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Gleichheit – ein Missverständnis | Ungleichheit | bpb.de

Ungleichheit Editorial Gleichheit als normatives Prinzip Gleichheit – ein Missverständnis Illusion der Gleichheit. Über die Perzeption sozialer Ungleichheit und ihre Folgen Ungleichheit, Demokratie und Autokratisierung Wie ungleich ist die Welt? Ergebnisse des World Inequality Report 2022 Ungleichheit in der Klassengesellschaft

Gleichheit – ein Missverständnis Essay

Dagmar Schulze Heuling

/ 16 Minuten zu lesen

Viele Diskussionen über Vor- und Nachteile von (Un-)Gleichheit gehen am Problem vorbei. Weder Gleichheit noch Ungleichheit besitzen einen intrinsischen Wert. Statt sich an relativen Maßen abzuarbeiten, wäre es sinnvoller, sich auf absolute Ziele zu konzentrieren.

"Wie könnte es denn etwa kein Übel sein, daß dem Leben unzähliger Menschen von Geburt an im Verhältnis zum Leben anderer automatisch nur ein drastisch eingeschränktes Spektrum von Möglichkeiten zuteil wird?" Diese Frage mag rhetorisch sein, sie ist aber keineswegs obsolet. Denn Beispiele für üble Zustände durch eingeschränkte Möglichkeiten gibt es leider viel zu viele. Frauen, die vielerorts weniger Rechte haben als Männer; Menschen, die wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder Sexualität von Staaten, Gruppen oder Einzelnen schikaniert, verfolgt oder getötet werden; Kinder, die vernachlässigt oder wegen ihrer Herkunft als hoffnungslose Fälle abgestempelt werden. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen.

Was ist das Problem?

Soziale Probleme, himmelschreiende Ungerechtigkeiten und grausame Schicksale zu bekämpfen, ist ein lohnendes Ziel. Um es erreichen zu können, ist es erforderlich, die Wurzel des Übels richtig zu erkennen. Medizinisch gesprochen: Zunächst muss die korrekte Diagnose gestellt werden. Erst auf ihrer Grundlage ist es möglich, eine wirksame Therapie einzuleiten. Andernfalls läuft man Gefahr, mit großem Aufwand lediglich Symptome zu lindern oder, im schlechtesten Fall, nutzlose oder gar schädliche Maßnahmen zu ergreifen.

Nicht anders verhält es sich auch im Hinblick auf gesellschaftliche, wirtschaftliche oder soziale Probleme. Um sie nachhaltig zu lösen, muss zunächst Klarheit über ihre Ursache bestehen. Das gilt für die oben genannten Beispiele ebenso wie für alle anderen Situationen.

Kaum jemand hält die eingangs skizzierten Verhältnisse für akzeptabel, verstoßen sie doch gegen normative Grundüberzeugungen, die hierzulande weit verbreitet sind. Eine Welt ohne Unterdrückung, ohne Verfolgung, Gewalt und Armut ist eine Idealvorstellung, die die meisten Menschen teilen. Abweichungen von diesem Ideal werden als Ungleichheit wahrgenommen.

Bei oberflächlicher Betrachtung folgt daraus ein einfacher Lösungsansatz: Es gilt, eine gleichere Gesellschaft zu formen – oder, etwas realistischer, zumindest das Ausmaß der Ungleichheit zu reduzieren. Intuitiv erscheint Gleichheit als Lösung für Probleme von Armut bis Entrechtung, von Missbrauch bis Mobbing. Doch diese Analyse ist falsch, der intuitive Schluss ist ein Trugschluss.

Das lässt sich mit einem einfachen Gedankenexperiment leicht nachvollziehen. Wäre tatsächlich Gleichheit das wichtigste Ziel, dann müsste die Welt ja in Ordnung sein, wenn fortan nicht nur einige, sondern alle Menschen verhungerten. So grausam diese Vorstellung ist, es lässt sich nicht bezweifeln, dass in einer solchen Situation vollkommene Gleichheit herrscht. Hautfarbe, Herkunft, Vermögen, Behinderung, Geschlecht – nichts spielt mehr eine Rolle. Doch trotz der perfekten Gleichheit empfinden wir diese Aussicht als schrecklich, als ein großes Übel, das es nach Kräften zu verhindern gilt. Offenbar stimmt also die einfache Formel, dass mehr Gleichheit zu einer besseren Welt führt, nicht.

