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Wehrrecht | bpb.de

Wehrrecht

Betrifft die Voraussetzungen des Einsatzes der Interner Link: Bundeswehr, die Verfassungsrang haben. Im Inland darf die Bundeswehr nur bei Naturkatastrophen oder großen Unfällen eingesetzt werden. Im Ausland darf sie nur zur Verteidigung oder zur Wahrnehmung von Bündnisverpflichtungen eingesetzt werden. Dem Einsatz muss der Interner Link: Bundestag, so das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), zustimmen. Das W. betrifft aber auch die Rechtsstellung der Soldaten, ihre Interner Link: Rechte und Pflichten im Dienst.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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