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Freiwillige Rückkehr von Asylsuchenden

Laura Gerken Esther Meininghaus Tim Röing Markus Rudolf

/ 6 Minuten zu lesen

Was bedeutet freiwillige Rückkehr von Asylsuchenden? Welche Programme gibt es? Wen fördern sie (nicht)? Wie hoch ist die Zahl der freiwilligen RückkehrerInnen im Vergleich zu den Abschiebezahlen – aktuell und im Verlauf der vergangenen Jahre? Welche Auswirkungen haben Rückführprogramme auf das Leben danach? Wie sieht das Leben nach der Rückkehr aus?

Beratung von Flüchtlingen für eine freiwillige Rückkehr im Bürgeramt der Stadt Mainz. (© picture-alliance/dpa)

Die Rückführung in das Herkunftsland ist eine der drei sogenannten durable solutions zur Lösung einer Fluchtsituation. Alternativ bestehen die Möglichkeit der lokalen Integration in denjenigen Staat, in welchem Zuflucht gesucht wird, und die Option zur Interner Link: Umsiedlung in ein Drittland (resettlement). Von den meisten Regierungen wird die freiwillige Rückkehr bevorzugt, wobei die weltweiten Zahlen freiwillig repatriierter Flüchtlinge rückläufig sind. Dies liegt vor allem daran, dass die Zahl lang andauernder Konflikte und damit auch die Anzahl derjenigen Flüchtlinge wächst, die längerfristig vertrieben bleiben. Die Chance auf Rückkehr wird dementsprechend zunehmend kleiner: So sind im Jahr 2015 nur 0,9 Prozent der Externer Link: 21,3 Millionen Flüchtlinge weltweit in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt. Im Vergleich zu 2005, als 8,6 Prozent der der damals Externer Link: 12,9 Millionen Flüchtlinge weltweit wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehrten, hat sich der Anteil um das Zehnfache verringert. Damit wird deutlich, dass Rückkehr in der Realität nur für relativ wenige Flüchtlinge eine Lösung ist.

Das Recht eines jeden Flüchtlings, in sein Herkunftsland zurückzukehren, wurde grundsätzlich in der Interner Link: Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgelegt. Die Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 bestimmt außerdem, dass niemand in ein Land zurückgeführt werden darf, in welchem ihm Menschenrechtsverletzungen drohen. Der Grundsatz des non-refoulement besagt zudem, dass eine Rückkehr von Geflüchteten, die im Sinne der GFK als solche anerkannt sind, nicht erzwungen werden darf – sie muss freiwilliger Natur sein. Daher können nur diejenigen AsylbewerberInnen des Landes verwiesen werden, welchen keine Interner Link: Anerkennung des Flüchtlingsstatus, keine Asylberechtigung, keine Gewährung von subsidiärem Schutz bewilligt wird, und für die kein Abschiebungsverbot besteht. In Deutschland schwankt die Zahl negativer Bescheide monatlich stark, sie liegt im Jahresdurchschnitt jedoch bei fast Externer Link: 50 Prozent: Gut jeder zweite Asylantrag, über den 2015 entschieden wurde, wurde abgelehnt. Asylbewerber, die davon betroffen sind, können entweder durch Abschiebung zur Rückkehr gezwungen werden oder dieser durch eine freiwillige Rückkehr vorweggreifen. Der Begriff der "Freiwilligkeit" ist dabei umstritten.

Anerkannten Flüchtlingen sowie abgelehnten AsylbewerberInnen stehen prinzipiell zwei Arten der freiwilligen Rückkehr offen: organisierte Rückkehr oder spontane Rückkehr. Die organisierte Rückkehr (Repatriierung) gestaltet sich in der Realität häufig problematisch, weil die Konflikte in den Herkunftsländern noch nicht vollständig oder nicht überall beigelegt sind. Beispiele hierfür sind unter anderem die Situationen in Afghanistan, Sudan, Kolumbien und Myanmar. Aufgrund des anhaltenden Konflikts in den jeweiligen Herkunftsstaaten können dort selten Rückführungsprogramme angeboten werden, die internationalen Standards entsprechen. Unter die Kategorie "freiwillige Rückkehr" fallen daher auch all jene Personen, die keine andere Wahl haben als spontan und selbstorganisiert, d.h. ohne finanzielle/institutionelle Unterstützung zurückzukehren.

