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Brexit

Olaf Leiße

/ 3 Minuten zu lesen

Der Brexit bleibt eine Ausnahme. Doch er wirft Fragen auf: Wie stark ist Europa, wenn ein Mitglied geht – und was bleibt von der Einheit?

EU-Sympathisanten ziehen am Tag des Brexits (31. Januar 2020) durch London. (© picture alliance / NurPhoto | David Cliff)

Der Interner Link: Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union war eine Überraschung und für die Pro-Europäer ein Schock. Großbritannien war zwar nicht Gründungsmitglied, aber seit der ersten Erweiterungsrunde über 40 Jahre Interner Link: wichtiger Teil der europäischen Integration.

Bei einer Interner Link: Volksabstimmung am 23. Juni 2016 stimmte jedoch eine knappe Mehrheit von rund 52 Prozent der Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen. Eine Überraschung war dieses Ergebnis insbesondere deshalb, weil der britische Premierminister David Cameron auf eine Zustimmung zum Verbleib in der EU zielte. Die EU-Mitgliedschaft war in Großbritannien schon länger in umstritten. Cameron wollte mit dem Referendum dieses Thema eigentlich endgültig ausräumen. Doch durch den mangelnden Einsatz der EU-Befürworter („Remain“) setzte sich der Enthusiasmus der EU-Gegner („Leave“) in den Interner Link: Debatten im Parlament und den Medien und letztlich in der Bevölkerung durch. Eine deutliche Mehrheit für den Austritt fand sich in England und Wales, während Schottland, Nordirland und die Region London sich für einen Verbleib aussprachen.

Brexit-Verhandlungen und Austritt

Artikel 50 des EU-Vertrags regelt die rechtlichen Grundlagen eines Austritts. Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten. Da zuvor noch kein Mitgliedstaat ausgetreten war, mussten erst einmal die genauen Austrittsmodalitäten für den „British Exit“, den Brexit festgelegt werden. Am 19. Juni 2017 begannen unter der Leitung des britischen Ministers für den Austritt aus der Europäischen Union, David Davis, und EU-Chefunterhändler Michel Barnier die Verhandlungen. Wichtige Punkte in den Verhandlungen waren

  • die Rechte der rund 3,2 Millionen EU-Bürger in Großbritannien,

  • die Rechte der rund eine Million Briten in den übrigen 27 EU-Ländern,

  • die weitere Durchlässigkeit der Grenze zwischen dem EU-Mitglied Irland und dem britischen Nordirland sowie

  • offene gegenseitige finanzielle Forderungen, denn Großbritannien war natürlich fest integriert in allen Projekten der EU.

Die Verhandlungen erwiesen sich als überaus zäh, denn es mussten sehr viele Angelegenheiten neu geregelt werden. Umstritten war auch, wie hart die Trennung beider Seiten ausfallen soll. Bei einem harten Brexit sollten die politischen Verbindungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien weitgehend zurückgefahren werden, während ein weicher Brexit vorsah, dass Großbritannien weiterhin an einigen europäischen Projekten teilnehmen konnte. Der Austrittstermin musste aufgrund der schwierigen Verhandlungen und der unübersichtlichen politischen Situation in jenen Jahren dreimal verschoben werden. Sowohl der Rücktritt Camerons als auch der seiner Nachfolgerin Theresa May 2019 standen in direktem Zusammenhang mit dem Brexit. Interner Link: Schließlich trat Großbritannien zum 31. Januar 2020 aus der EU aus. Die Europäische Union hat seitdem 27 Mitgliedstaaten.

Beziehungen der EU mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit

Nachdem auch die Übergangsphase, in der noch einige Bestimmungen vorübergehend in Kraft blieben, zum Jahresende 2020 abgeschlossen war, trat am 1. Januar 2021 das Interner Link: Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Kraft. Es ist ein Freihandelsabkommen über den Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen beiden Seiten und sieht vor, dass keine Einfuhrzölle erhoben werden. Großbritannien beteiligt sich an einige EU-Projekten. Für EU-Bürgerinnen und Bürger endete die Freizügigkeit – für die Einreise nach Großbritannien wird seitdem ein Reisepass benötigt. Mit dem Windsor-Abkommen vom 27. Februar 2023 wurde ein großer Streitpunkt beigelegt. Das britische Nordirland bekommt mit dem Abkommen freien Zugang zum EU-Binnenmarkt und zum britischen Markt. Zudem erhält das nordirische Parlament ein Vetorecht und kann neue EU-Regeln ablehnen.

Die befürchtete Welle an Austritten aus der Europäischen Union ist seitdem ausgeblieben. Bisher hat kein anderes Land die EU verlassen – der Brexit bleibt die Ausnahme, wenngleich Europaskeptiker immer wieder weitere Austritte ins Spiel bringen.

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Apl. Prof. Dr. Olaf Leiße ist Leiter des Arbeitsbereichs Europäische Studien am Institut für Politikwissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er ist außerplanmäßiger Professor für Europäische Studien und Autor zahlreicher Bücher über die Europäische Union.