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Migrationspolitik Dezember 2023 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Monatsrückblick Juni 2024 Migrationspolitik – Mai 2024

Migrationspolitik Dezember 2023

Vera Hanewinkel

/ 11 Minuten zu lesen

Der Rat und das Parlament der EU haben sich auf die Reform der EU-Asylpolitik geeinigt. Im Gazastreifen gehen Flucht und Vertreibung weiter. Mehr als 7 Millionen sind vor dem Krieg im Sudan geflohen.

Sitz des Europäischen Parlaments in Straßburg, Frankreich. (© picture-alliance)

Zahl der Asylanträge erreicht 2023 vierthöchsten Wert in der Geschichte der Bundesrepublik

Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge hat 2023 den Interner Link: vierthöchsten Wert in der Geschichte der Bundesrepublik erreicht. Insgesamt nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Laufe des Jahres Externer Link: 351.915 Asylanträge entgegen: 329.120 Erst- und 22.795 Folgeanträge. Zum Vergleich: Die höchste jemals registrierte Zahl an Asylanträgen wurde mit 745.545 Asylanträgen im Jahr 2016 erreicht, gefolgt von 476.649 Anträgen 2015 und 438.191 Asylanträgen 1992.

Die meisten Erstanträge wurden 2023 von Menschen aus Interner Link: Syrien (102.930 Erstanträge auf Asyl), der Interner Link: Türkei (61.181) und Interner Link: Afghanistan (51.275) gestellt. Damit entfielen rund 65 Prozent der Asylerstanträge auf Staatsangehörige dieser drei Länder. Während syrische und afghanische Asylsuchende häufig einen Schutzstatus in Deutschland erhielten (Gesamtschutzquote für syrische Staatsangehörige: 88,2 Prozent, für afghanische Staatsangehörige: 76,5 Prozent), lehnte das BAMF die meisten Asylanträge von türkischen Staatsangehörigen ab (Interner Link: Gesamtschutzquote: 13 Prozent). Ähnlich niedrige Anerkennungschancen hatten 2023 Antragstellende der Russischen Föderation (7.663 Erstanträge, Gesamtschutzquote: 9,1 Prozent), besonders niedrig fielen sie allerdings bei Anträgen aus Georgien aus (8.414; 0,3 Prozent). Staatsangehörigen aus Eritrea und Somalia (4.116 und 5.301 Erstanträge) wurde dagegen häufig ein Schutzstatus gewährt (84,5 und 77,4 Prozent). Insgesamt entschied das BAMF 2023 über 261.601 Asylanträge. In 135.277 Fällen gewährte es einen Schutzstatus. Damit lag die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer bei 51,7 Prozent – 4,5 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr (2022: 56,2 Prozent).

Neben Schutzsuchenden im regulären Asylverfahren kamen 2023 auch weiterhin Menschen aus der Ukraine nach Deutschland, Interner Link: um Schutz vor dem russischen Angriffskrieg zu suchen. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, sondern können gemäß der EU-Massenzustromrichtlinie ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten. Im Vergleich zum ersten Kriegsjahr fiel der Umfang der Flucht nach Deutschland aber deutlich geringer aus. Waren Ende 2022 1.045.185 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Ausländerzentralregister erfasst, so hatte sich ihre Zahl bis zum 25. Dezember 2023 im Verhältnis zur Gesamtzahl nur leicht auf 1.133.620 erhöht. Aufgrund der rückläufigen Zahlen neueinreisender Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine fiel die gesamte fluchtbedingte Zuwanderung nach Deutschland 2023 geringer aus als im Vorjahr – trotz der deutlich gestiegenen Asylantragszahl.

Die gestiegene Asylantragszahl ist im Kontext des weltweiten Fluchtgeschehens zu sehen: So steigt die Zahl geflüchteter Menschen laut UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) seit Jahren an. Ende September 2023 zählte UNHCR weltweit Externer Link: 114 Millionen Vertriebene. Diese Zahl beinhaltet neben Menschen, die neu vertrieben wurden, auch Personen, die teilweise schon vor Jahrzehnten aus ihren Herkunftsländern geflüchtet sind, aber immer noch in der Statistik geführt werden, weil für sie bislang keine dauerhafte Lösung (Rückkehr ins Herkunftsland, Integration im Aufnahmeland, Interner Link: Neuansiedlung in einem Drittstaat) gefunden werden konnte. Ein Teil der weltweiten Fluchtbewegungen kommt auch in Europa an. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2023 wurden in der EU, Norwegen und der Schweiz 937.000 Asylanträge gestellt, die meisten davon in Deutschland.

