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Die Finanzierung des Europawahlkampfs

Julia Schmälter Stefan Haußner Birgit Oldopp

/ 13 Minuten zu lesen

Ein Europa, viele Nationalstaaten – auch mit Blick auf die Finanzierung des Europawahlkampfes zeigt sich, dass die Finanzvorschriften von Land zu Land sehr unterschiedlich geregelt sind. Prinzipiell stehen den nationalen Parteien im Vergleich zu den Europaparteien deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung.

Statue "Europa" der belgischen Künstlerin May Claerhout vor dem Europäischen Parlament in Brüssel. (© picture-alliance/dpa)

Die Wahlen zum Europäischen Parlament weisen durchaus Ähnlichkeiten zu nationalen Wahlen auf. In beiden Fällen sollen Bürgerinnen und Bürger durch Kampagnen mobilisiert werden, die auf transparente Weise durchgeführt und durch faire politischen Bestimmungen reguliert werden. Es überwiegen jedoch die Unterschiede. Bislang ist das Wahlsystem der Europäischen Union (EU) so aufgestellt, dass man weniger von einer einheitlichen Europawahl, als vielmehr von 28 – bald wohl 27 – nationalen Einzelwahlen sprechen muss, in denen nationale Kandidatinnen und Kandidaten aus nationalen Parteien entlang (größtenteils) nationaler Wahlgesetzgebung gegeneinander antreten. So ist nicht nur der Wahlkampf oft von länderspezifischen Themen geprägt (Kaeding, Haußner und Schmälter 2019). Auch die Regelungen zur Finanzierung des Europawahlkampfs unterscheiden sich in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich. In dieser Hinsicht werden die Wahlen für die 9. Legislaturperiode des Europäischen Parlaments von 28 verschiedenen Finanzvorschriften geregelt: 27 für die einzelnen Mitgliedstaaten und eine für jene politischen Parteien, die auf europäischer Ebene tätig sind.

Im Folgenden soll näher darauf eingegangen werden, wo das Geld für den Europawahlkampf herkommt, welche Unterschiede sowohl zwischen EU- und nationaler Ebene, als auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten an sich bestehen und wie genau die Finanzierung der Europawahl in Deutschland erfolgt.

Finanzierung der Europaparteien

Neben den nationalen politischen Parteien spielen seit einiger Zeit auch die Europäischen politischen Parteien eine Rolle im Mehrebenensystem der EU. Diese "Europaparteien" sind meist Bündnisse nationaler Parteien mit ähnlicher politischer Richtung, die auf europäischer Ebene tätig werden. Zwar haben diese Parteienbündnisse eine untergeordnete Bedeutung und fallen hinter die Sichtbarkeit der nationalen Parteien zurück. Ihr Gewicht bei der Gestaltung des politischen Geschehens und als Faktor der Integration ist aber bereits im Vertrag von Maastricht anerkannt und festgeschrieben worden.

Für die Europaparteien ist die Frage der Finanzierung besonders wichtig. Da sie keine einheitlichen Parteien sind, sondern vielmehr Zusammenschlüsse vieler nationaler Parteien, fehlt ihnen die Möglichkeit der Finanzierung über Mitgliedsbeiträge. Darüber hinaus ist es den Europaparteien verboten, sogenannte Gewinnzwecke zu verfolgen. Dies stellt eine deutlich stärkere Einschränkung dar als beispielsweise die deutsche "Gemeinnützigkeit" (Morlok und Merten 2018: 253). Die Haupteinnahmequellen der Europäischen Parteien bilden daher Beiträge der nationalen Parteien und eine Förderung aus dem EU-Haushalt.

Die Regelungen für die Finanzierung der Europaparteien sind noch relativ jung. Bei deren Entwicklung stellen die Verordnung "über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen" (Europäische Union 2018) aus dem Jahr 2014 und deren Reform im Jahr 2018 konkrete Meilensteine dar (Morlok und Merten 2018: 243). Die jüngste Reform des Statuts zielte vor allem auf eine erhöhte Transparenz und demokratische Legitimität bei der Vergabe der Fördermittel, eine bessere Nachvollziehbarkeit der Budgets sowie die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten für einen Verstoß gegen Finanzierungsregeln ab (Europäische Kommission 2018).

