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Europarat | bpb.de

Europarat

Der E. (Sitz in Straßburg) wurde 1949 mit dem Ziel gegründet, die Einheit und Zusammenarbeit Interner Link: Europas zu fördern, auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Kultur und Wissenschaft zusammenzuarbeiten und insb. zur Demokratisierung und Durchsetzung der Interner Link: Menschenrechte beizutragen. Der E. ist kein Organ der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)), sondern eine internationale Organisation (Interner Link: Internationale Organisationen) von 47 (2020) europäischen Interner Link: Staaten. Er gliedert sich in: a) Ministerkomitee (aller Außenminister); b) Parlamentarische Versammlung (318 Interner Link: Abgeordnete aus nationalen Interner Link: Parlamenten), die c) den Generalsekretär (auf fünf Jahre) wählen; d) Kongress der Gemeinden und Regionen. Der E. hat bislang mehr als 200 (2020) Interner Link: Konventionen verabschiedet, darunter die Interner Link: Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Interner Link: Europäische Sozialcharta (ESC). Kontrollorgan ist der E.-angegliederte Interner Link: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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