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Frauenarbeit und Geschlechterverhältnisse | Der Erste Weltkrieg | bpb.de

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Frauenarbeit und Geschlechterverhältnisse

Wolfgang Kruse

/ 9 Minuten zu lesen

Zweifellos hat der Erste Weltkrieg mit der langjährigen Trennung zwischen dem Leben der Soldaten an den Fronten des Krieges und in der zunehmend von Frauen geprägten Kriegsgesellschaft auch Auswirkungen auf die Geschlechterrollen gehabt, die von der modernen Frauen- und Geschlechtergeschichte thematisiert und erforscht worden ist. Die Frage nach ihrer Bedeutung im Spannungsfeld von Kriegsmobilisierung, Emanzipation und wachsendem Antifeminismus bleibt allerdings weiterhin hoch umstritten.

Frauen in einem deutschen Rüstungsbetrieb 1917. (© picture-alliance/akg)

Der Erste Weltkrieg galt lange als ein Motor der Frauenemanzipation. Die Kriegsanstrengungen der Frauen an der „Heimatfront“ im zunehmend totalen Krieg schienen nicht nur eine enorme Erweiterung der weiblichen Erwerbsarbeit hervorgebracht, sondern auch die Rolle der Frauen in der Öffentlichkeit gestärkt und schließlich Ende 1918 mit der Einführung des Frauenwahlrechts ihre politische Gleichberechtigung bewirkt zu haben. Dieses scheinbar eindeutige Bild ist von der sozial- und kulturgeschichtlichen Forschung der jüngeren Zeit allerdings nachhaltig relativiert und revidiert worden.

Entwicklung der Frauenerwerbsarbeit

Untersuchungen über die Mitgliedschaft in den Sozialversicherungen haben gezeigt, dass Zahl und Anteil der erwerbstätigen Frauen in den Jahren 1914 bis 1918 zwar zugenommen haben, der Anstieg jedoch geringer war als in den Vorkriegsjahren. Bei der Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit handelte es sich demnach um eine langfristige Entwicklung, die durch den Ersten Weltkrieg eher gebremst als beschleunigt wurde. Nach Kriegsbeginn wurden erst einmal viele Frauen arbeitslos, weil aufgrund der Umstellungskrise auf den Krieg viele Arbeitsplätze in für die Frauenerwerbstätigkeit wichtigen Wirtschaftsbereichen wegfielen. In den kriegswichtigen Industrien kam es in der Folgezeit zwar zu einem enormen Anstieg der weiblichen Beschäftigten. Doch handelte es sich dabei im Wesentlichen um Verschiebungen innerhalb der Gruppe der schon bisher erwerbstätigen Frauen, die ihre Arbeitsplätze in den Komsumgüterindustrien, aber auch im häuslichen Dienst teilweise verloren hatten, teilweise auch verließen, um besser bezahlte Tätigkeiten als Arbeiterinnen in den kriegswichtigen Industrien anzunehmen. Bisher nicht berufstätige Frauen dagegen konnten trotz vielfältiger Bemühungen nur in begrenztem Maße dazu bewegt werden, in der Kriegswirtschaft zu arbeiten.

Die Arbeitsverhältnisse in der Kriegsproduktion waren ausgesprochen schwer, vielfach auch höchst gesundheitsgefährdend, und die Arbeit wurde in jedem Fall deutlich schlechter bezahlt als die der Männer. Da bei Kriegsbeginn alle Schutzbestimmungen für Arbeiterinnen aufgehoben worden waren, betrugen die Arbeitszeiten pro Schicht in der Regel elf bis zwölf Stunden. In den schnell hochgezogenen Produktionsstätten für Waffen und Munition wurde in der Regel ohne besondere Schutzmaßnahmen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet, und es kam unter den schnell angelernten Arbeiterinnen vielfach zu schweren, teilweise auch tödlichen Unfällen. Aus Sicht der Frauen bedeuteten solche Arbeitsverhältnisse in der Regel keinen Schritt zur Emanzipation, sondern sie wurden nur eingegangen, um das Überleben für sich selbst und für die Familie zu sichern. Für Frauen aus den höheren sozialen Schichten kamen sie sowieso nicht in Frage, und auch Arbeiterfrauen mit Kindern zogen es in der Regel vor, ihre bescheidene staatliche Kriegsunterstützung durch Tätigkeiten im häuslichen Umfeld wie Putzarbeiten, Kinderbetreuung oder Heimarbeit aufzubessern. Als die Oberste Heeresleitung deshalb 1916 eine weibliche Dienstpflicht forderte, lehnte die Reichsregierung dieses Ansinnen ab, weil sie dadurch die traditionelle Rolle als Hausfrau und Mutter gefährdet sah. Stattdessen entschied man sich, Fabrikpflegerinnen einzustellen und vermehrt Möglichkeiten zur öffentlichen Kinderbetreuung einzurichten, ohne damit jedoch eine besondere Ausweitung der freiwilligen Frauenarbeit herbeiführen zu können.