Um Unterstützung aus dem EU-Haushalt abrufen zu können, müssen Europaparteien als offizielle Gruppierung eingetragen und mit mindestens einem Mitglied im Europäischen Parlament vertreten sein. Eine absolute Obergrenze der öffentlichen Zuwendungen gibt es nicht. Die mögliche Finanzierung aus dem EU-Haushalt ist aber mit einer relativen Obergrenze von 90 Prozent der förderfähigen Kosten belegt, was bedeutet, dass die Europaparteien bei jeder Förderung prinzipiell zehn Prozent eigenen Anteil liefern müssen. Das ist im Vergleich zu nationalen Regelungen relativ hoch, da es für Europaparteien schwieriger ist, eigene Einnahmen zu generieren. Seit der Reform des Parteienstatuts werden nur noch zehn Prozent (vorher 15 Prozent) der Gesamtsumme zu gleichen Teilen auf alle förderungsfähigen Parteien aufgeteilt, während die übrigen 90 Prozent nach der Stärke der Partei bei den Europawahlen vergeben werden (Europäische Kommission 2018). Die Förderung aus dem EU-Haushalt reicht von etwa einer halben Millionen Euro für kleinere Parteien bis zu fast neun Millionen Euro für die Europäische Volkspartei (2017 – s. Tabelle 1).

Die Regelungen zur privaten Parteienfinanzierung durch Spenden und Beiträge der nationalen Mitgliedsparteien sind im Parteienstatut 2014 ausdrücklich festgelegt. Für Spenden gibt es eine Jahresobergrenze von 18.000 Euro pro Jahr und Spender. Spenden durch die Fraktionen des EU-Parlaments, Spenden aus dem nicht-EU-Ausland sowie anonyme Spenden sind verboten. Zuwendungen von mehr als 1.500 Euro müssen veröffentlicht und den Rechenschaftsberichten beigefügt werden. Auch die nationalen Mitgliedsparteien dürfen die Europaparteien finanziell unterstützen. Diese Beiträge dürfen allerdings maximal 40 Prozent des Gesamtbudgets der Europapartei ausmachen (Morlok und Merten 2018: 257f).

Das Budget der Europaparteien unterliegt einer strengen Zweckbindung. So ist festgeschrieben, dass die Mittel zur Finanzierung des Europawahlkampfes genutzt werden dürfen, nicht aber für eine Unterstützung nationaler Wahlen, Referenden oder der zugehörigen nationalen Parteien (Morlok und Merten 2018: 261f). Beiträge können also ausschließlich von der nationalen an die Europapartei fließen, nicht jedoch umgekehrt. Da der Wahlkampf zur Europawahl aber bis heute größtenteils auf Mitgliedstaatsebene geführt wird, ist eine Trennung lediglich über einen eindeutigen Bezug zur Europawahl möglich (Kaeding, Haußner und Schmälter 2019). Dieser wird allerdings schwierig nachzuweisen, wenn beispielsweise Kommunalwahlen und Europawahl zeitgleich stattfinden.

Die Wahlkampfausgaben der Europaparteien liegen daher deutlich unter den entsprechenden Wahlkampfausgaben ihrer nationalen Mitglieder. Mit Ausnahme der Europäischen Volkspartei (EVP) lagen alle Budgets für den Europawahlkampf 2014 deutlich unter einer Millionen Euro. Während die EVP 1,67 Mio. Euro aufwendete, lagen die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) bei 650.000 Euro und die Europäischen Grünen bei 540.000 Euro. Schon die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) brachte nur noch 280.000 Euro auf. Einige kleinere Parteien blieben gar unter der Grenze von 100.000 Euro (siehe Tabelle 1). Dennoch wird ersichtlich, dass die Europaparteien in Europawahljahren besonders aktiv sind: In einigen Fällen lässt sich im Jahr 2014 ein sprunghafter Anstieg der abgerufenen Förderung durch den EU-Haushalt erkennen, der danach im Vergleich zu nicht-Wahljahren wieder eher stagniert oder sogar leicht zurückgeht (DG Finance 2017).

