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Der Nationalsozialistische Untergrund – eine (Dis-)Kontinuität rechtsextremistischer Gewalt | Der NSU-Komplex | bpb.de

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Der Nationalsozialistische Untergrund – eine (Dis-)Kontinuität rechtsextremistischer Gewalt

/ 28 Minuten zu lesen

1. Einleitung und Fragestellung

Fahndungsplakat des Bundeskriminalamtes nach dem "NSU" (© Bundeskriminalamt)

Das Oberlandesgericht München hat am 11. Juli 2018 Beate Zschäpe als letztes lebendes Mitglied der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verurteilt. Sie wurde der Mittäterschaft in 10 Mordfällen und über 30 Fällen versuchten Mordes, zwei Fällen des Herbeiführens einer schweren Sprengstoffexplosion, zehn Fällen des besonders schweren Raubes, ferner der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Außerdem verurteilte das Gericht André Eminger wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Holger Gerlach wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen, Ralf Wohlleben wegen der Beihilfe zum Mord in neun Fällen sowie Carsten S. wegen der Beihilfe zum Mord in neun Fällen. Damit ging ein über fünf Jahre andauernder Strafprozess zu Ende.

Das Urteil ist allerdings kein Schlusspunkt. Am 10. Juni 2025 wurde gegen eine weitere Person wegen der mutmaßlichen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ein Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden eröffnet. Zudem hat die Aufdeckung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), nachdem sich die beiden weiteren Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 selbst getötet hatten, zu einer intensiven und breiten Diskussion in der Öffentlichkeit über rechtsextremistische Gewalt geführt. Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse im Bund und in den Ländern sowie der Strafprozess in München trugen dazu bei.

Dieser Beitrag thematisiert den NSU hinsichtlich des Wissensstandes zu rechtsextremistischer Gewalt. Gewalt und Rechtsextremismus sind unterschiedliche Phänomene, stehen jedoch in einem engen Zusammenhang. Gewalt wird oftmals in die Modi der körperlichen, verbalen und strukturellen Gewalt differenziert. Alle drei Modi werden unter anderem auch durch Extremismus motiviert. Im Weiteren soll es mit Blick auf die NSU-Taten ausschließlich um rechtsextremistisch motivierte körperliche Gewalt gehen. In der Fachöffentlichkeit ist die These verbreitet, dass die Gewaltbereitschaft und -tätigkeit der rechtsextremistischen Szene seit langem bekannt sei und die NSU-Morde in einer Kontinuität mit dieser Gewalt stünden. Solchermaßen argumentiert beispielsweise der Rechtsextremismusforscher Fabian Virchow, wenn er markante rechtsextremistische Gewalttaten seit den 1970er Jahren in der Wochenzeitung „Die Zeit“ schildert und zu dem Schluss kommt, dass der NSU eine Fortsetzung rechtsextremistischer Gewalt sei. „Die jetzt identifizierte Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund steht in der Kontinuität eines Rechtsterrorismus, wie er die Bundesrepublik seit den fünfziger Jahren begleitet. Nichts davon ist neu.“

Im folgenden Beitrag sollen die Gemeinsamkeiten, die jegliche Typen rechtsextremistischer Gewalt miteinander verbinden, nicht in Abrede gestellt werden. Jedoch sollen auch die Besonderheiten des NSU herausgearbeitet werden. Dies verdeutlicht, inwiefern sich am NSU sowohl eine Kontinuität als auch eine Diskontinuität bemerkbar macht, seine Taten somit einen neuen Typus rechtsextremistischer Gewalt darstellen. Zunächst wird deshalb der Zusammenhang von Rechtsextremismus und Gewalt hinsichtlich der Ideologie sowie der Einstellungen und Diskurse herausgearbeitet. Daran anschließend wird rechtsextremistische Gewalt in verschiedene Typen differenziert und erörtert, ob und inwieweit die NSU-Morde einem solchen Typus zuzuordnen sind.

2. Gewalt in der rechtsextremistischen Ideologie

Von einer rechtsextremistischen Ideologie zu sprechen, ist insofern problematisch, als es sich eher um eine Ideologieströmung mit zahlreichen Unterströmungen handelt, welche jeweils andere Akzente setzen. Ungeachtet dieser Ausdifferenzierungen lässt sich Rechtsextremismus im Kern als eine Ideologie der Ungleichwertigkeit der Menschen charakterisieren. Das heißt, Rechtsextremisten ordnen Menschen bestimmten Gruppen zu. Je nach Gruppenzuordnung schreiben sie den Menschen dann unterschiedliche Wertigkeiten zu, wobei sie manchen Gruppen jegliche Menschenwürde absprechen. Zwei zentrale Elemente, die daraus resultieren, sind die Verabsolutierung der eigenen Gruppe als homogenes Kollektiv sowie ein Freund-Feind-Denken.

Aus der Verabsolutierung des homogenen Kollektivs und dem Freund-Feind-Denken resultiert innergesellschaftlich eine Feindschaft gegen alles Fremde. Dazu dämonisieren Rechtsextremisten den Fremden und delegitimieren seine Menschenrechte. Was aber fremd sei, wird von Rechtsextremisten relativ willkürlich konstruiert. In der Regel bezieht sich das auf Menschen mit Migrationsbiografie. Je nach rechtsextremistischer Strömung wird noch zwischen unterschiedlichen Migrantengruppen differenziert. Das Freund-Feind-Denken bezieht sich jedoch nicht nur auf Fremde. Im militanten Rechtsextremismus gelten auch politisch links eingestellte Menschen oder beispielsweise Polizisten – als Vertreter des zu bekämpfenden Systems – als Feinde. Dies reicht von der Unterstellung von negativen Attributen über die Vorenthaltung von Rechten bis hin zur Ausübung von Gewalt. Letzteres kann auch die Vernichtung des Fremden beinhalten. Dieses Vernichtungsdenken prägte insbesondere den Nationalsozialismus.

Im zeitgenössischen Rechtsextremismus ist der Vernichtungsgedanke nicht mehr so dominant, gehört aber in Teilen der rechtsextremistischen Bewegung weiterhin zum Kernbestand. Dies wird ideologisch verdünnt, aber ästhetisch aktualisiert vor allem über den Rechtsrock an jugendliche Sympathisanten vermittelt. So textete die Neonazi-Rockband „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ auf der 2010 erschienen CD mit dem Titel „Adolf Hitler lebt!“ das Lied „Döner Killer“. Dieses nimmt offenkundig auf die Mordserie des NSU Bezug. Die Opfer werden dabei rassistisch abgewertet und das Morden wird begrüßt. Die Reaktionen in der rechtsextremistischen Szene auf diese zynische Form der Menschenverachtung fielen positiv aus.

