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Vor 95 Jahren: Erste Frauen im Parlament | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 95 Jahren: Erste Frauen im Parlament

Redaktion

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Am 19. Februar 1919 sprach erstmals eine Frau in einem demokratisch gewählten deutschen Parlament: die Sozialdemokratin Marie Juchacz. Kurz zuvor war das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt worden. Was heute selbstverständlich ist, musste hart erkämpft werden.

Die weiblichen Abgeordneten der Mehrheitssozialisten (MSDP) in der Weimarer Nationalversammlung am 1. Juni 1919. Unter ihnen Marie Juchacz (unten, 3.v.r.), Mitglied des Parteivorstandes und Leiterin des Frauenbüros der Partei. (© AdsD/Friedrich-Ebert-Stiftung)

"Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit. Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist." Mit diesen Worten der Sozialdemokratin Marie Juchacz betraten am 19. Februar 1919 die Frauen die parlamentarische Bühne in Deutschland. Nur drei Monate zuvor war das Frauenwahlrecht im Zuge der Interner Link: Novemberrevolution Gesetz geworden: Im November 1918 räumte der Rat der Volksbeauftragten Frauen Interner Link: das aktive und passive Wahlrecht für die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung ein. Zuvor war es Frauen bereits bei mehreren deutschen Landtagswahlen möglich, zu wählen und gewählt zu werden.

Bei der Wahl am 19. Januar 1919 konnten mehr als 17 Millionen Frauen erstmals ihr neues Recht nutzen: über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, 300 Frauen kandidierten und 37 weibliche Abgeordnete zogen ins Parlament ein. Die ersten allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen in Deutschland brachten damit knapp neun Prozent Parlamentarierinnen hervor.

Aktives und passives Wahlrecht

Wer das aktive Wahlrecht besitzt, ist wahlberechtigt, d.h. er/sie darf an Wahlen teilnehmen, in dem er/sie seine Stimme abgibt. In Deutschland sind Männer und Frauen bei Bundestagswahlen wahlberechtigt, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate durchgängig in Deutschland wohnhaft waren.

Wer das passive Wahlrecht besitzt, ist wählbar, d.h. er/sie kann sich zu einer Wahl aufstellen lassen und gewählt werden. Alle volljährigen Männer und Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit können bei Bundestagwahlen kandidieren.

Bei bestimmten Voraussetzungen sind z.B. Menschen mit Behinderung, die eine Vollbetreuung benötigen, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das aktive und passive Wahlrecht kann auch gerichtlich entzogen werden, z.B. bei schweren Straftaten.

Weitere Informationen: Bundeswahlgesetz, Wahlrecht und Wählbarkeit (§§ 12-15)

Ein langer Kampf um gleiche Rechte

Um das Recht wählen und bei Wahlen kandidieren zu dürfen hatte die internationale Frauenbewegung lange kämpfen müssen. Ihre historischen Wurzeln liegen Interner Link: in der Zeit der französischen Revolution von 1789. Die Revolutionäre, darunter viele Frauen, hatten Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gefordert, das allgemeine Wahlrecht wurde jedoch nur für Männer eingeführt.

Die demokratischen Bestrebungen im Vormärz brachten die politische Frage der Frauenrechte auch in Deutschland voran. Während der Revolution von 1848/49 unterstützten Frauen aktiv die Forderungen ihrer männlichen Mitstreiter, ein Platz in der ersten deutschen Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche blieb ihnen aber verwehrt.

Zunehmend traten Frauen mit politischen Forderungen an die Öffentlichkeit und gründeten Vereine. Diese wurden jedoch bald verboten. Bis 1908 war Frauen durch das preußische Vereinsgesetz die Mitgliedschaft in Parteien untersagt, es war ihnen sogar gesetzlich verboten, auch nur an Versammlungen politischer Vereinigungen teilzunehmen.