Anderenfalls könnte man etwa Gleichberechtigung auch dadurch herstellen, dass die Selbstbestimmung von Männern und Frauen beschnitten wird und ein Familien- oder Wirtschaftsrat über Beruf, Aufenthaltsort und die zukünftige Ehepartnerin entscheidet. Wäre wirklich Ungleichheit das Problem, so könnten uns Bildungshindernisse, Analphabetismus und Gewalt kalt lassen, solange nur alle Menschen von ihnen betroffen sind. Doch ganz offensichtlich sind solche Verhältnisse trotz der dann herrschenden extremen Gleichheit nicht erstrebenswert.

Wie viel besser wäre es, wenn wenigstens ein Teil der Menschheit genügend Nahrung hätte! Und sollten wir uns nicht über jedes einzelne Kind freuen, das Liebe und Unterstützung erfährt statt Missachtung und Gewalt? Allerdings – wenn nun einige Menschen nicht mehr verhungern und eine zunehmende Zahl von Kindern in Verhältnissen aufwächst, die ihrer Entwicklung zumindest nicht abträglich sind, dann nimmt die Gleichheit ab und in demselben Maß die Ungleichheit zu.

Diese schematischen Beispiele verdeutlichen, dass der Reflex, Gleichheit als gut und Ungleichheit als schlecht zu bewerten, in die Irre führt. Doch auch das Nebeneinander von extremer Armut und extremem Reichtum ist verstörend. Sollte es etwa kein moralisches oder politisches Problem sein, wenn vor dem Zaun eine Obdachlose verhungert, während hinter dem Zaun Champagner und Kaviar im Überfluss vorhanden sind? Wie lassen sich diese widerstreitenden Befunde miteinander vereinbaren?

Von absoluten und relativen Maßstäben

Der Vermutung, das Wesen der hier beispielhaft genannten Probleme bestünde in der Ungleichheit, liegt eine Verwechslung zugrunde. Konkret besteht der Fehler darin, relative und absolute Maßstäbe miteinander zu verwechseln. Relative Maßstäbe betrachten, wie viel eine Person im Vergleich zu anderen hat. Absolute Maßstäbe betrachten, ob ein relevantes Bedürfnis erfüllt wurde.

Bezogen auf das Beispiel des Hungers bedeutet das, dass es ein Übel ist, wenn ein Mensch Hunger leiden muss oder sogar verhungert. Denn dann wird die anerkannte normative Forderung, dass jeder Mensch genug Nahrung haben soll, nicht erfüllt. Ob andere Menschen derweil genügend zu essen haben oder gar im Überfluss leben, ist für das Urteil, dass das Vorhandensein von Hunger trotz grundsätzlich verfügbarer Nahrung ein Übel ist, nicht relevant. Denn das Problem liegt im Vorhandensein des Hungers, nicht im Vorhandensein von Ungleichheit. Anders ausgedrückt: Es ist ein Übel, wenn ein Mensch verhungert, unabhängig davon, ob auf der anderen Seite des Zauns eine Party stattfindet oder ein Friedhof liegt. Es ist ein Übel, wenn ein Krankenpfleger einen Menschen tötet, auch wenn das zuvor schon hunderte Male vorgekommen ist. Das Töten eines Menschen ist falsch, völlig unabhängig von den Schicksalen und Lebenswegen der Mitmenschen.