Veränderte Geschlechterrollen

"Gruß aus Osnabrück" - Historische Postkarte

Mit dem Hinweis auf die nur langsam und im Trend ansteigende Frauenerwerbstätigkeit sowie die schwierigen Arbeitsbedingungen in der Kriegsindustrie ist indes noch nicht gesagt, dass der Krieg nicht trotzdem Emanzipationsprozesse bewirkt haben kann. Zwar brachte der Krieg keine außergewöhnliche Zunahme der Frauenarbeit insgesamt mit sich. Doch übten erwerbstätige Frauen nun auf vielen Ebenen Tätigkeiten aus, die bisher Männern vorbehalten waren, und sie rückten damit zugleich viel deutlicher in die Öffentlichkeit, als das vorher der Fall gewesen war: Frauen arbeiteten nun in wachsendem Maße auch in der Schwerindustrie, sie bedienten Maschinen und waren beispielsweise als Schornsteinfegerinnen oder als Straßenbahnführerinnen und -schaffnerinnen tätig, deren Uniformierung die öffentlichen Phantasien beschäftigte. Oft übernahmen sie auch in Vertretung ihrer eingezogenen Ehemänner nicht nur deren Arbeitsplätze, sondern auch die Leitung von Familienbetrieben und Bauerhöfen, führten sowohl die Familie als auch die Familiengeschäfte und konnten ihnen untergebenen Männern Anweisungen erteilen. Frauen gewannen so in persönlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht an Selbständigkeit und entwickelten oft auch im öffentlichen Auftreten ein wachsendes Selbstbewusstsein. „Die heimkehrenden Männer“, prognostizierte Minna Cauer vom radikalen Flügel der Frauenbewegung, „finden ein anderes Geschlecht vor – selbstbewusster, erfahrener, härter, unabhängiger, schwerer lenkbar“.

Gerade jungen, unverheirateten Frauen bot sich darüber hinaus die Möglichkeit, früh erwerbstätig zu werden, selbständiger zu leben oder als Krankenschwestern und Etappenhelferinnen das Elternhaus ganz zu verlassen und ihr Leben auf eigene Füße zu stellen. All dies rief den Eindruck hervor, dass Frauen im Krieg, aber auch darüber hinaus nicht mehr auf ihre vermeintlich angestammten Plätze in Haushalt und Familie sowie angrenzenden Tätigkeitsfeldern wie etwa als zölibatäre Lehrerinnen begrenzt waren, sondern dieselben Arbeiten wie Männer ausführen und damit zugleich ein selbständigeres Leben jenseits des häuslichen Bereichs und ohne die Vormundschaft der an die Front eingezogenen Männer führen konnten. Einigen Frauen gelang es sogar, Führungstätigkeiten zu übernehmen, insbesondere gebildeten Frauen aus der bürgerlichen Frauenbewegung, die etwa Tätigkeiten in der Organisation der Sozialfürsorge für berufstätige Mütter übernahmen und dabei als Angehörige der Militärbürokratie teilweise bis in Offiziersränge aufsteigen konnten.

