Kommunalwahl
Kommunalwahlen nennt man die Wahlen in einer Gemeinde, einer Stadt, einem Kreis oder einem Bezirk.Wer von Kommunen spricht meint: Kreise, Städte, Gemeinden und Stadtbezirke.
Die Kommunen entscheiden wichtige Dinge selbst. Die Entscheidungen gelten nur für das Gebiet der Kommune.
In den Kommunen entscheiden:
- Räte, wie der Gemeinderat, der Stadtratoder der Kreistag.
- Ein Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin, ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin; ein Landrat oder eine Landrätin.
Bei den Kommunalwahlen gelten die Grundregeln der Wahlen in Deutschland.
Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Mehr Informationen zu diesen Begriffen gibt es hier.
Neben den Grundregeln bestimmt jedes Bundesland selbst, welche Regeln für die Kommunalwahlen gelten.
Zum Beispiel beschließt das Land Brandenburg die Regeln für alle Kommunalwahlen in Brandenburg. Es gibt aber trotzdem viele Gemeinsamkeiten.
Wer darf wählen?
- Bei den meisten Kommunalwahlen müssen Wähler und Wählerinnen mindestens 16 Jahre alt sein,
- Sie müssen eine EU Staatsbürgerschaft und einen Wohnsitz in der Kommune haben.
Wer wird gewählt:
- Bei Kommunalwahlen müssen Kandidaten und Kandidatinnen mindestens 18 Jahre alt sein,
- Sie müssen eine EU-Staatsbürgerschaft und einen Wohnsitz in der Kommune haben.
- Kommunalwahlen sind alle vier, fünf oder sechs Jahre.
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