3. Rechtsextremistische Strömungen und ihr Verhältnis zur Gewalt

3.1. Rechtsextremistische Einstellungen und Diskurse

Dass die rechtsextremistische Ideologie mehr als ein folgenloses Gedankenspiel ist, vielmehr in der politischen Kultur durchaus verankert ist, zeigen zahlreiche Einstellungsforschungen. Eine besondere Brisanz enthält das Ideologem der Fremdenfeindlichkeit. Nach der Leipziger Autoritarismus-Studie, die seit 2002 im zweijährigen Rhythmus stattfindet, schwankt der Anteil der Befragten mit entsprechenden Einstellungen zwischen 26,5 Prozent im Jahr 2002 und 16,5 Prozent im Jahr 2020. Bei der letzten Erhebung im Jahr 2024 lag der Anteil bei 21,8 Prozent. In Ostdeutschland war er stets höher als in Gesamtdeutschland; 2024 belief er sich auf 31,5 Prozent der Befragten. Dies ist insofern bedeutsam, als die politische Kultur, in diesem Fall fremdenfeindliche Einstellungen, „einen zentralen Legitimationsgrund“ für rechtsextremistische Gewalt darstellt. Auch dass Gewalt ein integraler Bestandteil des rechtsextremistischen Weltbildes ist, spiegelt sich auf der Einstellungsebene wider. Ein Forscherteam der Universität Bielefeld, das die sogenannten Mitte-Studien zu rechtsextremistischen Einstellungen erstellt, ermittelt bei der Analyse seiner Daten aus dem Jahr 2023 eine starke Korrelation: „Je stärker die Befragten den rechtsextremen Einstellungen zustimmen, desto stärker billigen sie politisch motivierte Gewalt und andersherum.“

Im Rechtsextremismus ist ein Diskurs verbreitet, der Gewalt legitimiert und dazu motiviert. Dies zeigt sich im permanenten Wiederholen von Feindbildern sowie in der Darstellung von gesellschaftlichen Konflikten in rassistischen Deutungsmustern. Dies gipfelt in Bedrohungsdiskursen und dem Appell, sich auf gewaltsame Auseinandersetzungen vorzubereiten. Eine große Bedeutung in diesem Diskurs hat die Erzählung vom sogenannten „Tag X“. Damit ist der Zeitpunkt gemeint, zu dem das politische System zusammenbrechen werde. Oftmals lautet die Erzählung, dass die Krisen sich verstärken und an einem nicht näher bestimmten Tag zwangsläufig zum Zusammenbruch führen. In einer anderen Variante der Erzählung ist der „Tag X“ eine Zielvorstellung von Rechtsextremisten, insbesondere im rechtsextremistischen Akzelerationismus, die aktiv herbeigeführt werden soll. Dies schließt rechtsterroristische Aktivitäten ausdrücklich mit ein.

Innerhalb des Rechtsextremismus lassen sich verschiedene Strömungen ausmachen, die jeweils ein spezifisches Verhältnis zu Gewalt haben. Dabei ist jedoch zu konzedieren, dass diese Unterscheidung Idealtypen konstruiert. In der Praxis gibt es personelle, ideologische und strukturelle Überschneidungen, deren Ausmaß im Zeitverlauf und je nach Region wiederum stark variiert.

3.2. Neue Rechte

Die rechtsextremistische Strömung der Neuen Rechten verfolgt das Ziel, ihre Positionen im politischen Diskurs zu etablieren und letztlich mehrheitsfähig zu machen. Eine Strategie, derer sie sich bedient, ist die Selbstverharmlosung. Damit ist eine Tarnstrategie gemeint. Die Neue Rechte stellt rechtsextremistische Positionen sprachlich modernisiert dar, um ihre eigene gesellschaftliche Ausgrenzung zu vermeiden und anschlussfähig für jene Teile der Gesellschaft zu sein, die sich zwar nicht zum Rechtsextremismus zählen, gleichwohl aber fremdenfeindliche Ressentiments teilen. Insofern ruft sie nicht zu Gewalttaten auf oder begrüßt diese. Stattdessen grenzt sie sich einerseits betont von rechtsextremistischen Gewalttaten ab und andererseits relativiert sie diese. Nach der Aufdeckung des NSU im November 2011 veröffentlichte Götz Kubitschek, Vordenker der Neuen Rechten, einen Aufsatz in der Szenezeitschrift „Sezession“, in dem er in Kenntnis der zehn Morde davon sprach, dass der NSU zu einem „Popanz“ aufgebaut werde.

Die andauernde Dramatisierung und Kulturalisierung von gesellschaftlichen Konflikten im neurechten Diskurs führt dazu, dass einige Akteure sich als Teil eines Kollektivs im Überlebenskampf begreifen und damit zu Gewalt motiviert werden. Beispielsweise bezog sich Brenton Tarrant, der 2019 in Neuseeland in zwei Moscheen über 50 Menschen ermordete, in seinem kurz vor der Tat veröffentlichten Manifest ausdrücklich auf dieses Narrativ. So betitelte er sein Manifest „The Great Replacement“ („Der Große Austausch“). Nachweislich hatte Tarrant zuvor Kontakt zur Identitären Bewegung, die diese Erzählung ab 2015 rege verbreitete.

3.3. NS-geprägter Rechtsextremismus

Im neonazistisch geprägten Rechtsextremismus ist Gewalt Bestandteil der Ideologie. Die Ablehnung von Gewalt erfolgt seitens des neonazistischen Rechtsextremismus ausschließlich aus taktischen Gründen. Dies gilt auch in Bezug auf den NSU. Dabei gibt es in der Szene unterschiedliche Vorstellungen, gegen wen sich die Gewalt richten sollte. Oftmals werden Migranten als „Hauptfeind“ angesehen. Im Zusammenhang mit dem Flüchtlingszuzug Mitte der 2010er Jahre radikalisierte sich die Szene, was sich in einer zunehmenden Bürgerkriegs- und Widerstandsrhetorik niederschlug.

Das Foto aus der Ostthüringischen Zeitung zeigt die Neonazis Uwe Böhnhardt (l.) und Uwe Mundlos (r.). (© picture-alliance/dpa)

Allerdings sehen nicht alle Neonazis Migranten als Hauptfeinde an. Gelegentlich wird angeführt, dass der „Widerstand“ sich nicht gegen die Flüchtlinge richten solle. Denn diese seien nur die Symptome des Konfliktes. Der eigentliche Konfliktgegner seien Politiker, die die Flüchtlingspolitik zu verantworten hätten. In den vergangenen zehn Jahren sind zahlreiche Bedrohungen und Gewaltstraftaten gegen Politiker zu konstatieren. Ein langjähriges Feindbild der neonazistischen Szene ist die politische Linke. Die in der neonazistischen Szene praktizierten „Anti-Antifa-Aktivitäten“ dienen dazu, politische Gegner u. a. durch Gewalttaten einzuschüchtern. In Thüringen konkretisierte sich dies in der neonazistischen Gruppierung „Anti-Antifa Ostthüringen“, die 1993/1994 entstand und an der sich die späteren NSU-Mitglieder und ihre Unterstützer, die zuvor der lose strukturierten rechten Clique „Winzerclub“ angehörten, beteiligten. Die Konzentration auf den politischen Gegner war zum einen dem „Anti-Antifa“-Konzept geschuldet, „[z]um anderen war die Linke in Gestalt von Anhänger*innen alternativer Jugendkulturen wie etwa Punks, aber auch derjenigen, die dem zunehmenden Rechtsextremismus etwas entgegensetzen wollten, vielerorts schlichtweg präsenter in der Lebenswelt rechter Jugendlicher in Thüringen als Migrant*innen“.

Die Subkultur der rechtsextremistischen Skinheads ist nicht deckungsgleich mit der neonazistischen Szene, allerdings von letzterer ideologisch beeinflusst. Allerdings ist für rechtsextremistische Skinheads Gewalt weniger ideologisch begründet, sondern eher Teil des Lebensstils. Exzessiver Alkoholkonsum und ein ausgeprägter archaischer Männlichkeitskult sind wesentliche Bestandteile dieser Subkultur und fördern gewalttätiges Verhalten. In der rechtsextremistischen Variante dieser Subkultur richtet sich die Gewalt gegen rechtsextremistische Feindbilder: Migranten, Linke, Queere, Obdachlose etc.

3.4. Eklektischer Rechtsextremismus

Als dritte Strömung zeichnet sich verstärkt ein eklektischer Rechtsextremismus ab. Damit ist gemeint, dass zunehmend keine geschlossene rechtsextremistische Ideologie mehr vertreten wird, sondern vielmehr verschiedene rechtsextremistische Feindbilder individuell kombiniert werden. Insofern handelt es sich um ein Patchwork von politischen Vorstellungen, dem nur noch eine „dünne“ Ideologie zugrunde liegt.

Schwerpunktmäßig ist diese Entwicklung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen festzustellen. Die Verbreitung und zunehmende Nutzungsdauer von Sozialen Medien hat diese Entwicklung begünstigt. Insbesondere in geschlossenen Foren und Chats bestärken sich die Teilnehmer in ihren Feindbildern und ihrer Gewaltbereitschaft. Zum Teil begründen die Angehörigen dieser Szene die eigene Gewaltbereitschaft nicht ideologisch, sondern über die Verherrlichung von rechtsextremistischen Attentätern. Eine Rezeption ihrer kurz vor der Tat veröffentlichten Manifeste, und somit der Begründung der Anschläge, erfolgt jedoch kaum. Die „Fans“ benötigen für ihre Menschenverachtung anscheinend keine vermeintlich rationale Begründung. Roland Sieber macht deshalb zu Recht darauf aufmerksam, dass die Grenzen zwischen Amoktat und Rechtsterrorismus zunehmend verschwimmen. Diese Szene nimmt zwar durchaus Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe als rechtsextremistische Attentäter wahr, ohne ihnen allerdings einen hervorgehobenen Stellenwert zuzumessen. Dies liegt daran, dass andere Täter durch die Inszenierung ihrer Gewalttat, insbesondere in den sozialen Medien, eine höhere weltweite Aufmerksamkeit erzielt haben, beispielsweise durch die Verbreitung als Livestream.

4. Rechtsextremistische Gewalt

Rechtsextremistische Gewaltstraftaten sind hauptsächlich gegen Menschen mit vermeintlicher Migrationsbiografie gerichtet. 2023 hatten von 1.148 rechtsextremistisch motivierten Gewaltstraftaten 933 einen fremdenfeindlichen Hintergrund. 66 Gewaltstraftaten richteten sich gegen vermeintliche Linksextremisten, 43 Gewaltstraftaten waren antisemitisch motiviert. In 874 Fällen handelte es sich um Körperverletzungen. In drei Fällen waren es versuchte Tötungsdelikte, in 12 Fällen Brandstiftungen und in zwei Fällen das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

Die Bundesregierung zählt für die Jahre 1990 bis 2023 87 rechtsextremistisch motivierte vollendete Tötungsdelikte (Stand: 24. 1. 2025). Dabei wird allerdings nicht die Zahl der Todesopfer angegeben. In einer Auskunft der Bundesregierung aus dem Jahr 2020 nennt die Bundesregierung 106 Todesopfer im Zeitraum von 1990 bis Ende Oktober 2020. Dagegen liegt die Zahl der Todesopfer von rechtsextremistischen Delikten, die zivilgesellschaftliche Organisationen ermitteln, stets höher. So weist die Amadeu-Antonio-Stiftung für den Zeitraum von 1990 bis Ende Mai 2025 die Anzahl von mindestens 220 getöteten Opfer aus. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren in diesem Zusammenhang, dass die Polizei rechtsextremistische Straftaten häufig entpolitisiere und nicht als politisch motivierte Straftaten zähle. Die Anzahl der Todesopfer ist unbestritten ein wichtiger Indikator, um Aussagen über das Gefahrenpotenzial der rechtsextremistischen Szene zu treffen. Allerdings reicht dieser Indikator allein nicht aus. Hinzu kommen die verletzten Opfer rechtsextremistischer Gewalt und ebenso das Klima der Angst, das rechtsextremistische Gewalttäter in Quartieren schaffen. Weiterhin verschärft die hohe Waffenaffinität der rechtsextremistischen Szene deren Gefahrenpotenzial. Auch die Mitglieder des NSU hatten eine hohe Affinität zu Waffen. Zschäpe soll als Jugendliche stets ein Messer bei sich getragen haben. Böhnhardt sei Mitte der 1990er Jahre mit Schlagstock, Messer oder Schreckschusspistole bewaffnet gewesen. In der damaligen Kameradschaft Jena, in der das Trio und deren spätere Unterstützer Mitglieder waren, besaßen die Rechtsextremisten Schreckschusswaffen mit Reizgaspatronen.

Neben der Quantität und Intensität ist auch zwischen Gewalttypen zu differenzieren. Michael Kohlstruck hat hierzu eine Unterscheidung zwischen „heißen“ und „kalten“ Gewalttaten vorgeschlagen. Ein wichtiges Merkmal von „heißer Gewalt“ ist, dass es sich um spontane, situative Gewalttaten handelt, bei denen Gruppendynamiken die Gewaltbereitschaft und -ausübung begünstigen. Eine umfangreiche Studie zu rechtsextremistischen Gewalttaten der 1990er Jahre bringt den Eskalationsprozess folgendermaßen auf den Punkt: „Getroffen – gesoffen – gedroschen“. Für diese Phase prägte der Journalist Christian Bangel den plakativen Begriff „Baseballschlägerjahre“. Auch die Mitglieder des NSU sind in diesem politischen Umfeld sozialisiert worden. So berichtete ein Zeuge im NSU-Prozess über Zschäpe Folgendes: „Sie sei durchsetzungsfähig und gewaltbereit gewesen. Sie habe beispielsweise einer Punkerin bei einer Bahnfahrt ‚direkt eine reingehauen‘, weil diese angeblich ‚blöd geguckt‘ habe.“

Rechtsextremisten fliehen vor einem Tränengasangriff der Polizei, die versucht, die rassistischen Übergriffe auf eine Ausländerunterkunft in Rostock-Lichtenhagen zu beenden, 24. August 1992 (© picture-alliance/AP, Thomas Haentzschel)

Allerdings gerät bei diesem Begriff außer Acht, dass Rechtsextremisten mehrfach schwere Brandanschläge, oftmals auch mit Todesopfern, verübt haben. Ein einschneidendes Ereignis waren die gewaltsamen Übergriffe auf Arbeitsmigranten und Asylbewerber in Rostock-Lichtenhagen, an denen sich sowohl ein Mob aus Rechtsextremisten als auch „ganz normale Bürger“ beteiligten und Molotowcocktails auf die Wohnhäuser warfen. Waren zunächst vor allem Asylbewerberunterkünfte das Ziel von Brandanschlägen, verübten Rechtsextremisten in Mölln und Solingen Anschläge auf Wohnhäuser von türkischen Familien und ermordeten Frauen und Kinder. Die Gewalttaten dieser Welle beruhten aber eher selten auf einer systematischen Planung. Oftmals waren sie das Resultat einer eskalierenden Gruppendynamik, die in Verbindung mit Alkoholkonsum und menschenverachtender Ideologie zu dem Entschluss führte, umgehend Brandsätze zu bauen und auf Wohnhäuser zu werfen.

