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Gemeinwille | bpb.de

Gemeinwille

G. ist ein politikwissenschaftlich umstrittener Begriff, der davon ausgeht, dass es einen einheitlichen Interner Link: Volkswillen gibt, der uneingeschränkt dem allgemeinen Wohl und dem Gesamtinteresse einer Interner Link: Gesellschaft (Interner Link: Gemeinwohl) entspricht. Kritiker fragen, wie dieser G. objektiv festgestellt werden kann und wer (welche Interner Link: Institution) ihn bestimmt; sie halten dagegen, dass nur die unmittelbar (durch Interner Link: Parteien, Verbände (Interner Link: Verband/Verbände), Organisationen, Initiativen, Interner Link: Medien etc.) geäußerten Wünsche und Forderungen der Interner Link: Bevölkerung festgestellt werden können und diese zusammengenommen (Gesamtwille) Grundlage für politische Interner Link: Entscheidungen sein können.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten