1. Einleitung
Der Begriff des Flüchtlings kann auf das 17. Jahrhundert zurückgeführt werden, als sich das (Hoch-)Deutsche als Amts- und Gerichtssprache endgültig durchsetzte. Wie hat sich seither seine Verwendung gewandelt, welche Vorstellungen verbanden sich mit den so bezeichneten Menschen? Die folgende Skizze unternimmt den Versuch, Einsichten über die Hintergründe, Bedingungen und Folgen fluchtbezogener Bezeichnungspraktiken zu gewinnen und die Bedeutungen zu klären, die deutschsprachige Gesellschaften seither dem Begriff zumaßen und zuwiesen. Wissenschaftliche Literatur, die sich jenseits eines engeren sprachwissenschaftlichen Interesses
2. Die Formierung eines neuen Wissensfeldes im 17. und 18. Jahrhundert
Die erste Nennung des Wortes Flüchtling findet sich in einer Leichenpredigt des Jahres 1622. Dem biblischen Gleichnis folgend ist hier der Flüchtling der verlorene Sohn, der vom Vater wiederaufgenommen wird.
Vermehrt tritt der Begriff in den zwei Jahrzehnten vor und nach 1700 auf. Gemeint waren mit den "frantzösischen Flüchtlingen" Menschen reformierter Konfession, die vor allem nach 1685 zu Zehntausenden Frankreich verließen und in protestantischen Ländern in Europa (aber auch in Übersee) Aufnahme suchten. Als Flüchtlinge wurden sie in deutschen Territorien, wo sie einen Gegenstand intensiver politischer, medialer und öffentlicher Aushandlungen bildeten, allerdings selten bezeichnet. Die weitaus überwiegend herangezogene Bezeichnung des Kollektivs ist réfugiés. Die in der zeitgenössischen Literatur produzierte Figur des réfugiés verweist auf die Opfer einer ungerechten, als illegitim verstandenen Herrschaft, aufgrund derer sie wegen ihres bedingungslosen Eintretens für ihren Glauben verfolgt und unterdrückt wurden und die sie zu einer Flucht unter Entbehrungen nötigte. Die réfugiés sahen sich aufgrund ihres Schicksals selbst als herausgehoben an, wurden überwiegend auch von anderen (und insbesondere von den Obrigkeiten) als Elite verstanden und deshalb sowie wegen ihrer vorgestellten ökonomischen Nützlichkeit privilegiert. Dies, so das Narrativ weiter, ermöglichte schließlich eine gelungene Einwanderung nützlicher und treuer Untertanen, die seit dem späten 19. Jahrhundert vor allem unter dem Begriff 'Hugenotten' bekannt wurden.
Das Wort réfugié war über Jahrzehnte derart eng mit den französischen Calvinisten verbunden, dass im deutschsprachigen Raum in aller Regel Hugenotten gemeint waren, wenn von réfugiés gesprochen wurde. Das war keine Besonderheit im Deutschen: Auch der englische Begriff des refugee bezog sich zunächst ausschließlich auf sie, wie der entsprechende Eintrag in der ersten Ausgabe der Encyclopaedia Britannica von 1771 deutlich macht. Erst nach Jahrzehnten löste sich der Begriff der refugees von dem Bezug auf die Hugenotten. So hielt die 4. Auflage der Encyclopaedia Britannica von 1810 den Wandel der Begriffsverwendung fest: "a term at first applied to the French Protestants, who, by the revocation of the edict of Nantz, were constrained to fly from persecution, and take refuge in foreign countries. Since that time, however, it has been extended to all such as leave their country in times of distress".
Für den deutschsprachigen Raum lässt sich eine solche Ablösung von dem Bezug auf die Hugenotten und seine Verallgemeinerung mit dem Bezug auf alle Verfolgten allerdings nicht ausmachen, wie ein Blick in Enzyklopädien vom 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert zeigt. Das bekannte Zedlersche Universallexikon (1731–1754) bietet z.B. keinen Eintrag zu Flüchtlingen. Eine Flucht werde unternommen, "um einem bevorstehenden Übel zu entgehen, oder nach begangener Missetat". Jene, die fliehen, werden als "Flüchtige" bezeichnet, einen separaten Eintrag gibt es für diesen Begriff nicht.