Eine Studie zu rechtsextremistischen Gewalttaten zeigt unter anderem, dass die Täter vor heißen Gewalttaten oftmals Rechtsrock hörten. Auch Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe wurden nicht zuletzt durch Rechtsrock politisch sozialisiert. Zusammen mit Wohlleben und Gerlach gehörten sie in den 1990er Jahren der neonazistischen „Kameradschaft Jena“ an. Im Urteil des OLG München heißt es dazu: „So besuchte man gemeinsam Rechts-Rock-Konzerte, wo die Teilnehmer neben den mithilfe der Lieder transportierten politischen Botschaften auch ein Gemeinschaftserlebnis erfuhren.“ Bei der Produktion der NSU-CD, auf der sie die Mordserie filmisch inszenierten, unterlegten sie eine erste Version mit zwei Liedern der Rechtsrock-Band „Noie Werte“.

Die rechtsextremistische Skinheadszene weist vielfältige Überschneidungen und fließende Übergänge zur Neonaziszene auf. Letztere setzt ein militantes Auftreten strategisch ein, um politische Gegner einzuschüchtern und öffentliche Räume zu dominieren, die propagandistisch als „national befreite Zonen“ tituliert werden. Sie organisiert sich in Kameradschaften, Parteien und zunehmend in „verflüssigten“ virtuellen Strukturen. Ein bedeutsames Netzwerk war ab Mitte der 1990er Jahre der „Thüringer Heimatschutz“ (THS), der aus der „Anti-Antifa-Ostthüringen“ hervorging. Das NSU-Trio war über mehrere Jahre Teil der Sektion Jena des THS. Aus diesem Umfeld heraus wurden von Mitte der 1990er an zahlreiche Propaganda- und Gewaltdelikte begangen.

Der Verweis auf den organisierten Rechtsextremismus ist nicht dahingehend zu interpretieren, dass sämtliche Täter in diesen Organisationen fest organisiert sind. Ein Teil der Täter heißer Gewalt gehört lediglich zum Umfeld oder ist durch den organisierten Rechtsextremismus ideologisiert und in der Gewaltbereitschaft bestätigt worden. In den vergangenen Jahren spielt das Internet bei der Verbreitung rechtsextremistischer Feindbilder eine immer bedeutsamere Rolle, so dass rechtsextremistische Influencer den Organisationen hinsichtlich der Breitenwirkung der Propaganda den Rang ablaufen.

5. Rechtsterrorismus

Über diese situativen Gewaltphänomene hinaus gibt es auch den Typus der „kalten Gewalt“. Hierbei geht es um geplante Gewalttaten, die nicht emotional, sondern rational gesteuert sind, so dass die Täter zielgerichtet und planmäßig vorgehen. Dieser Typus schlägt sich vor allem im Terrorismus nieder. Im Unterschied zur strafrechtlichen Definition in Deutschland ist in sozialwissenschaftlicher Perspektive ein Wesensmerkmal von Terrorismus die kommunikative Komponente. In einer breit rezipierten Terrorismusdefinition spricht der Soziologe Peter Waldmann von Terrorismus als einer „Kommunikationsstrategie“. Demnach verüben nicht-staatliche Akteure Gewalttaten nicht um ihrer selbst willen, sondern begreifen diese als Mittel zur Verfolgung eines politischen Ziels. Terroristen zielen also nicht vorrangig auf die Physis von Menschen, sondern auf die Psyche. Sie wollen das Denken beeinflussen. Es geht ihnen darum, Angst zu verbreiten, die Fähigkeiten des Staates, Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten, in der Gesellschaft infrage zu stellen und den Staat zu Überreaktionen zu provozieren, so dass die terroristischen Gewalttaten im Nachhinein vermeintlich legitimiert werden. Deswegen suchen sie ihre Opfer bzw. Anschlagsziele hinsichtlich ihres Symbolwerts aus. Typisch für den Rechtsterrorismus ist, dass er sich gegen schwache gesellschaftliche Gruppen richtet und ihnen eine Drohbotschaft vermitteln möchte.

Gedenktafel für die Opfer des rechtsextremistischen Bombenanschlags auf das Münchener Oktoberfest

Terroristische Gewalttaten erfordern, im Unterschied zu situativen Gewalttaten, einen relativ großen Aufwand sowie verschiedenartige organisatorische, militärische und kommunikative Kompetenzen der Akteure. Seit den 1990er Jahre kursierten verstärkt rechtsterroristische Strategiepapiere in der Szene, die auf diese Aspekte eingehen. Diese stimmen dahingehend überein, dass sie sich organisatorisch für Kleinstgruppen bzw. abgeschottete Zellen aussprechen, die sich bis zur Verübung von Anschlägen unauffällig verhalten, um das Risiko ihrer Entdeckung durch Sicherheitsbehörden zu minimieren. Einige dieser Papiere kursierten auch in einer deutschsprachigen Fassung in der militanten Neonaziszene. In der neonazistischen Zeitschrift „Sonnenbanner“, von der das Trio ein Exemplar besaß, wurden ebenfalls die Konzepte des Zellenterrorismus propagiert. Insofern ist anzunehmen, dass dem Trio diese strategischen Konzepte geläufig waren.

Der deutsche Rechtsterrorismus hatte seine erste Hochphase zu Beginn der 1980er Jahre. Typisch für die Täter war eine länger andauernde Radikalisierung in verschiedenen rechtsextremistischen Gruppierungen. Für die Attentäter der 1980er Jahre war insbesondere die Wehrsportgruppe Hoffmann entscheidend, die als paramilitärische rechtsextremistische Organisation ab Mitte der 1970er Jahre den Partisanenkampf in den fränkischen Wäldern übte, wie eine Art Durchlauferhitzer wirkte und mehrfach Rechtsextremisten zu Rechtsterroristen radikalisierte. Die Rechtsterroristen waren entweder in kleinen Gruppen organisiert, deren Mitglieder sich seit längerer Zeit aus der Szene kennen und eine Führungsperson haben (z.B. Hepp-Kexel-Gruppe, Deutsche Aktionsgruppen, Schutztruppe), oder agierten als allein handelnde Täter, wie der Bombenattentäter auf das Oktoberfest 1980 oder der Mörder des jüdischen Verlegers Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin Frida Poeschke.

Eine zweite Hochphase des Rechtsterrorismus hat Mitte der 2010er Jahre begonnen. Dabei hat sich das Spektrum der Radikalisierungsverläufe deutlich verbreitert. Beachtenswert ist außerdem, dass sich die Dauer der Radikalisierungsphase in vielen Fällen verkürzt hat. Vom Beginn der Radikalisierung bis zur Begehung von schweren Anschlägen dauert es zum Teil nur noch ein halbes Jahr. Fremdenfeindlichkeit bleibt indessen das wichtigste, aber nicht alleinige Tatmotiv.

6. Die NSU-Mordserie – ein neuer Gewalttyp

Wie lässt sich nunmehr die Anschlagserie des NSU typologisch einordnen? Der Mord an Michèle Kiesewetter und der Mordversuch an ihren Kollegen wird hierbei ausgeklammert, da zu dieser Tat weiterhin keine hinreichend plausible Erklärung zu Motiv und Auswahl der Opfer vorliegt. Es ist weiterhin ungeklärt, ob es sich um einen geplanten Mord handelt oder ob die Täter sich in der Situation spontan zur Gewalt entschlossen, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen.

6.1. Anzeichen kalter Gewalt

Zunächst einmal sprechen einige Merkmale für „kalte“ Gewalttaten. So ist zu konstatieren, dass die Mordserie langfristig geplant war. In früheren Versionen des entdeckten Videos finden sich Hinweise, dass der NSU bereits frühzeitig eine langanhaltende Mordserie plante. Die Täter planten vorher eingehend die einzelnen Anschläge und suchten die Opfer gezielt nach dem Kriterium aus, dass es sich um Migranten handelte.

