Bundesrat billigt Chancen-Aufenthaltsrecht und Beschleunigung von Asylverfahren
Der Bundesrat hat im Dezember sowohl neue Bleiberechtsregelungen für langjährig Geduldete als auch ein Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren Externer Link: gebilligt. Mit dem sogenannten Externer Link: Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten Menschen, die über eine Duldung verfügen und zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben, ein auf 18 Monate befristetes Aufenthaltsrecht. Diese Zeit sollen sie nutzen, um die nötigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht (nach §§ Externer Link: 25a, Externer Link: 25b AufenthG) zu erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel der Nachweis von Deutschkenntnissen und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Gelingt es ihnen nicht, innerhalb der vorgegebenen Frist die Bleiberechtsbedingungen zu erfüllen, fallen sie auf den Status der Duldung zurück, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Straftäter:innen sind vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen. Ende 2021 gab es 242.029 Geduldete, von denen knapp 137.000 seit mehr als fünf Jahren in Deutschland lebten. Nach Ablauf von drei Jahren treten die Regelungen des Chancen-Aufenthaltsrechts wieder außer Kraft.
Der Bundesrat stimmte außerdem einem Externer Link: Gesetz zu, das Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren Externer Link: beschleunigen soll, etwa durch die Möglichkeit, im Asylverfahren auf Video-Anhörungen zurückzugreifen. Zudem soll das Gesetz eine einheitlichere Rechtsprechung herbeiführen, indem die Entscheidungskompetenz des Bundesverwaltungsgerichts in Asylfragen ausgeweitet wird: Durfte das Bundesverwaltungsgericht in Revisionsverfahren die Entscheidungen aus Vorinstanzen bislang nur verfahrensrechtlich prüfen, darf es nun auch die zugrundeliegenden asyl- und abschiebungsrechtlichen Tatsachen abschließend bewerten. In der Vergangenheit hatten Gerichte in Deutschland immer wieder in Asylfragen unterschiedlich geurteilt, z. B. über den
Darüber hinaus soll das Gesetz das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entlasten, indem Verfahren zum Widerruf- bzw. zur Rücknahme eines Schutzstatus zukünftig nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch anlassbezogen erfolgen. Die Qualität der Asylentscheidungen soll durch eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung verbessert werden. Unter anderem die vorgesehenen Video-Anhörungen waren im Vorhinein bei Flüchtlingshilfsorganisationen Externer Link: auf Kritik gestoßen. Sie fürchten, dass sich dadurch die Qualität der Anhörungen verschlechtere und Verfahrensrechte der Betroffenen beschnitten würden. Insgesamt sei durch das neue Gesetz keine Beschleunigung, sondern eine Verzögerung von Asylverfahren zu erwarten.
EU-Außengrenze: Schutzsuchende eingesperrt und misshandelt
Externer Link: Gemeinsamen Recherchen eines transnationalen Recherchekollektivs zufolge – dem auch das deutsche ARD-Magazin "Monitor" und das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" angehören – werden Schutzsuchende an den Außengrenzen der EU offenbar in inoffiziellen Einrichtungen festgehalten, bevor sie über die Grenze zurückgeschoben werden, ohne dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird einen Asylantrag zu stellen. Bereits seit Jahren gibt es regelmäßig Berichte über völkerrechtswidrige
Frontex: Zahl illegaler Einreisen gestiegen
Die Zahl illegaler Einreisen in die Europäische Union ist 2022 (voraussichtlich) auf das höchste Niveau seit 2016 gestiegen. Das Externer Link: teilte die
Als Reaktion auf die gestiegene Zahl erfasster illegaler Einreisen hat die EU-Kommission bereits im
Die Stärkung des Grenzschutzes entlang der Migrations- und Fluchtrouten,
die Beschleunigung der Asylverfahren und Unterstützung der Aufnahmekapazitäten,
die Bekämpfung der Schleuserkriminalität,
die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Westbalkan-Staaten bei der Rückübernahme und Rückführung von Migrant:innen sowie
die Angleichung der Visapolitik der Westbalkan-Länder an die Vorgaben der EU.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson betonte, dass solche Aktionspläne wichtig seien, aber Migrationsfragen nicht "ohne die Umsetzung des gesamten Migrations- und Asylpakets" gelöst werden könnten. Dieses war 2020 von der EU-Kommission
Derweil versuchen die EU-Mitgliedstaaten auch über bilaterale Vereinbarungen irreguläre Migration einzudämmen. So stellten etwa Österreich und Ungarn Serbien finanzielle Anreize in Aussicht, um illegal eingereiste Personen unmittelbar dorthin rückführen zu können. Im Dezember nannte Österreichs Regierung die zunehmende Zahl irregulärer Einreisen als Grund, um den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengenraum zu blockieren. Deutschland und die Schweiz einigten sich nur wenige Tage später auf einen Externer Link: Aktionsplan. So sollen u.a. die polizeilichen Kontrollen an der gemeinsamen Grenze im Schengenraum verstärkt werden. Auch drängen beide Länder auf eine bessere Umsetzung der
Vereinigtes Königreich: Gericht erlaubt Abschiebungen nach Ruanda
Ein britisches Obergericht, der High Court of Justice in London, hat das Externer Link: umstrittene Asylabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Ruanda für rechtmäßig erklärt. Dieses sieht vor, dass illegal nach Großbritannien eingereiste Asylsuchende nach Ruanda abgeschoben werden, um dort ihr
Der High Court erklärte, dass das Migrationsabkommen mit Ruanda weder gegen Großbritanniens Verpflichtungen unter dem 1998 erlassenen Human Rights Act zur Umsetzung der
Ein erster Abschiebeflug nach Ruanda war im Juni 2022 kurzfristig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestoppt worden. Anschließend war die Rechtmäßigkeit der Abschiebe-Strategie vor dem Londoner High Court angefochten worden.
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Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewinnt Migration im rechten Spektrum wieder als Protest-Thema an Bedeutung. Hintergründe seien unter anderem die gestiegene Zahl an Asylanträgen, die umfangreiche Flucht vor dem
Mehr als ein Drittel der Geflüchteten aus der Ukraine möchte längerfristig in Deutschland bleiben. Das ist ein zentrales Ergebnis einer Externer Link: Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Befragt wurden zwischen August und Oktober 2022 11.225 geflüchtete Ukrainer:innen. Demnach möchten 37 Prozent für immer oder mehrere Jahre in Deutschland bleiben, 34 Prozent bis Kriegsende, 27 Prozent sind noch unentschieden und zwei Prozent wollen Deutschland innerhalb eines Jahres wieder verlassen.
Die neue