3. Eine Gesellschaft ohne Flüchtlinge: Das 19. Jahrhundert
Im 19. Jahrhundert findet eine Verengung des Begriffs Flucht auf den Bereich des Militärischen und der Strafverfolgung statt, den Begriff des Flüchtlings gibt es weiterhin selten: Pierers Universallexikon (1842–1846) bezieht die Flucht auf das Desertieren, das "regellose Davonlaufen geschlagener Truppen" und die "Flucht eines Verbrechers".
Dass dieser Eindruck vom geringen Stellenwert des Begriffs Flüchtlinge in den gesellschaftlichen Debatten im deutschsprachigen Raum nicht täuscht, bestätigt eine Recherche in Bibliothekskatalogen. Das Titelstichwort Flüchtlinge finden sich im 19. Jahrhundert selten, Publikationen beziehen sich auf einzelne räumliche Bewegungen im Umfeld der Revolutionen von 1830 bzw.1848 und sind zumeist in der Schweiz als Ankunftsland erschienen. Recht häufig nachgewiesen sind die vier Bände der "Erzählung aus Neu-Mexico und dem angrenzenden Indianergebiet". Diese wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vom in Deutschland viel gelesenen Reiseschriftsteller Balduin Möllhausen 1862 unter dem Titel "Der Flüchtling" veröffentlicht. Weitere belletristische Titel (gelegentlich auch Dramen und Opern) lassen sich ausmachen, dabei bezieht sich die Figur des Flüchtlings immer auf die Flucht aus "totalen Institutionen" (Erving Goffman), deren zentrales Kennzeichen der 'bürgerliche Tod' ihrer Insassen war, dem sie zu entfliehen suchten: Gefängnisse, Lager, Kasernen, Schiffe.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde der refugee in der englischen Sprache zu einem festen, positiv konnotierten Begriff, ebenso in den (für die Rechtsentwicklung des 20. Jahrhunderts folgenreichen) Aushandlungen über Menschen, die vor politischer Verfolgung, Gewalt und Notlagen flohen.
4. Der Flüchtling des 20. Jahrhunderts
Mit dem Beginn des Interner Link: Ersten Weltkriegs wuchs die Zahl der Publikationen, die den 'Flüchtling' im Titel trugen. Häufig bezogen sie sich auf die Kämpfe in Ostpreußen zu Kriegsbeginn, die zum Ausweichen zahlreicher Deutscher Richtung Westen führten. In der Interner Link: Weimarer Republik trat das Thema der Abwanderung aus den Gebieten des Reichs, die infolge des Interner Link: Versailler Vertrags abgetreten werden mussten (v.a. Elsass-Lothringen, große Teile Posens und Westpreußens, Ostoberschlesien, Eupen-Malmedy, Nordschleswig) hinzu. Im amtlichen und medialen Sprachgebrauch ist gelegentlich von 'russischen' oder 'jüdischen Flüchtlingen' die Rede. Und am Ende der Weimarer Republik legte die 'Ausländer-Polizeiverordnung' des preußischen Innenministers vom 27. April 1932 zudem die "vornehme Pflicht Preußens fest, politischen Flüchtlingen Asyl zu gewähren"
Diverse neue Begriffe bzw. Komposita finden sich für die auf eine solche Weise gefassten Flüchtlinge: Berichtet wurde über "reichsdeutsche" bzw. "deutschstämmige Auslandsflüchtlinge", "wolgadeutsche Flüchtlinge", "deutsch-russische Flüchtlinge" oder "rußlanddeutsche Flüchtlinge". Ihre "Flüchtlingsbewegungen" führten zu einem "Flüchtlingszustrom", die unter anderem die "Flüchtlingszentrale Ost" über "Flüchtlingsverteilungsstellen" so zu dirigieren suchte, dass die "Flüchtlingslager" keinen übermäßig hohen "Flüchtlingsbestand" umfassten.