Das Trio achtete darauf, dass die Tatorte weit genug von ihren Wohnorten in Thüringen und Sachsen entfernt waren. Der NSU bereitete die Flucht von den Tatorten mit Fahrrädern und Wohnmobil sorgfältig vor und die Mitglieder lebten über einen langen Zeitraum mit falschen Identitäten im Untergrund. Vor allem die Tatdurchführung spricht gegen eine Affekthandlung, gegen einen Blutrausch. Die Täter schossen den Opfern mit einer Schusswaffe aus naher Distanz in den Kopf. Der Mord war also beabsichtigt. Bei den häufiger vorkommenden heißen Gewalttaten töten oder verletzen Rechtsextremisten durch Schlag- oder Stichwaffen oder treten mit Springerstiefeln ihre Opfer zu Tode. Auch die Bombenattentate zielten auf die Ermordung von Menschen, allerdings nicht auf einen bestimmten Menschen, sondern generell auf Menschen mit Migrationsbiografie. Bei dem Sprengstoffanschlag in der Kölner Keupstraße, einer belebten Straße mit Gastronomie, die vor allem bei türkischstämmigen Kölnern beliebt ist, zündeten sie eine Nagelbombe. Nur durch Glück kam niemand ums Leben. Dieses Vorgehen mit Nagelbomben ähnelt dem Anschlag auf das Oktoberfest 1980 und einer Anschlagserie 1999 in London.

Strategisch entspricht das Verhalten des NSU durchaus den kursierenden rechtsterroristischen Strategiepapieren, wonach man kleine, möglichst abgeschottet arbeitende Zellen bilden solle. Das Oberlandesgericht München hat vier Personen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bzw. Beihilfe zum Mord verurteilt, und gegen eine weitere Person wurde am 10. Juni 2025 das Strafverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eröffnet. Allerdings konnte aus Sicht des OLG München nicht bewiesen werden, dass neben Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt weitere Personen der terroristischen Vereinigung angehörten. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts haben eine Reihe von Kontakten des Trios zu Rechtsextremisten ergeben. Infolgedessen wurden über 500 Personen überprüft, von denen die weitaus meisten aber lediglich punktuelle Berührungen mit dem Trio aufwiesen. Gleichwohl gibt es weiterhin ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft, in dem ermittelt wird, ob weitere Personen die terroristische Vereinigung in strafrechtlich relevanter Weise unterstützt haben. Infolgedessen wurde im Juni 2025 gegen eine weitere Person wegen der mutmaßlichen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU Anklage erhoben. Finanziell war der NSU durch seine Banküberfälle, bei denen er insgesamt über 600.000 Euro erbeutete, autark und konnte sich dadurch das Leben im Untergrund leisten. Die Gruppe entschied, sich nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang der Anschläge öffentlich zu den Taten zu bekennen, und legte stattdessen großen Wert auf ein klandestines Vorgehen.

Böhnhardt und Mundlos stammen zwar aus Akademikerhaushalten, haben aber selbst keine nennenswerte Bildungskarriere. Eine solche bildungsbürgerliche Biografie ist bei rechtsextremistischen Gewalttätern eher selten, aber diese Erkenntnis bezieht sich eben vor allem auf die Täter von „heißer Gewalt“. Dass mit Beate Zschäpe eine Frau zu der terroristischen Vereinigung gehörte, ist keine Besonderheit. Denn auch wenn Frauen oftmals Gewalttaten nicht selbst ausführen, unterstützen sie die männlichen Täter in psychosozialer und logistischer Hinsicht bei ihren Aktivitäten. Gemeinsam zeigten die NSU-Mitglieder sich über einen sehr langen Zeitraum hinreichend intelligent, ihr Leben im Untergrund unauffällig zu organisieren und die Taten sorgfältig vorzubereiten. Der geplante Mord von Menschen wegen ihrer Migrationsbiografie, der von Angesicht zu Angesicht ausgeführt wird, weist auf die enorme rassistisch motivierte Gewaltbereitschaft der NSU-Mitglieder hin.

6.2. Zur Kommunikationsstrategie

Die für das sozialwissenschaftliche Verständnis von Rechtsterrorismus relevante Kommunikationsstrategie des NSU ist nicht offensichtlich, denn explizite Tatbekenntnisse des NSU gab es nicht. Einige Beobachter wie der Journalist Patrick Gensing argumentieren, dass die „Tat die Botschaft“ sei. Auch bei anderen rechtsextremen Gewalttaten wie in Hoyerswerda oder Rostock-Lichtenhagen habe es keine Bekennerschreiben gegeben. Der aus der Ideologie stammende Vernichtungsgedanke werde in Liedern, auf Demonstrationen und auf Kleidungsstücken hinreichend artikuliert. Allerdings ist auf der Wirkungsebene zu konstatieren, dass diese Botschaft bis zur Selbstenttarnung des NSU in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wurde. Wenn Terrorismus eine Kommunikationsstrategie ist, muss das tatsächlich Gewollte nicht explizit gesagt, aber gemeint sein und von Dritten verstanden werden – in welcher Form auch immer. Manche Anschläge vermitteln ihre Botschaft durch das symbolische Ziel des Anschlags. Beispielsweise verübte der Rechtsterrorist Peter Naumann mit einem Komplizen 1978 einen Sprengstoffanschlag auf ein Denkmal in der Nähe von Rom, das an die Erschießung von italienischen Zivilisten durch die SS erinnert. Ähnlich selbsterklärend wäre der geplante Anschlag auf das jüdische Gemeindezentrum in München durch die „Schutztruppe“ um Martin Wiese gewesen.

Die Auswahl der Opfer steht in der Kontinuität rechtsextremistischer Gewalt. Migranten sind die größte Opfergruppe. Terroristen suchen für ihre Anschläge symbolische Ziele aus, um die psychologische Wirkung zu maximieren. Das sind entweder prominente Personen oder Orte bzw. Gebäude, an denen viele Personen getroffen werden. Die Auswahl der Opfer des NSU, hauptsächlich Menschen mit türkischer Migrationsbiografie, dürfte einerseits der Tatsache geschuldet sein, dass dies die größte Migrantengruppe in Deutschland ist, und zum anderen darauf beruhen, dass diese Gruppe ein häufiges Opfer fremdenfeindlicher Kampagnen darstellt. Die Opfer des NSU entsprachen dem migrantischen „Jedermann“ ohne besonderen Symbolwert. Dass es sich nicht um prominente Personen handelte, spricht eher gegen eine terroristische Logik. Eine Ausnahme hinsichtlich des Symbolgehalts stellt der Nagelbombenanschlag in der Keupstraße dar, der auf eine große Zahl von Opfern abzielte. Allerdings kehrte der NSU nach diesem Anschlag wieder zu seinem früheren Modus Operandi zurück, einzelne Männer aus der Nahdistanz zu ermorden.

Einige Sozialwissenschaftler sehen in den Taten des NSU einen „Botschaftscharakter“. Opfer und Angehörige wiesen während der Mordserie wiederkehrend auf eine mutmaßliche rechtsextremistische Motivation der Anschläge hin. Überdies fanden Versammlungen von Angehörigen und Betroffenen der NSU-Anschläge statt, bei denen ein rechtsextremistisches Motiv thematisiert wurde. Bei terroristischer Kommunikation geht es jedoch nicht darum, bei den unmittelbaren Opfern und Angehörigen Angst zu verbreiten, sondern diese Botschaft in die gesamte Gesellschaft oder, beim Rechtsterrorismus, in die migrantisch geprägte Gesellschaft zu senden. Eine Zeitschriftenanalyse zeigt, dass diese Botschaft zumindest in der türkischsprachigen Presse nicht angekommen ist. „Insgesamt ähnelt sich die Berichterstattung der deutsch- bzw. türkischsprachigen Medien über mögliche Tathintergründe und -motive stark. Diese werden trotz des Fehlens konkreter Beweise vor allem im Bereich der ‚organisierten Kriminalität‘ vermutet […].“ Allerdings haben die türkischsprachigen Medien die Möglichkeit einer rechtsextremistischen Tatmotivation öfter benannt.

