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Vor 85 Jahren: Nürnberger Gesetze erlassen

Redaktion

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Sie waren die Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung im Nationalsozialismus: Am 15. September 1935 wurden die "Nürnberger Gesetze" erlassen. Als Resultat der NS-Rassenideologie waren sie eine Vorstufe des Holocaust.

Wissenschaftlich anmutende Propaganda-Schautafeln sollten die nationalsozialistische Rassegesetzgebung in der Bevölkerung verbreiten. (© picture-alliance/akg)

Seit 1927 fanden die Parteitage der Interner Link: NSDAP in Nürnberg statt. Mit Massenaufmärschen, Fahnen, Fackeln und Reden der NS-Größen sollte der Bevölkerung die Stärke und Einigkeit des Regimes demonstriert werden. Am 15. September 1935 erließ dort der nur noch als Scheinparlament tätige Reichstag während des 7. Reichsparteitags in Anwesenheit Adolf Hitlers Gesetze mit weitreichenden Folgen für die jüdischen Bürgerinnen und Bürger im Deutschen Reich: die sogenannten Nürnberger Gesetze. Sie besiegelten die Interner Link: Degradierung jüdischer Bürgerinnen und Bürger zu Menschen minderen Rechts und bereiteten ihre gezielte, willkürliche Interner Link: Diskriminierung und Vernichtung vor. Der Rassenwahn wurde zum Verwaltungshandeln, das Strafrecht für die nationalsozialistische Ideologie instrumentalisiert. Die 1871 gesetzlich garantierte Gleichstellung jüdischer Mitmenschen im Deutschen Reich wurde damit beendet.

Die Gesetze bestanden aus drei Einzelgesetzen: dem "Reichsflaggengesetz", dem "Reichsbürgergesetz" und dem „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Das "Reichsflaggengesetz" erhob die Farben Schwarz-Weiß-Rot zu den Nationalfarben und die Hakenkreuzfahne wurde zur Nationalflagge. Das "Reichsbürgergesetz" teilte die Deutschen in "Staatsbürger" und "Reichsbürger" auf: Nur Angehörige "deutschen und artverwandten Blutes" sollten einen Anspruch auf politische Rechte haben. Jüdinnen und Juden konnten lediglich Staatsangehörige des Deutschen Reichs sein – ohne politische Rechte.

Das dritte Gesetz, das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", regelte schließlich die Interner Link: Beziehungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen: Dieses sogenannte Blutschutzgesetz stellte die Eheschließung zwischen Jüdinnen und Juden und "Staatsangehörigen deutschen Blutes" unter Strafe und sah bei Zuwiderhandlungen Gefängnisstrafen oder Zuchthaus vor. Auch der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden wurde unter Strafe gestellt. Jüdinnen und Juden wurde es zudem untersagt, "arische" Dienstmädchen unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten zu beschäftigen. Bis 1940 wurden allein wegen „Rassenschande" 1.911 Personen rechtskräftig verurteilt. Männer standen im Fokus des Gesetzestextes und der Strafverfolgung, die mit Interner Link: Kriegsbeginn und insbesondere in der Interner Link: zweiten Kriegshälfte mit zunehmender Härte bis hin zur Todesstrafe ausgeübt wurde. Doch auch Frauen wurden bestraft, etwa mit sogenannter Schutzhaft, Ausbürgerung und Deportation.

Die Gesetzesentwürfe wurden zum Teil über Nacht ausgearbeitet und traten bereits zwei Tage später in Kraft. Zwischen November 1935 und Juli 1943 wurden weitere Folgeverordnungen erlassen, die die Gesetze präzisierten und ausweiteten. Die Definition, wer als jüdisch und damit nicht als Reichsbürgerin oder –bürger zu gelten hatte, lieferten die Nationalsozialisten am 14. November 1935. Sie setzten eine undurchsichtige Klassifizierung fest, die unabhängig davon angewandt wurde, ob die Menschen sich selbst als Jüdinnen und Juden verstanden oder einer jüdischen Gemeinde angehörten. Es wurden biologistische, ideologische und religiöse Kategorien eingeführt, die rassistisch motiviert waren. Je nach der Anzahl volljüdischer Großeltern wurden Menschen nachfolgend in sogenannte Interner Link: Voll-, Dreiviertel-, Halb- und Vierteljuden unterteilt. Darüber hinaus galten besondere Regelungen für Mischlinge 1. und 2. Grades und für Personen, die als „Geltungsjuden“ wie „Halbjuden“ kategorisiert wurden. Die Willkür dieser Bestimmungen hatte für viele Menschen fatale Folgen.