Für das entsprechend der NS-Rassenideologie asylfeindliche Interner Link: nationalsozialistische Deutschland verzeichnet demgegenüber die Deutsche Bibliothek nur 19 unterschiedliche Publikationen, die im Titel den Begriff Flüchtling nutzten. Etwa die Hälfte gehört in das Feld der Belletristik, einzelne Titel sind außerhalb Deutschlands als Teil der 'Exilliteratur' erschienen und verweisen auf die Flucht aus NS-Deutschland. Von einer Präsenz des Begriffs lässt sich im NS-Deutschland mithin nicht sprechen.
Nach dem Ende des Interner Link: Zweiten Weltkriegs steigt die Produktion von Literatur, die mit dem Begriff Flüchtling im Titel operiert, erneut erheblich an. Sie bezieht sich vornehmlich auf Menschen, die seit Ende 1944 vor Interner Link: der vorrückenden sowjetischen Roten Armee aus Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa Richtung Westen flohen und das Gebiet der seit Mai 1945 eingerichteten vier Besatzungszonen in Deutschland bzw. Österreich als deutsche Staatsangehörige oder als 'Volkszugehörige' erreichten. Allerdings wurde dieser Vorgang zeitgenössisch keineswegs vorrangig unter dem Begriff Flucht bzw. Flüchtlinge abgehandelt. In der öffentlichen Debatte wie auch in Gesetzen und Verordnungen finden sich verschiedene konkurrierende Begriffe, die politisch umkämpft waren und unterschiedliche Vorstellungen über die Nachkriegsmigration zeichneten – und die sich zum Teil zu spezifischen Figuren verdichteten. Im Westen Deutschlands bemühte sich das Interner Link: Bundesvertriebenengesetz von 1953 um eine einheitliche Bestimmung der relevanten Begriffe, die für den politischen, administrativen und auch wissenschaftlichen Bereich in den kommenden Jahrzehnten eine hohe Bedeutung haben sollten. Es unterschied 'Vertriebene' von 'Heimatvertriebenen' sowie 'Sowjetzonenflüchtlingen'. Der Begriff des Flüchtlings wurde also ausschließlich auf als politische Flüchtlinge konzipierte Abgewanderte aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. aus der DDR bezogen.
Die Liste der bis dahin in politischen Reden, Gesetzestexten, Verwaltungsunterlagen und Medienberichten der Nachkriegszeit verwendeten Begriffe erweist sich als lang. Es ist beispielsweise "von 'Ostflüchtlingen' und 'Flüchtlingen' die Rede, und bei diesen konnte es sich um 'echte' oder 'unechte', 'schwarze', 'wilde' und 'illegale Flüchtlinge' handeln. Aber man trifft auch auf 'Kriegsvertriebene', 'Vertriebene', 'Heimatvertriebene', 'Ausgewiesene', 'Rückkehrer', 'Ostumsiedler', 'Binnen- und Außenumsiedler', 'Absiedler', 'Neubürger', 'Rückwanderer' und 'Zuwanderer'"
Vor allem seit 1948 setzte sich im Westen Deutschlands der Begriff und die Figur des 'Heimatvertriebenen' durch – damit waren Menschen gemeint, die durch Androhung und Anwendung massiver Gewalt und angesichts zahlreicher Todesopfer ohne Handlungsalternativen unschuldig und unter Zurücklassung allen Hab und Guts aus dem Osten (also dort, wo der Feind im 'Kalten Krieg' zu finden war) in den Westen (wo Schutz, Sicherheit gewährt wurde und humanitäre Standards galten) gelangt waren. Sie hätten, wie die Verwendung des Begriffs Heimat zeigen sollte, weiterhin Eigentumsrechte und Zugehörigkeitsansprüche jenseits des 'Eisernen Vorhangs'. Der Flüchtling hingegen kam aus der SBZ bzw. DDR in den Westen, weil – so die vorherrschende Erzählung – Leib, Leben oder persönliche Freizeit bedroht waren. Seit den späten 1950er Jahren galt hier auch die wirtschaftlich motivierte Abwanderung als legitimer Grund für die Anerkennung als 'echter', weil 'politischer Flüchtling', sei doch im sozialistischen System Ökonomie ein Feld der Politik. Ein solcher 'echter' Flüchtling entschied sich, so die Argumentation in der Bundesrepublik, im Sinne einer 'Abstimmung mit den Füßen' für das bessere politische System.