Als Grund für die Presseberichterstattung wird angeführt, dass diese sich auf die Aussagen der Sicherheitsbehörden bezog, die bei der Mordserie ein rechtsterroristisches Motiv nicht erwähnten und im Fall des Anschlags auf die Keupstraße sogar öffentlich ausschlossen. Wesentlich für Terrorismus ist allerdings, dass dieser so öffentlichkeitswirksam seine Botschaften sendet, dass die Einordnung der Sicherheitsbehörden keine Rolle spielt. Der NSU hingegen verzichtete darauf, während der Mordserie in die Diskussion über die Tätermotive durch Bekennerschreiben, -videos oder andere kommunikative Maßnahmen einzugreifen, um die rechtsterroristische Interpretation zu stärken.

Das Oberlandesgericht München stellte in seinem Urteil fest, dass es geplant gewesen sei, dass Zschäpe das Bekennervideo veröffentlicht, wenn Böhnhardt und Mundlos bei einer Tat zu Tode kämen. So heißt es im Urteil zu den jeweiligen Taten: „Sie waren sich einig, dass der Anschlag nur durchgeführt werden sollte, wenn gleichzeitig die Veröffentlichung des vorbereiteten Bekennervideos der Vereinigung und die Vernichtung von Beweismitteln durch eines der Mitglieder des NSU für den Fall des Todes ihrer außerhalb der Zentrale aufhältlichen Mitglieder gewährleistet sein würden. In der öffentlichen Wahrnehmung sollte nur die Vereinigung NSU und deren Wirken präsent sein. Keinesfalls wollten sie, dass die Ermittlungsbehörden und damit die Öffentlichkeit Einblicke in die Struktur der Organisation, die Anzahl und die Identität ihrer Mitglieder, deren Leben und Zusammenwirken sowie die Identität ihrer Unterstützer und die Art der Unterstützungshandlungen gewinnen würden. Die Öffentlichkeit sollte vom Fortbestand einer handlungsfähigen, schlagkräftigen, im Einzelnen nicht greifbaren Vereinigung ausgehen.“

Das bedeutet aber auch, dass man die CD nie verbreitet hätte, wenn der NSU nicht enttarnt worden wäre. Nach dem Selbstmord der beiden Rechtsextremisten verschickte Zschäpe die CD an zahlreiche Institutionen. Obschon das Bekennervideo erhebliche öffentliche Reaktionen auslöste, konnte die Absicht, Angst zu verbreiten, nur in einem geringeren Ausmaß erreicht werden, als wenn das Video während der Mordserie veröffentlicht worden wäre. Denn nun war bekannt, dass die Mörder bereits tot waren und dass Zschäpe bundesweit gesucht wurde. Insofern hatte es für den NSU Priorität, sich vor strafrechtlicher Verfolgung weitgehend zu schützen. Die Gewalttaten als Kommunikationsstrategie einzusetzen, war demgegenüber nachrangig.

6.3. Ein neuer Gewalttyp

Einerseits entspricht die Mordserie nicht dem Typus von „heißen“ Gewalttaten, weil sie nicht spontan im Zuge eines gruppendynamischen Eskalationsprozesses stattfand. Andererseits lässt sie sich nicht dem Typus „kalter“ Gewalt, wie er sich im Rechtsterrorismus zeigt, zuordnen. Denn die Taten wurden während der Mordserie in der Öffentlichkeit nicht als Rechtsterrorismus wahrgenommen und der NSU verzichtete auf zusätzliche kommunikative Maßnahmen, um mittels der Mordserie Angst zu verbreiten. Stattdessen stellen die NSU-Taten eine Mischung des heißen und kalten Gewalttyps dar. Wie bei heißen Gewalttaten hatten die Morde einen ideologisch motivierten Selbstzweckcharakter. Die Opfer entsprachen dem ideologischen Feindbild des Fremden, hatten jedoch keinen besonderen Symbolwert. Andererseits fand wie bei kalten Gewalttaten eine systematische Planung statt. Solange der NSU nicht enttarnt war, wurde auf eine Veröffentlichung des Bekennervideos verzichtet. Wenn er weiterhin nicht enttarnt worden wäre, hätte er das Video niemals veröffentlicht und auf eine Verbreitung seiner terroristischen Botschaft verzichtet. Nur bei einer Aufdeckung sollte die CD und sollten damit die Tathintergründe der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Das weist darauf hin, dass die Kommunikation mittels Gewalttaten nicht im Vordergrund stand.

Angesichts dessen handelt es sich um einen neuen Typ rechtsextremistischer Gewalt: systematisch geplante Attentate zur physischen Vernichtung des ideologischen Feindes. Ideologisch kann man hier eine Parallele zum Nationalsozialismus ziehen, der mit dem Holocaust ein systematisches Vernichtungsprogramm durchführte, ohne dies öffentlich zu kommunizieren. Allerdings haben die NSU-Morde eine andere Dimension. Es ist hier kein totalitäres Regime am Werk, das einen Genozid begeht, sondern eine Kleinstgruppe mit einigen Unterstützern, die zehn Menschen ermordete.

Der einzige vergleichbare Fall bezüglich des Vorgehens scheint der sogenannte „Lasermann“ zu sein. John Ausonius verübte 1991 und 1992 in Schweden zehn rassistisch motivierte Anschläge auf Migranten und verwendete dabei ein Gewehr mit Laserzielvorrichtung bzw. einen Revolver. Ein Opfer starb, zehn Menschen wurden verletzt. Von den Tatorten flüchtete er mit einem Fahrrad, und seinen Lebensunterhalt finanzierte er durch Banküberfälle. Trotzdem gibt es Unterschiede: Der NSU war eine Kleinstzelle und agierte über mehrere Jahre hinweg, was nur bei einem außergewöhnlich guten Gruppenzusammenhalt gelingt. Zudem gingen Böhnhardt und Mundlos ein höheres Risiko bei den Taten ein, da sie ihre Opfer aus unmittelbarer Nähe von Angesicht zu Angesicht erschossen. Dieser Modus Operandi verlangt von den Tätern ein größeres Ausmaß an Brutalität und war vermutlich dadurch motiviert, dass die Ermordung auch tatsächlich gelingen sollte.

7. Fazit

Unbestritten ist, dass die NSU-Taten in vielerlei Hinsicht in einer Kontinuität rechtsextremistischer Gewalt stehen. Dennoch sind drei Aspekte hervorzuheben, die atypisch sind und zusammengenommen eine neue Qualität rechtsextremistischer Gewalt darstellen:

  • Auch wenn die Gewaltbereitschaft von Rechtsextremisten, die vor der Tötung der vermeintlichen Feinde nicht zurückschreckt, keine neuere Entwicklung ist, stellt die langjährige Serie von geplanten Mordanschlägen in der Form einer „Hinrichtung“ der Opfer durch den NSU eine neue Eskalationsstufe dar.

