Beim Rat der Europäischen Union handelt es sich um ein System von mittlerweile zehn unterschiedlichen Räten und deren Verwaltung. Während im
Rund einmal im Monat treffen sich die aus den Mitgliedstaaten angereisten Fachminister, um über Gesetzesvorschläge zu beraten, den Haushaltsplan festzulegen, die Wirtschaftspolitik zu koordinieren oder über die Außen- und Sicherheitspolitik abzustimmen. Die Ratsformationen tagen getrennt voneinander, so dass bei insgesamt rund 80 Sitzungen pro Jahr wöchentlich ein oder zwei Ministerrunden aus den Mitgliedstaaten in Brüssel zusammentreffen. Auf diese Weise wird ein dichtes Netz aus politischen Akteuren geschaffen, die sich untereinander gut kennen und in unzähligen Verhandlungsrunden und Konsultationen politische Ideen kreieren und diskutieren.
Deutsche Beteiligung im RatWelcher Minister nimmt an welcher Ratsformation teil?
Normalerweise vertreten die jeweiligen Bundesministerinnen oder Bundesminister Deutschland im Rat der Europäischen Union. Des Öfteren lassen sie sich aber auch durch ihre Staatssekretäre vertreten.
Allgemeine Angelegenheiten (GAC): Auswärtiges Amt (i. d. R. Europastaatsminister; bei Querschnitt/Koordination auch Bundeskanzleramt)
Auswärtige Angelegenheiten (FAC): Auswärtiges Amt; Unterformate: Handel: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Verteidigung: Bundesministerium der Verteidigung; Entwicklung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Wirtschaft & Finanzen (ECOFIN): Bundesministerium der Finanzen
Justiz & Inneres (JHA): Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Justizthemen) / Bundesministerium des Innern (Inneres, Migration, Schengen)
Beschäftigung, Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz (EPSCO): Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Beschäftigung/Soziales) / Bundesministerium für Gesundheit (Gesundheit) / Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Verbraucherschutz, je nach Dossier)
Wettbewerbsfähigkeit (COMPET): Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Binnenmarkt/Industrie, teils Raumfahrt) / Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Forschung/Innovation)
Verkehr, Telekommunikation & Energie (TTE): Bundesministerium für Verkehr (Verkehr/Telekommunikation) / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Energie)
Landwirtschaft & Fischerei (AGRIFISH): Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Umwelt (ENVI): Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bildung, Jugend, Kultur & Sport (EYCS): je nach Materie: Bildung: oft Länder/KMK (EUZBLG
– Länderzuständigkeit); Kultur/Medien: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien; Jugend: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Sport: Bundesministerium des Innern
Bei Länderzuständigkeiten (z. B. Schule/Bildung) können gemäß EUZBLG ausnahmsweise Landesminister Deutschland im Rat vertreten.
Die ressortübergreifende Abstimmung läuft über das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, strittige Punkte werden im Staatssekretärsausschuss für Europafragen besprochen.
Entscheidung mit doppelter Mehrheit
Das Abstimmungsverfahren im Rat war Gegenstand langjähriger, äußerst zäher Verhandlungen der Mitgliedstaaten. Dahinter steckte die Sorge, bei Mehrheitsabstimmungen übervorteilt zu werden oder womöglich dauerhaft in eine Minderheitenposition zu gelangen. Diese Sorge war besonders groß, da auch Staaten, die bei einer Abstimmung unterliegen, die beschlossenen Gesetze umsetzen müssen. Seit dem
Wechselnder Ratsvorsitz und Trio-Präsidentschaft
Der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten, sodass jeder Staat die Leitung für ein halbes Jahr übernimmt. Die drei aufeinanderfolgende Ratsvorsitze arbeiten in einer sogenannten Trio-Präsidentschaft zusammen. Mit einem gemeinsamen Achtzehnmonatsprogramm sorgen sie für Stabilität über einzelne Präsidentschaften hinweg. Jeder Ratsvorsitz ist auch im Internet mit einer eigenen Webseite präsent. Dort sind alle Dokumente, das immense Arbeitsprogramm und der Zeitplan der jeweiligen Präsidentschaft zu finden.
Der Mitgliedstaat, der den Ratsvorsitz innehat, leitet auch alle übrigen Formationen des Rates. Unterhalb der Räte der Fachminister befindet sich der
Ausschüsse und Arbeitsgruppen
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter bereitet die Sitzungen des Rates vor und sucht Kompromisslinien. Unstrittige Themen können dann bei den Treffen der Fachminister nur kurz abgehandelt werden. Die Ständigen Vertreter handeln in einem Spannungsfeld zwischen der Durchsetzung nationaler Interessen und dem Interesse an einer europäischen Lösung. Sie sind Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel und gleichzeitig eingebunden in die europäische Politikgestaltung. Neben dem Ausschuss der Ständigen Vertreter gibt es noch weitere Ausschüsse, die den Fachministern zuarbeiten, sowie unzählige Arbeitsgruppen.
Das System der Räte ist unübersichtlich und oft schwer zu verstehen. Ihre Arbeit erfolgt häufig verborgen, um die Kompromissfindung zu erleichtern. Dass ihre Arbeit nicht immer offen sichtbar ist, träft dazu bei, dass die EU manchmal als undemokratisch kritisiert wird. Andererseits schaffen sie ein enges Netzwerk aus unterschiedlichen Akteuren, die in der alltäglichen schwierigen Arbeit der Konsensfindung die europäische Integration vorantreiben.
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