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Gedenken an den Völkermord in Ruanda | Hintergrund aktuell | bpb.de

Gedenken an den Völkermord in Ruanda

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Am 7. April 1994 begann in Ruanda der Völkermord an der Tutsi-Minderheit: Innerhalb weniger Wochen töteten radikale Hutu mehr als 800.000 Tutsi, gemäßigte und oppositionelle Hutu sowie weitere Oppositionelle. Die internationale Völkergemeinschaft intervenierte zu spät.

Menschen mit Kerzen gedenken der Opfer des Völkermordes in Ruanda im Amahoro-Stadium in Kigali/Ruanda, 07.04.2019. (© picture-alliance/AP)

Mit einem Gedenktag der Vereinten Nationen wird am 7. April weltweit dem Interner Link: Völkermord in Interner Link: Ruanda gedacht, der sich in rund 100 Tagen zwischen April und Mitte Juli 1994 ereignete. Radikale Angehörige der Bevölkerungsmehrheit der Hutu töteten in dieser Zeit mehr als 800.000 Menschen, überwiegend aus der Bevölkerungsminderheit der Tutsi. Aber auch gemäßigte und oppositionelle Hutu sowie Angehörige der sehr kleinen Bevölkerungsgruppe der Twa wurden getötet. Zudem wurden in dieser Zeit schätzungsweise zwischen 150.000 und 250.000 Frauen vergewaltigt. Neben Polizei, Militär und Hutu-Milizen beteiligten sich unzählige Hutu-Zivilisten an den Übergriffen und Gewalttaten und töteten zum Teil ihre eigenen Nachbarinnen und Nachbarn.

Konfliktursachen gehen in die Kolonialzeit zurück

In dem Völkermord entlud sich ein Konflikt, dessen gesellschaftliche und politische Wurzeln auf die Interner Link: Kolonialisierung Ruandas durch Deutschland und Belgien zurückgehen. Zuvor gab es Jahrhunderte währende Bindungen und gemeinsame Traditionen zwischen Hutu und Tutsi. Erst die von den Kolonialmächten rassistisch begründete Ungleichbehandlung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erzeugte eine Spaltung zwischen der dominierenden Tutsi-Minderheit und der unterdrückten Hutu-Mehrheit. Dies führte zu einer ungerechten Sozial- und Herrschaftsstruktur. Auch waren es erst die belgischen Kolonialherren, die Personalpapiere und damit die Unterscheidung zwischen Hutu, Tutsi und Twa einführten. Damit entwickelte und verfestigte sich die Wahrnehmung der einzelnen Mitglieder der Bevölkerung, einer bestimmten Ethnie anzugehören über die Jahrzehnte.

Zwischen 1959 und 1961 begannen sich die Machtverhältnisse durch Hutu-Aufstände gegen die belgische Kolonialmacht und die Tutsi-Elite zu drehen. Im Zuge der Aufstände flohen rund 150.000 Tutsi aus Angst vor Gewalt und Verfolgung in die Nachbarländer. Nach der 1962 gewonnenen Unabhängigkeit wurde Ruanda von einer Hutu-Regierung geführt. Mit der Unabhängigkeit flohen weitere Tausende Tutsi nach Burundi, wo sich ein Widerstand formierte. Die in Ruanda verbliebenen wurden systematisch unterdrückt.

Tötung von Präsident Habyarimana wurde Auslöser des Völkermords

Zur unmittelbaren Vorgeschichte des Völkermordes gehörten von Uganda aus geführte Angriffe von Tutsi-Rebellen der 1987 gegründeten Ruandischen Patriotischen Front (RPF). Unter Rebellenführer Interner Link: Paul Kagame kämpften sie seit 1990 gegen das Hutu-Regime, um den Anspruch der Tutsi-Minderheit auf Teilhabe an der Politik durchzusetzen. So fielen 1990 rund 12.000 RPF-Kämpferinnen und Kämpfer (in deren Reihen sich auch oppositionelle Hutu befanden) in Ruanda ein und eroberten weite Teile des Nordens. Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrags von Arusha (Tansania) im August 1993 schien der Bürgerkrieg vorerst beendet. Das Abkommen sah unter anderem eine breit angelegte Übergangsregierung unter Einbeziehung der RPF sowie die Einführung eines Mehrparteiensystems vor. Mit der Externer Link: Resolution 872 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wurde die Entsendung der "United Nations Assistance Mission for Rwanda" (UNAMIR) beschlossen. Sie hatte das Ziel, bei der Stabilisierung des Landes zu helfen, besaß jedoch kein Mandat für einen militärischen Eingriff. Hutu-Extremisten lehnten das Arusha-Abkommen entschieden ab und radikalisierten sich weiter.