Rat und Parlament der EU einigen sich auf Reform der gemeinsamen Asylpolitik

Der Rat und das Parlament der Europäischen Union haben eine Externer Link: politische Einigung hinsichtlich der noch ausstehenden Reform von fünf Verordnungen des Interner Link: Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erzielt: Externer Link: Asylverfahrensverordnung, Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, Screening-Verordnung, Aktualisierung der EURODAC-Verordnung, Krisenverordnung. Der Rat hatte Interner Link: seine Position zu den fünf Rechtsakten im Interner Link: Juni 2022, Interner Link: Juni 2023 und Interner Link: Oktober 2023 festgelegt. Im Interner Link: Trilog mit der EU-Kommission kam es nun zur Einigung mit dem Europäischen Parlament. Der Rat – und damit die EU-Mitgliedstaaten – konnte sich dabei weitgehend mit seinen Forderungen an die Reform durchsetzen, die in der Tendenz deutlich restriktiver ausfallen als die (ursprüngliche) Position des Parlaments.

Menschenrechtsorganisationen Externer Link: kritisieren, dass der Fokus der Reformen nicht auf dem Schutz von Flüchtlingen, sondern auf der Abschottung vor Schutzsuchenden liege. Die EU-Kommission lobte die Einigung und verspricht sich durch die Umsetzung der Reform eine wirksamere, weil einheitlichere gemeinsame Asylpolitik. Ungarn lehnt die Asylreform unter anderem wegen der darin vorgesehenen verbindlichen Verteilung von Verantwortung für Schutzsuchende ab, etwa die Aufnahme von in der EU umverteilten Asylsuchenden. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen die Gesetze nun bis April formal verabschieden. Im Anschluss werden die Mitgliedstaaten voraussichtlich noch etwa zwei Jahre benötigen, um die Regelungen voll umzusetzen – auch, weil diese Anpassungen im jeweiligen nationalen Recht oder den in den einzelnen Ländern bestehenden Verfahrensabläufen erfordern.

Im Kern sieht die Reform vor, dass alle an den Außengrenzen ankommenden Schutzsuchenden registriert werden. In einem Screening-Verfahren (Identitäts-, Gesundheits- und Sicherheitsprüfung) wird geprüft, ob sie potenziell einen Anspruch auf einen Schutzstatus haben. Kommen sie beispielsweise aus Ländern mit einer Anerkennungsquote in Asylverfahren von unter 20 Prozent, sollen sie ein sogenanntes Grenzverfahren durchlaufen. Dabei werden sie in Einrichtungen in Grenznähe untergebracht, die Menschenrechtsorganisationen als haftähnliche Bedingungen kritisieren. In der Regel soll dann innerhalb von zwölf Wochen über ihren Asylantrag entschieden werden. In dieser Zeit gelten sie als noch nicht in die EU eingereist (sogenannte Fiktion der Nichteinreise). Wird ihr Asylantrag abgelehnt, sollen sie innerhalb von weiteren zwölf Wochen in ihre Herkunftsländer oder einen ‚sicheren Drittstaat‘ abgeschoben werden.

Für die Asylverfahren ist laut der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung wie bislang in der Regel derjenige EU-Staat zuständig, in den eine asylsuchende Person als erstes eingereist ist. Die Fristen für die Überstellung von Asylsuchenden, die aus dem zuständigen EU-Land in einen anderen Mitgliedstaat weitergereist sind (sogenannte Sekundärmigration), werden dabei aber deutlich verlängert. Um Staaten mit einer hohen Zahl an Schutzsuchenden zu entlasten, wird ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus eingeführt. Den EU-Staaten steht es dabei frei, aus verschiedenen Möglichkeiten der Solidarität auszuwählen. Wollen sie sich nicht an der Umverteilung von Asylsuchenden beteiligen, müssen sie 20.000 Euro je nicht aufgenommener Person zahlen oder sich beispielsweise durch die Entsendung von Personal am Kapazitätsaufbau in anderen Mitgliedstaaten beteiligen. Im Fall einer „Migrationskrise“ sollen die EU-Mitgliedstaaten von den festgelegten Asylverfahrensregelungen abweichen können – beispielsweise dann, Interner Link: wenn Drittstaaten Migrationsbewegungen instrumentalisieren, um Druck auf die EU oder einzelne ihrer Mitgliedsstaaten auszuüben. In einem solchen Fall kann etwa das Grenzverfahren auch auf Asylantragstellende aus Ländern mit Schutzquoten von bis zu 50 Prozent ausgeweitet werden. Weiterhin sollen in der Interner Link: EURODAC-Datenbank zukünftig nicht nur die Fingerabdrücke von Asylsuchenden, sondern auch weitere biometrische Daten wie Gesichtsbilder gespeichert werden. Auf diese Daten sollen auch Sicherheitsbehörden zugreifen können.

