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Vertrag von Lissabon | bpb.de

Vertrag von Lissabon

Am 1.12.2009 in Kraft getretener Vertrag zwischen den 27 EU-Mitgliedsstaaten zur Interner Link: Reform der EU-Institutionen. Der Vertrag knüpft inhaltlich an den Verfassungsentwurf an, der 2005 an den negativen Referenden in den NLD und FRA gescheitert war: Die Interner Link: Europäische Union (EU) erhält Rechtspersönlichkeit und wird zur Rechtsnachfolgerin der EG, die Interner Link: Rechte des EP (Interner Link: Europäisches Parlament (EP)) werden ausgeweitet und die nationalen Parlamente erlangen größeren Einfluss, neue Abstimmungsregeln werden eingeführt und Mehrheitsentscheidungen ausgeweitet, durch Einführung des Amtes eines Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (Interner Link: Hoher Vertreter/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik) sowie eines auf zweieinhalb Jahre gewählten Ratspräsidenten wird die Sichtbarkeit der EU nach außen gestärkt. Weiterhin wird durch den Vertrag die Möglichkeit europäischer Bürgerbegehren eingeführt. Der Vertrag von Lissabon stellt einen weiteren Versuch dar, den Anforderungen einer erweiterten EU institutionell gerecht zu werden, er soll für mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz der EU sorgen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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