Nachrichtendienste
Sammelbezeichnung für die verschiedenen staatlichen Geheimdienste, zu denen in der Bundesrepublik Deutschland a) der Bundesnachrichtendienst (BND), b) das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie c) der Militärische Abschirmdienst (MAD) zählen.Die Aufgabe von N. liegt v. a. in der Beschaffung und Auswertung offener und geheimer Informationen, um frühzeitig vor inneren oder äußeren Gefahren zu warnen.
Die Arbeit der N. unterliegt in DEU der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr).
Siehe auch:
Bundesrepublik Deutschland (DEU)
Bundesnachrichtendienst (BND)
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Landesamt für Verfassungsschutz
Verfassungsschutz
Militärischer Abschirmdienst (MAD)
Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.