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Migrationspolitik – August 2023 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – August 2023

Vera Hanewinkel

/ 10 Minuten zu lesen

Die Bundesregierung will Georgien und Moldau als ‚sichere Herkunftsländer‘ einstufen und Abschiebungen erleichtern. Zudem sollen Hürden für die Einbürgerung gesenkt werden.

Eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in einer Container-Anlage im Rostocker Stadtteil Marienehe, 11.05.2023. (© picture-alliance/dpa)

Georgien und Moldau sollen zu ‚sicheren Herkunftsstaaten‘ erklärt werden

Georgien und Moldau sollen als sogenannte Interner Link: sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Das sieht ein Externer Link: Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor, den die Externer Link: Bundesregierung im Juli beschlossen hat. Dadurch sollen Asylverfahren von Schutzsuchenden aus beiden Ländern beschleunigt werden. Asylanträge werden zwar auch weiterhin individuell geprüft, es wird aber grundsätzlich angenommen, dass in beiden Ländern keine generelle staatliche Verfolgung zu befürchten ist und ein ausreichender Schutz vor Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure besteht. Im Asylverfahren obliegt es den einzelnen Asylsuchenden, das Gegenteil zu beweisen. Zudem verkürzen sich die Fristen, um Einspruch gegen die Entscheidung des BAMF einzulegen. Außerdem müssen Asylsuchende aus Interner Link: sicheren Herkunftsstaaten in der Regel bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und dürfen nicht arbeiten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründete die Entscheidung mit den niedrigen Schutzquoten für Asylantragstellende aus beiden Staaten. Die Asylanträge würden fast ausnahmslos abgelehnt. Zudem würden beide Länder eine EU-Mitgliedschaft anstreben. EU-Mitgliedstaaten gelten grundsätzlich als sichere Herkunftsländer. Deutschland hat bislang die westafrikanischen Staaten Ghana und Senegal (1993) sowie die sechs Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien (2014), Albanien, Kosovo und Montenegro (2015) zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Die Zahl der Asylsuchenden aus den Westbalkanstaaten war nach deren Einstufung als sichere Herkunftsländer deutlich zurückgegangen.

Allerdings ist dieser Rückgang wohl auch auf die Erleichterungen für die legale Einwanderung zurückzuführen, die für Staatsangehörige dieser Länder 2016 mit der sogenannten Interner Link: Westbalkanregelung geschaffen wurden. Sie erlaubt die Einwanderung nach Deutschland, wenn ein Jobangebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmt. Für Moldau und Georgien kündigte Faeser an, Migrationsabkommen mit beiden Ländern schaffen zu wollen, die Möglichkeiten der Zuwanderung zu Ausbildungs- oder Beschäftigungszwecken eröffnen sollen, sofern sich beide Länder bereiterklären, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben.

Kritik an den Plänen, Georgien und Moldau zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, kam unter anderem von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie der Flüchtlingshilfsorganisation ProAsyl und dem katholischen Osteuropahilfswerk Renovabis. So seien dort etwa queere Menschen gefährdet und Angehörige der Roma-Gemeinschaften systematischer Diskriminierung ausgesetzt.

Georgien zählt seit Jahren zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern Asylsuchender. 2022 wurden in Deutschland 8.865 Asylanträge von georgischen Staatsangehörigen gestellt. Im Zeitraum Januar bis Juli 2023 waren es 6.612 Anträge. Aus der Republik Moldau kamen vergangenes Jahr 5.218 Asylsuchende nach Deutschland, von Januar bis Juli 2023 waren es 1.910.

