November übermittelt die USA einen 28-Punkte-Plan zur Beendigung des Krieges an die ukrainische Regierung. Dieser Plan verlangt von der Ukraine erhebliche Zugeständnisse an Russland, darunter Gebietsabtretungen und den Verzicht auf einen NATO-Beitritt. In Reaktion darauf erarbeiteten Deutschland, Frankreich und Großbritannien einen Gegenentwurf und fordern unter anderem verlässliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine.
Seit Beginn des Krieges haben hunderttausende Menschen, darunter ukrainische und russische Soldatinnen und Soldaten sowie ukrainische Zivilistinnen und Zivilisten, ihr Leben verloren. Zerstörung kritischer Infrastruktur sowie Verschleppung, Vergewaltigung und Tötungen von ukrainischen Zivilistinnen und Zivilisten werden von Russland als Kriegsstrategie eingesetzt. Der Krieg in der Ukraine hat eine große Fluchtbewegung ausgelöst.
Weitere Hintergründe: Dossier
9. bis 11. September: Stromausfall in Berlin
Bauarbeiten am Strommast, nach dem Ende des Stromausfalls im Berliner Südosten. Die Reparaturarbeiten brauchen voraussichtlich noch mehrere Monate. (© picture-alliance/dpa, Britta Pedersen)
Am Morgen des 9. September kommt es im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick zu einem großflächigen Stromausfall. Ausgelöst wurde dieser durch einen Brandanschlag auf zwei Strommasten im Südosten Berlins. Wer genau die Tat begangen hat, ist weiterhin unbekannt. Die mutmaßlichen Täter erkennen sich mit einem anonymen Schreiben im Internet zur Tat und sollen aus dem linksextremen Spektrum sein.
Zeitweise sind nach Angaben eines Berliner Netzbetreibers rund 50.000 Privat- und Gewerbekunden betroffen, viele sind bis zum Nachmittag ohne Strom. Bei manchen Haushalten dauert die Behebung der Störung rund 60 Stunden. Auch die kritische Infrastruktur ist betroffen: An der Humboldt-Universität fällt etwa die Kühlung von Gefahrenstoffen aus. Straßenbahnen und S-Bahnen fallen zum Teil aus, Ampeln und die Beleuchtung von Straßen funktionieren nicht. In Pflegeheimen kann die Beatmung von Patientinnen und Patienten nicht sichergestellt werden.
Mitte Oktober: Unterzeichnung des Gaza-Abkommens
Eine Straße im nördlichen Gaza-Streifen. Die Zerstörung ist immens, der Krieg hat zehntausende Leben gekostet. (© picture-alliance, Middle East Images | Abdolrahman Rashad)
Am 13. Oktober übergibt die palästinensische Terrororganisation Hamas die letzten 20 überlebenden Geiseln an Israel, die seit dem
Zuvor war die internationale Kritik an Israels Vorgehen in Gaza immer lauter geworden. Im August erklärt die Initiative für Ernährungssicherheit (IPC) eine Hungersnot in Teilen Gazas. Mindestens 70.000 Palästinenserinnen und Palästinenser sind durch den Krieg in Gaza ums Leben gekommen, über 171.000 sind verletzt. Ein Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner des Gazastreifens ist innerhalb des Gebiets vertrieben.
Auch nach Inkrafttreten des Waffenstillstands am 10. Oktober gehen die Kämpfe weiter: Laut Angaben des von der Hamas geführten Gesundheitsministeriums in Gaza sind seitdem fast 400 Menschen getötet worden. Die Vereinten Nationen sowie internationale wie israelische Menschenrechtsorganisationen werfen Israel Kriegsverbrechen und teils Völkermord vor. Eine entsprechende Klage von Südafrika prüft der Internationale Gerichtshof in Den Haag.
26. Oktober: Einnahme von Al-Faschir durch die RSF-Miliz im Sudan
Menschen, die aus Al-Faschir und anderen Konfliktgebieten vertrieben wurden, kommen im Lager El-Afadh unter. (© picture-alliance/AP, Marwan Ali)
Am 26. Oktober nimmt die paramilitärische Miliz Rapid Support Forces (RSF) nach monatelanger Belagerung die sudanesische Stadt Al-Faschir in der Region Darfur ein. Die Vereinten Nationen berichten im Zuge der Besetzung von Massenhinrichtungen, willkürlichen Tötungen und sexualisierter Gewalt der Miliz gegen die Zivilbevölkerung.
Im Sudan kämpfen seit April 2023 Einheiten des Militärs (Sudanese Armed Forces, SAF) und der RSF um die Macht im Land. Dabei verletzen beide Kriegsparteien nach einem Bericht des UN-Hochkommissars für Menschenrechte humanitäres Recht und Menschenrechte. Mehr als zwölf Millionen Menschen aus dem Sudan sind auf der Flucht (Stand November 2025), im September sind 45 Prozent der Bevölkerung von einer akuten Hungersnot betroffen. Die Vereinten Nationen sprechen von einer der größten humanitären Krisen weltweit. Im Dezember startet die Europäische Union eine Luftbrücke mit Hilfsgütern im Wert von 3,5 Millionen Euro nach Darfur. Bis Januar 2026 sollen insgesamt acht Flugzeuge Zelte, Wasser, Sanitär- und Hygieneartikel sowie Gesundheitsgüter liefern.