Die vergleichsweise geringen Ausgaben der Europaparteien verdeutlichen, dass diese im Wahlkampf selbst noch keine dominante Rolle innehaben. Selbst die Fraktionen im Europaparlament scheinen stärker im Fokus zu stehen. So ist etwa der Anteil der Wahlkampfausgaben gemessen am Gesamtbudget zumeist relativ gering. Es lässt sich daher vermuten, dass die Europaparteien in den Wahljahren eher eine koordinierende Rolle einnehmen, als den nationalen Parteien wirklich den Rang des Wahlkämpfers abzulaufen. Obwohl die Europaparteien bereits früh institutionalisiert und ihre Bedeutung für die Mitwirkung an der Europäischen Integration betont wurde, fehlt es ihnen an durchschlagenden Erfolgen und Organisationsfähigkeit. Daran konnten auch die Neuordnung der Finanzierung durch das Parteienstatut von 2014 und dessen Reform bisher wenig ändern.

Tabelle 1: Förderung der Europäischen Parteien aus dem EU-Haushalt und Ausgaben für den Europawahlkampf

Quelle: Eigene Zusammenstellung auf der Grundlage der Rechenschaftsberichte der Parteien (Europäisches Parlament 2019).
ParteikürzelName Förderung aus dem EU-Haushalt 2017 Ausgaben für Wahlkampf 2014
EVPEuropäische Volkspartei8,89 Mio €1,67 Mio €
SPESozialdemokratische Partei Europas6,94 Mio €0,65 Mio €
ACREAllianz der Konservativen und Reformer in Europa2,47 Mio €0,10 Mio €
ALDEAllianz der Liberalen und Demokraten für Europa2,47 Mio €0,28 Mio €
EGPEuropäische Grüne Partei1,87 Mio €0,54 Mio €
MENLBewegung für ein Europa der Nationen und der Freiheit1,70 Mio €0,03 Mio €
ELPartei der Europäischen Linken1,62 Mio €0,13 Mio €
EFAEuropäische Freie Allianz0,78 Mio €0,06 Mio €
EDPEuropäische Demokratische Partei0,55 Mio €0,09 Mio €

Finanzierung nationaler politischer Parteien

Nach bestehender Europawahlgesetzgebung werden die Kandidatinnen und Kandidaten von ihren nationalen Parteien aufgestellt und über nationale Listen gewählt. Während die Wahlprogramme der politischen Parteien auf Mitgliedstaatsebene zwar häufig mit den zugehörigen Europaparteien abgestimmt sind, werden die Wahlkampagnen überwiegend auf nationaler Ebene geführt und durch nationale Themen geprägt. Daraus ergibt sich, dass auch ein Großteil der Wahlkampfausgaben von nationalen Parteien und aus nationalen Mitteln finanziert wird. Die konkrete Finanzierung der Wahlkämpfe und die damit verbundenen Gesetze unterscheiden sich jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich. So variiert beispielsweise die nationale Gesetzgebung bezüglich der Verteilung von staatlichen Fördergeldern, der Möglichkeit, Finanzierungshilfen aus dem Ausland anzunehmen oder Spendenbeiträge zu erhalten.

Staatliche Unterstützung:

In fast allen Mitgliedsstaaten der EU werden Parteien staatlich gefördert. Ausschließlich Malta verzichtet komplett auf eine nationale Subventionierung von politischen Parteien. Die Gesetzgebung in den EU-Mitgliedstaaten variiert dabei immens: Sowohl was die Höhe der staatlichen Unterstützung betrifft, als auch bezüglich der Frage, ob öffentliche Mittel zweckgebunden sind oder zur freien Verfügung stehen. Darüber hinaus unterscheiden sich die Mitgliedstaaten darin, inwieweit sie konkret "Europawahlen" als förderungswürdig einstufen. Während einige Länder ihren nationalen Parteien zusätzliche Mittel für den Europawahlkampf bereitstellen, dienen in anderen Mitgliedstaaten lediglich nationale Wahlerfolge als Ausschüttungskriterium.