  • In der rechtsextremistischen Szene existieren Ideologie, Strategien, Gewaltbereitschaft, Waffen, klandestine Strukturen und personelle Kompetenzen, um einen Rechtsterrorismus zu begründen. Allerdings sind diese terroristischen Gruppierungen bereits vor der Begehung von Anschlägen durch die Sicherheitsbehörden aufgedeckt worden (Oldschool Society, Gruppe S., Gruppe Reuß, Vereinte Patrioten/Kaiserreichgruppe) oder nach den ersten Straftaten relativ schnell verhaftet worden (Revolution Chemnitz, Gruppe Freital). Der NSU hingegen bildete über ein Jahrzehnt eine stabile Gruppe, die zwischen 1999 und 2006 ihre Anschläge verübte, 2007 eine Polizistin ermordete und von 1998 bis 2011 Raubüberfälle beging – insgesamt ein ungewöhnlich langer Zeitraum.

  • Während es bei Rechtsterrorismus darum geht, Gewalt als Mittel der Propaganda einzusetzen, verzichtete der NSU auf ein zeitnahes öffentliches Bekenntnis zu den Taten. Ein Tatbekenntnis durch das Video hatte der NSU nur für den Fall vorgesehen, enttarnt zu werden. Das bedeutet, dass die öffentliche Wirkung der Taten nachrangig gegenüber dem Schutz vor Strafverfolgung war.

Der Vernichtungsgedanke, der der rechtsextremistischen Ideologie inhärent ist, manifestiert sich im NSU als rassistisch motivierte Mordlust, die in einer langfristigen Mordserie mündet, bei der die einzelnen Taten systematisch vorbereitet wurden – ein Novum in Deutschland. Insofern erfährt das Spektrum von Typen rechtsextremistischer Gewalt durch die NSU-Taten eine Erweiterung.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Beim Text handelt es sich um einen grundlegend überarbeiteten Beitrag aus dem Jahr 2012. Die ursprüngliche Fassung findet sich unter: Externer Link: www.bpb.de

  2. Wenn Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden sich unter anderem mit der Nicht-Entdeckung des NSU befassen, werden die Analysen gelegentlich als „vermeintliche Entschuldigung“ (Andrea Röpke/Andreas Speit, Einleitung, in: Andrea Röpke/Andreas Speit (Hrsg.), Blut und Ehre. Geschichte und Gegenwart rechter Gewalt in Deutschland, Berlin 2013, S. 15) abgetan. Deshalb sind zwei Vorbemerkungen vonnöten. 1. Der Autor ist Referent im Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen. Der vorliegende Beitrag gibt lediglich seine persönliche Auffassung wieder. 2. Wesentliche Gedanken des Beitrags wurden bereits 2012 in zwei Vorträgen vorgestellt und im gleichen Jahr in einem Aufsatz publiziert, als der Verfasser noch an der Universität Siegen arbeitete.

  3. Vgl. OLG München, Az. 6 St 3/12, S. 25–26.

  4. Fabian Virchow, Für Volk und Nation. Der Rechtsterrorismus ist keine Folge der Wiedervereinigung. Er begleitet die Bundesrepublik seit den fünfziger Jahren, in: Die Zeit, 24. 11. 2011. Ähnlich argumentiert der ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz Winfried Ridder. Vgl. Winfried Ridder, Verfassung ohne Schutz. Die Niederlagen der Geheimdienste im Kampf gegen den Terrorismus, München 2013, S. 139–141.

  5. Vgl. u. a. Samuel Salzborn, Rechtsextremismus. Erscheinungsformen und Erklärungsansätze, 4. Aufl., Baden-Baden 2020, S. 21; Hans-Gerd Jaschke, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begriffe, Positionen, Praxisfelder, 2. Aufl., Opladen 2001, S. 30.

  6. Die Ermittlungen ergaben keine Beweise, dass die Band von der politischen Motivation der NSU-Taten Kenntnis hatte.

  7. Vgl. André Philipp Sindele, Reaktionen der rechtsextremen Szene auf den Nationalsozialistischen Untergrund, in: Christoph Kopke (Hrsg.), Nach dem NSU. Ergebnisse und Konsequenzen für die Polizei, Frankfurt a. M. 2020, S. 109–124, hier S. 111–113.

  8. Vgl. Oliver Decker/Johannes Kies/Ayline Heller/Elmar Brähler, Die Leipziger Autoritarismus Studie 2024: Methoden, Ergebnisse und Langzeitverlauf, in: dies. (Hrsg.), Vereint im Ressentiment. Autoritäre Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen, Gießen 2024, S. 29–100, hier S. 48.

  9. Vgl. Markus Gamper/Helmut Willems, Rechtsextreme Gewalt – Hintergründe, Täter und Opfer. Fachwissenschaftliche Analyse, in: Wilhelm Heitmeyer/Monika Schröttle (Hrsg.), Gewalt. Beschreibungen, Analysen, Prävention, Bonn 2006, S. 440.

  10. Vgl. Andreas Zick/Nico Mokros, Rechtsextreme Einstellungen in der Mitte, in: Andreas Zick/Beate Küpper/Nico Mokros (Hrsg.), Die distanzierte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/2023, Bonn 2023, S. 87 f.

  11. Vgl. Nicolas Stojek, Terrorkultur. Eine strategische Untersuchung des rechtsextremen militanten Akzelerationismus, Opladen 2025; Miro Dittrich/Jan Rathje/Thilo Mannemann/Frank Müller, Militanter Akzelerationismus. Ursprung und Aktivität in Deutschland, Berlin 2022.

  12. Vgl. u. a. Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Die Kultur als Machtfrage. Die Neue Rechte in Deutschland, 3. Aufl., Düsseldorf 2005. S. 23–44; Thomas Pfeiffer, Avantgarde und Brücke. Die Neue Rechte aus Sicht des Verfassungsschutzes NRW, in: Wolfgang Gessenharter/Thomas Pfeiffer (Hrsg.), Die Neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie?, Wiesbaden 2004, S. 51–70, hier S. 58–61; Martin Langebach/Jan Raabe, Die ‚Neue Rechte‘ in der Bundesrepublik Deutschland, in: Fabian Virchow/Martin Langebach/Alexander Häusler (Hrsg.), Handbuch Rechtsextremismus, Wiesbaden 2016, S. 561–592; Samuel Salzborn, Angriff der Antidemokraten. Die völkische Rebellion der Neuen Rechten, Weinheim 2017; Volker Weiß, Die autoritäre Revolte. Die NEUE RECHTE und der Untergang des Abendlandes, Stuttgart 2017.

  13. Götz Kubitschek, Selbstverharmlosung, in: Sezession 2/2017, S. 26–28.

  14. Zitiert nach: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Anm. 11), S. 12.

  15. Götz Kubitschek, Fragen an die Konstrukteure der Braunen Armee Fraktion, in: Sezession, 16. 11. 2011 (https://sezession.de/28784/fragen-an-die-konstrukteure-der-braunen-armee-fraktion?hilite=Terrorismus; letzter Zugriff am 15. 5. 2025).

  16. Sindele (Anm. 6), S. 120.

  17. Vgl. Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes, Drs. 18/12950, 23. 6. 2017, S. 1165

  18. Jan Schedler, Rechtsterrorismus. Radikale Milieus, Politische Gelegenheitsstrukturen und Framing am Beispiel des NSU, Wiesbaden 2021, S. 225.

  19. Vgl. Klaus Farin/Eberhard Seidel, Skinheads, 6. Aufl., München 2010, S. 99 ff.

  20. Paula Köhler: Gedrängel an der Salatbar. Über krude Visionen in Parallelwelten, in: Neue Gesellschaft/ Frankfurter Hefte 1–2/2022, S. 43–44.

