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Eva und Sokrates Saroglu | 1961: Anwerbeabkommen mit der Türkei | bpb.de

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Eva und Sokrates Saroglu

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Das Ehepaar Saroglu beschließt 1967 Istanbul zu verlassen. Beide wollen zunächst nur ein paar Jahre bleiben; heute sagen sie, dass sie nichts mehr nach Istanbul zurückzieht.

Familie Saroglu

Eva und Sokrates Saroglu lebten als griechische Istanbuler in einer griechischen Welt – inmitten der Türkei. Doch am 6.9.1955 kam es zu Ausschreitungen in der Türkei gegenüber der griechischen Bevölkerung, ab 1964 begann die türkische Regierung mit der Ausweisung griechischer Staatsbürger aus Istanbul, 1966 mussten nahezu alle Griechen die Stadt verlassen.

1967 beschloss das Ehepaar ihre Heimatstadt zu verlassen. Doch Sokrates Saraoglu bekam zunächst kein Ticket von der Deutschen Verbindungsstelle des Arbeitsamtes in Istanbul – nur Eva durfte ausreisen. Sie musste ihren Mann und ihre dreijährige Tochter zurücklassen und arbeitete ab Juni 1967 in Berlin beim Elektronikunternehmen Telefunken. Nach dem Bau der Mauer fehlten vielen Berliner Unternehmen die billigen Arbeitskräfte aus der DDR. Nach einem Jahr bekam auch ihr Mann eine Anstellung bei der Schokoladenfabrik Sarotti in Berlin. Dass sie in Berlin bleiben werden, steht für die beiden fest. Nach Istanbul zieht das Ehepaar, dessen Tochter als Künstlerin am Chiemsee lebt und dessen Sohn sich als Rapper in Berlin durchschlägt, bis heute nichts zurück.

Zitat

In Griechenland gibt es auch keine Arbeit – aber in Deutschland! Wir werden Gastarbeiter – und in ein paar Jahren, wenn die Lage sich hier beruhigt hat, kehren wir zurück. (...)

Zitat

Die Arbeit war hart, aber die Zeit ohne war viel schlimmer. Nie hatte ich mich so nutzlos gefühlt. Wenn ich mir irgendetwas gewünscht hätte in Deutschland, wäre es gewesen, bis 65 arbeiten zu dürfen!

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