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Vor 50 Jahren: Unterzeichnung des Warschauer Vertrags | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 50 Jahren: Unterzeichnung des Warschauer Vertrags

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Am 7. Dezember 1970 unterzeichneten Polen und Deutschland den Warschauer Vertrag. Der Vertrag war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Aussöhnung beider Länder – und wurde in der Bundesrepublik kontrovers diskutiert.

Der Warschauer Vertrag wurde im Mai 1972 vom Deutschen Bundestag bestätigt. Die Ratifizierung der Ostverträge mit Polen und der Sowjetunion war innenpolitisch umstritten – hier demonstrieren Anhänger der Friedensbewegung in Stuttgart. (© picture-alliance, Klaus Rose)

Die Unterzeichnung des "Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen" – wie der "Warschauer Vertrag" offiziell heißt – wäre noch einige Jahre zuvor undenkbar gewesen. Die Bundesrepublik stand Abkommen mit Staaten des Interner Link: Warschauer Pakts noch bis Mitte der 1960er-Jahre ablehnend gegenüber. Eine Ausnahme bildete die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Interner Link: Sowjetunion 1955. In Bonn fürchtete man im Falle von Vertragsabschlüssen eine Verfestigung der Interner Link: deutschen Teilung – insbesondere in der CDU/CSU war diese Position weit verbreitet.

Maßgeblich für die Bonner Deutschland- und Ostpolitik war viele Jahre lang die ab 1955 geltende Interner Link: Hallstein-Doktrin. Demnach betrachtete die Bundesregierung es als "unfreundlichen Akt", wenn Drittstaaten diplomatische Beziehungen zur Interner Link: DDR aufnahmen oder diese völkerrechtlich anerkannten. Für solche Staaten hatte das den Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit der Bundesrepublik zur Folge. Zwar wurden 1967 und 1968 unter der Großen Koalition diplomatische Beziehungen mit Jugoslawien und Rumänien vereinbart – bis zur im Oktober 1969 beginnenden Ära von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und seines Außenministers Walter Scheel (FDP) hielt die Bundesrepublik jedoch an ihrem Alleinvertretungsanspruch fest, was weitere Annäherungen an den Ostblock de facto unmöglich machte.

"Wandel durch Annäherung"

Unter dem Motto Interner Link: "Wandel durch Annäherung" rückte die Regierung ab 1969 unter dem neuen Bundeskanzler Willy Brandt von den bisherigen Prinzipien der Ostpolitik ab. Die Leitlinien des neuen Umgangs mit den sozialistischen Staaten Osteuropas hatte Egon Bahr, SPD-Politiker und Vertrauter Brandts, bereits 1963 in einer Rede klar umrissen: Bahr sah ebenso wie Brandt den Ansatz, die Wiedervereinigung durch eine Isolation der DDR zu erzwingen, als gescheitert an.

Unmittelbar nach Brandts Amtsantritt als Kanzler im Oktober 1969 hatte sich seine Regierung um Gewaltverzichtsverträge mit der Sowjetunion und Interner Link: Polen bemüht. Gespräche dazu begannen bereits Ende 1969 in Moskau. Im August 1970 wurde mit der Sowjetunion der Interner Link: "Moskauer Vertrag" unterzeichnet, der einen entscheidenden Wendepunkt im Verhältnis zum östlichen Staatenblock markierte. Mit dem Vertrag verpflichteten sich die beiden Staaten, ihre Konflikte ohne Gewalt zu lösen und erklärten die bestehenden Grenzen zwischen der DDR und der Bundesrepublik sowie zwischen Polen und der DDR für unverletzlich.

Auf einen Blick: Ostverträge der Bundesrepublik

12. August 1970: Moskauer Vertrag mit der Sowjetunion

7. Dezember 1970: Warschauer Vertrag mit Polen

3. September 1971: Viermächteabkommen über Berlin

17. Dezember 1971: Transitabkommen mit der DDR

21. Dezember 1972: Grundlagenvertrag mit der DDR

11. Dezember 1973: Prager Vertrag mit der Tschechoslowakei

Kniefall Brandts als Geste der Versöhnung

Bundeskanzler Willy Brandt kniet am 07. Dezember 1970 vor dem Mahnmal im einstigen jüdischen Ghetto in Warschau, das den Helden des Ghetto-Aufstandes vom April 1943 gewidmet ist. (© picture-alliance/dpa, DB dpa)

Die Gespräche zwischen der deutschen und der polnischen Regierung hatten bereits im Februar 1970 begonnen. Für Brandt waren die Verhandlungen äußerst schwierig. Die polnische Bevölkerung musste während des Zweiten Weltkriegs unter einer grausamen deutschen Besatzungspolitik leiden. In keinem anderen Land mit Ausnahme der Sowjetunion fielen Wehrmacht und SS-Verbänden so viele Menschen zu Opfer. Von den gut 35 Millionen Bürgerinnen und Bürgern Polens starben während der deutschen Besatzung knapp sechs Millionen. Anderseits waren nicht nur viele Polinnen und Polen gegen Interner Link: eine Aussöhnung, sondern – aufgrund der gewaltsamen Vertreibung mehrerer Millionen Deutscher aus Polen nach dem Zweiten Weltkrieg – auch viele Menschen in Deutschland.