  21. Vgl. Bundesministerium des Innern und der Heimat (Hrsg.), Verfassungsschutzbericht 2023, Berlin 2024, S. 89–91.

  22. Vgl. Roland Sieber, Terror als Spiel. Virtuell vernetzter Rechtsterrorismus rund um den Globus, in: Jean-Philipp Baeck/Andreas Speit (Hrsg.), Rechte Ego-Shooter. Von der virtuellen Hetze zum Livestream-Attentat, Berlin 2020, S. 46–66, hier S. 59–65.

  23. Vgl. Bundesministerium des Innern (Anm. 20), S. 30–31.

  24. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 20/14905, 5. 2. 2025.

  25. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 19/25216, 11. 12. 2020.

  26. Externer Link: www.amadeu-antonio-stiftung.de (letzter Zugriff am 6. 6. 2025)

  27. Vgl. z. B. Opferberatung Rheinland (OBR)/BackUp – Beratung für Betroffene rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Gewalt, Jahresbilanz rechter Gewalt 2024: Ein neuer Höchststand in NRW, o. O. 2025, S. 27.

  28. Vgl. Uta Döring: Angstzonen. Rechtsdominierte Orte aus medialer und lokaler Perspektive, Wiesbaden 2008, S. 95 ff.

  29. Vgl. Schedler (Anm. 17), S. 234.

  30. Vgl. Michael Kohlstruck, Rechtsextreme Jugendkultur und Gewalt. Eine Herausforderung für die pädagogische Praxis, Berlin 2002, S. 65.

  31. Jörg Neumann/Wolfgang Frindte, Tat und Tatumstände, in: Klaus Wahl (Hrsg.), Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rechtsextremismus. Drei Studien zu Tatverdächtigen und Tätern, Berlin 2001, S. 171 f.

  32. OLG München (Anm.2), S. 317.

  33. Vgl. Neumann/Frindte (Anm. 30), S. 172.

  34. OLG München (Anm.2), S. 59.

  35. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 18/12950, 23. 6. 2017 (wie Anm. 16), S. 348.

  36. Vgl. zum Begriff Döring (Anm. 27), S. 47–79.

  37. Vgl. Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes, Drs. 17/14600, 22. 8. 2013, S. 91–106.

  38. Im Strafgesetzbuch definiert § 129a die Straftat „Bildung terroristischer Vereinigungen“. „Nach § 129a StGB macht sich strafbar, wer eine terroristische Vereinigung gründet. Eine Vereinigung ist terroristisch, wenn deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord und andere schwerste Verbrechen zu begehen (Abs. 1). Sind die Zwecke oder Tätigkeiten der Vereinigung auf weniger gravierende Straftaten gerichtet (Abs. 2), so ist die Vereinigung nur dann terroristisch, wenn eine der in der Norm aufgezählten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.“ Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, Terrorismus: Definitionen, Rechtsgrund und Maßnahmen zur Terrorismusmusbekämpfung, WD 3 – 417/09, Berlin 2009, S. 4–5.

  39. Peter Waldmann, Terrorismus. Provokation der Macht, 2. Aufl., Hamburg 2005, S. 15.

  40. Vgl. Bruce Hoffmann, Terrorismus. Der unerklärte Krieg. Neue Gefahren politischer Gewalt., Frankfurt a. M. 2006 Aufl. 2, S. 55 f.; Charles Townshend, Terrorismus, Stuttgart 2005, S. 13 ff.

  41. Vgl. Peter Waldmann, Thesen: Terrorismus und Kommunikation, in: Klaus Weinhauer/Jörg Requate (Hrsg.), Gewalt ohne Ausweg? Terrorismus als Kommunikationsprozess in Europa seit dem 19. Jahrhundert, Frankfurt a. M. 2012, S. 49–61, hier S. 54.

  42. Vgl. Mareike Birmele, Neonazistische Blaupausen des NSU, in: Christoph Kopke (Hrsg.), Nach dem NSU. Ergebnisse und Konsequenzen für die Polizei, Frankfurt a. M. 2020, S. 49–78.

  43. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 17/14600 (wie Anm. 36), S. 162–165.

  44. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 18/12950 (wie Anm. 16), S. 574–576.

  45. Vgl. Rudolf Müller, Militante Neonazis. Die ‚Wehrsportgruppe Hoffmann‘, in: Wolfgang Benz (Hrsg.), Rechtsradikalismus: Randerscheinung oder Renaissance?, Frankfurt a. M. 1980, S. 222–238.

  46. Vgl. zu rechtsterroristischen Gruppen Sebastian Gräfe, Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik Deutschland. Zwischen erlebnisorientierten „Feierabendterroristen“ und klandestinen Untergrundzellen, Baden-Baden 2017; Armin Pfahl-Traughber, Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) im Lichte der Entwicklung des deutschen Rechtsterrorismus, in: Uwe Backes/Alexander Gallus/Eckhard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 24, Baden-Baden 2012, S. 180–196, hier S. 181-183. Vgl. ausführlich zur Hepp-Kexel-Gruppe Yuri Winterberg, Der Rebell. Odfried Hepp: Neonazi, Terrorist, Aussteiger, Bergisch-Gladbach 2004, S. 165 ff.

  47. Vgl. Anna-Lena Braatz, „Lone Wolf“-Terrorismus. Eine Herausforderung für die Sicherheitsbehörden?, in: Christoph Kopke (Hrsg.), Nach dem NSU. Ergebnisse und Konsequenzen für die Polizei, Frankfurt a. M., S. 17–48.

  48. Vgl. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2019, Düsseldorf 2020, S. 78–83.

  49. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 17/14600 (wie Anm. 36), S. 641–642.

  50. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 18/12950 (wie Anm. 16), S. 792.

  51. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 17/14600 (wie Anm. 36), S. 930.

  52. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 18/12950 (wie Anm. 16), S. 617–628.

  53. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 17/14600 (wie Anm. 36), S. 123.

  54. Vgl. Offener Brief des Forschungsnetzwerks Frauen und Rechtsextremismus anlässlich des Prozesses gegen das Gründungsmitglied des NSU Beate Zschäpe, 12. 4. 2013, Externer Link: frauen-und-rechtsextremismus.de (letzter Zugriff am 3. 9. 2025).

  55. Vgl. dazu ausführlich Schedler (Anm. 17), S. 272–302.

  56. Vgl. Patrick Gensing, Die Tat ist die Botschaft, 25. 11. 2011, Externer Link: www.publikative.org (letzter Zugriff am 4. 3. 2012).

  57. Vgl. Matthias Quent/Samuel Salzborn/Axel Salheiser, Einleitung, in: dies. (Hrsg.), Schwerpunkt: Rechtsterrorismus (Schriftenreihe des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft, Bd. 6), Jena 2019, S. 10–17; hier S. 11.

  58. Vgl. Sondervotum der SPD-Fraktion im Abschlussbericht des 2. NSU-Untersuchungsausschusses: Deutscher Bundestag, Drs. 18/12950 (wie Anm. 16), S. 1188.

  59. Fabian Virchow/Tanja Thomas/Elke Grittmann, „Das Unwort erklärt die Untat“. Die Berichterstattung über die NSU-Morde – eine Medienkritik, Frankfurt a. M. 2015, S. 32.

  60. Vgl. ebd.

  61. OLG München (Anm.2), S. 113.

  62. Vgl. Deutscher Bundestag, Drs. 17/14600 (wie Anm. 36), S. 163, 855.