10. bis 22. November: UN-Weltklimakonferenz in Brasilien
Bei der Weltklimakonferenz COP30 treffen sich vom 10. bis zum 22. November in Belém im brasilianischen Amazonasgebiet Zehntausende Delegierte aus fast allen Ländern der Welt. (© picture-alliance, dpa | Kay Nietfeld)
Im brasilianischen Belém treffen sich Mitte November Vertreterinnen und Vertreter aus über 190 Staaten zur 30. Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen (COP30). Der Plan der brasilianischen COP-Präsidentschaft, einen konkreten Fahrplan gegen die Erderwärmung umzusetzen, gelang dabei nicht. Das Abschlussdokument sieht keine verbindliche Abkehr von den fossilen Energieträgern Erdöl, Erdgas und Kohle vor. Geeinigt haben sich die Staaten hingegen auf einen Fonds für den Schutz der tropischen Regenwälder. Zudem sollen ärmere Staaten deutlich mehr Geld bekommen, um sich besser auf die Folgen der Erderwärmung, wie zunehmende Naturkatastrophen, einstellen zu können.
Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zweifeln daran, dass das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens langfristig eingehalten werden kann. Der weltweite CO₂-Ausstoß steigt seit vielen Jahren kontinuierlich; 2024 hat der globale Ausstoß an Kohlendioxid einen neuen Höchstwert erreicht. Der mit Abstand größte Kohlenstoffdioxidemittent ist China – gefolgt von den USA, Indien, der EU und Russland. Die USA, als einer der größten Verursacher von Treibhausgasen, schicken keine hochrangige Delegation nach Belém. Anfang des Jahres traten die USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen aus – wirksam wird der Austritt nach der einjährigen Kündigungsfrist im Januar 2026.
Weitere Hintergründe:
Interner Link: COP30. Weltklimakonferenz in Brasilien (Hintergrund Aktuell, 2025) Interner Link: Zehn Jahre Pariser Klimaabkommen. Wo stehen wir und wie geht es weiter? (Unger, 2025)
19. November: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Drohnenabwehr
Eine Drohne fliegt vor einem startenden Flugzeug in der Nähe des Flughafens Leipzig/Halle. (© picture-alliance/dpa, Jan Woitas)
Das Bundeskabinett verabschiedet im November einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Demnach soll die Bundeswehr künftig unbemannte Drohnen abschießen dürfen, wenn damit schwere Unglücke verhindert werden können. Bereits im Oktober verabschiedet das Kabinett einen Entwurf zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei für die Drohnenabwehr. Die Abstimmung im Bundestag über beide Gesetzesentwürfe steht noch aus. Im Dezember nimmt außerdem eine neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei ihren Dienst auf, die kritische Infrastruktur, Flughäfen und Großveranstaltungen gegen Drohnenangriffe schützen soll. Zudem soll ein Drohnenabwehrzentrum bis Ende des Jahres errichtet werden, um die Zusammenarbeit von Bundespolizei, Länderpolizei und Bundeswehr zu erleichtern.
Drohnensichtungen in zahlreichen europäischen Ländern in der Nähe von Flughäfen und militärischen Anlagen lösten die Diskussion um die Drohnenabwehrfähigkeit aus. Auch im deutschen Flugverkehr kommt es 2025 vermehrt zu Einschränkungen durch Drohnen. Politikerinnen und Politiker sowie Fachleute vermuten, dass Russland hinter einigen Drohnenvorfällen stecken könnte. Als ein Indiz wird die vermehrte Sichtung über militärischem Gelände und wichtigen Infrastruktur-Anlagen gesehen.
5. Dezember: Wehrdienstreform
Öffentliche Vereidigung von Rekrutinnen und Rekruten in München. (© picture-alliance, SZ Photo | Johannes Simon)
Der Deutsche Bundestag stimmt Anfang Dezember der Wehrdienstreform zu. Der Wehrdienst soll freiwillig bleiben. Zukünftig sollen aber junge Männer, die ab 2008 geboren wurden, wieder verpflichtend gemustert werden. So soll die Bundeswehr bis 2035 auf rund 460.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten wachsen. Findet die Bundeswehr nicht genug Freiwillige, soll der Bundestag über einen verpflichtenden Wehrdienst entscheiden können. Hintergrund der Reform ist die seit dem russischen Angriff auf die Ukraine veränderte Sicherheitslage in Europa. Am 19. Dezember stimmt der Bundesrat dem Wehrdienstgesetz zu.
Weitere Hintergründe:
Liste an ausgewählten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2025
09. Februar: Parlamentswahlen in Lichtenstein
09. Februar: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Ecuador (Stichwahl der Präsidentschaftswahlen am 13.04.)
23. Februar:
Interner Link: Parlamentswahlen in Deutschland 28. April: Parlamentswahlen in Kanada (Unterhaus)
03. Mai: Parlamentswahlen in Australien
03. Mai: Parlamentswahlen Singapur
04. Mai:
Interner Link: Präsidentschaftswahlen in Rumänien (wiederholte Wahl nach Annullierung am 18. Mai)11. Mai: Parlamentswahlen Albanien
18. Mai:
Interner Link: Präsidentschaftswahlen in Polen (Stichwahl am 01. Juni)25. Mai: Parlamentswahlen Venezuela
17. August:
Interner Link: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Bolivien (Stichwahl der Präsidentschaftswahl am 19. Oktober)08. September:
Interner Link: Parlamentswahlen in Norwegen 28. September:
Interner Link: Parlamentswahlen in Moldau 03. und 04. Oktober:
Interner Link: Parlamentswahlen in Tschechien 05. Oktober:
Interner Link: Parlamentswahlen in Syrien 12. Oktober: Präsidentschaftswahlen Kamerun
19. Oktober: Präsidentschaftswahlen Nord-Zypern
29. Oktober:
Interner Link: Parlamentswahlen in den Niederlanden 10. November: Parlamentswahlen in Ägypten
16. November:
Interner Link: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Chile (Stichwahl der Präsidentschaftswahl am 14. Dezember)30. November: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Honduras
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