In Griechenland und Deutschland beispielsweise werden die Kosten für Wahlkampagnen sowohl für nationale als auch für Europawahlen vom Staat getragen (Mendrinou 2018). In Polen war die staatliche Unterstützung bei der Wahl zum Europaparlament 2009 an den konkreten Wahlerfolg gekoppelt (Jaskiernia 2018). Auch in Italien können nur diejenigen Parteien, die mindestens einen Sitz im Europäischen Parlament erlangen, Anspruch auf Erstattung ihrer Wahlkosten erheben – und das erst seit den 2009 verabschiedeten neuen nationalen Wahlgesetzen (Viola 2018). In der Slowakei erhalten politische Parteien gar keine öffentlichen Zuschüsse für ihre Leistung bei der Europawahl (Rybár 2018). In Finnland sind die nationalen Parteien ebenfalls weitestgehend für die Finanzierung ihrer eigenen Kampagnen verantwortlich, wobei die Kandidatinnen und Kandidaten häufig große Beträge ihres privaten Vermögens in ihre Wahlkampagnen investieren (Raunio 2018). Und in Dänemark gab es 2014 keine konkreten Bestimmungen für Europawahlen, aber das Geld, das politische Parteien bei nationalen Wahlerfolgen erhalten haben, konnte auch für den Wahlkampf auf europäischer Ebene verwendet werden (Bischoff und Wind 2018).

Finanzierung aus dem Ausland:

Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Regelungen bezüglich der Parteienfinanzierung von ausländischen Geldgebern. Die Vorschriften bleiben daher in erster Linie den Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten vorbehalten. So kommt es, dass bei der Europawahl 2014 in zwölf Ländern ausländische Parteispenden vollständig verboten waren (Kroatien, Zypern, Tschechien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden). In zehn Ländern gab es einige Einschränkungen. In Deutschland und Österreich waren beispielsweise nur begrenzte Spenden von Ausländern erlaubt (bis zu einer Obergrenze von 1.000 Euro in Deutschland oder 2.500 Euro in Österreich). Die Slowakei und Finnland gestatteten nur Spenden von gleichgesinnten ausländischen politischen Parteien. In Bulgarien gab es Beschränkungen für ausländische Mittel, diese bezogen sich aber nicht auf Spenden von ausländischen Privatpersonen. Komplexere Ausnahmeregelungen gab es in Litauen, Lettland, Malta, Rumänien und Großbritannien. Sechs Mitgliedstaaten – Belgien, Dänemark, Estland, Italien, Luxemburg und die Niederlande – haben gar keine Beschränkungen für die Finanzierung politischer Parteien durch ausländische Geldgeber (DICE Database 2015).

Diese Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung werden oft kritisch beurteilt. So befürchten einige Akteure, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 durch eine Einmischung von außen beeinträchtigt werden könnte. Vor allem die Furcht vor Desinformationskampagnen in den sozialen Netzwerken war zuletzt häufig Kern der Debatte (Fanta 2018). Diese Befürchtungen führten im Vorfeld zur Europawahl 2019 vermehrt zu Versuchen, Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten davon zu überzeugen, einer unrechtmäßigen Beeinträchtigung der Wahl entgegenzuwirken, ihren Wahlkampf möglichst transparent zu gestalten und die Quellen ihrer Wahlkampffinanzierung offenzulegen (z. B. The Pledge for Election Integrity). Zuletzt äußerte EVP-Spitzenkandidat Manfred Weber, es sei erschreckend, dass es in Europa Parteien gebe, die sich durch Finanzspritzen aus Drittstaaten in ihrer Politik beeinflussen lassen (Mülherr 2019). Bislang haben die EU Staats- und Regierungschefs es im Gegensatz zur europäischen Ebene jedoch versäumt, diese Schwachstelle anzugehen und eine einheitliche EU-Gesetzgebung zu schaffen.

Spendengelder:

Nationale Gesetzgebung variiert ebenfalls darin, wie viele Spenden Parteien oder konkrete Kandidatinnen und Kandidaten erhalten bzw. annehmen dürfen. Drei Gruppen können unterschieden werden:

  1. Länder, die gar keine Begrenzung für Parteispenden (inkl. Wahlspenden) vorgeben,

  2. Länder, die sowohl Obergrenzen für Parteispenden an sich, als auch für wahlbezogene Parteispenden haben

  3. sowie Länder, die keine Begrenzung von Wahlspenden, aber eine Begrenzung für generelle Parteispenden haben.