Interner Link: Bereits in ihrem Parteiprogramm von 1920 hatte die NSDAP den Ausschluss jüdischer Mitmenschen aus dem öffentlichen Leben gefordert: "Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein". Die Umsetzung dieser politischen Absicht in Interner Link: antijüdische Gesetzgebung begann schon kurz nach der Machtübernahme Hitlers. Nach der Verkündung der Nürnberger Gesetze 1935 wurde die Rechtsstellung der Jüdinnen und Juden durch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen zunehmend beschränkt – fast alle Bereiche des öffentlichen wie des privaten Lebens waren davon betroffen. Besuchten zum Beispiel 1933 noch 75 Prozent der jüdischen Kinder öffentliche Schulen, so waren es Ende 1937 nur noch knapp 40 Prozent. Bis Interner Link: 1938 hatten die deutschen Jüdinnen und Juden nahezu alle Grundrechte verloren, bevor Gewalt zum bestimmenden Merkmal der nationalsozialistischen Politik gegenüber Juden wurde.

Die Nürnberger Gesetze betrafen auch Interner Link: Sinti und Roma. Mit den Durchführungsverordnungen zu den Nürnberger Gesetzen von 1935 wurde auch für Sinti und Sinteze, Roma und Romnja ein Eheverbot mit „reinrassigen“ Deutschen verhängt, und sie verloren ebenfalls ihre politischen Rechte. Ab dem 3. Januar 1936 stellten die Nationalsozialisten Sinti und Roma durch einen vertraulichen Erlass des Reichsministers Frick an alle Landesregierungen, Standesämter, Aufsichtsbehörden und Gesundheitsämter Jüdinnen und Juden gesetzlich gleich. Im Zuge der nationalsozialistischen Genozidpolitik wurden sie familienweise aufgrund ihrer Abstammung Interner Link: ermordet.

Die nationalsozialistische Rassengesetzgebung diente der Vorbereitung der Interner Link: millionenfachen Ermordung der von den Nationalsozialisten als "rassisch minderwertig" erklärten Menschen. Der unmissverständliche Genozidplan wurde schließlich auf der Berliner Interner Link: "Wannsee-Konferenz" am 20. Januar 1942 von der NSDAP-Parteispitze als "Endlösung der Judenfrage" koordiniert: die systematische Deportation der Jüdinnen und Juden und die Auslöschung des gesamten Judentums. 1939 lebten über neun Millionen Jüdinnen und Juden in Europa – 1945 waren es nur noch 3,5 Millionen. Interner Link: Rund 6 Millionen Jüdinnen und Juden hatten ihr Leben durch die Massenmorde der Nationalsozialisten verloren.

Interner Link: Andere Bevölkerungsgruppen wurden ebenfalls Opfer der nationalsozialistischen Ideologie, wurden gezielt entrechtet, verfolgt, enteignet, inhaftiert und getötet, starben an Hunger, Krankheit, Erschöpfung, Misshandlung oder wurden hingerichtet. Betroffen waren u.a. Interner Link: Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder psychischen Krankheiten, von den Nationalsozialisten alsInterner Link: „Asoziale“, Interner Link: „Gemeinschaftsfremde“ und Interner Link: „Berufsverbrecher“ stigmatisierte Menschen, Interner Link: Homosexuelle, Interner Link: politische Gegnerinnen und Gegner, regimekritische Künstlerinnen und Künstler sowie Intellektuelle, Interner Link: Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, Kirchenmitglieder, Interner Link: unangepasste Jugendliche, Interner Link: Deserteure, Interner Link: Afro-Deutsche und die Zeugen Jehovas.

In den besetzten Ländern führten die Nationalsozialisten einen Interner Link: Vernichtungskrieg gegen osteuropäische Soldaten und die Zivilbevölkerung, gegen die „slawischen Untermenschen“ – wie es im NS-Jargon hieß.

Die Nürnberger Gesetze galten ab dem 28. Mai 1938 auch für das Interner Link: im März 1938 „angeschlossene“ Österreich und die 9. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 5. Mai 1939 führte eine Reihe weiterer antijüdischer Gesetze in Österreich ein. Die Nürnberger Gesetze hatten bis zur Befreiung vom Nationalsozialismus Bestand und wurden nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Interner Link: Alliierten Kontrollrat aufgehoben. Die Stadt Nürnberg, deren Name weiterhin mit den menschenverachtenden Rassengesetzen verknüpft ist, setzt heute auf Menschenrechtsaktivitäten – als "Antwort der Stadt Nürnberg auf die staatlich verordneten Menschenrechtsverbrechen jener Jahre". Zum Jahrestag der Nürnberger Gesetze verleiht sie seit 1995 alle zwei Jahre den Internationalen Menschenrechtspreis und seit dem Jahr 2010 wird ebenfalls alle zwei Jahre der "Nürnberger Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur" verliehen.

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