Zur Verbesserung des deutsch-polnischen Verhältnisses sollte auch eine Geste Brandts beitragen: Unmittelbar vor der Vertragsunterzeichnung legte der Kanzler am Mahnmal für den Aufstand im Warschauer Ghetto einen Kranz ab und kniete überraschend nieder. Diese viele Menschen bewegende Geste wurde zum Symbol seiner Ostpolitik.

Am 7. Dezember 1970 unterzeichneten Bundeskanzler Willy Brandt und der polnische Ministerpräsident Józef Cyrankiewicz sowie die Außenminister der beiden Länder den Warschauer Vertrag.

Bundesrepublik erkennt Oder-Neiße-Grenze an

Im Warschauer Vertrag geregelt sind die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen und insbesondere die faktische Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als "die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen". Dieser Aspekt war für Warschau, aber auch Moskau, die unverzichtbare Voraussetzung für ein Abkommen. Auch verzichten beide Länder auf gegenseitige Gebietsansprüche und verpflichten sich zur friedlichen Lösung von zwischenstaatlichen Konflikten. Die Aussiedlung von in Polen lebenden Deutschen wurde mit dem Vertrag ebenfalls ermöglicht.

In Deutschland gab es massive Kritik am Vertrag: Die Unionsparteien, die im Bundestag die Opposition bildeten, sahen in den Ostverträgen einen "Ausverkauf deutscher Interessen". Sie fürchteten, mit dem Vertrag würde nicht nur die Oder-Neiße-Linie als Grenzverlauf, sondern auch die DDR als zweiter deutscher Staat anerkannt. Zudem, so ein weiteres Argument gegen das Abkommen, sei die Bundesrepublik vor Abschluss eines Friedensvertrages mit den Alliierten gar nicht berechtigt, auf Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze zu verzichten. Die Interner Link: völkerrechtliche Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze folgte erst wenige Wochen nach der Wiedervereinigung im November 1990.

Auch an den weiteren von Brandt in den Folgejahren abgeschlossenen Ostverträgen entzündete sich teils heftiger Streit – so etwa an den mit Ost-Berlin erzielten Vereinbarungen. Im Dezember 1971 schlossen die BRD und die DDR ein Transitabkommen für den Verkehr zwischen der Bundesrepublik, und West-Berlin. Dieses war möglich geworden, nachdem im September die Westalliierten und die Sowjetunion das Interner Link: Viermächteabkommen über Berlin abgeschlossen hatten. Darin hatte die sowjetische Regierung erstmals die rechtliche Zugehörigkeit West-Berlins zum Staatsgebiet der BRD anerkannt.

Grundlagenvertrag regelt Verhältnis zwischen DDR und BRD

Ende 1972 folgte schließlich der Interner Link: Grundlagenvertrag, in dem das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik und der DDR neu geregelt wurde. Es war der erste Schritt einer Annäherung beider deutscher Staaten.

Auch wenn Brandt 1971 für seine Aussöhnungspolitik mit den osteuropäischen Nachbarstaaten mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde, war die Ostpolitik von Brandt und Scheel war auch innerhalb der Koalitionsparteien SPD und FDP so umstritten, dass die Regierung 1972 durch den Fraktionswechsel mehrerer Abgeordneter ihre Mehrheit im Bundestag verlor. Willy Brandt stellte daraufhin die Vertrauensfrage, die absichtlich scheiterte und zu vorgezogenen Neuwahlen führte. SPD und FDP konnten die Zahl ihrer Mandate im Vergleich zur Wahl 1969 dann aber sogar ausbauen, was auch als Votum der Bevölkerung für die Neue Ostpolitik gewertet wurde.

Deutsch-polnische Beziehungen

Nach der Auflösung des Warschauer Pakts und der Demokratisierung Polens verbesserte sich das deutsch-polnische Verhältnis ab Ende der 1980er-Jahre deutlich. Im Juni 1991 schlossen beide Staaten den sogenannten Interner Link: Nachbarschaftsvertrag. In dem vom Wunsch nach Frieden und Versöhnung geprägten Dokument wurde eine enge politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit vereinbart. Von polnischer Seite werden jedoch immer wieder Reparationsforderungen an Deutschland gestellt.

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