Ebenfalls unterscheiden sich die Beschränkungen bezüglich des Betrags, den ein Spender bzw. eine Spenderin zur Verfügung stellen kann. Während in einigen EU-Mitgliedsstaaten Obergrenzen bestehen, gibt es bei mehr als der Hälfte aller EU-Mitglieder keine Grenze für die Summe, die eine Kandidatin oder ein Kandidat von Einzelnen erhalten kann (s. Tabelle 2).

Tabelle 2: Begrenzungen für Partei- und Kandidatenspenden in der EU

ParteispendenKandidatenspenden
Keine BegrenzungBegrenzung für alle Parteispenden Begrenzung für Parteispenden, nicht aber für Wahlspenden Begrenzung Keine Begrenzung
ÖsterreichBulgarienBelgienBelgienÖsterreich
DeutschlandKroatienZypernBulgarienZypern
SchwedenTschechienItalienKroatienTschechien
SlowakeiEstlandIrlandEstlandDänemark
LuxemburgFinnlandMaltaFinnlandDeutschland
NiederlandeFrankreichVereinigtes KönigreichFrankreichUngarn
DänemarkLettlandGriechenlandLettland
UngarnLitauenIrlandLuxemburg
PolenItalienMalta
PortugalLitauenNiederlande
RumänienPolenRumänien
SlowenienPortugalSlowakei
SpanienSlowenienSpanien
Schweden
Vereinigtes Königreich

Quelle: International IDEA (2018)

Unkontrollierte Großspenden können den Wahlwettbewerb verzerren und einen ausgeglichenen Wettbewerb verhindern. Wenn die Kandidatinnen oder Kandidaten für einen Großteil ihrer Finanzierung auf große Einzelspenden angewiesen sind, könnten sie sich im Falle eines Wahlerfolgs verpflichtet fühlen. Um das Europaparlament vor dem Einfluss besonderer Interessen zu schützen und ein breiteres Spektrum an Parlamentarierinnen und Parlamentariern zu ermöglichen, wird deshalb oftmals die Einführung von Spendenlimits gefordert. In Österreich plädierten Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) Anfang des Jahres beispielsweise für ein Fairness-Abkommen im EU-Wahlkampf, um "teure Materialschlachten" zu verhindern (Der Standard 2019). Auch in Deutschland mehren sich die Forderungen nach einer Begrenzung von Parteispenden kurz vor der Europawahl. So konstatiert beispielsweise LobbyControl (Initiative für Transparenz und Demokratie e.V.), dass eine ungleiche Spendensituation den politischen Wettbewerb verzerre und Parteispenden über 50.000 Euro daher verboten werden sollten (Stierle 2019).

Finanzierung politischer Parteien in Deutschland

In Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien im Parteiengesetz (PartG) festgeschrieben. Deutsche Parteien und damit auch ihr Wahlkampf werden aus dreierlei Quellen finanziert.

Staatliche Förderung:

Abschnitt 4 des Gesetzes über die politischen Parteien (§18 Abs. 1) legt fest: "Die Parteien erhalten Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit." Diese Teilfinanzierung deckt in Deutschland einen beachtlichen Teil der Gesamtkosten des Wahlkampfes. Wie genau die staatlichen Mittel verteilt werden, hängt vom Wahlerfolg einer Partei bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen, der Summe ihrer selbsterwirtschafteten Mittel, ergo Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und dem Umfang der eingeworbenen Parteispenden ab. Obwohl eine absolute Obergrenze (190 Millionen für 2019) besteht, erhalten die Parteien nach §18 Abs. 5 PartG maximal die Summe ihrer selbsterwirtschafteten Einnahmen als Parteienfinanzierung ("relative Obergrenze").

Indirekte staatliche Förderung:

Neben dieser direkten Teilfinanzierung durch öffentliche Mittel erhalten Parteien indirekte staatliche Zuwendungen, die jedoch nicht als offizielle Quellen anerkannt sind. Darunter fallen beispielsweise steuerliche Zugeständnisse für Mitgliedsbeiträge und Kleinspenden, Zuschüsse an die Fraktion und politische Stiftungen, kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie Abgaben von Abgeordneten.