Das behalten wir im Blick: Die Situation in Gaza

Das Leid der Zivilbevölkerung im Gazastreifen nimmt infolge der Kämpfe zwischen Israel und der islamistischen Terrororganisation Hamas weiter zu. Mit 1,9 Millionen Binnenvertriebenen liegt der Anteil Vertriebener an der Gesamtbevölkerung im Gazastreifen mittlerweile bei 85 Prozent. Nach Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) sind Externer Link: 2,2 Millionen Menschen von Hunger bedroht. Es gelangen weiterhin zu wenige Hilfsgüter in den Gazastreifen.

Die Militäroffensive Israels begann in Reaktion auf den brutalen Angriff der islamistischen Terrororganisation Hamas aus dem Gazastreifen heraus auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem rund 1.200 Menschen ermordet wurden. Die Zahl der Todesopfer der Kämpfe beläuft sich inzwischen auf israelischer Seite nach offiziellen Angaben auf Externer Link: mehr als 1.400 Menschen, hinzu kommen rund 6.700 Verletzte. Nach Angaben des von der Hamas kontrollierten Gesundheitsministeriums im Gazastreifen wurden dort rund 26.400 Menschen getötet und mehr als 65.000 verletzt (Stand: 28. Januar 2024). Unklar ist, wie viele Kämpfer der Hamas oder der Terrororganisation „Islamischer Dschihad“ sich unter den palästinensischen Opfern befinden; laut israelischem Verteidigungsministerium seien es rund 10.000.

Unterdessen hat sich der Internationale Gerichtshof für die im Dezember eingereichte Klage Südafrikas und dessen Vorwurf, Israel begehe im Gazastreifen einen Völkermord, für zuständig erklärt. Das Gericht forderte in einer ersten Entscheidung am 26. Januar 2024 Israel dazu auf, Externer Link: mehr für den Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung zu tun und alle Handlungen im Kampfgebiet aber auch in Israel zu unterlassen, die einen Verstoß gegen die Völkermord-Konvention bedeuten könnten. Einen von Südafrika geforderten sofortigen Stopp des Militäreinsatzes hat das Gericht nicht angeordnet. Eine Entscheidung darüber, ob Israel tatsächlich gegen die Völkermord-Konvention verstoßen hat, hat das Gericht noch nicht getroffen. Bis ein entsprechendes Verfahren eröffnet und schließlich ein Urteil gefällt wird, können Jahre vergehen.

Frankreich verschärft Migrationspolitik

Das französische Parlament hat ein Einwanderungsgesetz verabschiedet, welches die Kontrolle über Migration durch zahlreiche Verschärfungen verbessern soll. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass arbeitslose ausländische Staatsangehörige erst nach fünf Jahren Aufenthalt Zugang zu Sozialleistungen erhalten sollen, etwa zum Wohngeld. Außerdem sollen in Frankreich geborene Kinder von Zugewanderten nicht mehr automatisch die französische Staatsangehörigkeit erhalten. Stattdessen sollen sie zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Doppelstaatlern, die schwere Straftaten gegen Staatsbeamte begehen, soll in Zukunft die französische Staatsangehörigkeit entzogen werden können. Außerdem führt das Gesetz den Straftatbestand des „irregulären Aufenthalts“ wieder ein, sieht eine Erhöhung der Hürden für den Familiennachzug vor und schafft die Möglichkeit der Festlegung jährlicher Zuwanderungsquoten durch das Parlament. In Ausnahmefällen sollen Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die in Mangelberufen arbeiten, ein Bleiberecht erhalten können. Diese Regelung gilt allerdings nur bis Ende 2026. Ausländische Studierende sollen zudem zukünftig eine Kaution hinterlegen und jährlich nachweisen, dass ihr Studium „mit Ernsthaftigkeit“ betrieben wird, um ihren Aufenthalt zu sichern.