In beiden Fällen gilt allerdings, dass eine Rückkehr eher als Teilschritt eines fortlaufenden Prozesses denn als Endpunkt einer Fluchtbewegung verstanden werden muss. Bei der Wiederansiedlung und Reintegration der RückkehrerInnen in ihren Herkunftsländern ergeben sich häufig Probleme. Da in vielen Fällen Häuser und Lebensgrundlagen zerstört sind, entstehen oft Konflikte um ehemaliges Eigentum am Herkunftsort. Dokumente, welche Eigentumsverhältnisse klären könnten, gehen häufig durch Brände, gezielte Vernichtung oder auf der Flucht verloren. Rückkehrende bewegen sich daher meist in einem durch mangelnde Rechtssicherheit gekennzeichneten Umfeld. Freiwillige Rückkehr führt außerdem nicht immer zurück zum Herkunftsort. Oft beginnen Flüchtlinge an einem anderen Ort in ihrem Herkunftsland ein neues Leben. Allerdings kann ein Aufeinandertreffen von RückkehrerInnen und denjenigen, die während des Krieges im Herkunftsland blieben, ebenfalls zu Konflikten führen. RückkehrerInnen sind ferner dem Risiko einer erneuten Vertreibung im Falle eines nochmaligen Ausbruchs der Gewalt in ihrem Externer Link: Herkunftsland ausgesetzt. Zusammengefasst birgt eine Rückkehr viele Unsicherheiten und Unwägbarkeiten für diejenigen, die von diesem Prozess betroffen sind. Dies unterstreicht die Relevanz nachhaltiger Reintegrationsprogramme, die Konflikten um Eigentum und Ressourcen vorbeugen, und Unsicherheiten auf Seiten der RückkehrerInnen abbauen.

Auf europäischer Ebene realisieren verschiedene Staaten gemeinsame Reintegrationsprogramme. Dazu zählt das Externer Link: ERIN (European Reintegration Network), welches von sieben europäischen Staaten durchgeführt wird: Interner Link: Niederlande, Belgien, Interner Link: Deutschland, Finnland, Frankreich, Interner Link: Vereinigtes Königreich und Norwegen. Dieses Programm unterstützt Flüchtlinge aus Afghanistan, Iran, Marokko, Nigeria, Pakistan und Somaliland bei der Rückkehr und der Existenzgründung im Dialog mit den Herkunftsländern.

In Deutschland bietet das Interner Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen verschiedener Programme Unterstützung für die freiwillige Rückkehr an. Außerdem stellt die Zentralstelle für Informationsvermittlung und Rückkehrförderung (Externer Link: ZIRF) für potenzielle RückkehrerInnen und Beratungsstellen für Flüchtlinge Informationen zum Thema freiwillige Rückkehr bereit.

Ein humanitäres Programm von Bund und Ländern ist beispielsweise das Externer Link: REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany) bzw. GARP (Government Assisted Repatriation Programme). Dieses Programm wird in Kooperation mit der Interner Link: Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführt. Dabei unterstützt REAG Rück- oder Weiterreisen, während das GARP Starthilfen im Herkunftsland gewährt. Diese Unterstützung können AsylbewerberInnen, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, aber auch abgelehnte AsylbewerberInnen in Anspruch nehmen. Es ist nicht auf einzelne Herkunftsländer beschränkt. Im Jahr 2015 nutzten über 35.000 Menschen eines dieser Programme, um von Deutschland aus in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Dies bedeutet eine Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2016 fallen die Zahlen noch höher aus: Bis Ende September hatten bereits etwa Externer Link: 45.000 Menschen von diesen Rückkehrprogrammen Gebrauch gemacht. Die meisten Personen kehrten nach Albanien, Serbien oder in den Irak zurück. Zum Vergleich: Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland lag im Jahr 2015 bei etwa 21.000. Das sind doppelt so viele wie im Vorjahr. Sowohl bei den Abschiebungen als auch bei der freiwilligen Rückkehr waren die Westbalkanstaaten die Externer Link: häufigste Zielregion. Zur selbstorganisierten Rückkehr gibt es keine Angaben. Da sie in der Regel spontan stattfindet, können hierfür keine Daten erhoben werden.