Wenn nun niemand verhungert oder getötet wird, herrscht in dieser Hinsicht Gleichheit. Diese Gleichheit ist aber nur ein zufälliger Nebeneffekt eines aus anderen (absoluten) Gründen guten Zustands. Sie ist nicht die Ursache dieses guten Zustands. Weil Gleichheit lediglich ein relativer Maßstab ist, kann sie nichts über die Qualität eines Zustands aussagen. Das gilt auch für das bereits erwähnte Beispiel einer Welt, in der alle Menschen verhungern. Gleichheit ist ein zufälliges Artefakt, das nichts über die Qualität (oder den Horror) des Zustands aussagt.

Diese Überlegungen lassen sich auch auf Ungleichheit übertragen. Ob Verhältnisse gut sind oder schlecht, hängt nicht davon ab, ob sie gleich sind oder ungleich. Auch hier kommt es vielmehr darauf an, ob beziehungsweise in welchem Maße die für relevant erachteten Normen und Standards erfüllt werden. Gelingt es also in dem obigen Beispiel der verhungernden Menschen, dass nur noch einige wenige an Hunger sterben, so ist das fraglos eine drastische Verbesserung – obwohl nun erhebliche Ungleichheit herrscht. Noch besser wäre es selbstverständlich, wenn niemand mehr verhungern müsste. Erneut ist der Grund aber nicht die dann herrschende Gleichheit, sondern die Tatsache, dass ein absolutes Ziel – keine verhungernden Menschen mehr – erreicht wurde.

In diesem Sinne ist auch die eingangs zitierte Frage falsch gestellt. Dass es ein Übel ist, wenn die Möglichkeiten im Leben eines Menschen unnötig oder gar willkürlich eingeschränkt werden – durch vermeidbare Armut, durch Gewalt, durch Nichtachtung von Rechten –, liegt schlicht daran, dass solche Einschränkungen an sich ein Übel sind. Der Vergleich mit anderen Menschen ist dafür unerheblich, ja er führt sogar in die Irre. Denn ob alle anderen Menschen, nur einige Menschen oder niemand sonst von diesem Übel ebenfalls betroffen sind, ist für die Bestimmung des Übels nicht von Belang.

Gleichwohl sind die hier als absolut bezeichneten Maßstäbe nicht zwangsläufig völlig unwandelbar und unabhängig von ihrem Kontext. Während sich uns der Sinngehalt von Begriffen wie "Liebe" oder "Treue" auch in jahrhundertealten Texten deshalb noch erschließt, weil hier kein nennenswerter Bedeutungswandel stattgefunden hat, ist dies im Hinblick auf Armut anders. Ein Mensch, der heute in Deutschland als arm gilt, wäre mit derselben materiellen Ausstattung vor 300 Jahren reich gewesen. Selbstredend ist das Bild etwas schief; so stiftet ein Smartphone als Netzwerkgut keinen Nutzen, wenn es ein Einzelstück ohne entsprechende Infrastruktur ist. Die Segnungen von Penicillin und Elektrizität, von Kanalisation und politischen Rechten lassen sich nicht eindimensional erfassen. Doch selbst wenn man sich auf Vergleichsaspekte wie Kleidung und Schuhe, Größe und Qualität der Wohnung, Arbeitsbelastung und Zugang zu Freizeit- und Kultureinrichtungen beschränkt, wird deutlich, dass Armut und Wohlstand nicht als zeit- und kontextunabhängig verstanden werden können. Aber auch abstrakte Konzepte wie das Verständnis bürgerlicher und politischer Rechte haben sich gewandelt.

Kein intrinsischer Wert

Die Verwechslung von absoluten und relativen Maßstäben führt auch deshalb in die Irre, weil Gleichheit und Ungleichheit keinen eigenen Wert haben. Sie beschreiben lediglich logische Relationen. Doch ob abstrakte Muster wie Gleichheit, Ungleichheit, Ähnlichkeit, Identität oder andere Relationen in normativer Hinsicht als gut oder schlecht beurteilt werden, das ist nicht in den Relationen angelegt, sondern lässt sich nur durch Hinzunahme anderer Maßstäbe oder Ziele klären.