Das neue Einwanderungsgesetz konnte das Parlament erst im zweiten Anlauf passieren. Zunächst war es der französischen Regierung im Dezember 2023 nicht gelungen, die notwendige Mehrheit zu generieren. Neben dem Senat hat sie seit den Parlamentswahlen im Juni 2022 auch in der zweiten Kammer des Parlaments, der Nationalversammlung, keine absolute Mehrheit mehr. Das Lager von Präsident Emmanuel Macron musste daher den Kompromiss mit der Opposition suchen und nahm restriktive migrationspolitische Forderungen der rechtsbürgerlichen Partei Les Républicains in das Gesetz auf. Darüber kam es zur Regierungskrise. Im Anschluss an die Abstimmung im Parlament trat zunächst Gesundheitsminister Aurélien Rousseau zurück, wenig später die gesamte Regierung um Premierministerin Élisabeth Borne. Macron muss nun die Regierung neu aufstellen. Nachfolger von Borne im Amt des Premierministers ist Gabriel Attal.

Im Januar 2024 kippte Frankreichs Verfassungsrat große Teile der Reform, weil sie nicht verfassungskonform seien. Dies betrifft etwa die vorgesehenen Einschränkungen beim Zugang zu Sozialleistungen in den ersten fünf Jahren des Aufenthalts in Frankreich, die erschwerten Bedingungen für den Familiennachzug, die von internationalen Studierenden zu hinterlegende Kaution sowie die Restriktionen beim Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit durch in Frankreich geborene Kinder ausländischer Staatsangehöriger.

Mehr irreguläre Einwanderung in die USA über die gemeinsame Grenze mit Mexiko

Immer mehr Menschen versuchen, Interner Link: über Mexiko in die USA einzureisen, zumeist ohne ein dafür notwendiges Visum zu haben. Im Dezember wurden rund 302.000 Menschen bei dem Versuch aufgegriffen, über die Grenze zwischen Mexiko und den USA in die Vereinigten Staaten zu gelangen, so viele wie nie zuvor innerhalb eines einzigen Monats seit Beginn der Erfassung dieser Daten im Jahr 2000. Insgesamt haben Externer Link: nach Angaben der US-Grenzschutzbehörde 2023 rund 2,5 Millionen Menschen versucht, irregulär über diese Grenze in die USA einzureisen, etwas weniger als im Vorjahr (2,6 Millionen), aber mehr als 2021 (2,3 Millionen).

Die Hintergründe hierfür sind komplex und umfassen Faktoren wie die wachsende politische Instabilität in vielen lateinamerikanischen Ländern (etwa Interner Link: Nicaragua und jüngst auch Externer Link: Ecuador), Naturkatastrophen (z. B. Wirbelstürme oder Erdbeben), gezielte Desinformationen durch Menschenschmuggler, die behaupten, seit dem Amtsantritt des demokratischen Präsidenten Joe Biden stünde die Südgrenze der USA quasi offen, sowie der Einstieg der Drogenkartelle in das Geschäft mit der Schleusung von Migrant:innen. Die Republikaner drängen auf deutliche migrationspolitische Verschärfungen. Umfragen zeigen eine wachsende Unzufriedenheit mit der Migrations- und Grenzkontrollpolitik der U.S.-Regierung in der Bevölkerung.

Große Teile der mehr als 3.000 Kilometer langen Grenze zu Mexiko sind bereits durch Zäune gesichert. Bidens republikanischer Amtsvorgänger Donald Trump hatte zudem mit dem Bau einer Grenzmauer begonnen. Auch Nikki Haley, die derzeit letzte noch verbleibende Bewerberin, mit der Trump um die Kandidatur für die republikanische Partei bei den Präsidentschaftswahlen im November 2024 konkurriert, unterstützt den Bau einer solchen Mauer. Unterdessen wehren sich Metropolen wie New York gegen das Vorgehen des republikanisch regierten Bundesstaats Texas. Dieser bezahlt seit gut eineinhalb Jahren Busunternehmen dafür, neu ankommende Migrantinnen und Migranten in demokratisch geprägte Landesteile zu schaffen, um diese unter Druck zu setzen. Auf diese Weise gelangten rund 150.000 Menschen allein nach New York.