Gespaltene Frauenbewegung in Deutschland

Die organisierte Form der bürgerlichen Frauenbewegung Interner Link: begann in Deutschland 1865 mit der Gründung des "Allgemeinen Deutschen Frauenvereins" (ADF). Den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen ging es wesentlich um gesellschaftliche Teilhaberechte, etwa bei Bildung und Berufstätigkeit. Das Wahlrecht betrachteten viele Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenvereine höchstens als Fernziel. Die proletarischen Aktivistinnen um Clara Zetkin kämpften hingegen für gleiche politische Rechte. Sie stellten die Verbesserung der Arbeitsbedingungen arbeitender Frauen und den Kampf für das Frauenwahlrecht in den Mittelpunkt ihrer Arbeit.

Als erste und einzige Partei im Deutschen Kaiserreich sprach sich die SPD in ihrem Erfurter Parteiprogramm von 1891 für das Frauenwahlrecht aus und unterstützte die Frauenbewegung öffentlich.

Frauenbildung und Frauenwahlrecht

Dank der Initiativen der organisierten Frauenbewegung in Deutschland wurde es um die Jahrhundertwende Frauen und Mädchen erstmals ermöglicht, das Abitur abzulegen. Etwa zeitgleich erhielten sie zunächst als Gasthörerinnen Zugang zu den Universitäten.

Am 19. März 1911 wurde der erste Internationale Frauentag in Europa gefeiert, erst Jahre später wurde er auf den 8. März gelegt. Unter dem Motto "Heraus mit dem Frauenwahlrecht" gingen zehntausende Frauen in Deutschland für ihre politische Gleichberechtigung auf die Straße. Auch Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung nahmen an den Veranstaltungen teil. Im Gegensatz zur proletarischen Frauenbewegung, die von der SPD unterstützt wurde, erhielten sie jedoch keinen Rückhalt aus den ihnen nahestehenden, konservativen Parteien.

Die Spaltung der deutschen Frauenbewegung Interner Link: trat im Ersten Weltkrieg wieder zutage: Während die proletarischen, mehrheitlich pazifistischen Frauenrechtlerinnen den Krieg ablehnten, stellten sich viele Frauen hinter den Krieg und ihre politischen Forderungen vorerst zurück.

Erst die Novemberrevolution von 1918 förderte den Prozess der Anerkennung gleicher Bürgerrechte und schuf eine grundlegend neue Situation für Frauen in Deutschland – nun sollten sie auch als vollwertige Staatsbürgerinnen anerkannt werden. Mit Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung vom August 1919 ("Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.") wurden den Frauen erstmals dieselben staatsbürgerlichen Rechte wie den Männern zuerkannt.

Internationale Situation

Deutschland war nicht das erste Land, in dem sich die Frauen das Wahlrecht erstritten hatten. Den Anfang machten die Neuseeländerinnen 1893. In Europa erkämpften sich die Finninnen 1906 die vollen staatsbürgerlichen Rechte. 1920 wurde in den USA, 1928 in Großbritannien das vollumfängliche Frauenwahlrecht verabschiedet. 1944 erlangten die Französinnen das aktive und passive Wahlrecht. In der Schweiz mussten die Frauen bis 1971 warten, bis sie auf Bundesebene dieses Recht beanspruchen konnten.

Interner Link: Während der NS-Herrschaft wurde das passive Wahlrecht für Frauen abgeschafft. Frauen wurden systematisch von politischen Funktionen und Ämtern ausgeschlossen und auf die Rollen zurückverwiesen, die sie auf die "Reproduktion des deutschen Volkes" reduzierten.

Erst das Grundgesetz vom Mai 1949 gestand den Frauen Interner Link: wieder vollwertige politische Rechte in Deutschland zu.

Aktuelle Lage

95 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen im aktuellen 18. Deutschen Bundestag immer noch unterrepräsentiert: Am 22. September 2013 wurden 631 Abgeordnete in den Bundestag gewählt, nur 230 davon sind Frauen – das entspricht einem Externer Link: Anteil von 36,5 Prozent. Allerdings ist der Frauenanteil im Deutschen Bundestag damit so hoch wie nie zuvor und liegt Externer Link: über dem europäischen Durchschnitt nationaler Parlamente, der bei 27 Prozent liegt.

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