Diese Argumentationsstrategie kommt dann zum Tragen, wenn auf die positiven Folgen von mehr Gleichheit oder Ungleichheit hingewiesen wird. Mehr Gleichheit wird etwa als Ausdruck des Respekts vor Menschen oder förderlich für "die Befolgung anderer sozial wünschenswerter Ziele" betrachtet. Hier kommen zum Beispiel soziale Kohäsion oder eine Reduktion von Neid und daraus resultierender Unzufriedenheit in Betracht. In nicht ganz sauberer Verkürzung wird dann gerne mit dem Glückspotenzial der Gleichheit getitelt, während es vielmehr die Abwesenheit von negativen Gefühlen oder Leid sowie die Realisierung des Potenzials zuvor an ihrer Entfaltung gehinderter Menschen sind, die sich positiv auswirken.

Auch für die Ungleichheit werden konsequentialistische Argumente ins Feld geführt, und auch hier werden bisweilen Ursache und zufälliger Nebeneffekt verwechselt. So ist zum Beispiel eine freie Marktwirtschaft die Voraussetzung für Wohlstand. Aus der Perspektive einer reichen Industriegesellschaft ist dieser Hinweis oft als oberflächlich-materialistisch denunziert, Wirtschaftswachstum gar als schädlich dargestellt worden. In den vergangenen Monaten wurde uns die Bedeutung materiellen Wohlstands und sein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erfüllung von Grundbedürfnissen bis hin zur Höhe der Lebenserwartung in aller Deutlichkeit vor Augen geführt.

Wegen einer Vielzahl von Faktoren von Geschick bis Glück ist eine Marktwirtschaft allerdings unter Umständen durch erhebliche Ungleichheiten geprägt. Schließlich impliziert diese Wirtschaftsform nicht nur die Möglichkeit, zu großem Reichtum zu kommen, sondern zwangsläufig auch die Möglichkeit des wirtschaftlichen Scheiterns – aufgrund eigener Fehler, durch unglückliche Umstände oder auch, weil die potenzielle Kundschaft sich lieber von Personen fernhält, die im jeweiligen Kontext als suspekt gelten.

Letztendlich führt die Struktur dieser Argumentation – unabhängig davon, ob einzelne Zusammenhänge empirisch zutreffend sind oder nicht – in die Irre. Denn wenn Gleichheit und Ungleichheit lediglich Nebeneffekte oder instrumentelle Vehikel sind, dann ist damit bereits ausgesagt, dass es eigentlich um etwas anderes geht. Grabenkämpfe entlang von Schlagworten können leicht dazu führen, dass – anstatt sich darüber zu streiten und zu verständigen, an welchen Werten wir uns orientieren wollen oder welche konkreten Ziele ins Auge gefasst werden sollen –, alles im Geschütznebel des Kampfes um die Umsetzungsmodalitäten verschwindet. Um das Bild aus der Medizin erneut aufzugreifen: keine Diagnose, kein Therapieziel, aber erbitterter Streit um die richtige Medikation.

Gleichbehandlung, Ergebnisgleichheit, Chancengleichheit

Rational ist die Problematik der relativen und absoluten Maßstäbe nicht schwer zu verstehen. Weil weder Gleichheit noch Ungleichheit aus sich selbst heraus gut oder schlecht sind, hängt die Beurteilung einer Situation davon ab, ob es um etwas Gutes oder Schlechtes geht. Bei einem Unfall, einem Terroranschlag oder einer Hungerkatastrophe freuen wir uns über jeden Menschen, der unversehrt oder zumindest mit dem Leben davonkommt – auch und gerade dann, wenn andere verletzt wurden oder gestorben sind. Niemand würde bei einem Grubenunglück auch die Bergleute sterben lassen, die man problemlos hätte retten können – nur, um Gleichheit herzustellen.