Die Einstufung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsländer muss von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Bundesinnenministerium legt Pläne zur Erleichterung von Abschiebungen vor

Das Bundesinnenministerium will Abschiebungen erleichtern und hat Ländern und Kommunen hierzu einen Externer Link: Diskussionsentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, die Fristen für ein Ausreisegewahrsam zu verlängern (von zehn auf 28 Tage), die Zutrittsrechte zu Gemeinschaftsunterkünften auszuweiten, die Möglichkeiten des Auslesens von Datenträgern (z. B. mobile Geräte oder Cloud-Dienste) zu konkretisieren sowie die Hürden für Abschiebungen im Zusammenhang mit Clankriminalität zu senken. Legen Ausländer:innen Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote ein, soll dies in Zukunft keine aufschiebende Wirkung für Rückführungen mehr haben. Menschen, die bereits länger als ein Jahr mit einer Duldung in Deutschland leben, sollen zudem zukünftig ohne erneute Vorwarnung abgeschoben werden können. Bislang wird ihnen eine Abschiebung in der Regel mindestens einen Monat im Voraus angekündigt. Außerdem sieht der Diskussionsentwurf vor, dass Asylantragstellende stärker an der Klärung ihrer Identität mitwirken sollen. Machen sie diesbezüglich im Asylverfahren keine, falsche oder unvollständige Angaben, darf diese Information zu Beweiszwecken in einem Straf- oder Bußgeldverfahren herangezogen werden.

Um die Ausländerbehörden zu entlasten, sollen Interner Link: subsidiär Schutzberechtigte künftig analog zu Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die drei Jahre lang gültig ist. Bislang wird die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr erteilt und muss im Anschluss verlängert werden. Auch die Fristen für Aufenthaltsgestattungen für Menschen im Asylverfahren sollen ausgeweitet werden, ebenso die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltstitel von Ausländer:innen mit Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU.

Ein weiterer Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums betrifft die Externer Link: Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht. Er strebt einen verbesserten Datenaustausch über das Ausländerzentralregister (AZR) an. Darin sind Informationen über alle Ausländer:innen erfasst, die mindestens drei Monate in Deutschland leben oder in den letzten zehn Jahren gelebt haben. Außerdem sind im AZR weitere Personen wie Asylantragstellende und Ausreisepflichtige registriert. Insgesamt enthält es rund 26 Millionen personenbezogene Datensätze. Zukünftig sollen auch Angaben darüber gespeichert werden, ob eine ausländische Person existenzsichernde Leistungen (Interner Link: Asylbewerberleistungen, Interner Link: Bürgergeld, Interner Link: Sozialhilfe) erhält, welche Behörde diese gewährt hat und für wie lange die Leistungen erteilt werden. Dies soll den Datenaustausch zwischen Ausländer- und Leistungsbehörden verbessern. Bislang verfügen Ausländerbehörden nicht über eine systematische Kenntnis des Leistungsbezugs.

Mit den beiden vorgelegten Diskussionsentwürfen schließt das Bundesinnenministerium an Gespräche mit Ländern und Kommunen im Interner Link: Februar und Mai 2023 an, die sich Fragen rund um die Flüchtlingsaufnahme widmeten. Sie sollen nun mit Ländern und Kommunen erörtert und anschließend in das reguläre Gesetzgebungsverfahren überführt werden.

Bundesregierung beschließt Einbürgerungserleichterungen

Für Eingewanderte soll es leichter werden, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Das hatte die Ampelkoalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt und im Mai 2023 Bundesländern und Verbänden einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Externer Link: zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser wurde nun ohne substanzielle Änderungen Externer Link: vom Kabinett beschlossen. Er sieht vor, dass Eingewanderte zukünftig bereits nach fünf statt wie bislang nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland Interner Link: die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll dies bereits nach drei Jahren möglich sein. Hierzu zählen beispielsweise sehr gute Deutschkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder herausragende schulische oder berufliche Leistungen. Grundsätzlich gilt, dass eine Interner Link: Einbürgerung nur dann möglich ist, wenn gute Deutschkenntnisse und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden können, ebenso wie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Gesetzesentwurf will zudem sicherstellen, dass Staatsangehörigkeitsbehörden von strafrechtlichen Verurteilungen erfahren, denen „antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ zugrunde lagen. Von einer Einbürgerung ausgeschlossen bleiben Menschen, die in einer Mehrehe leben oder durch ihr Verhalten zeigen, dass sie die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten.