Konkreter Auslöser des Völkermords war der bis heute ungeklärte Abschuss des Flugzeugs von Präsident Habyarimana am Abend des 6. April 1994. Bereits eine halbe Stunde später begannen die Ermordungen moderater Hutu-Politikerinnen und Politiker sowie der Tutsi-Bevölkerung. Die Hutu-Regierung gab den Tutsi die Schuld und rief über das Radio dazu auf, sämtliche Tutsi zu töten. Bereits zuvor hatten Sender monatelang systematisch gegen die Minderheit gehetzt und die Menschen zum Morden angestachelt. Der in der Nacht auf den 7. April beginnende Genozid dauerte etwa 100 Tage an. Viele Tutsi hatten vor Kirchen oder anderen Fluchtpunkten Schutz gesucht – dort wurden sie mit Macheten massakriert, erschlagen oder erschossen. Der Genozid endete erst im Juli, nachdem es der RPF gelungen war, ganz Ruanda zu erobern.

Am 19. Juli wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, mit Pasteur Bizimungu, einem Hutu, als Präsident und Paul Kagame, einem Tutsi und Anführer der RPF, als Vizepräsident.

Das Scheitern der Vereinten Nationen

Obwohl Truppen der Vereinten Nationen im Rahmen der Friedensmission UNAMIR zu dieser Zeit in Ruanda stationiert waren, gelang es den Vereinten Nationen nicht, die Gräueltaten zu verhindern. Bereits im August 1993 hatte ein Bericht des UN-Menschenrechtsermittlers für Ruanda vor einer Gewalteskalation zwischen den Bevölkerungsgruppen gewarnt. Anfang Januar 1994 schickte der kanadische Kommandant der UN-Friedensmission in Ruanda ebenfalls Warnungen vor einem Genozid an die UN-Zentrale in New York – doch ihm wurde strikt untersagt, gegen geheime Waffenlager von Hutu-Milizen vorzugehen, da unter anderem ein entsprechendes Mandat des Interner Link: UN-Sicherheitsrates fehlte. Zudem war UNAMIR als Friedenstruppe für das Arusha-Abkommen entsandt worden und daher strukturell und technisch nicht auf das Ausmaß der im April ausbrechenden Kämpfe vorbereitet. Stattdessen begannen die an der Mission beteiligten Mitgliedsstaaten zunächst sogar ihre Truppen abzuziehen. Zwei Wochen nach Beginn der Gräueltaten, am 21. April 1994, beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, die ursprüngliche Truppenstärke von mehr als 2500 auf 270 Soldatinnen und Soldaten zu reduzieren. Erst Mitte Mai stockten die Vereinten Nationen die Truppen auf 5.500 auf. Doch erst am 23. Juni, nach einem Beschluss des UN-Sicherheitsrates am Vortag, erreichten die ersten Streitkräfte unter französischer Führung den Südwesten des Landes.

Nach der Errichtung einer Übergangsregierung unter dem Tutsi Kagame flohen mehr als zwei Millionen Menschen, vor allem Hutu aber auch Tutsi, in Nachbarstaaten. Darunter waren auch viele der Regierungsmitglieder, Streitkräfte und Milizionäre, die am Völkermord beteiligt waren. Die meisten von ihnen flohen in das benachbarte Zaire (heute Interner Link: Demokratische Republik Kongo) und Tansania. Zudem gab es rund 2,5 Millionen Binnenflüchtlinge.

Völkermord und Fluchtbewegungen in Ruanda 1993/1994
Interner Link: Hier finden Sie die Karte als hochauflösende PDF-Datei (mr-kartographie) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Juristische Aufarbeitung

Die juristische Aufarbeitung der Massenmorde dauerte viele Jahre und ist bis heute nicht vollständig abgeschlossen. Sie wurde sowohl auf der intentionalen, nationalen und regionalen Ebene betrieben. Ab November 1994 nahm der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) in Tansania im Auftrag des UN-Sicherheitsrats die strafrechtliche Verfolgung von Völkermord und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen auf. Während seiner elfjährigen Tätigkeit verhandelte der ICTR insgesamt 93 Verfahren gegen Hauptverantwortliche für den Genozid aus Politik, Wirtschaft, Medien und Militär. Er verhängte insgesamt 61 Gefängnisstrafen und veranlasste 14 Freisprüche – manche Verfahren wurden auch an die nationale Justiz übergeben. Als Nachfolgeorganisation des ICTR – welcher 2015 offiziell sein Mandat beendet hat – kümmert sich seither der "UN International Residual Mechanisms for Criminal Tribunals" darum, dass Verdächtige weiterverfolgt werden.

Auf nationaler Ebene begann die ruandische Regierung 1996 mit den ersten Prozessen. Nationale Gerichte wurden beauftragt, Verdächtige des Völkermords auf niedrigerer Ebene vor Gericht zu stellen. Die Verzögerung ergab sich unter anderem daraus, dass das Land einen großen Teil seines Justizpersonals verloren hatte.