Das Kriegsengagement der Frauenbewegung

Sowohl von Vertreterinnen der radikalen bürgerlicher Frauenbewegung wie Anita Augsburg und Lida Gustava Heymann als auch von Sozialdemokratinnen wie Clara Zetkin gingen schon früh kriegsgegnerische Bestrebungen in Form von internationalen Frauenfriedenskonferenzen aus, die im Frühjahr 1915 in Den Haag bzw. in Bern abgehalten wurden und auf unterschiedliche Weise in nationale Antikriegsbewegungen einflossen. Die große Mehrheit insbesondere der bürgerlichen deutschen Frauenbewegung mit Gertrud Bäumer an der Spitze engagierte sich allerdings entschieden für die Unterstützung der nationalen Kriegspolitik. Schon kurz nach Kriegsbeginn waren führende Vertreterinnen des „Bundes deutscher Frauenvereine“ im Preußischen Kriegsministerium vorstellig geworden und hatten mit dessen Zustimmung einen „Nationalen Frauendienst“ ins Leben gerufen, an dem sich im Zeichen des Burgfriedens vor allem zu Beginn des Krieges auch die sozialdemokratischen Frauen beteiligten. Ihre Hauptaufgabe sahen die Frauen im sozialen Kriegsdienst an der Heimatfront, d. h. in der Linderung der rasch um sich greifenden Not insbesondere der unteren Bevölkerungsschichten. Dies geschah vor allem aus nationalem Kriegsengagement heraus, doch war es auch mit der Hoffnung verbunden, auf diese Weise die Bedeutung des weiblichen Geschlechts für Staat und Nation demonstrieren und die gesellschaftliche, rechtliche und politische Stellung der Frauen verbessern zu können.

QuellentextDenkschrift des Bundes Deutscher Frauenvereine zur Neuorientierung 1917

Die Einbeziehung der Frauen in das aktive Wahlreicht in Gemeinde und Staat ist unerläßlich, um den Einfluß der Frauen im Staat auf der ganzen Breite des tatsächlichen Frauenlebens aufzubauen. In einem auf dem allgemeinen Wahlrecht der Männer beruhenden Gemeinwesen – sei es Gemeinde oder Staat – werden die den Frauen naheliegenden Interessengebiete nur dann nachdrücklich vertreten sein, wenn die Frauen am Wahlrecht teilnehmen. Das Frauenwahlrecht erscheint als eine Seite unserer politischen Lebensformen, denen Ausgestaltung durch die soziale Lage sowohl der arbeitenden Frau wie auch der Familie in steigendem Maße notwendig wird, eine Konsequenz veränderter wirtschaftlicher und politischer Verhältnisse, die in Deutschland gezogen werden muß, so gut wie sie in andern Ländern ähnlicher Wirtschaftslage und Kultur bereits gezogen ist. Für das aktive Wahlrecht der Frauen in der Gemeinde sind auch in Deutschland in den meisten Landgemeindeordnungen und in einzelnen auch für die Städte gültigen die Anfänge vorhanden, deren Ausbau durch die allgemeine Gewährung des Gemeindewahlrechts an die Frauen die nächste Forderung der Neuorientierung wäre.

