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Wahlgrundsätze | bpb.de

Wahlgrundsätze

In Deutschland gibt es unterschiedliche Interner Link: Wahlen: die Bundestagswahl, die Landtagswahlen, die Kommunalwahlen und die Europawahl.
Die wichtigsten Regeln sind für alle gleich. Diese wichtigen Regeln sind im Grundgesetz geregelt und in anderen Gesetzen.

Bei Wahlen gelten wichtige Regeln. Für die Bundestagswahl steht das im Grundgesetz in Artikel 38.
Diese wichtigen Regeln müssen bei Interner Link: Kommunalwahlen, bei Interner Link: Landtagswahlen, bei Interner Link: Bundestagswahlen und bei Interner Link: Europawahlen eingehalten werden:

  • Die Wahl ist allgemein
    Alle deutschen Interner Link: Bürger oder Bürgerinnen dürfen wählen. Es ist zum Beispiel egal, wie viel Geld sie verdienen oder welche Religion sie haben.

  • Die Wahl ist unmittelbar
    Die Bürger und Bürgerinnen wählen die Interner Link: Abgeordneten direkt. So wie eine Klasse direkt einen Klassensprecher wählt. Eine andere Art, zu wählen, ist die indirekte Wahl. Zum Beispiel die Wahl der Schülervertretung einer ganzen Schule. Hier wählen die Schüler einer Klasse zuerst den Klassensprecher. Diese Klassensprecher wählen dann die Schülervertretung der ganzen Schule. Die Schüler haben die Schülervertretung indirekt gewählt. Trotzdem vertritt die Schülervertretung alle Schüler und Schülerinnen.

  • Das ist eine Wahlkabine.

  • Die Wahl ist frei
    Alle Deutschen dürfen wählen, wen sie wollen. Es darf keinen Druck und keine Verbote geben. Es bedeutet auch, dass man nicht wählen gehen muss. Wählen ist freiwillig.

  • Die Wahl ist gleich
    Alle Stimmen sind gleich wichtig. Keine Stimme zählt mehr oder weniger.

  • Die Wahl ist geheim
    Niemand darf zuschauen, wen man wählt, oder überprüfen, wen man gewählt hat. Deshalb gibt es Wahlkabinen. In eine Wahlkabine muss man alleine hineingehen. Wenn man wegen einer Interner Link: Behinderung Hilfe beim Wählen braucht, darf man jemanden mitnehmen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

Fussnoten

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