Trotz dieser theoretischen Erkenntnis stoßen wir immer wieder auf Situationen, die wir empörend finden und intuitiv mit dem Gleichheits-Ungleichheits-Schema analysieren. Ein vieldiskutiertes Beispiel hierfür ist etwa, dass Kinder aus sozial schwächeren Familien vom deutschen Bildungssystem weniger profitieren als Kinder aus Familien, die über mehr materielle, emotionale und kulturelle Ressourcen verfügen. Lehrerinnen und Lehrer trauen ihnen weniger zu, vielleicht ist das einzige "Buch", das sie besitzen, eine Fitnesszeitschrift, und an nachmittäglichen Musikunterricht ist nicht zu denken.

Der Versuch, diese Situation als ein Problem der Ungleichheit zu erklären und dementsprechend mehr Gleichheit als Therapie zu verordnen, ist bereits in seinen theoretischen Grundannahmen falsch. Ein Bildungssystem, das für alle Kinder gleichermaßen inadäquat ist, ist nicht besser als eines, das zumindest für einige von ihnen gut funktioniert. Nicht mehr Gleichheit, sondern mehr Qualität (genauer: die für jedes Kind individuell passende Lernumgebung) verbessern ein suboptimales Bildungssystem.

Will man den Gleichheitsansatz dennoch verfolgen, landet man unweigerlich in einer logischen Sackgasse. Denn der Forderung nach mehr Gleichheit lässt sich nicht entnehmen, worauf sie sich bezieht. Gleichheit kann unter anderem sowohl Ergebnisgleichheit als auch Gleichbehandlung bedeuten. Weil nur in konstruierten Ausnahmefällen (alle Menschen werden ermordet) sowohl Ergebnisgleichheit als auch Gleichbehandlung gemeinsam verwirklicht werden können, bedeutet dies zwangsläufig, dass jede Angleichung in der einen Hinsicht zu größeren Unterschieden in der anderen führt.

Konkret: Würde man, um die fehlende Unterstützung seitens des Elternhauses zu kompensieren, allen Kindern der Zielgruppe zusätzliche Bildungs-, Betreuungs- oder Fördermaßnahmen angedeihen lassen, um den gleichen Bildungserfolg beider Gruppen sicherzustellen, so impliziert das eine Ungleichbehandlung. Die zusätzlich betreuten und geförderten Kinder bekommen mehr als die anderen. Setzt man hingegen auf eine gleiche Behandlung, also Unterricht von vergleichbarem Umfang und Qualität, wird sich keine Ergebnisgleichheit einstellen, weil beide Gruppen unterschiedliche Voraussetzungen haben.

Wie man es auch dreht und wendet, aus dieser logischen Sackgasse gibt es keinen Ausweg. Mehr Gleichheit in der einen Hinsicht ist nur zum Preis von mehr Ungleichheit in der anderen zu haben. Zugleich liefert die Berufung auf Gleichheit keinen Hinweis darauf, welcher Aspekt zu bevorzugen ist. Auch in dieser Frage wird sich eine logisch konsistente und theoretisch überzeugende Lösung daher an absoluten Maßstäben orientieren müssen.

Ein weiteres Beispiel, bei dem es schwerfällt, sich von der Vorstellung von Gleichheit als der "richtigen", gerechten, anzustrebenden Lösung zu verabschieden, ist Chancengleichheit. Doch die erwähnten Denkfehler liegen auch der Vorstellung von Chancengleichheit zu Grunde. Statt sich an ihr zu orientieren, wäre es sinnvoller, nach mehr und vielfältigeren Chancen zu streben.

So ist Chancengleichheit auch gegeben, wenn niemand eine Chance bekommt oder alle nur eine einzige. Wäre es nicht besser, wenn alle so viele Chancen wie nötig oder möglich bekämen? Wer schon in jungen Jahren weiß, welcher Beruf der richtige ist, und wem alle Schritte für ein glückliches und erfolgreiches Berufsleben gelingen, braucht keine weiteren Chancen. Wer erst spät das richtige Berufsfeld für sich findet – vielleicht, weil das Umfeld gleichgültig bis entmutigend war, vielleicht aber auch, weil der aus Loyalität zu Eltern und Familientradition gewählte Beruf sich als unpassend erweist –, braucht möglicherweise mehrere Anläufe. Sollte man diesen Menschen aus Gleichheitsgründen zweite und dritte Chancen verwehren?