Die mannigfachen Aufgaben der Kriegswirtschaft und Kriegsfürsorge haben während des Krieges zu einer gegen früher bedeutend gesteigerten Heranziehung der Frauen in städtische Verwaltungskörperschaften, Deputationen und Kommissionen, Lebensmittel- und Arbeitsämter usw. geführt. Gleichzeitig haben große Verwaltungskörper des Reiches und der Bundesstaaten, das Kriegsernährungsamt und die entsprechenden bundesstaatlichen Organisationen, das Kriegsamt, der Reichsausschuß für die Kriegsbeschädigtenfürsorge u. a. Frauen als Beiräte und Mitarbeiter herangezogen. Damit ist, unter dem Druck des Krieges, der sich die zweckmäßigen Formen der Organisation ohne langwierige Prinzipienkämpfe erzwang, an den verschiedensten Stellen die Einsicht in die Tat umgesetzt, daß die großen Fragen der Volksernährung, der Frauenarbeit, der sozialen Fürsorge in weitestem Umfang die Mitwirkung von Frauen an zentraler Stelle erfordern. Während des Krieges noch haben Verwaltungen großer preußischer Städte aus eigener Initiative, in unumwundener Anerkennung der von den Frauen geleisteten Kriegsarbeit, die Einbeziehung von Frauen in eine große Zahl von ständigen Deputationen beschlossen. Sie sind, um diesen Frauen das durch die Städteordnung für solche Ämter geforderte, ihnen aber versagte Bürgerrecht zu verschaffen, mit eignen Petitionen an den Landtag gegangen. Dadurch ist der Wunsch der städtischen Verwaltungen, die während des Krieges bewährte Mitarbeit der Frauen sich für den Frieden zu erhalten, ja in gesteigertem Umfange zu sichern, zum Ausdruck gekommen, Was sich so während des Krieges ohne irgendeine Agitation der Frauenbewegung von selbst angebahnt hat, bedarf der gesetzlichen Stütze durch eine „Neuorientierung“, die den Frauen zunächst das passive Wahlrecht für die Gemeindevertretung, und damit das Recht der Zugehörigkeit zu allen städtischen Kommissionen und Deputationen gewährt. Aber auch im größeren Kreise von Staat und Reich hat der Krieg den Frauen ein Mitberatungsrecht auf ihnen naheliegenden Gebieten gebracht. Die Aufgaben der Übergangswirtschaft und des Wiederaufbaus sind ohne sie so wenig lösbar wie die Heimatleistung während des Krieges. Die Wählbarkeit der Frauen in die Volksvertretung ist nach der Überzeugung des Bundes deutscher Frauenvereine die Form, die auf die Dauer die einzig sichere Gewähr dafür bietet, daß den Angelegenheiten der Frau und dem Lebenskreis der Mütter in Gesetzgebung und Verwaltung genügende Beachtung gezollt wird. Die bisherige Entwicklung, sowohl der wirtschaftlichen Verhältnisse und sozialen Lebensformen wie auch der Mitarbeit der Frauen im öffentlichen Leben und an staatlichen Aufgaben läßt dieses Ziel der Beteiligung der Frauen an der Volksvertretung allenthalben klar hervortreten. Schon ehe aber durch das aktive und passive Frauenstimmrecht in Deutschland der Mitarbeit der Frauen im Staat eine breite Grundlage gegeben ist, sollte ihre Mitwirkung bei den ihnen insbesondere nahliegenden Aufgaben gesichert werden. Der Weg dazu ist durch das Kriegsernährungsamt und durch das Kriegsamt beschritten. Es sollen Frauen beratend zur Vorbereitung, Einleitung und Durchführung aller Maßnahmen der Regierung herangezogen werden, die es mit Angelegenheiten ihres spezifischen Lebenskreises zu tun haben: mit Fragen der Frauenarbeit; des Konsums, der Wohnungspolitik, der Jugendfürsorge, Gesundheitspflege, Bevölkerungspolitik usw. Es sollen Frauen herangezogen werden zu solchen parlamentarischen Kommissionen, in denen die gleichen Fragen durchberaten werden.


Aus: Frauenaufgaben im künftigen Deutschland. Jahrbuch des BDF, Leipzig 1918.

Vor allem in der zweiten Kriegshälfte, als die Öffentlichkeit nach der kaiserlichen Osterbotschaft 1917 immer stärker eine Reform des preußischen Dreiklassenwahlrechts diskutierte, begann auch die Frauenbewegung nun eindeutiger als bisher, die Einführung eines Frauenwahlrechts zu fordern. Anders als in England gelang es in Deutschland allerdings während des Krieges nicht, die gesetzliche Einführung des Frauenwahlrechts durchzusetzen. Dies geschah erst in der Novemberrevolution 1918 durch den sozialdemokratisch besetzten Rat der Volksbeauftragten, der damit nicht nur auf das Kriegsengagement der Frauen reagierte, sondern vor allem eine schon Jahrzehnte alte Forderung der Sozialdemokratie umsetzte.

Der antifeministische Diskurs

Tatsächlich brachten die kriegsspezifischen Tätigkeiten und Veränderungen den Frauen in der männlich dominierten Öffentlichkeit des Kaiserreichs keineswegs nur Zustimmung und Anerkennung. Vielmehr mehrten sich auch die Stimmen, die darin eine Auflösung der überkommenen Geschlechterordnung sahen und dagegen einen aggressiven Antifeminismus ins Feld führten. Der Krieg, urteilte der Sexualwissenschaftler Karl Moreck zehn Jahre später zurückblickend, „erschütterte das Vertrauen in die männliche Überlegenheit; denn indem das Weib daheim die Arbeit der Männer ergriff, wurde es frei und selbständig“. Von einer Krise der Männlichkeit, die sich in der wachsenden Emanzipation der Frauen, der männlichen Überforderung durch die Ansprüche der modernen Gesellschaft und nicht zuletzt im Rückgang der Geburtenzahlen zu manifestieren schien, war schon vor dem Ersten Weltkrieg immer öfter die Rede gewesen. Doch angesichts der kriegsbedingten Veränderungen, vor allem auch der vielfachen Verkrüppelung der Männer an der Front auf der einen und dem Bedeutungs- und Kompetenzzuwachs der Frauen an der „Heimatfront“ auf der anderen Seite, schien sich in der Kriegsgesellschaft eine Verschiebung der Geschlechterhierarchien abzuzeichnen, die von Seiten der Männer oft misstrauisch beäugt wurde und teilweise vehemente Gegenreaktionen hervorrief.