In der SBZ hingegen befahl die Besatzungsmacht bereits im September 1945 die Verwendung des Begriffs 'Umsiedler'. Weder über ihre Herkunft aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße noch über die Frage, unter welchen Umständen sie in die SBZ gelangt waren, galt es nachzudenken. Nur wenig später hießen sie 'ehemalige Umsiedler'. Mit der Gründung der DDR schließlich forderte die Sprachpolitik die Verwendung des Begriffs 'Neubürger'. In den 1950er Jahren wurde auch dieses Wort getilgt, die Integration für abgeschlossen erklärt, das Reden über Konflikte und Probleme war ebenso tabuisiert wie Debatten über Identität und Herkunftsbezüge.
In der Bundesrepublik nahm 1954 die 16. Auflage des Brockhaus
Bald setzte eine wesentliche Veränderung ein, insofern der Begriff Flüchtling zunehmend auch als Bezeichnung für Migrant:innen verwendet wurde, die nicht als Deutsche galten. Auf den Bedeutungsgewinn der Bundesrepublik als Ankunftsland von nicht als deutsch definierten Schutzsuchenden – vor dem Hintergrund von Asylgrundrecht und Genfer Flüchtlingskonvention – verweist der rund eine Spalte einnehmende Artikel zu Flüchtlingen in der 17. Auflage des Brockhaus von 1968.
Demgegenüber findet sich in Meyers Neuem Lexikon, das in der DDR erschien, kein Eintrag zu Flüchtlingen, 'Flucht' wird ausschließlich auf das Bauwesen ("Fluchtlinie") bezogen, darüber hinaus findet sich der "Fluchtverdacht" als Haftgrund und der "Fluchtweg" als Weg zur Evakuierung im Katastrophenfall.
Die erhebliche Intensivierung gesellschaftlicher Debatten um das Asyl in der Bundesrepublik der 1980er Jahre spiegelt sich in der Verfünffachung des Umfangs des Beitrags Flüchtlinge in der 19. Auflage des Brockhaus von 1988
Dass das Wort Flüchtling in einer Hochphase des bundesdeutschen Sprechens und Schreibens über Fluchtbewegungen von den späten 1970er bis zu den 1990er Jahren in der Regel positiv konnotiert war, darauf deuten auch Ergebnisse der Auseinandersetzung mit der Presseberichterstattung hin
Wurden aber, was zwischen den 1970er und 1990er Jahren häufig geschah, Schutzsuchende abgelehnt und angefeindet, kam in der Regel der Begriff des meist negativ konnotierten 'Asylanten' ins Spiel oder die vielen negativ konnotierten Komposita von 'Asyl' ('Asylproblem', 'Asylbetrüger', 'Asyltourismus'), die häufig moralisierend die Beweggründe für die Migration infragestellten.
5. Schluss
2015 wählte die Gesellschaft für deutsche Sprache den Begriff Flüchtlinge zum 'Wort des Jahres'. Als Überraschung galt diese Entscheidung angesichts der überaus intensiven gesellschaftlichen Debatten um die vermehrte Ankunft von Schutzsuchenden in Europa nicht. Kritik wurde dennoch laut: Das Wort Flüchtling sei negativ konnotiert und werde vielfach abwertend verwendet – wie so viele andere Begriffe auch, die mit dem Suffix '-ling' gebildet werden.
Tatsächlich gewann die Rede von 'Geflüchteten' seit Anfang der 2010er Jahre an Gewicht und konkurriert seither in der öffentlichen Diskussion mit dem Begriff des Flüchtlings. Dessen Bedeutungsverlust und die Karriere von Alternativbenennungen (z.B. 'Schutzsuchende') ist noch nicht zureichend erklärt worden, zumal Forschungsergebnisse aus den Sprachwissenschaften deutlich machen, dass nach der Wirkung des Suffix '-ling' befragte Personen mit ihm keineswegs überwiegend eine negative Konnotation verbinden.