Freiheit und Glück

An dieser Stelle dürfte deutlich geworden sein, dass das Schielen auf andere und die Orientierung an ihnen keinen intrinsischen Wert hat und als handlungsleitender Kompass nicht taugt. Das Denken in Kategorien von Gleichheit und Ungleichheit führt in eine Sackgasse. Solange diese Kategorien noch wirkmächtig sind, sei es in politischen Diskussionen oder affektiven Urteilen, könnte es sich lohnen, gezielt gedankliche Vorbehalte gegenüber Ungleichheit abzubauen – so, wie es unter dem Schlagwort Diversität bereits geschieht. Denn eine Aversion gegen Ungleichheit behindert die Verwirklichung eines in der bundesrepublikanischen Verfassung und Werteordnung zentralen Ideals: der Freiheit in ihren mannigfaltigen Ausprägungen. Freiheit wiederum ist zentral nicht nur für unseren Wohlstand, sondern auch für unser Lebensglück in den unterschiedlichsten Dimensionen.

Die Zusammenhänge liegen auf der Hand. Allein aus epistemologischen Gründen ist es ausgeschlossen, dass ein geplantes beziehungsweise zentral administriertes Wirtschaftssystem die Bedürfnisse der Menschen besser erfüllen kann als ein freies – nichts anderes ist die Bedeutung von Wohlstand. Der Glaube, dass familiäre, religiöse, wissenschaftliche oder staatliche Autoritäten besser als das Individuum dazu in der Lage sein sollten, gute Entscheidungen für dieses zu treffen, wird sich hierzulande hoffentlich nicht wieder durchsetzen. Selbstredend ist es nicht ausgeschlossen, dass eine selbstgewählte Beziehung in die Brüche geht, dass auch wohlüberlegte Entscheidungen sich als falsch erweisen und erst recht nicht, dass ein Mensch im Laufe seines Lebens viele kurzsichtige Entscheidungen trifft. Das kann bisweilen sehr bittere Konsequenzen haben.

Der Wunsch nach besseren, langfristig glücklich (oder zufrieden oder gesund) machenden Entscheidungen für sich und für andere ist daher verständlich. Das ist allerdings durch eine pauschale Delegation von Entscheidungen nicht zu erreichen. Wäre das anders, würden sich wegen der langfristig positiven Folgen mehr Menschen für Zwangsehen, Fremdbestimmung in persönlichen und politischen Belangen oder die "Bindung an die Scholle" entscheiden. Wir mögen das Nirwana stets optimaler Entscheidungen noch so sehr herbeiphantasieren – eine realistische Alternative ist es nicht.

Die beste der erreichbaren Möglichkeiten sind daher freie Entscheidungen, ganz egal, ob es die Ernährungsweise oder den Beruf, die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen, Freundschaften, Freizeitgestaltung oder politische Ansichten betrifft. Diesem Argument wird gelegentlich entgegengehalten, dass Freiheit auf Voraussetzungen beruhe, ohne die es nicht oder nur eingeschränkt möglich sei, Freiheit überhaupt auszuleben. Genannt wird hier etwa der Zugang zu Bildung und Informationen, ohne die ein Individuum die sich ihm bietenden Möglichkeiten sowie deren Konsequenzen nicht angemessen erfassen kann. Wer nicht weiß, wie schädlich Rauchen ist, läuft Gefahr, eine suboptimale Entscheidung zu treffen.