"Deutscher Sieg" - Historischer Zeitungsausschnitt, aus: Die Woche, Nr. 47, 21. November 1914.

Generell führte der Krieg auch zu Lockerungen Sitten und der Sexualmoral, die im öffentlichen Diskurs zumeist eher indirekt angesprochen und vor allem den Frauen vorgeworfen wurden. Immer häufiger wurde gegen die vermeintlich anmaßende Selbständigkeit der Frauen an der Heimatfront polemisiert und die tatsächlich eher bescheidene staatliche Unterstützung für allzu lebenslustige Kriegerfrauen und -witwen skandalisiert. Auch die weibliche Sexualität trat ins Visier antifeministischer Diskurse, die nicht nur den kriegsbedingten Geburtenrückgang kritisierten und eine pronatalistische Politik forderten, sondern auch das Verhalten der Frauen zu kontrollierten versuchten. Dabei ging es keineswegs nur um nationalistische Forderungen, wie etwa sittsam-deutsche anstelle frivol-französischer Unterwäsche zu tragen, sondern auch um den realen oder nur vermeintlichen Verkehr deutscher Frauen mit fremden, gar feindlichen Männern, etwa mit Kriegsgefangenen – während ihre Männer an der Front mit Präservativen versorgt wurden, um beim Bordellbesuch der die Diensttauglichkeit bedrohenden Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten vorzubeugen. In der Propaganda trat dagegen immer radikaler die Auffassung hervor, dass spätestens nach Kriegsende die vermeintlich natürliche, traditionelle Geschlechterordnung wiederhergestellt werden müsse. Heroisiert wurde der soldatische Einsatz der Männer an der Front, die ihr Leben für die als weiblich begriffene Heimat aufs Spiel setzten und damit umso mehr den Anspruch erwarben, auch in Zukunft wieder eine gesellschaftliche Vorrangstellung einzunehmen. Frauen sollten dafür wieder aus Wirtschaft und Öffentlichkeit verdrängt werden und in ihre angestammte Rolle als Hausfrau und Mutter zurückkehren. In Deutschland erhielt diese Auffassung noch eine deutliche Bestärkung durch die Interpretation des Kriegsausgangs. Denn die Legende vom „Dolchstoß“ der Heimat in den Rücken der „im Felde unbesiegten“ Fronttruppen verfestigte noch einmal die Vorstellung, dass nur die Männer der Front geeignet waren, das Schicksal Deutschlands zu bestimmen.

QuellentextSchreiben vom Chef des Generalstabes des Feldheeres v. Hindenburg an Reichskanzler v. Bethmann Hollweg, 23.10.1916