Ausnahmen mit Blick auf die vorausgesetzten Deutschkenntnisse und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung sind insbesondere für Menschen vorgesehen, die bis 1974 als sogenannte Interner Link: Gastarbeiter:innen in die BRD bzw. bis 1990 als Interner Link: Vertragsarbeitskräfte in die DDR eingereist sind. Für sie sollen niedrigere Anforderungen gelten zudem, wird bei ihnen zukünftig auf einen Einbürgerungstest verzichtet. Neu ist auch, dass in Deutschland geborene Kinder mit ausländischen Eltern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, sofern ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt. Bislang war eine Mindestaufenthaltszeit von acht Jahren erforderlich. Zudem sollen Menschen, die sich einbürgern lassen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben müssen. Diese Voraussetzung hatte bislang viele Eingewanderte davon abgehalten, sich einbürgern zu lassen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gibt es in Deutschland 5,3 Millionen ausländische Staatsangehörige, die bereits seit mindestens zehn Jahren hier leben, sich aber bislang nicht haben einbürgern lassen. Damit sind sie beispielsweise von der Interner Link: Teilnahme an Wahlen und damit einem zentralen Element demokratischer Mitbestimmung ausgeschlossen.

Verschiedene Verbände kritisierten in einer gemeinsamen Externer Link: Pressemitteilung den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts: Er sehe keine Einbürgerungserleichterungen für bestimmte Gruppen wie arme Alleinerziehende, behinderte Menschen oder Interner Link: Staatenlose vor – etwa in Form von Ausnahmen von der Anforderung, den eigenen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen bestreiten zu müssen.

Der Externer Link: Gesetzestext zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden und könnte dann zum neuen Jahr in Kraft treten.

Afghanistan: 1,6 Millionen Menschen vor den Taliban in Nachbarländer geflohen

Seit die radikal-islamischen Taliban vor zwei Jahren (im August 2021) erneut die Macht in Afghanistan übernommen haben, sind Externer Link: nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) mehr als 1,6 Millionen Menschen in die Nachbarländer geflohen (Stand: 30. Juni 2023). Neuankünfte wurden fast ausschließlich im Iran (eine Million) und in Pakistan (600.000) reg istriert. Beide Länder beherbergen seit Jahrzehnten eine große afghanische Flüchtlingsbevölkerung: Im Iran leben schätzungsweise 4,5 Millionen Menschen aus Afghanistan, darunter 750.000 Personen, die offiziell als Flüchtlinge registriert sind (Amayesh card holders). Die Zahl der Afghan:innen in Pakistan wird auf 3,7 Millionen beziffert, darunter 1,3 Millionen registrierte Flüchtlinge (Afghan PoR card holders).

Auch in der EU ist es seit der Machtübernahme der Taliban zu einem Anstieg der Fluchtzuwanderung aus Afghanistan gekommen. 2022 wurden in der EU rund Externer Link: 129.000 Asylanträge von Afghan:innen registriert (2021: ca. 97.800); im ersten Halbjahr 2023 waren es 55.021. Afghanistan ist damit hinter Syrien das Hauptherkunftsland von Menschen, die in der EU um Asyl nachsuchen. Innerhalb der EU ist Deutschland das Hauptaufnahmeland. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Externer Link: stellten 2022 fast 41.500 Schutzsuchende aus Afghanistan einen Asylantrag in der Bundesrepublik (2021: Externer Link: 31.700). In den ersten acht Monaten des Jahres 2023 waren es rund Externer Link: 35.800 (Stand: 31.08.2023). Seit der Machtübernahme der Taliban ist der Anteil afghanischer Asylbewerber:innen, die einen Schutzstatus erhalten, in vielen EU-Staaten deutlich gestiegen, beispielsweise in Deutschland von einer Gesamtschutzquote von Externer Link: 42,9 Prozent im Jahr 2021 auf Externer Link: 83,5 Prozent 2022.