Fluchtkrise im Sudan: Mehr als sieben Millionen Menschen vertrieben

Seit dem Interner Link: Ausbruch der Kämpfe zwischen rivalisierenden Truppen im Sudan im April 2023 sind mehr als sieben Millionen Menschen vertrieben worden – Externer Link: rund sechs Millionen innerhalb des Sudan und weitere rund 1,5 Millionen in die Nachbarländer, insbesondere nach Tschad, Südsudan und Ägypten. Viele Menschen mussten bereits mehrfach vor den Kampfhandlungen fliehen. Die UN warnen vor einer Ausweitung der Kämpfe auf andere Gebiete des Sudan und einer wachsenden humanitären Krise. Die internationale Unterstützung reiche bislang nicht aus, um die Externer Link: Not der Zivilbevölkerung zu lindern. Auf Aufforderung des Sudan hat der UN-Sicherheitsrat beschlossen, die Stabilisierungsmission (UNITAMS) im Sudan zu beenden. Sie war 2020 ins Leben gerufen worden, um nach dem Sturz des langjährigen Machthabers Omar al-Baschir den politischen Übergang hin zu einer demokratischen Regierung zu unterstützen. Seit April 2023 kämpfen die sudanesische Armee unter Befehlshaber Abdel Fattah al Burhan und paramilitärische Einheiten, die Rapid Support Forces (RSF), um die Macht im Land. Die RSF werden von General Mohammed Hamdan Daglo angeführt. Beide Generäle waren 2021 durch einen gemeinsamen Putsch an die Macht gekommen. Beiden Seiten werden Kriegsverbrechen vorgeworfen.

Was vom Monat übrig blieb…

Staaten, der Privatsektor, Stiftungen und Privatpersonen haben auf dem Globalen Flüchtlingsforum in Genf 2,2 Milliarden Dollar an Unterstützung für Flüchtlinge zugesagt. Deutschlands Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration, Reem Alabali-Radovan (SPD), kündigte zudem an, in Deutschland ein Refugee Advisory Board einrichten zu wollen. Es soll dazu beitragen, dass die Stimmen von Geflüchteten in der Politik mehr Gehör finden. Das Globale Flüchtlingsforum ist eine alle vier Jahre stattfindende internationale Konferenz, die im Anschluss an den im Interner Link: Dezember 2018 verabschiedeten internationalen Flüchtlingspakt ins Leben gerufen wurde und darauf zielt, die internationale Zusammenarbeit in Fragen des Flüchtlingsschutzes zu verbessern.

Externer Link: Medienrecherchen zufolge soll Deutschland im Frühjahr 2023 eine Migrationsvereinbarung mit dem Irak geschlossen haben, die Abschiebungen in den Irak erleichtern würde. Die Bundesregierung hat derartige Absprachen mit dem Irak bislang nicht offiziell bestätigt. In Deutschland lebten im Oktober laut Bundesinnenministerium rund 26.000 ausreisepflichtige irakische Staatsangehörige, darunter auch Interner Link: Jesid:innen, die vor den Externer Link: Verbrechen durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geflohen waren. Im Januar 2023 hat der Bundestag diese als Interner Link: Völkermord anerkannt. Externer Link: Vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2023 wurden 164 Personen in den Irak abgeschoben, im gesamten Jahr Externer Link: 2022 waren es 77 Personen.

Marokkos Armee hat in der Neujahrsnacht mehr als 1.100 Migrant:innen davon abgehalten, die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla zu erreichen. Regelmäßig versuchen Menschen aus verschiedenen afrikanischen Staaten Interner Link: die Grenzzäune der beiden Exklaven zu überwinden, um so nach Europa zu gelangen. Spanien kooperiert bereits seit Langem mit Marokko, um irreguläre Migration zu reduzieren. Im Februar 2023 unterzeichneten die beiden Staaten erneut ein Migrationsabkommen. 2023 gelangten nach Externer Link: Angaben des spanischen Innenministeriums rund 1.500 Migrant:innen über den Land- oder Seeweg nach Ceuta und Melilla. Mehr als 39.900 weitere kamen über den Atlantik Interner Link: von der westafrikanischen Küste aus auf die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln – ein neuer Höchstwert. Nach Externer Link: Angaben der spanischen Hilfsorganisation Caminando Fronteras seien 2023 6.618 Menschen bei dem Versuch gestorben, Spanien über das Meer zu erreichen – so viele wie nie seit Beginn der Aufzeichnungen durch die Organisation im Jahr 2006.

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de