Das BAMF bietet zusätzlich landesspezifische Programme an. Das Kosovo-RückkehrerInnenprojekt "Externer Link: URA 2" berät RückkehrerInnen bei der Vorbereitung der Heimreise und bei der Reintegration, beispielsweise durch die Erstellung eines Geschäftsplans oder durch die Vermittlung eines Ausbildungsplatzes. Die Unterstützung vor Ort wird durch das Rückkehrzentrum in Priština ermöglicht. Ein weiteres Externer Link: Programm des BAMF und der IOM fördert die Rückkehr von Flüchtlingen in die Region Kurdistan im Nordirak: Durch das Programm "Externer Link: Magnet II" finden IrakerInnen, die mittels des REAG/GARP-Projekts bereits zurückgekehrt sind, Unterstützung bei der Arbeitssuche. Ein ähnliches Programm der IOM zur Reintegration von RückkehrerInnen aus Europa namens "Externer Link: RESTART Nigeria" wurde bis März 2016 für Nigeria angeboten. Andere EU-Länder bieten ebenfalls eigene Rückführ- und Reintegrationsprogramme an, die in der Datenbank der Externer Link: ZIRF präsentiert werden.

Ein Positivbeispiel für gelungene Rückkehr, welches jedoch auch die damit verbundenen Risiken deutlich macht, ist der Friedensprozess in Liberia nach 2004. In Liberia tobte zwischen 1989 und 2003 – mit einer Unterbrechung von 1997 bis 1999 – einer der blutigsten Bürgerkriege nach Ende des Kalten Krieges. Dieser Bürgerkrieg zeichnete sich durch eine Polarisierung ethnischer Gruppen, Grausamkeiten gegen Zivilisten und die fast vollständige Auflösung staatlicher Strukturen aus. Nach dem Abschluss des Entwaffnungs- und Demobilisierungsprozesses wurde im Rahmen der "Externer Link: Community Resettlement and Reintegration Strategy" die Unterstützung für rückkehrende Flüchtlinge und Binnenvertriebene mit ihnen gemeinsam koordiniert. Dabei wurden ihre Interessen auf Regierungsebene durch zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten. Der Repatriierungsprozess konnte schneller als erwartet abgeschlossen werden. Probleme ergaben sich jedoch aus der vergleichsweise geringeren Unterstützung, welche Binnenvertriebene im Vergleich mit Flüchtlingen erhielten. Zudem sind viele RückkehrerInnen in ihren Herkunftsregionen langfristig von ethnischer und sexueller Gewalt, Landkonflikten und einem erhöhten Armuts- und Hungerrisiko bedroht. An dem Beispiel wird deutlich, dass für eine nachhaltige freiwillige Rückkehr neben ausreichender Berücksichtigung der Interessen der RückkehrerInnen während des Repatriierungsprozesses auch Strategien zum Umgang mit langfristigen Folgen von Vertreibung wichtig sind.

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Masterstudentin der Sozialwissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und studentische Hilfskraft im Projekt "Protected rather than protracted – Strengthening refugees and peace" am Bonn International Center for Conversion, BICC.

PhD, Middle Eastern Studies. Forschungsprojekt "Zwischen Bürgerkrieg und Integration: Die Aufnahme von Flüchtlingen als Herausforderung und Chance für den gesellschaftlichen Wandel in NRW" am Bonn International Center for Conversion, BICC. Externer Link: https://www.bicc.de/research-themes/project/project/between-civil-war-and-integration-refugees-and-the-challenges-and-opportunities-of-societal-change/

Promotionsstudent im Projekt "Zwischen Bürgerkrieg und Integration: Die Aufnahme von Flüchtlingen als Herausforderung und Chance für den gesellschaftlichen Wandel in NRW" am Bonn International Center for Conversion, BICC.

Dr. phil, Ethnologe, Forschungsprojekt über (Re)integrationsprogramme sowie die Rolle von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen in Friedensprozessen, im Rahmen der BMZ-Sonderinitiative "Fluchtursachen bekämpfen - Flüchtlinge reintegrieren" am Bonn International Center for Conversion, BICC. Externer Link: https://www.bicc.de/research-themes/project/project/protected-rather-than-protracted-strengthening-refugees-and-peace-122/