Neben Afghan:innen im regulären Asylverfahren nimmt Deutschland auch über ein gesondertes Aufnahmeverfahren Afghan:innen und ihre Familienangehörigen auf, die in Afghanistan für deutsche Organisationen und Behörden gearbeitet haben (sogenannte Ortskräfte). Zudem gibt es seit Oktober 2022 ein Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghan:innen, z. B. Menschenrechtler:innen. Kritisiert wird in beiden Fällen die zum Teil Interner Link: schleppende Aufnahme. Von den 44.000 Personen, denen Deutschland die Aufnahme in Aussicht gestellt hat, konnten bislang knapp 26.000 tatsächlich nach Deutschland einreisen.

Im weltweiten Vergleich hat Deutschland hinter Iran und Pakistan die meisten, aus Afghanistan geflohenen Menschen aufgenommen. Ende 2022 Externer Link: hielten sich insgesamt 286.000 Menschen aus Afghanistan aus humanitären Gründen in Deutschland auf, davon waren gut 211.000 anerkannte Flüchtlinge. Insgesamt sind rund 420.000 Menschen in Deutschland Eingewanderte aus Afghanistan oder deren Nachkommen.

Neben den Menschen, die aus Afghanistan geflohen sind, gab es Anfang August 2023 rund Externer Link: 3,3 Millionen Menschen, die innerhalb des Landes vertrieben worden waren.

Seit die Taliban im August 2021 wieder die Macht in Interner Link: Afghanistan übernahmen, haben sie vor allem Frauen und Mädchen entrechtet. Sie dürfen keine weiterführenden Schulen und Universitäten mehr besuchen, in vielen Berufen – einschließlich für Hilfsorganisationen – nicht mehr arbeiten, ohne männliche Begleitung nicht mehr reisen und viele öffentliche Orte nicht mehr besuchen. Nach Externer Link: Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) leidet Afghanistan unter einer beispiellosen humanitären Krise. Von der 43,1 Millionen Menschen umfassenden Bevölkerung seien 29,2 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Nach der Machtübernahme der Taliban hatten die USA und ihre Verbündeten die Devisenreserven des Landes eingefroren und Hilfszahlungen eingestellt oder zumindest drastisch reduziert. Millionen Afghan:innen sind arbeitslos und von akuter Ernährungsunsicherheit bedroht.

Saudi-Arabien: Hunderte äthiopische Migranten und Asylsuchende getötet

Externer Link: Recherchen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zufolge sollen saudische Grenzschützer zwischen März 2022 und Juni 2023 hunderte äthiopischer Migrant:innen und Asylsuchende an der Grenze zum Nachbarland Jemen erschossen haben, darunter Frauen und Kinder. Tötungen von Migrant:innen seien bereits seit 2014 dokumentiert worden, allerdings handele es sich nun nicht mehr um Einzelfälle, sondern um eine systematische Praxis. Einem Externer Link: Bericht von unabhängigen, vom UN-Menschenrechtsrat beauftragten Berichterstattenden zufolge sollen saudische Sicherheitskräfte im Zeitraum Januar bis April 2022 bis zu 430 Migrant:innen und Asylsuchende getötet und weitere 650 verletzt haben. Zudem sei im Norden Jemens nahe der Grenze zu Saudi-Arabien ein geheimer Friedhof mit Leichen von bis zu 10.000 Menschen entdeckt worden, bei denen es sich um Geflüchtete und Migrant:innen handeln soll. Hinweise auf systematische Erschießungen durch saudische Grenzschützer Externer Link: hat auch das Mixed Migration Center gesammelt. Demnach sollen 2022 mindestens 794 Menschen an der Grenze getötet worden sein. Saudi-Arabien wies die Vorwürfe zurück.