Diese Sorge ist zweifellos berechtigt, doch die Schlussfolgerung, dass von Freiheit mitsamt ihrem wohlstands- und glücksfördernden Potenzial erst dann die Rede sein kann, wenn allerlei Voraussetzungen erfüllt sind (Bildung, Mindesteinkommen, Informationen und so weiter), führt zu einem inkonsistenten und letztlich sinnlosen Freiheitsbegriff. Wenn man Freiheit von anderen Voraussetzungen als der Abwesenheit von Zwang abhängig macht, führt das zu absurden Ergebnissen. Um das Beispiel der Bildung aufzugreifen: Ein Kind, dessen kognitive Fähigkeiten ihm trotz aller Unterstützung nicht erlauben, Stringtheorien zu verstehen, wäre demnach zu ewiger Unfreiheit verdammt. Ebenso erginge es Menschen, die gerne in der Lage wären, ohne Hilfsmittel zu fliegen. Selbstredend sind diese Beispiele pointiert. Sie verdeutlichen aber das Problem: Eine Freiheitsvorstellung, die sich von der Erfüllung positiver Voraussetzungen abhängig macht, führt sich selbst ad absurdum. Denn solange wir nicht in die Zukunft sehen können, wird es immer Dinge geben, die wir nicht wissen – was einer garantierten Glücksmaximierung im Wege steht. Eine logisch konsistente, zwingende Beschränkung auf einige zumindest potenziell erfüllbare Voraussetzungen ist nicht möglich. Die Festlegung positiver Voraussetzungen ist vielmehr immer willkürlich.

Fazit

Dass ein Mädchen, das heute in Afghanistan aufwächst, Aussicht auf ein Leben voller Fremdbestimmung und Gewalt hat, ist traurig und empörend. Sein Schicksal wird nicht weniger traurig und empörend, wenn afghanische Jungen vergleichbare Erfahrungen machen. Erst recht sind nicht die Existenz des afghanischen Jungen oder seine vergleichsweise geringere Fremdbestimmtheit schuld an der Situation des Mädchens. Ungleichheit ist nicht die Ursache und Gleichheit ist nicht die Lösung seiner Probleme.

Vielmehr empört und bedrückt uns das Schicksal des Mädchens, weil absolute und nach westlicher Vorstellung wichtige Werte und Standards verletzt werden. Mädchenbildung könnte trotz logistischer und organisatorischer Schwierigkeiten auch in Afghanistan stattfinden, und es gibt keinen objektiven Grund, weshalb afghanische Mädchen nicht in der Lage sein sollten, selbst zu entscheiden, ob und wen sie heiraten möchten.

In der Analyse solcher Situationen spielt uns die Wahrnehmung allerdings häufig einen Streich. Das Nebeneinander von frei und unfrei, von arm und reich, von Kindern, die in gedeihlichen Verhältnissen aufwachsen und solchen, die mit adversen Bedingungen klarkommen müssen, zeigt uns nicht nur wertvolles Verbesserungspotenzial auf. Zu schnell stellen wir einen falschen Kausalzusammenhang her zwischen der besseren Lage der einen und der schlechteren Lage der anderen. Dann liegt es nahe, sich auf eine Nivellierung zwischen den Gruppen zu konzentrieren, statt die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die Menschen daran hindern, ihr Potenzial auszuleben und das Leben gemäß eigener Bedürfnisse und Vorstellungen zu gestalten.

Verfolgt man hingegen letztere Option, führt dies zwangsläufig zu Ungleichheit in vielerlei Hinsicht – oder, in einer vielleicht weniger Unbehagen auslösenden Ausdrucksweise: zu mehr Diversität. Man kann natürlich auch die Perspektive wechseln und feststellen, dass nun mehr Gleichheit erreicht ist: Alle dürfen innerhalb der für alle geltenden Grenzen "jeder nach seiner Faßon selich werden". Diese gedanklichen Volten zeigen, wie unzureichend Konzepte wie Gleichheit und Ungleichheit sind. Letztlich kommt es nicht auf die Relationen an, sondern auf die Inhalte und damit auf absolute Maßstäbe.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Thomas Nagel, Eine Abhandlung über Gleichheit und Parteilichkeit und andere Schriften zur Politischen Philosophie, hrsg. von Michael Gebauer, Paderborn 1994, S. 44.