Es ist auch meines Erachtens zutreffend, daß die Frauenarbeit nicht überschätzt werden darf. Fast die ganze geistige Arbeit, die schwere körperliche, sowie alle eigentlich erzeugende Arbeit werden nach wie vor auf den Männern lasten – neben der ganzen Kriegführung. Es wäre gut, wenn diese Tatsache auch öffentlich deutlich zum Ausdruck gebracht würde und der weiblichen Agitation auf Gleichstellung in allen Berufen, und damit natürlich auch in politischer Beziehung, ein Riegel vorgeschoben würde. Ich stimme Eurer Exzellenz auch vollkommen zu, daß eine weibliche Dienstpflicht eine verfehlte Maßnahme ist. Wir brauchen nach dem Kriege die Frau als Gattin und Mutter. Ich kann den dahin durch Gesetz, Vorrechte, materielle Hilfe usw. abzielenden Bestrebungen nur zustimmen. Hier wird trotz der starken Widerstände durchzugreifen sein, um den familienstörenden Einfluß der weiblichen Konkurrenz auszuschalten. Euer Exzellenz wollen daraus ersehen, daß auch ich nicht auf den Krieg sehe, sondern mir bewußt bin, daß für eine Fortentwicklung unserer Volkes nach dem Krieges gesunde soziale Verhältnisse, d. h. in erster Linie der Schutz der Familie, notwendig sind. Wenn ich trotzdem jetzt und für die Kriegsdauer auch für Ausdehnung des Arbeitszwanges auf alle unbeschäftigten oder in nebensächlichen Berufen tätigen Frauen dringe, so tue ich das, weil meines Erachtens auf vielen Gebieten Frauenarbeit noch in höherem Maße als bisher eingesetzt und dadurch Männer für andere Arbeite frei gemacht werden können. Allerdings müssen die Industrie und Landwirtschaft noch mehr dazu angehalten werden, Frauen einzustellen, ferner darf den Frauen die Auswahl der Tätigkeit nicht allein überlassen bleiben, sondern sie muß nach Maßgabe der Fähigkeit, Vorbildung und Lebensstellung geregelt werden. Im einzelnen betone ich nochmals, daß ich es insbesondere für falsch halte, die höheren Schulen und Universitäten nur noch für Frauen aufrechtzuerhalten, nachdem diesen Anstalten durch die Ausdehnung der Wehrpflicht die Männer fast sämtlich entzogen worden. Es ist wertlos, weil der wissenschaftliche Gewinn gering ist, ferner weil gerade die zu bekämpfende Konkurrenz gegen die Familie großgezogen wird, und schließlich weil es die gröbsten Ungerechtigkeit bedeutet, den jungen Mann, der alles für sein Vaterland gibt, hinter die Frau zurückzudrängen. Ein Nachteil der Schließung der der Männer doch beraubten Universitäten ist mir unter diesem Gesichtspunkt nicht ersichtlich. […]


Aus: Erich Ludendorf (Hg.), Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18, 2. Aufl. Berlin 1921, S. 78f.

Verelendung und Protestbereitschaft der Arbeiterfrauen

Die soziale Realität sah indes anders aus, als es die Verfechter des Geschlechterkrieges an der Heimatfront imaginierten. Für die meisten deutschen Frauen insbesondere in der Arbeiterschaft brachte der totale Krieg eine totale Überanstrengung und Verelendung mit sich. Zur Doppelbelastung durch Erwerbs- und Hausarbeit kamen die Probleme der Kindererziehung und der Versorgung der Familien mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern hinzu. Die Heranwachsenden konnten nur schlecht versorgt werden, sie entwickelten sich vielfach ohne elterliche Aufsicht und konnten in den Grauzonen der Kriegsgesellschaft schnell auf die schiefe Bahn gelangen. Und je länger der Krieg andauerte, desto mehr verschlechterte sich die Situation: Die Lebensmittelrationen wurden knapper, Kleidung und Schuhe konnten kaum noch ersetzt werden, auf dem boomenden, immer mehr zu einer ökonomischen Lebensnotwendigkeit werdenden Schwarzmarkt aber waren die ärmeren Bevölkerungsschichten kaum konkurrenzfähig. Als Belastung insbesondere für die Frauen kamen die „Lebensmittelpolonaisen“, das oft stundenlange Anstehen vor Lebensmittelgeschäften und öffentlichen Ausgabestellen hinzu. Hier machten Gerüchte schnell die Runde, und die verbreitete Unzufriedenheit konnte schnell in offenen Aufruhr umschlagen, vor allem wenn das Anstehen am Ende erfolglos blieb, weil es trotz Lebensmittelkarten keine Ware mehr gab. Die lange vereinzelten, aber immer häufiger werdenden sozialen Proteste von Arbeiterfrauen und Jugendlichen wurden zunehmend zu einem integralen Bestandteil der proletarischen Antikriegsbewegungen der Jahre 1917/18, die schließlich zum Sturz des Kaiserreichs führten.