An der Grenze Saudi-Arabiens kommt Externer Link: Recherchen des WDR-Magazins Monitor zufolge über die Beteiligung am europäischen Rüstungskonzern EADS (heute Airbus) auch in Deutschland entwickelte Überwachungstechnologie zum Einsatz. EADS hatte 2008 einen Auftrag zur Aufrüstung der Grenze erhalten. Außerdem sollen Bundespolizisten seit Jahren an der Ausbildung saudischer Grenzschützer beteiligt sein. Nach Angaben der Bundesregierung finden keine speziellen Trainings für saudi-arabische Grenzschützer statt und habe es auch keine Ausbildung durch die Bundespolizei im Grenzgebiet zwischen Saudi-Arabien und Jemen gegeben.

Schätzungsweise 750.000 Äthiopier:innen leben in Saudi-Arabien. Viele von ihnen sind als Arbeitskräfte ins Land gekommen, andere flohen vor Menschenrechtsverletzungen in ihrem Herkunftsland. Sie gelangen in der Regel über die sogenannte Interner Link: Östliche Route nach Saudi-Arabien. Diese führt vom Horn von Afrika aus über den Golf von Aden und durch Jemen, Interner Link: wo seit 2015 ein Mehrfrontenkrieg tobt, in den unter anderem Saudi-Arabien eingegriffen hat.

Die Erkenntnisse von Human Rights Watch beruhen auf 42 Interviews mit äthiopischen Migrant:innen und Asylsuchenden, die versucht haben, die Grenze zwischen Jemen und Saudi-Arabien zu passieren, oder Verwandten und Freunden dieser Migrant:innen. Zudem hat die Organisation 350 Videos und Bilder sowie Satellitendaten ausgewertet.

Was vom Monat übrig blieb…

Die Ausgaben der Bundesregierung für Integration, Migration, Minderheiten und Vertriebene sollen 2024 auf knapp 1,21 Milliarden Euro steigen. Das sieht der Externer Link: Haushaltsentwurf für 2024 vor. 2023 lagen die geplanten Ausgaben für diesen Bereich bei rund 1,15 Mrd. Euro. Mehr Geld ist für Integrationskurse geplant, die den größten Anteil dieses Haushaltspostens ausmachen (fast 73 Prozent). Zugleich soll es aber Kürzungen bei der Migrationsberatung und der psychosozialen Betreuung geben. Auch der Etat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge soll 2024 von rund 726 Mio. auf rund 819 Mio. Euro steigen.

Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF fordert eine kindgerechte Unterbringung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Eine Externer Link: Studie, die das Hilfswerk zusammen mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführt hat, ergab diesbezüglich gravierende Mängel und Verstöße gegen Kinderrechte: beengte Wohnverhältnisse, fehlende Privatsphäre, mangelnder Gewaltschutz und eingeschränkter Zugang zu Kitas, Schulen und Ausbildung. Laut Interner Link: UN-Kinderrechtskonvention hätten geflüchtete Kinder und Jugendliche den gleichen Anspruch auf Schutz und Unterstützung wie alle anderen Kinder, die in Deutschland leben, so UNICEF.

Russland rekrutiert Medienberichten zufolge verstärkt Migranten aus Zentralasien für den Kriegseinsatz in der Ukraine. Interessenten soll ein hoher Sold und die Einbürgerung im Schnellverfahren in Aussicht gestellt werden. Berichtet wird auch von Fällen, in denen Russland den Kampfeinsatz in der Ukraine zur Bedingung für eine Einbürgerung gemacht haben soll. Interner Link: In Russland lebten 2020 geschätzte 11,6 Millionen Migrant:innen, die überwiegend aus ehemaligen Sowjetrepubliken wie Kirgistan, Tadschikistan und Usbekistan stammen.

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de