  2. Geschlechtsspezifische Bezeichnungen werden in diesem Text unsystematisch benutzt. Sofern nur eine Form genannt wird, geschieht dies um der besseren Lesbarkeit willen und ist nicht als gedanklicher Ausschluss anderer Geschlechter zu verstehen.

  3. Vgl. z.B. Angelika Krebs, Arbeit und Liebe, Frankfurt/M. 2002.

  4. Vgl. Reinhard Bingener, Mordverdacht in 332 Fällen, 5.6.2019, Externer Link: http://www.faz.net/-16221163.html.

  5. Vgl. Angelika Krebs, Die neue Egalitarismuskritik im Überblick, in: dies. (Hrsg.), Gleichheit oder Gerechtigkeit. Texte der neuen Egalitarismuskritik, Frankfurt/M. 2000, S. 7–37, insb. S. 18.

  6. Vgl. Krebs (Anm. 3); Harry Frankfurt, On Inequality, Princeton 2015.

  7. Harry Frankfurt, Gleichheit und Achtung, in: Angelika Krebs (Anm. 5), S. 38–49, hier S. 38.

  8. Zugleich ist Neid ein Nähephänomen, das eher im Kontext von ähnlichen Lebensbedingungen zu gedeihen scheint. Der Neid auf Sportstars, Superreiche oder Mitglieder des europäischen Hochadels und ihre im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung größeren Möglichkeiten ist, wenn überhaupt vorhanden, keineswegs proportional zu dem Neid, den manche Menschen angesichts der vergleichsweise kleinen Vorteile empfinden, die Nachbarinnen, Geschwister oder Kolleginnen ihnen gegenüber (vermeintlich) genießen. Vgl. Helmut Schoeck, Der Neid. Die Urgeschichte des Bösen, München–Wien 1980 sowie David Potter, People of Plenty, Chicago 1954.

  9. Vgl. Robert Misik, Gleichheit macht glücklich, in: Die Tageszeitung (taz), 23.10.2010, S. 9; Elke Ziegler, Gleichheit macht glücklich, Externer Link: https://science.orf.at/v2/stories/2799938.

  10. Wie Friedrich August von Hayek schon 1944 in seinem Buch "Der Weg zur Knechtschaft" herausarbeitete, lässt sich Ungleichheit im Sozialismus ebenfalls nicht vermeiden, der daneben aber auch den Nachteil hat, nicht mit einer Demokratie vereinbar zu sein.

  11. Zur Einführung in die umfangreiche Debatte siehe Gerald Cohen, On the Currency of Egalitarian Justice, in: Ethics 4/1989, S. 906–944. Für eine pointierte Kritik siehe Elizabeth S. Anderson, What Is the Point of Equality?, in: Ethics 2/1999, S. 287–337.

  12. Vgl. Dagmar Schulze Heuling, Was Gerechtigkeit nicht ist. Politisch-philosophische Überlegungen zu Grundgedanken der Gerechtigkeit, Baden-Baden 2015, S. 115.

  13. So beginnt der Grundrechtskatalog mit der allgemeinen Handlungsfreiheit in Art. 2 GG. Darüber hinaus werden u.a. Glaubens- und Meinungsfreiheit (Art. 4 bzw. 5 GG), Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 8 bzw. 9 GG) sowie die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) explizit geschützt.

  14. Vgl. Friedrich August von Hayek, The Use of Knowledge in Society, in: The American Economic Review 4/1945, S. 519–530.

  15. Vgl. Harold Demsetz, Information and Efficiency: Another Viewpoint, in: The Journal of Law and Economics 1/1969, S. 1–22.

  16. Die Randbemerkung Friedrichs des Großen bezog sich ursprünglich auf religiöse Toleranz, vgl. das Faksimile unter Externer Link: http://www.preussenchronik.de/bild_jsp/key=bild_252.html.

Lizenz

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ist promovierte Politikwissenschaftlerin und Habilitandin an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt. Aktuell forscht sie zu rechtlichen, politischen und philosophischen Implikationen des Lockdowns.
E-Mail Link: dagmar.heuling@uni-erfurt.de