Um die große Zahl von Täterinnen und Tätern in ruandischen Gefängnissen zur Verantwortung zu ziehen, aber auch um den Versöhnungsprozess voranzutreiben, belebte Ruanda die traditionellen Gemeindegerichte, sogenannte Gacacas, wieder. Nach Angaben der Gacaca-Kommission verhandelten diese Laiengerichte zwischen 2005 bis 2012 über eine Millionen Fälle – darunter viele Morde und Raubdelikte.

Gemischte Bilanz der juristischen Aufarbeitung

Die Bilanz der Gacaca-Gerichte fällt gemischt aus: Zwar konnten durch die Verfahren Verwandte und Überlebende in vielen Fällen Gewissheit über den Verbleib der Opfer und deren Todesumstände erhalten. Zudem gaben sie den Täterinne und Tätern die Möglichkeit, Reue zu zeigen und um Vergebung zu bitten. Gleichzeitig kritisieren Menschenrechtsorganisationen wie "Human Rights Watch", dass in zahlreichen Fällen weder glaubwürdige Urteile gefällt noch für Gerechtigkeit gesorgt wurde. Zudem waren Verbrechen der heutigen Regierungspartei und früheren Rebellenbewegung RPF, die vor, während und nach dem Genozid begangen wurden, nicht Gegenstand der juristischen Aufarbeitung.

Auch ausländische Gerichte machten hochrangigen Militärs und anderen Hutu-Kriegsverbrechern den Prozess. So verurteilte das Interner Link: Oberlandesgericht Frankfurt einen ruandischen Dorfbürgermeister zu einer lebenslangen Haftstrafe. Auch zwei hochrangige Hutu-Milizionäre, die in Deutschland als Flüchtlinge lebten, wurden hierzulande vor Gericht gestellt.

Hohe Strafen für Leugnung des Genozids

In über 240 Gedenkstätten wird heute die Erinnerung an den Genozid in Ruanda wachgehalten. Die Versöhnung machte in den vergangenen Jahren große Fortschritte – das Verhältnis beider Bevölkerungsgruppen bleibt jedoch fragil.

Internationale Beobachter loben, dass Ruandas Regierung seit vielen Jahren gegen jede neue Form von Rassendiskriminierung ankämpft. Die Leugnung des Völkermords kann sogar mit Haftstrafen geahndet werden, während die Einwohnerinnen und Einwohner Ruandas sich nicht mehr als Hutu oder Tutsi bezeichnen dürfen.

Die "Nationale Einheits- und Versöhnungskommission" hat mithilfe der NGO "Prison Fellowship Rwanda" in den vergangenen Jahren Versöhnungsdörfer eingerichtet, in denen Täterinnen und Täter mit Überlebenden zusammenleben. Die Aktivitäten sind Teil des nationalen Diskurses zur Einheit und Versöhnung.

Präsident Kagame regiert autoritär

Im Vergleich zu vielen afrikanischen Ländern prosperierte die Wirtschaft Ruandas in den vergangenen zwei Jahrzehnten – die Infrastruktur ist in vielen Bereichen gut, die Inflation relativ niedrig. Der Wohlstand mancher Schichten ist massiv angestiegen, gleichwohl breite Bevölkerungsschichten weiterhin in Armut leben. Weltweit machen ruandische Gesetze, wie beispielsweise das landesweite Verbot von Plastiktüten, oder der hohe Frauenanteil im ruandischen Parlament (61 Prozent) von sich reden.

Hinsichtlich der Hoffnung auf die Entwicklung einer stabilen Demokratie mit umfassenden Bürgerrechten besteht indes weitgehend Ernüchterung. Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen politischer und medialer Freiheiten sind Menschenrechtsorganisationen zufolge weit verbreitet. Die Justiz gilt als relativ effektiv, ist jedoch de facto nicht unabhängig von der Regierung. So ordnet auch der Freedom House Index Ruanda weiterhin als "nicht frei" ein.

Seit dem Jahr 2000 wird das Land von dem Tutsi Paul Kagame als Präsident geführt. Die letzte Interner Link: Präsidentschaftswahl am 4. August 2017 hat Kagame nach offiziellen Angaben mit über 98 Prozent der Stimmen gewonnen. Seine mittlerweile dritte Amtszeit war nur durch eine umstrittene Verfassungsänderung möglich geworden. Kagames Regierungsstil ist autoritär, die Opposition wird massiv unterdrückt. Auch wegen seiner Unterstützung von Rebellen im Ostkongo steht er in der Kritik.

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Fussnoten

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  1. 1994 lebten in Ruanda mehr als sieben Millionen Menschen. Die Bevölkerung bestand aus drei unterschiedlichen ethnischen Gruppierungen: den Hutu (ca. 85% der Bevölkerung), den Tutsi (ca. 14%), und den Twa (ca. 1%).

  2. Ruanda war bis zum Ende des Ersten Weltkrieges deutsche (1884-1916), danach belgische Kolonie (bis 1962).

  3. "Unterstützungsmission der Vereinten Nationen für Ruanda", auf Englisch "United Nations Assistance Mission for Rwanda".

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