Krieg und Emanzipation? Ein Fazit

Bevor es überhaupt sinnvoll erscheint, über die möglichen emanzipatorischen Wirkungen des Krieges nachzudenken, ist erst einmal festzuhalten, dass der Krieg auch den meisten Frauen vor allem Not und Leid bescherte. Vermeintliche Fortschritte wie die Übernahme bisher Männern vorbehaltener Tätigkeiten stellten sich für die Frauen selbst zumeist keineswegs als Aufbruch zu neuen Ufern dar, sondern sie waren im Gegenteil eine Folge von Notlagen und Lebensnotwendigkeiten. Damit waren in der Regel zugleich rigide Formen von Ausbeutung und Abnutzung verbunden, die zumeist keine nationale oder feministische Begeisterung, sondern Unzufriedenheit und Protestbereitschaft hervorriefen. Die Historikerin Ute Daniel hat deshalb in ihrer Untersuchung über Arbeiterfrauen in der Kriegsgesellschaft die These vertreten, dass der Krieg aus subjektiver weiblicher Sicht keine Emanzipation im Staat, sondern mit den vielfältigen Formen von Eigensinn und Widerständigkeit nur eine Emanzipation vom Staat gebracht habe, die gesellschaftspolitisch letztlich ohne Dauer geblieben sei. Doch so berechtigt es ist, die kriegsbedingten Notlagen, familiaren Verwerfungen und ausbeuterische Gegentendenzen zur weiblichen Emanzipation hervorzuheben, bleibt doch festzuhalten, dass die Kriegsmobilisierung der Frauen im Ersten Weltkrieg auch strukturelle und bewusstseinsmäßige Veränderungen der Geschlechterverhältnisse mit sich gebracht hat, die trotz aller Bemühungen nicht auf allen Ebenen revidiert werden konnten. Nur ein Beispiel dafür ist der Anteil weiblicher Gewerkschaftsmitglieder, der nach 1918 dauerhaft und signifikant höher lag als vor Kriegsbeginn 1914. Und die besonders hohe Beteiligung der Frauen an den Wahlen zur Nationalversammlung im Januar 1919 zeigt, wie bedeutsam ihnen die neu erlangten politischen Rechte erschienen. Das in vieler Hinsicht selbständigere und modernere Leitbild der „Neuen Frau“ der Weimarer Republik hatte eine wesentliche Grundlage in den Entwicklungen der Kriegsgesellschaft.

Quellen / Literatur

Bajohr, Stefan: Die Hälfte der Fabrik. Geschichte der Frauenarbeit in Deutschland 1914-1945, Marburg 1979.

Daniel, Ute: Arbeiterfrauen in der Kriegsgesellschaft. Beruf, Familie und Politik im Ersten Weltkrieg, Göttingen 1989.

Davis, Belinda: Home Fires Burning. Food, Politics, and Everyday Life in World War I Berlin, Chapel Hill 2000 Gersdorf, Ulrike v.: Frauen im Kriegsdienst 1914-1945, Stuttgart 1969.

Hämmerle, Christa: Geschlechtergeschichte/n des Ersten Weltkriegs in Österreich-Ungarn, Wien u. a. 2014.

Hagemann, Karen u. Stefanie Schüler-Springorum (Hg.): Heimat – Front. Militär und Geschlechterverhältnisse im Zeitalter der Weltkriege, Frankf./M. 2002.

Kienitz, Sabine: Beschädigte Helden. Kriegsinvalidität und Körperbilder 1914-1923, Paderborn 2008.

Kundrus, Birte: "Kriegerfrauen". Familienpolitik und Geschlechterverhältnisse im Ersten und Zweiten Weltkrieg, Hamburg 1995.

Planert, Ute: Antifeminismus im Kaiserreich. Diskurs, soziale Formation und politische Mentalität, Göttingen 1998.

Richter, Hedwig und Kerstin Wolff (Hg.): Frauenwahlrecht. Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa, Hamburg 2018.

Rouette, Susanne: Sozialpolitik als Geschlechterpolitik. Die Regulierung der Frauenarbeit nach dem Ersten Weltkrieg, Frankf./M. 1993.

Syré, Christine, Claudia Gottfried u. Maike Lammers (Hg.), Mythos neue Frau. Mode zwischen Kaiserreich, Weltkrieg und Republik, Euskirchen 2019.

Fussnoten

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Apl. Prof. Dr. Wolfgang Kruse, geb. 1957, ist Akademischer Oberrat und außerplanmäßiger Professor im Arbeitsbereich Neuere Deutsche und Europäische Geschichte am Historischen Institut der Fernuniversität Hagen. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Geschichte des Ersten Weltkriegs, die Geschichte der Französischen Revolution, Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und die Geschichte des politischen Totenkults. Von Kruse ist u.a. erschienen: Wolfgang Kruse: Der Erste Weltkrieg, Darmstadt 2009 (Geschichte Kompakt der WBG).