Parteispenden und Mitgliederbeiträge:

Deutsche Parteien dürfen Parteienspenden in unbegrenzter Höhe erhalten. Für die Spenden erhalten die Parteien zudem einen staatlichen Zuschuss. Nicht angenommen werden dürfen beispielsweise Spenden von öffentlich-rechtlichen Organisationen, politischen Stiftungen oder aus dem nicht-EU Ausland. Ab einer Höhe von 500 Euro darf der Spender zudem nicht anonym bleiben. Die Parteien müssen regelmäßig Rechenschaft darüber ablegen, wie viel sie wofür ausgegeben haben. So ist in Artikel 21(1) des Grundgesetztes dargelegt und in Abschnitt 5 des Parteiengesetzes konkretisiert, dass die Parteien "über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben [müssen]."

Die Rechenschaftsberichte für das Jahr 2014 zeigen, wie viel die deutschen Parteien für den Europawahlkampf ausgegeben haben. So vermeldete die CDU Wahlkampfausgaben von 48,5 Millionen Euro (31,37 Prozent der Gesamtausgaben), die CSU 24,2 Millionen Euro (43,13 Prozent der Gesamtausgaben), die SPD 52,1 Millionen Euro (30,98 Prozent der Gesamtausgaben), die Grünen 12.8 Millionen Euro (31,50 Prozent der Gesamtausgaben) und die Linke 8,5 Millionen Euro (29 Prozent der Gesamtausgaben). Vergleicht man diese Beträge mit den Ausgaben der Europäischen Parteien (Tabelle 1), wird deutlich, wie viel mehr auf Mitgliedsstaatsebene in den Wahlkampf investiert wird. So wendete beispielsweise die EVP im Jahr 2014 1,67 Millionen Euro auf, um einen europaweiten Wahlkampf zu führen. Ihre nationale Mitgliedspartei, die CDU, hatte hingegen knapp 49 Millionen Euro Ausgaben allein in Deutschland zur Verfügung. Nichtsdestotrotz zeigt sich ein EU-weiter genereller Trend, bei dem die für Europawahlkampagnen genutzten Mittel in der Regel um 10 bis 30 Prozent unter den Mitteln liegen, die für nationale Wahlen aufgewandt werden (Gagatek 2010: 15).

Insgesamt folgt die Finanzierung der Europawahlkämpfe einem hinlänglich bekannten Phänomen: Die Europawahl besteht aus vielen nationalen Einzelwahlen mit eigenen Regeln, Vorschriften und Traditionen. Die finanzielle Hauptlast im Europawahlkampf tragen die nationalen Parteien, die ihrerseits deutlich mehr Mittel zur Verfügung haben und meistens umfangreichere Unterstützung erhalten. Wie viel und unter welchen Bedingungen unterscheidet sich jedoch erheblich. Die Europaparteien spielen hingegen eine untergeordnete Rolle und können auch aufgrund deutlich geringerer Finanzierung lediglich als koordinierende Anlaufstellen dienen.

Literatur

Bischoff, Carina und Wind, Marlene (2018): "Denmark". In: Viola, Donatella W. (Hrsg.): Routledge Handbook of European Elections. New York: Routledge.

Der Standard (2019): SPÖ schlägt Fairnessabkommen für EU-Wahlkampf vor. Wien, 17. 01.2019. Online verfügbar unter Externer Link: https://derstandard.at/2000097085606/EU-Wahlkampf-SPOe-schlaegt-Fairnessabkommen-vor, zuletzt geprüft am 12.04.2019.

Deutscher Bundestag (2016): Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2014. Drucksache 18/7910 vom 17.03.2016.

DICE Database (2015), "Financing of political parties: Bans and limits on donations to political parties, 2014 ", ifo Institute, Munich. Online verfügbar unter Externer Link: http://www.cesifo-group.de/DICE/fb/4XvSY2zrM, zuletzt geprüft am 20.03.2019.

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Europäische Kommission (2018): Reform der Finanzierung politischer Parteien: Kommission begrüßt rasche Einigung der EU-Gesetzgeber. Brüssel, 17.04.2018. Natasha Bertraud. Online verfügbar unter Externer Link: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3376_de.htm, zuletzt geprüft am 18.03.2019.

Europäisches Parlament (2019): European Political Parties. Political Parties and Foundations. Das Europäische Parlament. Online verfügbar unter Externer Link: http://www.europarl.europa.eu/eng-pub/contracts-and-grants/en/20150201PVL00101/Political-parties-and-foundations#ancre01, zuletzt geprüft am 18.03.2019.

Europäische Union (2018): Verordnung (EU, Euratom ) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen. 02014R1141. Fundstelle: Externer Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02014R1141-20180504. In: Amtsblatt der Europäischen Union.

Fanta, A. (2018): Europawahl 2019: Staaten sind schlecht gerüstet gegen fremde Einflussnahme. netzpolitik.org vom 06.07.2018. Online verfügbar unter Externer Link: https://netzpolitik.org/2018/europawahl-2019-staaten-sind-schlecht-geruestet-gegen-fremde-einflussnahme/, zuletzt geprüft am 11.04.2019.

Gagatek, W. (2010): The 2009 Elections to the European Parliament: Country Reports. Florence, Italy: European University Institute.

International IDEA (2018): Political Finance Database. Online verfügbar unter Externer Link: https://www.idea.int/data-tools/data/political-finance-database, zuletzt geprüft am 27.03.2019.

Jaskiernia, Jerzy (2018): "Poland". In: Viola, Donatella W. (Hrsg.): Routledge Handbook of European Elections. New York: Routledge.

Kaeding, Michael; Haußner, Stefan; Schmälter, Julia (2019): Europawahlratgeber 2019. Weichenstellung für die Zukunft. Frankfurt: Wochenschau Verlag.

Mendrinou, Maria (2018): "Greece". In: Viola, Donatella W. (Hrsg.): Routledge Handbook of European Elections. New York: Routledge.

Morlok, Martin; Merten, Heike (2018): Parteienrecht. Tübingen: Mohr Siebeck.

Mülherr, Silke und Schlotz, Christoph B. (2019): Manfred Weber will EU-Feinden die Gelder streichen. Welt.de vom 27.03.2019. Online verfügbar unter Externer Link: https://www.welt.de/politik/ausland/article190896561/AfD-Manfred-Weber-will-EU-Feinden-die-Gelder-streichen.html, zuletzt geprüft am 27.03.2019.

Raunio, Tapio (2018): "Finland". In: Viola, Donatella W. (Hrsg.): Routledge Handbook of European Elections. New York: Routledge.

Rybár, Marek (2018): "Slovakia". In: Viola, Donatella W. (Hrsg.): Routledge Handbook of European Elections. New York: Routledge.

Stierle, Steffen (2019): Großzügige Parteispenden in Wahlkampfzeiten. Euractiv, 23.01.2019. Online verfügbar unter Externer Link: https://www.euractiv.de/section/bundestagswahl-2017/news/grosszuegige-parteispenden-in-wahlkampfzeiten/?_ga=2.211948499.651138253.1555058757-326564517.1489741800, zuletzt geprüft am 12.04.2019.

Viola, Donatella W. (2018): "Italy". In: Viola, Donatella W. (Hrsg.): Routledge Handbook of European Elections. New York: Routledge.

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Dr. Julia Schmälter ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Jean Monnet Lehrstuhl für Europäische Integration und Europapolitik an der Universität Duisburg-Essen und beschäftigt sich in diesem Rahmen schwerpunktmäßig mit der Umsetzung von EU-Recht auf Mitgliedstaatsebene. Seit Januar 2018 organisiert sie zudem das Netzwerk Europawissenschaft für NRW (NEW:NRW).

Stefan Haußner, M.A., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Jean-Monnet Lehrstuhl für Europäische Integration und Europapolitik der Universität Duisburg-Essen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf der statistischen Simulation von Wahlergebnissen bei universeller Wahlbeteiligung sowie der Analyse des europäischen Rechtspopulismus.